Hausdurchsuchung (kompl.!) wegen legal gekaufter Softair

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 19.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2008 um 19:57) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Ich werd nicht mehr ... :cry:

    Ich glaub, ich würde durchdrehen, wenn mir sowas passieren würde, da ich sehr sensibel bin, was Ungerechtigkeiten angeht, und diese Aktion war definitiv eine Ungerechtigkeit sondersgleichen.

    Aber da wird schon nichts nachkommen. Softairs unter 0,5 Joule sind Spielzeug und brauchen keine Kennzeichnung, somit ist Deine "Anscheinswaffe" völlig legal. Das müssen auch die übereifrigen Staatsdiener irgendwann eingestehen. Und dann sollte es eine ernst gemeinte Entschuldigung geben.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • ich habe gerade mit dem polizei beamten telefoniert. es ist absolut uneinsichtig!

    der mann von umarex will nur seine waffen an den mann bringen und hat keine ahnung!

    es handelt sich hierbei um eine scharfe waffe!

    für die ich keinen waffenschein habe.

    ich hätte mich sachkundig machen müssen. was ich eigentlich auch getan habe, ich habe ein spielzeug ab 14j. gekauft, dachte ich.

    nirgendwo steht das ich dafür eine wbk brauchen würde. bei keinem hersteller!

    verkaufen darf mann sie schon, nur nicht kaufen! sagte er.

    die werden mich wegen einer erbsen pistole verknacken, sehe ich schon kommen....

    Einmal editiert, zuletzt von Dirty Old Man (15. Mai 2008 um 12:09)

  • Zitat

    Original von Dirty Old Man
    ich habe gerade mit dem polizei beamten telefoniert. es ist absolut uneinsichtig!

    der mann von umarex will nur seine waffen an den mann bringen und hat keine ahnung!

    es handelt sich hierbei um eine scharfe waffe!

    für die ich keinen waffenschein habe.

    die werden mich wegen einer erbsen pistole verknacken, sehe ich schon kommen....

    Melde das mal Visier...soviel Kot hab ich schon lange nicht mehr gehört :evil:

    Gruß, David

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  • Meine bescheidene Meinung als Nicht-Jurist dazu:
    Lass Dich nicht verrückt machen. Zumindest im Moment ist noch kein Anwalt nötig, da ja wohl noch keine schriftliche Beschuldigung gegen Dich vorliegt. Das Verfahren wird ohnehin eingestellt werden. Sollte wider erwarten dennoch da was vom Staatsanwalt kommen, ist immer noch Zeit genug einen Anwalt zu suchen. Ohne Beschuldigung wird der ohnehin nichts machen können, weil noch kein Akt in Deiner Sache angelegt sein wird. Und ohne Akteneinsicht wird der Anwalt nichts machen können, außer die Herausgabe der Pistole fordern.
    Daher ruhig Blut. Ich gehe davon aus, dass Du bestenfalls als Zeuge zur Sache aussagen sollst.
    Da sich die Regelungen bezüglich der Energiegrenze ab dem 1.4. geändert hat, wird das sowiso im Sande verlaufen.
    Wie hier schon erläutert, sind Softair unter 0,5 Joule gemäß dem EU-Recht als Spielzeug eingestuft worden. Da brauchts kein "F" Zeichen, denn das ist für Schusswaffen vorgesehen. Sonst müsste jedes Bolzenschussgerät oder Klammertacker so ein Zeichen tragen.

    Dennoch ist die Hausdurchsuchung eine völlig überzogene Maßnahme gewesen. Wenn gegen den Verkäufer der Ware wegen Verdachts des WaffG ermittelt wird, hätte sicher ein Schreiben oder Besuch und Bitte um Ausleihe zwecks Prüfung des Spielzeugs ausgereicht. Warum hätte man das auch ablehnen sollen.

    Nicht in Deiner Sache, aber als Info:
    Wenn bei einer Hausdurchsuchung etwas anderes, strafrechtlich relevantes gefunden wird, hat man Pech gehabt, auch wenn das eigentlich nicht zum Durchsuchungsgrund gehört. Dann wird deswegen auch noch ermittelt.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Melde das mal Visier...soviel Kot hab ich schon lange nicht mehr gehört :evil:

    Gruß, David


    Sehr gute Idee. Das ist sicher eine Birne des Monates wert. Aber Ulrich wird diesen Fred sicherlich schon gesehen haben.
    Schade, dass man wohl nie den finanziellen Aufwand einer solch sinnlosen Aktion erfahren wird, den der Steuerzahler aufwenden muss.
    Wie ich schrieb - ein kurze Anfrage von der Behörde an Dirty Old Man hatte sicherlich ausgereicht.

