co2 training für wbk tauglich?

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 6.398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2008 um 22:04) ist von Floppyk.

  • hi,

    die Auflage für einen WBK antrag besagt ich muss min 1mal im monat sowie 18mal im jahr geschossen haben um einen Antrag stellen zu können.
    Kann ich auch mit einer CO2 dafür trainieren auf einem anderen Stand und das wird mir als schießsport training angerechnet? Oder gilt das als andere Waffengattung und zählt dann nicht für 9mm

  • Du musst schon mit einer GK bzw. WBK-pflichtigen Waffe schießen :ngrins:
    Bedenke aber auch, dass wenn du dann eine WBK + Pistole hast jährlich an Wettkämpfen (glaube 2) teilnehmen musst.

    (Zumindest weiß ich das so von einem Freund der GK schießt)

    LG: Weihrauch HW 35
    CO2: AirMagnum 850 SD, Beretta 92FS

    3 Mal editiert, zuletzt von HeNrY (12. Juli 2008 um 17:14)

  • gibt ja vereine die gar keine WK's schießen

    ??? Zeig mir den Schützenverein der keine Wettkämpfe schiesst...Sinn ist es beim Schützenverein Leistung zu erbringen, das war es das mich zum Austritt bewegte...man ist teilweise unter starkem Druck, man MUSS gut sein, das ist kein Spassschiessen! So sind viele Schützenvereine....

    Gruß, David

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  • du musst mindestens ein Jahr Training mit einer WBK-Pflichtigen Waffe vorweisen können(mindestens KK, kannst aber auch jedes größere Kaliber zum Training nehmen). Beim Training wird dann dein Besuch protokolliert, und musst eine Mindestzahl von Trainings absolviert haben(18?)
    Lutgewehr/Co2 etc werden für den WBK Antrag nicht akzeptiert


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    [i]
    Lutgewehr/Co2 etc werden für den WBK Antrag nicht akzeptiert

    Quatsch!! Beim FT schießt niemand eine WBK Waffe im ersten Jahr und trotzdem gibt's die WBK. Du musst nur 18x Training nachweisen, mehr nicht. Der Verein/Verband bescheinigt Dir dann das Bedürfnis und dann steht der WBK nichts mehr im Wege.

  • Carfanatic hat recht, Henry und KingRingelding reden Blödsinn. Du musst lediglich glaubhaft machen, dass Du "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibst".

    Da es meines Wissens bisher noch keine schießsportlichen Disziplinen gibt, die mit einer CO2-Waffe geschossen werden, dürfte das Training mit einer CO2-Waffe nicht unter den Begriff "Schießsport" fallen.

    Offizielle Druckluftdisziplinen zählen aber durchaus.

    Marcus

  • Da CO2-Pistolen auch als Luftpistolen bezeichnet werden oder auch sind, dürfte das kein Problem sein.

    Nachdem du mit deiner Co2waffe auf dem 10m Stand warst, trägst du einfach "Luftpistole, 10m" ein und die weiteren Daten. Das wird nicht ganz so streng gesehen!

    Wie Old_Surehand und carfanatic schon sagten, du kannst 1 Jahr lang regelmäßig Luftpistole schießen ohne ein einziges mal eine WBK-Pflichtige Waffe geschoßen zu haben. Schaffst du die Sachkunde hast du die WBK.

    PS: Und egal welche Disziplin du schießt, ob Vorderlader, Kleinkaliber, Luftpistole oder Großkaliber. Trage alles ein, je mehr du schießt, desto lieber werden die vom Verband das sehen!

    Gruß
    andy

    2 Mal editiert, zuletzt von aandykf (12. Juli 2008 um 20:07)

  • Zitat

    Original von carfanatic

    Quatsch!! Beim FT schießt niemand eine WBK Waffe im ersten Jahr und trotzdem gibt's die WBK. Du musst nur 18x Training nachweisen, mehr nicht. Der Verein/Verband bescheinigt Dir dann das Bedürfnis und dann steht der WBK nichts mehr im Wege.

    Das ist dann wohl Verbandsabhängig sofern das WaffG. dies überhaupt zulässt.
    Beim HSV(DSB) ist es schon so daß die Bedürfnisbescheinigung für den WBK Antrag nur ausgestellt wird wenn das Training(18x) mit Erlaubnispflichtigen Waffen also WBK Waffen durchgeführt wurde.

  • also die sache ist ja die.

    wollte ich großkaliber schießen müsste ich mir einen Verein suchen der mir entweder eine Waffe stellt, oder ein Mitglied hat das mir eine für die zeit zur verfügung stellt.

    Hat ein Verein keine Vereinswaffen, was durchaus vorkommt an kleinen Ständen kann ich ja theoretisch NIE ne WBK machen weil ich ja keine eigene Waffe zum schießen mitbringen kann weil ich keine haben darf, aber auch nie eine haben werde, weil ich keine Waffe zum schießen der 18mal training für die WBK habe!!

