Unglaublich-Verstoß gegen das Waffengesetz??

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.598 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2008 um 17:21) ist von Takuan.

  • Guten Abend,

    Also zum Thema : Grade hat bei der Sendung "Unglaublich" auf RTL irgendein Magier mit einer Paintball Pistole auf einen Spiegel geschossen. Nicht strafbar :n17: . Aber er hatte einen Laserpointer oder ähnliches an der Waffe da der Spiegel angestrahlt wurde und meines Wissens ist sowas bei uns verboten. Gelten nun schon Sonderregelungen für solche Veranstaltungen?

    MfG Tobi

  • Zitat

    Original von ottika
    :D

    Ne aber mal echt. Gibt's so Ausnahmeregelungen für bestimmte Anlässe??

    MfG Tobi

    NEIN! (sicher nicht für RTL).
    Woher sollen die das auch wissen (Dumpfbacken-Sender...)

  • Zitat

    Original von Gummiente

    NEIN! (sicher nicht für RTL).
    Woher sollen die das auch wissen (Dumpfbacken-Sender...)

    Okay danke ;). Aber solche Heinis kriegen dann keine Strafe und wir "Normalos" kriegen sofort einen auf'n Deckel :new16:

  • Mit welcher Begründung??
    "Sehr Geehrter Herr XXX ,
    wir brauchen mal schnell eine Sondergenehmigung weil wir besser sind als Prosieben"

    :wogaga:

  • Hallo,

    ich habe mir mal die Mühe gemacht und RTL eine Email geschrieben und auf den Verstoß gegen das Waffengesetz eindeutig hingewiesen.

    Ich habe um eine kurze Stellungnahme gebeten.

    Ich werd die Antwort dann hier reinposten.

  • Hab es auch gesehen. Ich vermute mal das die irgendeine Sondergenehmigung haben da die Paintball ja keine Waffe sondern ein Werkzeug für den Magier ist :laugh:

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Nun , ob jemande gegen ein geltendes Gesetz verstößt ist die eine Sache - ob jemand desshalb auch strafrechtlich belangt wird eine andere...
    Im Lehrbuch "Olympisches Pistolenschießen" wird eine Übung dargestellt, bei der ein Laserpointer an der Mündung der Pistole befestigt werden soll, um so die Schwankungen des Schützen festzustellen (und hier ist nicht das Scatt gemeint...)
    Letztlich stellt sogar das Bewegen von Mülltonnen nach 20.00 h eine Ordnungswidrigkeit da - aber kennt jemand von euch jemanden, der desshalb schon mal belangt wurde ?

    Einmal editiert, zuletzt von plumbum (8. August 2008 um 22:57)

  • Schade, dass es hier keinen Knopf "Admin/Mod bitte einschreiten/abschalten" gibt.

    "Hallo Herr Lehrer, ich weiß was".

    "Mein Nachbar hat neulich falsch geparkt".

    "Die von nebenan sind immer so laut".

    "Der hat sein Auto aber bestimmt nicht legal finanziert".

    50% + 1

  • Oh mann - EURE Sorgen möchte ich mal haben... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ist schon komisch.

    Andermal hustet man kaum mal falsch und schon kommen haufenweise Antworten die mit " Aber du darfst nicht... " usw. anfangen und hier interessiert es nicht wirklich jemanden.

    :confused2: :confused2: :confused2: :confused2: :confused2:

  • Zitat

    Original von plumbum
    Im Lehrbuch "Olympisches Pistolenschießen" wird eine Übung dargestellt, bei der ein Laserpointer an der Mündung der Pistole befestigt werden soll, um so die Schwankungen des Schützen festzustellen (und hier ist nicht das Scatt gemeint...)

    Extra für solche Aufpasser: Die Aufnahmen sind teilweise in der Schweiz gemacht worden (gerade bei Pistole, wenn hier die Fotomontage von Munkhbayar auf Seite 37 gemeint ist). Es gibt aber auch Laserstifte, die in den Lauf geschoben werden, womit man also nicht gleichzeitig schießen kann.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Und selbst falls die bei RTL eine Sondergenehmigung haben sollten,
    finde ich das trotzdem nicht gut, denn wenn sowas im Fernsehn kommt bringt das kleine Kinder auf dumme Gedanken, und wenn sie dann von den Männern in Grün darauf angesprochen werden heist es "aber bei RTL hatten die das auch, das is doch erlaubt..." :bash:

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Denkt ihr ernsthaft, dass sowas jemanden interessiert und hier gleich der Zeigefinger gehoben wird?

