Aldi-Messer

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 11.707 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2008 um 19:32) ist von barret.

  • Aldi Süd bietet ab 10.04 Taschenmesser für 3,99 an.

    Wie aus der Prospektabbildung zu ersehen ist scheint es sich um Einhandmesser und Zweihandmesser zu handeln.

    Da sollte Aldi doch darauf hinweisen, dass die Einhandmesser nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen

    Einmal editiert, zuletzt von wolpertinger (3. April 2008 um 08:45)

  • Im Prinzip hast Du Recht, aber es ist Sache des Kaeufers, sich ueber die rechtlichen Bedingungen seines Erwerbs zu informieren.

    Der Verkaeufer will verkaufen, wird vermutlich also keine Informationen
    liefern, zu denen er nicht verpflichtet ist und die den Verkauf negativ beeinflussen koennten.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von wolpertinger
    Aldi Süd bietet ab 10.04 Taschenmesser für 3,99 an.

    Wie aus der Prospektabbildung zu ersehen ist scheint es sich um Einhandmesser und Zweihandmesser zu handeln.

    Da sollte Aldi doch darauf hinweisen, dass die Einhandmesser nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen

    :laugh:

    Genau das dachte ich auch als ich gestern den Prospekt in den Händen hielt.

    Ein Discounter verkauft gefährliche Ware.

    Und ein Outdoormesser heißt nicht umsonst so :laugh:

    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Original von pak9
    Im Prinzip hast Du Recht, aber es ist Sache des Kaeufers, sich ueber die rechtlichen Bedingungen seines Erwerbs zu informieren.

    hm, wäre mal interessant ein (echtes) AK-47 ins schaufenster zum verkauf zu legen und zu sehen wieviele käufer sich wohl gedanken machen würden ob sie das ding überhaupt kaufen dürfen oder auch nicht....

    Zitat


    Der Verkaeufer will verkaufen, wird vermutlich also keine Informationen
    liefern, zu denen er nicht verpflichtet ist und die den Verkauf negativ beeinflussen koennten.

    mag sein, ich bin mir aber zu fast 100% sicher, dass ALDI von dem neuen waffengesetz überhaupt nichts weiß, genauso wenig wie 99,9999% der restlichen bevölkerung....

    Zitat

    Original von KillFrenzy
    Und ein Outdoormesser heißt nicht umsonst so

    tja vielleicht sollte man "outdoor" demnächst umtaufen in "outlaw"....


    gruß, holger

    Art 2 GG (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

  • Dort wird ausgeführt: "...Die Messer bewußt nicht als Waffe eingestuft ..." und "...auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein."
    Würde ja dann, wenn man mal ohne besondere Begründung mit so einem Messer erwischt wird, abgesehen von einer evtl. Geldstrafe, bedeuten, daß kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt und sich nicht auf die Zuverlässigkeit (wegen WBK) auswirkt!?Oder seh ich da was falsch?

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von wolpertinger
    Aldi Süd bietet ab 10.04 Taschenmesser für 3,99 an.

    Wie aus der Prospektabbildung zu ersehen ist scheint es sich um Einhandmesser und Zweihandmesser zu handeln.

    Da sollte Aldi doch darauf hinweisen, dass die Einhandmesser nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen

    Vielleicht sind die davon ausgenommen, weil man diese China-Blechteile mit einer vorgestäuschten Schneidkante nicht scharf bekommt. Ich hab 2 von den Teilen zum Regenwürmer ausbuddeln im Garten - zu was anderem kann man sie wirklich nicht gebrauchen.

    Aber wir können der Silke Stodal ja mal melden, dass Aldi jetzt zu den "Lords of War" gehört und massiv Einhandkampfmesser unter die Leute bringt.
    Lt. Silke Stodal sind die ja die Antwort der Waffenindustrie auf des Verbot der Butterfly-Messer.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • [quote]Original von cal..45
    mag sein, ich bin mir aber zu fast 100% sicher, dass ALDI von dem neuen waffengesetz überhaupt nichts weiß, genauso wenig wie 99,9999% der restlichen bevölkerung....
    [quote]Original von KillFrenzy

    Mag zutreffen, aber ich vermute eher, dass sie ihre Ware loswerden wollen, was legitim ist. Man darf nicht ausser Acht lassen, dass die China-Qualitaet mehrere Monate Vorlaufzeit hat, bis sie in den Laden kommt. Bei der Bestellung in Fernost war die neue Rechtslage sicher noch nicht bekannt.

