Noch mal "grüne WBK"

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.087 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Mai 2008 um 01:40) ist von Erklärbär.

  • Das Thema kam gerade schon in einem Post, jedoch erschien es den meisten unklar, was das überhaupt ist.

    Also . . . Ich hatte soeben in einem Thread mein Interesse gezeigt, eine rote WBK zu machen, habe jedoch erfahren, welche Tücken das mit sich bringt und den Tipp bekommen für einen Nagant lediglich eine grüne WBK zu machen.

    Also wie bitte stelle ich das nun an ? Soll ich einfach zur Polizei gehen (10 m weit von mir) oder soll ich lieber in einen Schützenverein (ca 25 m von meiner Wohnung). ?

    Da wäre jedoch noch, dass ich keine Lust habe alle 3 Jahre mir Sorgen zu machen, dass meine Waffen weg müssen.

    Bei dem Thread mit der roten WBK haben mir die User sehr gut geholfen. Ich helfe auch soweit es geht (jedoch hauptsächlich bei technischen Fragen). Bitte erstellt mir hier nochmal so eine "Anleitung" wo ich hingehen soll und was ich sagen soll.

    PS: Ich bin daran interessiert entweder in den USA oder in Russland zu arbeiten (kann 5 Sprachen) - wird sich der dortige Aufenthalt auf meine WBK irgendwie auswirken ?

    ODER besser noch : KANN ICH IN DEN USA als DEUTSCHER STAATSBUERGER auch einen 1911 Colt erwerben und dort besitzen ?

    Ich bitte Euch um eure Hilfe und eure (meistens sehr kompetenten) Ratschläge

  • Wenn Du eine WBK für einen Revolver haben willst, musst Du ein Bedürfniss nachweisen.
    Die grüne bekommst Du als Sportschütze oder Jäger.
    Das Prozedere wurde hier schon mehrfach beschrieben.
    Die Rote gibts als Sammler, wenn Du nachweisen kannst, das Du eine kulturhistorische Sammlung aufbauen willst.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, Willst Du weder das eine noch das andere. Du interessiers Dich für die russische Revolution und hättest gerne eine historische Waffe aus der Zeit. Das wird der Behörde wohl nicht ausreichen. Schon mal über Deko-Waffen oder 4mm-Umbauten nachgedacht? Bei letzterem bräuchtest Du nur einen Sachkundenachweis.

    collector

  • langsam
    Jeder Bürger, egal ob deutsch oder nicht, kann eine Waffe beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine davon ist der ständige Wohnsitz in D. der letzten 5 Jahre.

    Als Sportschütze musst Du diesen Weg bestreiten:
    Verein aussuchen, in der die Wunschwaffe als offizielle Disziplin geschossen werden kann. Der Verein muss über einen zugelassenen Schießstand dafür verfügen. Später kannst Du nur die Waffen beantragen, die Du auch dort im Verein schießen kannst.

    Verein beitreten und über ein Jahr verteilt regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Waffe trainieren.

    Schießbuch führen und abstempeln lassen

    Innerhalb dieses Jahres die Waffensachkundeprüfung ablegen. In der regeln veranstaltet der Verein oder Nachbarverein einmal im Jahr eine solche Schulung.
    Wenn nicht einen privaten Träger mit staatlicher Anerkennung suchen.

    Ist das erste Jahr vorbei und stehen im Schießbuch mindestens 18 Termine, kannst Du beim Verband - nicht Verein - eine bedürfnis für eine Schusswaffe beantragen.

    Dann kaufst Du einen Waffenschrank, der der Sicherheitsklasse entspricht, was Du lagern willst. (lernst Du in der WSK)

    Dann kannst Du mit den Nachweisen eine Waffe beantragen.
    Wenn die Prüfung Deiner Zuverlässigkeit und pers. Eignung (u.a. Mindestalter!) erfolgreich verläuft, wird Dir eine WBK ausgestellt. Damit kannst Du dann die zur Disziplin passende Waffe kaufen und eintragen lassen.

    In den USA können Ausländer nicht so ohne weiteres Waffen erwerben. Das ist aber in den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt. ABer so einfach nach D. verbringen geht nicht. Zum einen muss ein Beschuss nachgeholt werden, weil der Ami keinen Beschuss kennt. Dann musst Du in D. über eine gültige Erwerbserlaubnis verfügen.

    Es ist einfacher in D. eine 1911'er zu kaufen und eintragen zu lassen. Für Sportschützen ein normaler Weg.