    Das ist genauso wie wenn man mal mit ner Painball im Garten auf was schießt (und rein theoretisch die Kugeln auch das Geländer verlassen könnten), wird doch alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird....

  • Zitat

    Original von Ranger_Kevin
    finde ich das trotzdem nicht gut, denn wenn sowas im Fernsehn kommt bringt das kleine Kinder auf dumme Gedanken

    Ja, genau... das da Stundenlang zig NCIS NSA CIA CSI LAPD NYPD SWAT JAG und was weiß ich was Typen mit Lasern, Taschenlampen und Granatwerfern an ihren Waffen über den Sender gehen und Rambo mit einem Messer 'rum rennt das man ich Deutschland auch nur brav im verschlossenen Koffer herumtragen darf macht ja nichts, aber ein Illusionist, der ist dann schuld.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • @ Uli : Nicht das wir uns hier falsch verstehen : Ich wollte hier keinesfalls einen der (Co)Autoren dieses hervorragenden Buches eines vorsätzlichn Verstoßes gegen das Waffengesetz bezichtigen. Ich wollte damit nur nur sagen, dass von keinem Menschen verlangt werden kann , sämtliche geltenden Verbots- und Gebotsnormen des deutschen Rechts zu kenne. Die Norm um die es hier gerade geht, scheint ja den Forumnsnutzern (zufällig) bekannt zu sein , da das Thema ja hier hin und wieder mal auftaucht. Das man mit einer Schusswaffe niemanden verletzen darf oder dessen Eigentum beschädigen darf, sollte jedem einleuchten, dies geht schon aus der objektiven Wertordnung hervor, die jedem von Kindesbeinen an vermittelt wird, oder vermittelt werden sollte. Ein Sportler hingegen, der aus oben genannten Gründen einen Laserpointer an seiner Sportwaffe befestigt, würde doch niemals auf die Idee kommen etwas verbotenes zu tun - zumal dies Verbotsnorm wohl aus einer Zeit stammt, in der ein Gegenstand wie ein Laserpointer noch garnicht existierte. Es geht wohl vielmehr um Lampen die von Wilderern an Waffen angebracht werden , dass der Laserpointer hier unter den Wortlaut des Gesetzes subsumiert werden kann ist wohl ehr zufällig. Das ändert freilich nichts an der Gültigkeit dieser Norm - aber man sollte nicht zu harte Anforderungen an die Unvermeidbarkeit dieses Irrtums stellen.
    Also nochmals "sorry for that" :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von plumbum (9. August 2008 um 02:21)

  • Zitat

    Original von plumbum
    ....Letztlich stellt sogar das Bewegen von Mülltonnen nach 20.00 h eine Ordnungswidrigkeit dar .....

    Ist ja geil! Und ich dachte schon, ich hätte später als Rentner nix zu tun *lol*
    Nachbarn, ich komme (jeden Mittwoch)! :nuts:

    Aber zum Thema: Ich würd´mich auch nicht aufregen oder gar eine Beschwerde schreiben. Aber sachlich darüber diskutieren darf man doch, oder? Immerhin lassen die (meisten) Medien kein gutes Haar an uns Waffenbesitzern u. verzapfen selbst solchen Mist.
    Sinnvoll wäre evtl. ein Hinweis gewesen wie bei "Jackass" oder "Clever - ..." - "Bitte nicht nachmachen, normalerweise verboten!" ;)
    Aber wie plumbum schon sagte: Nicht jeder kann jedes Gesetz haarklein kennen - und ich bin auch nicht der Einzige, der das Laserpointer-Verbot schwachsinnig bzw. unlogisch findet.

    FAZIT:
    - Man darf sich aufregen u. erst recht darüber diskutieren
    - Man sollte aber auch niemanden deswegen anprangern u. das Thema wie die Medien aufbauschen

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D