  • Zitat

    die werden mich wegen einer erbsen pistole verknacken, sehe ich schon kommen....

    Das ist ein Narrenstück allererster Güte!


    Zitat

    es handelt sich hierbei um eine scharfe waffe!

    Dirty Old Man - mach dem Beamten doch mal folgenden Vorschlag : er schiesst mit deiner "scharfen Waffe" auf dich, während du mit seiner Dienstpistole ihn anvisierst! ;)

    Nee mal im Ernst, es ist ein traurig Zeugnis was sich die Beamten da ausstellen.
    Ich würde nicht nur versuchen die Story im Visier publik zu machen ,sondern auch noch in der Bild-Zeitung oder sogar im TV.
    Akte 2008, war doch so eine Sendung die hinterfragt. Glaube ich zumindest.Lange nicht mehr gesehen.
    Denn wenn das alles so passiert wie du berichtet hast, kann die Polizei nicht mehr lange ihre Behauptungen aufrechterhalten.

  • alles was ich hier berichtet habe ist kein fake!

    der beamte ist keinem gespräch zugänglich, alles was er sagt ist: ich bin im besitz einer scharfen waffe! das kann er anhand des waffengesetzes jetzt schon sagen.

    und das wiederholt er immer wieder. ich hätte mich sachkundig machen müssen.

    das ist keine spielzeugwaffe!!!

    ich habe gerade mit einem redakteur der fach zeitschrift VISIER gesprochen.

    man ist an der sache interessiert. und in der kommenden woche gibt es ein gespräch.

    ich persönlich möchte eigentlich auch andere familienväter darauf aufmerksam machen, was ihnen blühen kann. zumal es nirgendwo einen hinweiss darauf gibt, dass mann einen waffenschein für diese erbsenpistolen braucht.

  • Einfach nur unglaublich :crazy3: :evil:

    Da sieht man mal wie einige unserer Polizisten arbeiten.
    Ich mein diese Angelegenheit ist doch eigentlich ganz klar, es scheint keine scharfe Waffe zu sein, also was soll der Müll :))

    Die sollten sich lieber mal um wichtigere Dinge kümmern, man sehe nur diese ganzen Jugendlichen, die nichts besseres zu tun haben als andere Leute in der U-Bahn zu verkloppen. Damit ist nicht die jugendliche Allgemeinheit angesprochen aber es gibt einfach Idioten, die nichts besseres zu tun haben.
    Aber das wäre nun zu weit ausgeholt.

    Lass dich nicht von dem Beamten einschüchtern!
    Das beste ist ja, wie der Beamte über den Angestellten von Umarex redet, einfach nur genial :D
    Ich denke, wir alle wissen, dass die Firma Umarex eine 100%ig seriöse und zuverlässige Firma ist.


    Also, halte uns weiter auf dem laufenden.


    Cu
    Raphael

    Co2-Waffen: S&W 586 8" , Walther CP99 nickel
    Schreckschuss: Röhm RG8 8mm PTB 412 , Röhm RG3 6mm PTB 33
    Pressluft: Steyr LP10 silber+blaue Kartusche

  • Dom
    Habe ich das richtig verstanden, dass der Polizist der Auffassung ist, dass der Verkäufer der Waffe quasi unschuldig ist?! Sondern nur du als Käufer?
    Und wie hättest du dich denn schlau machen sollen? Ich meine, Dir war doch bewusst, dass Softairwaffen unter 0,5J als Spielzeuge eingestuft werden und frei verkäuflich ab 14 Jahren sind. Zudem benötigen sie kein :F:
    Wenn der Polizist wirklich so wenig ahnung hat, dann sollte er sich mal schlau machen.
    Frag mich echt nur, wie es nen Gerichtsbeschluss gegeben hat, bei diesem Sachverhalt. Dann haben die alle ja keinen Plan vom aktuellen Waffengesetz!

    Mfg
    Chris

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

  • Zitat

    Original von Dirty Old Man
    der beamte ist keinem gespräch zugänglich, alles was er sagt ist: ich bin im besitz einer scharfen waffe! das kann er anhand des waffengesetzes jetzt schon sagen.