  • Nach D wollte ich auch nichts verbringen. Es geht mir darum, dass wenn ich in den USA arbeite UND wohnen will. Darf ich dann eine Waffe DORT kaufen und besitzen ?

    Ich will die deutsche Staatsbürgerschaft schon gerne behalten. Die amerikanische kriegen ist natürlich nicht schlecht, nur dann hab ich hier Probleme.
    Wie ist es, kann ich wenn ich dort eine Wohnung kriege nicht in einen Waffenladen gehen und eine Waffe kaufen, welche ich in der dortigen Wohnung lagere ?

    PS: Kennen die Amis wirklich keinen Beschuss ? Dann kann ja jede Fehlproduktion theoretisch auf den Markt oder ? Da muss doch was vorhanden sein, was auf den Lauf gestempelt wird ?

  • Zitat

    Original von KGB-Spion
    Nach D wollte ich auch nichts verbringen. Es geht mir darum, dass wenn ich in den USA arbeite UND wohnen will. Darf ich dann eine Waffe DORT kaufen und besitzen ?


    Keine Ahnung. So wie ich weiß, in den Staaten unerscheidlich geregelt.
    Also am Zielort erfragen.

    Zitat

    Original von KGB-Spion
    PS: Kennen die Amis wirklich keinen Beschuss ? Dann kann ja jede Fehlproduktion theoretisch auf den Markt oder ? Da muss doch was vorhanden sein, was auf den Lauf gestempelt wird ?


    Nein, alle in Amerka produzierten und ein (Groß?)Teil der dort importieren Waffen haben keinen Beschuss, weil dort nicht nötig. So sparen sich manche Firmen den Beschuss. Die Amis haben aber eine wesentlich schärfere Produkthaftung. Passiert was, ist der Hersteller ohnehin dran.
    Lass Dir mal eine S&W Revolver hier in D. zeigen. Alle älteren S&W's haben ein deutsches Beschusszeichen, alle neueren, ab etwa Anfang der 90 Jahre haben einen belgischen Beschuss. Letzterer ist auch bei uns anerkannt und scheinbar ist das für Wischo billiger, die Waffen kistenweise nach (oder über) Belgien zum dortigen Beschuss gehen zu lassen.
    Mein alter S&W Mod 60 hat Münchner Beschuss von 1981, mein S&W 629 hat belgischen Beschuss.

    Ich habe gehört (nicht bestätigt) dass ein nicht unerheblicher Teil amerikanischer Waffen keinen Beschussstempel bekommt, meist wegen unzulässig großer Verschlussabstände. Daher wurde dort vom Eigenimport aus den USA abgeraten, weil das Risiko groß ist, diesen dann in den Müll geben zu müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. Mai 2008 um 16:25)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...
    Später kannst Du nur die Waffen beantragen, die Du auch dort im Verein schießen kannst.
    ...

    Da muss ich Dir leider widersprechen.
    Solange es in deinem zugehörigen Verband eine Disziplin gibt kannst Du jede Waffe beantragen die dafür geeignet bzw. dafür zugelassen ist. Über einen eigenen Schießstand muss der Verein dafür nicht verfügen. Es reicht vollkommen wenn man als Gastschütze bei einem anderen Verein trainieren kann, und selbst d a s wird vom SB nicht geprüft.

    Zitat

    Original von Floppyk
    ...
    die zur Disziplin passende Waffe kaufen und eintragen lassen.
    ...

    Fertig, ganz einfach.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir echt geholfen und es kann gut sein, dass ich bald auch den "Neulingen" solche Tipps geben werde, denn je mehr von uns es gibt, umso offener und freier wird die Gesellschaft.

    Ich persönlich vertrete die Meinung, dass eine Gesellschaft wo Männer und Frauen ALLE ihre Hobbys ausleben dürfen OHNE sich gegenseitig zu stören, dîe Menschen glücklich, offen, tollerant und frei macht.
    Ich kenne Freunde aus den USA die regelmässig auf den Schiessstand gehen und ich muss sagen : Die sind immer strahlend glücklich.

  • Zitat

    Original von derschlaueded
    Da muss ich Dir leider widersprechen.
    Solange es in deinem zugehörigen Verband eine Disziplin gibt kannst Du jede Waffe beantragen die dafür geeignet bzw. dafür zugelassen ist. Über einen eigenen Schießstand muss der Verein dafür nicht verfügen. Es reicht vollkommen wenn man als Gastschütze bei einem anderen Verein trainieren kann, und selbst d a s wird vom SB nicht geprüft.