    Das is alles so ein bissn unglücklich. Zudem brauch man ja auch immer einen der aufpasst. Ich habe nen Verein wo ich schießen könnt ne Waffe bekomen kann, ABER nur 12mal im Jahr und das is 6mal zuwenig. und Sinnfrei rumballern möcht ich ja auch nich. Will ja voran kommen.

    Ziel der Sache ist natürlich allein Schießen zu können und zu dürfen als auch natürlich eigene Schusswaffen zu besitzen...

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    2 Mal editiert, zuletzt von maltomat (13. Juli 2008 um 11:29)

  • Nun, ich weis nicht wie das beim DSB oder sonstigen Verbänden geregelt ist, beim BDS ist es auf jeden fall so wie es OS beschrieben hat. Ich hab vor meiner WBK nurr mit :F:-Waffen FT geschossen und habe dann einen Antrag für ein Bedürfnis ausstellen lassen und das wars. Sachkunde dazu und die WBK war da, auch ohne eine WBK-Waffe vorher regelmäßig zu schießen.

    Gruß
    Thomas

  • wie krieg ich das denn raus?
    also sachkunde is ganz klar vorrausgesetzt. wenn ich etwas pech hab muss ich auch noch die fachärztliche machen. Is aber wohl nicht überall der Fall...

    wie wäre das denn wenn ich auf ein und dem Selben Schießstand 2 Waffengattungen schieße? also 9mm Pistole und nebenbei 6,5mm Karabiner wenn das extra zähl komm ich auf 24mal training im jahr auch bei nur 12 terminen. Oder geht es tatsächlich nach trainingstagen?

  • tut mir leid, aber mir hat man gesagt, dass man für den WBK-Antrag erlaubnispflichtige Waffe schießen muss, ich ´habs mir extra nachgefragt ob es auch das Training mit dem Matchluftgewehr tut und da haben mir mehrere Personen gesagt, dass ich zumindest mit KK trainieren müsste, Luftgewehr würde NICHT gehen

    wie das beim FT aussieht weiß ich nicht, kann ja durchaus sein, dass das so gehandhabt wird


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

    Einmal editiert, zuletzt von KingRingelding (13. Juli 2008 um 12:34)

  • In unserem SV musste man für die WBK-Beantragung keine Wettkämpfe mitbestreiten. Auch die Polizeibehörde hat es nicht als Pflicht angesehen!

    Seit dem neuen WaffG muss man allerdings mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainieren um eine erlaubnispflichtige Waffe beantragen zu können!!!

    Für dieses Übergangsjahr ist KK und 9mm Para sehr empfehlenswert, da recht günstig!!

    Eine CO2 Waffe hat ein vollkommen anderes schussverhalten als eine GK-Waffe. Neulinge staunen nicht schlecht warum sie so selten mit GK dahin treffen wo sie hingezielt haben *lol* Die Technik ist halt ganz ganz anders.

    Ach ja: Wer drei oder mehr Kurzwaffen hierzulande haben möchte MUSS dann allerdings leider an Wettkämpfen teilnehmen.

  • danke dir. Also das ne kal.177 nich mit ner 9mm zu vergleichen ist, ist so klar wie bergseewasser;-)
    hab die ersten male irgentwo hingeschossen weil ich angst hatte die Waffe loszulassen:D s war traumhaft. naja mittlerweile treff ich auch das schwarze. also für das erste mal wars glaub nichmal schlecht.


    20m;-) 5 Schuss

    Ich wollte eh bei der 9mm bleiben da es tatsächlich sehr günstig ist. und als Anfänger interessieren mich munitionsstreukreise von 15 oder 20mm nich wirklich;-)

  • Zitat

    Original von Cuddles
    Seit dem neuen WaffG muss man allerdings mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainieren um eine erlaubnispflichtige Waffe beantragen zu können!!!

    Wie kommst Du darauf? Da hat sich nichts geändert.

  • Das gleiche bitte mal auf nem sauberen Spiegel ohne Abkleber. :))

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • 14.2.1 WaffVwV:


    § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses
    für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder
    angegliederten Teilverbandes darüber, dass
    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den
    Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer
    1);
    - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15
    Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);
    der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten
    des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Waffenbehörde
    muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit
    und Plausibilität überprüfen.
    ...

  • Zitat

    Original von ViperM
    Das gleiche bitte mal auf nem sauberen Spiegel ohne Abkleber.

    glaubst du mir nich?;-) dafür gibt es zeugen! ich denk nich das sich das am anfang alles so lohnt für jedes magazin n neuen Spiegel. ich bin froh wenn ich treffe;-) ich hab insgesamt 75schuss gemacht mit ner CZ75 und 5mit ner Walther PPk.

    von den 75 waren die letzten 20 alle auf der scheibe und tatsächlich sind diese die letzten 5 gewesen die wirklich alle ins schwarze sind.

    ich find 10m mit ner co2 echt schwerer;-)

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    Einmal editiert, zuletzt von maltomat (13. Juli 2008 um 21:31)