    Wird ja immer doller.
    Falls Du es nicht weißt, hier eine Info, die Du vielleicht auch dem Beamten zukommen lassen könntest:

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur für erlaubnispflichtige Waffen erteilt werden. Daher wird es wohl darum gehen, ob diese "Waffe" diese Bedingung erfüllt. Wenn die Softair eine Geschossenergie unter 0,5 Joule hat, ist

    WaffG:
    Abschnitt 3:
    Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
    Unterabschnitt 1:
    Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
    ...
    Unterabschnitt 2:
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    1.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können,
    denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    Den geforderten Waffenschein kann es für diese Art von "Waffen" gar nicht geben. Der Vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass ab dem 1.4.08 das Führen (hier Softair) in der Öffentlichkeit verboten ist ( §42a WaffG).
    Zum Erwerb und Besitz von (scharfen) Schusswaffen ist die Waffenbesitzkarte (WBK) zuständig, die es je nach Zweck in den Farben rot, grün oder gelb gibt.
    Der Waffenschein gibt es in zwei Ausführungen und wird zum Führen benötigt. Der kleine Waffenschein (KWS) gilt ausschließlich zum Führen von Schreckschusswaffen mit PTB Kennzeichnung. Der richtige WS zum Führen von scharfen Waffen. Nur anerkannt gefährdete Personen und Bewacher könnten diesen WS bekommen.

    Daher muss man WBK und WS streng auseinander halten. Sie sind waffenrechtliche Erlaubnisse für völlig verschiedene Sachen. Einen WS berechtigt nicht zum Besitz von Waffen.

  • ich habe die waffe ja bereits 20.02.2006 gekauft. gab es da vom gesetzgeber andere vorschriften?

    nach meinem gespräch mit umarex war ich ja einiger massen vorbereitet für ein gespräch mit dem beamten. es hat nichts genützt.

    An dieser stelle möchte ich mich ganz herzlich bei herrn künstler von der firma Umarex bedanken. es versprach mir, mich mit mehr informationen zu versorgen.
    und gab mir auch die telefon nummer des firmen anwalts.

  • Zitat

    Original von Dirty Old Man
    ich habe die waffe ja bereits 20.02.2006 gekauft. gab es da vom gesetzgeber andere vorschriften?


    Letztes Jahr und vor dem 1.4.08 war die Gesetzlage zwar eindeutig, jedoch gab es Unsicherheiten in Sachen Engergiegrenze, die zur kompletten Verwirrung vom BKA fälschlicherweise unterstützt worden sind. Daher muss man ein wenig ausholen:

    Lt. Waffengesetz waren Softair unter 0,08 Joule Spielzeug. Alles zwischen dem Bereich von über 0,08 bis 7,5 J. war frei ab 18 Jahren käuflich und hätte formal ein :F: tragen müssen.

    Nun gibt es eine EU-Verordnung, die den Handel von Spielzeug bis 0,5 J. erlaubt.
    Das BKA hat in einem Feststellungsbescheid nun festgestellt, dass die 0,08 J. Grenze auf 0,5 J. anhoben wird, weil diese nicht mit der EU-Regelung konform läuft.
    Dumm nur, dass das BKA keine Kompetenz hat ein Gesetz auszuhebeln.

    Nun ist ein (Waffen/Spielzeug?) Händler angeklagt worden, weil er 0,5 J Geräte an 14 Jährige verkauft hat. Wären diese Spielzeug, wäre auch alles in Butter gewesen, jedoch hat Karlsruhe klar gestellt, dass das BKA mit ihrem Feststellungsbescheid das WaffG nicht beeinflusst. Der Händer ist jedoch freigesprochen worden, weil er sich Aufgrund dieses BKA-Bescheides auf einen Verbotsirrtum berufen kann. Aber es wurde auch geurteilt, dass formal weiterhin die 0,08 J-Grenze Bestand hat. Somit hat der Händler Waffen im Sinne des WaffG an Minderjährige verkauft.

    Da nun zu erwarten ist, dass hunderttausende betroffene Spielzeuge in den Kinderzimmern eine "irrsinnige Gefahr" darstellen, hat das Innenministerium verfügt, dass die Justiz keine Verfahren wegen diesem Umstand anstrengen soll, da ohnehin eine "Joule-Angleichung" zum EU-Recht mit der (inzwischen erfolgten) Waffenrechtsnovelle erfolgen soll.