    Der SB prüft das nicht, interessiert ihn auch nicht. Der SB trägt das als Voreintrag in die WBK, was die Bedürfnis beinhaltet, bzw. stellt Gelbe aus. Jedoch prüft der Verband. Meines Wissens stellt der Verband kein Bedürfnis aus, wenn der Schütze in seinem Verein keine Schießmöglichkeit hat. Der Verband kennt ja die Schießstände seiner unterstellten Vereine. Das macht auch Sinn, denn das Mitglied soll ja seinen Sport in dem Verein tätigen, wo er auch als Mitglied gemeldet ist. Wenn das so wäre, wie Du sagst, konnte jeder Sportschütze weitgehend alles beantragen, da jeder Verband letztlich fast die gesamte Standardpalette an Waffen in den Disziplinen hat. Das wäre dann soweit gedehnt, dass der LuPi-Schütze eine 45'er genehmigt bekommen könnte, obwohl der noch nie einen GK Stand gesehen hat.

    Ausnahme ist auch - wenn eine neue, gelbe WBK mit einer Erstbedürfnis ausgestellt worden ist, darf der Inhaber jede Waffe kauf, die zu irgendeiner Sportordnung eines beliebigen Verbandes passt und die prinzipiell nach Art eintragungsfähig ist.

  • ich war austauschschülerin in den usa und konnte als tschechische staatsbürgerin mit 18 jahren problemlos und ohne größeren bürokratischen aufwand im staate californien ein auf halbautomatischen betrieb umgebautes sturmgewehr kaufen. natürlich musste ich es vor meiner rückkehr wieder verkaufen, was durch den gebrauchten zustand leider mit geringen einbußen verküpft war.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von KGB-Spion
    PS: Kennen die Amis wirklich keinen Beschuss ? Dann kann ja jede Fehlproduktion theoretisch auf den Markt oder ? Da muss doch was vorhanden sein, was auf den Lauf gestempelt wird ?

    Die Amis kennen etwas Vergleichbares, die Saami. Diese legt die zulässigen Druckwerte und auch Abmaße u.Ä. fest - also so wie in fast allen zivilisierten Staaten die CIP. Die Hersteller garantieren, daß ihre jetzt auf den Markt gebrachten Waffen den Kriterien der Saami entsprechen und auch die angegebenen Drücke aushalten und maßhaltig sind. Wie sie das sicherstellen ist prinzipiell egal - und wenn etwas schief geht, dann kommt als Erstes einmal die Klage auf Schadensersatz in Milionenhöhe......

    Ansonsten zum Erwerb von Waffen in den USA - als Ausländer vergiß es. Entweder über einen Händler der das gute Stück dann für Dich exportiert und Du bekommst es niemals außerhalb des Ladengeschäftes in die Hand oder aber Du hast eine Waffe im Rahmen Deiner NATO-Tätigkeit erworben. Ansonsten ist als Touri aber Sense, wenn Du nicht bei der Ausreise mehrere Stunden lang mit ein paar netten Herren diskutieren möchtest und eventuell einen längeren Kubaaufenthalt planst.

    Auf das Laufende kommt übrigens eine ganze Litanei mit Warnhinweisen, damit sich auch kein Idiot den Ballermann rektal einführt und demnächst noch "bullet exits at this end" für ein paar ganz spezielle Fälle.

    edith sagt zu Katha:

    Ich weiß zwar nicht wann Du dar warst, aber leider ist das mit dem Halbautomaten jetzt nicht mehr so einfach möglich. Eventuell war das ein separates Gesetz in diesem Staat aber seit ein paar Jahren gilt Bundesrecht und danach dürfen alle Nichteinwanderer bis auf ein paar Ausnahmen keine Waffen mehr besitzen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    2 Mal editiert, zuletzt von F600 (23. Mai 2008 um 01:35)

  • Zitat

    Original von KGB-Spion
    Ich kenne Freunde aus den USA die regelmässig auf den Schiessstand gehen und ich muss sagen : Die sind immer strahlend glücklich.

    Und ich kenne welche die gar keine Waffen haben dürfen da sie in Bundesstaaten leben die weit schärfere Waffengesetze haben als wir hier in Deutschland.

    Das vergessen die USA-Schreienden Weltpolizeifans immer gerne. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.