    Als ich heute im Baumarkt einkaufen war, fiel mir auf, dass ein wesentlich groesseres Angebot an Einhandmessern vorhanden war. Habe einen Verkaeufer angesprochen, wie das mit dem Fuehren ab 01.04.08 waere.
    Antwort: "Verkauf und Fuehren legal, absolut keine Probleme." Habe ihn auf die neue Rechtslage angesprochen. Kannte er nicht, ok, alles kann das "Fachpersonal" auch nicht wissen. An der Kasse traf ich zufaellig den mir bekannten Marktleiter. Sinngemaess gefragt. Alle Maerkte wurden von der Zentrale auf die neue Rechtslage hingewiesen. Auf meine Frage, wieso man die Kunden nicht durch ein Schild o. ae. darauf hinweise, die Antwort: "Wir verkaufen hier und sind keine Rechtsanwaltskanzlei! Im Uebrigen rechnen wir, bedingt durch die neue Gesetzeslage, mit einem wesentlichen Rueckgang des Vekaufs, wenn sich die Gesetzesaenderung erst mal rumgesprochen hat. Bis dahin muss das Zeug aus den Regalen sein." Habe dann gefragt, ob ihm klar ist, dass ein Kunde, der das neu erworbene Einhandmesser hinter der Kasse in die Hosentasche steckt, Probleme mit der Polizei bekommt meinte er, dass das nicht das Problem des Verkaeufers sei. Bis zu einem gewissen Grad ist seine Auffassung nachvollziehbar.
    Aendert nichts an meiner Meinung, dass der Kunde in beiden Faellen ein
    Recht auf Information hat.

    Gruss
    pak9

  • Alte Weisheit: Nicht reden - handeln.

    Ich habe Aldi-Süd über deren Kontaktformular eine E-Mail geschickt und mitgeteilt, dass sie ihre Kunden eventuell in eine schwierige Situation bringen können und deshalb auf die Rechtslage zum Transport von einhändig feststellbaren Messern (Einhandmessern) und möglichen Ausnahmeregelungen hinweisen sollen.

    Aldi Süd hat ja noch ein paar Tage Zeit, um zu reagieren.

    Gruß... Uli

    EDIT: Schreibfehler korrigiert

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (4. April 2008 um 21:04)

  • hab denen eben mal ne mail geschickt...mal sehen was passiert...

    aber selbst wenn, das messer macht nicht grade den besten eindruck auf mich...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Das wäre natürlich der Traum mancher Politiker: Erst Idiotengesetze machen und wenn der ahnungslose Bürger dann in Schwierigkeiten kommt, sind die profitgierigen Konzerne Schuld.

    Weshalb sollen die aufklären? Gibt es zum Fahrrad die StVO? (Fände ich mehr nötig)

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    ...das messer macht nicht grade den besten eindruck auf mich...

    Ich habe mir vor gut zwei Jahren so ein Messer gekauft (damals für 4,99 € - aber es wird ja alles billiger). Es war und ist (nach leichtem Umbau zum Zweihandmesser) ein treuer Begleiter, der mich auf vielen Touren mit seinen "sehr scharfen Diensten" :laugh: sehr zufrieden gestellt - um nicht befriedigt zu sagen :laugh: :laugh: - hat.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Zitat

    Original von Sologun
    Weshalb sollen die aufklären? Gibt es zum Fahrrad die StVO? (Fände ich mehr nötig)

    Weil es nicht verboten ist mit dem Fahrrad unterm Arm aus dem Geschäft zu gehen und es nach Hause zu tragen. Bei dem Messer ist das aber so, denn das muss in einem !verschlossenen! (geschlossen reicht nicht mehr) transportiert werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Bei dem Messer ist das aber so, denn das muss in einem !verschlossenen! (geschlossen reicht nicht mehr) transportiert werden.

    Richtig. Der Bockbüchsdrilling darf auch weiterhin im Futteral mit Reißverschluss transportiert werden, das Messer muss richtig VERschlossen sein!


    Zitat

    Original von 5-atü
    So ist´s recht:

    Das "gute" Messer darf weiterhin am Gürtel geführt werden,
    das "böse" Messer muss in einem VERschlossenen Behätlnis transportiert werden.

    Quelle: Einhand-/ Taschenmesser führen ab 01.04.2008


    Und nicht nur das Einhandmesser, sondern auch der nächste Satz an Kochmessern muss ordnungsgemäß transportiert werden.

    Fördermitglied des VDB.