    (Ich lese mir dieses Gelump nicht noch mal durch. Daher habe ich versucht das sinngemäß aus dem Kopf wieder zu geben)

    Den ganzen Schmodder kannst Du hier offiziell nach lesen:

    BKA Feststellungsbescheid Softair
    Karlsruher Urteil und BMI Info
    Auch im Zusammhang mit dem Führverbot §42a WaffG interessant:
    Feststellungsbescheid getreue Nachahmung von Spielzegwaffen
    und den Widerruf des obrigen Bescheides

    Im Schreiben des BMI ist im letzten Absatz recht deutlich, aber übersetzt könnte es heißen: Liebe Staatanwälte. Lasst den Quatsch die Kinder und Händler vor dem Kadi zu ziehen und damit Zeit und Kosten unnütz zu verschwenden und kümmert euch um echte Waffenkriminalität.

    Ich hoffe gedient zu haben.

  • Eben, viel Wirbel um nichts und bedarf keiner Aufregung, erst Recht keines Anwalts. Ich würde der Sache gelassen entgegen sehen. Ich dachte mir schon, dass Du diese Schreiben verwenden willst. Daher habe ich Dir offizielle, staatliche und nachprüfbare Quellen genannt.

    Ich bin nur über den Vorwurf selbst überrascht. Offenbar haben die Beamten davon noch nichts mitbekommen, aber das Urteil ist schon mehr als ein Jahr alt.
    Dennoch, wenn der Staatsanwalt der Sache angenommen hat und da bereits tätig geworden ist, kann auch nur er die Sache wieder einstellen. Wundere Dich nicht, wenn die Polizei diese Schreiben zwar zur Kenntnis nehmen, aber den Lauf der Anzeige nicht mehr stoppen können.

    Ich rechne aber damit, dass der StaA über diesen Sachstand Kenntnis hat und die Sache umgehend einstellen wird.

    Berichte mal über die Reaktion.

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Mai 2008 um 14:57)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nun ist ein (Waffen/Spielzeug?) Händler angeklagt worden, weil er 0,5 J Geräte an 14 Jährige verkauft hat. Wären diese Spielzeug, wäre auch alles in Butter gewesen, jedoch hat Karlsruhe klar gestellt, dass das BKA mit ihrem Feststellungsbescheid das WaffG nicht beeinflusst. Der Händer ist jedoch freigesprochen worden, weil er sich Aufgrund dieses BKA-Bescheides auf einen Verbotsirrtum berufen kann. Aber es wurde auch geurteilt, dass formal weiterhin die 0,08 J-Grenze Bestand hat. Somit hat der Händler Waffen im Sinne des WaffG an Minderjährige verkauft.

    .

    Soweit ich weiß war hier auch eine fehlende CE-Kennzeichnung an den Softairs maßgeblich.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Soweit ich weiß war hier auch eine fehlende CE-Kennzeichnung an den Softairs maßgeblich.


    Das ist eine Sache, dessen Antwort ich nicht gefunden habe. Ist die CE Kennzeichnung auf Spielzeug wirklich Pflicht?
    Ich meine, das CE Zeichen wird auf Antrag von Prüfstellen - bei uns der TÜV - vergeben. Stellt aber keine Pflicht für den Hersteller dar.
    Aber da will ich mich nicht festlegen. Ich sah nur mal einen Bericht, wo die Einhaltung der CE Kriterien nach Erteilung des CE-Kennzeichens überprüft wurde.
    Daher lasse ich diese Frage mal offen. Nur ein Hinweis: Im WaffG taucht die CE Kennzeichnung als Pflichtangabe oder Ersatz des :F: Zeichen nicht auf.

    Nachtrag: CE Kennzeichen scheint bei einigen Produkten Pflicht zu sein. So ist die Sicherheit von Spielzeug aufgelistet. Nähere Info vielleicht hier:
    CE

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Mai 2008 um 15:04)

  • Oh Mann, das ist ja der Wahnsinn!

    Hier müssen ja Tonnen von verdorbenen Gehirnzellen zusammengearbeitet haben um sowas dabei entstehen zu lassen.

    Die Durchsuchung an sich ist ja schon der Hammer aber daß ein Beamter der eine zerbrochene Ganzplastikpistole vor sich hat immer noch von einer scharfen Waffe spricht ist absolut untragbar!!

    Gerade DER müsste doch sehen daß der Plastikhaufen keine scharfe Waffe sein KANN!

    Mann, bei so viel Sachkenntnis über Waffen bzw. Nichtwaffen hab ich direkt Angst vor der nächsten Polizeikontrolle.
    Man weiß ja nie ob er da seine Dienstwaffe nicht für ein Spielzeug hält.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: