Moin. Ich hab da ne Frage, die mir die SF leider nicht beantworten konnte.
Es ist ja bekannt, daß ab dem 1.4. alle feststehenden Messer mit mehr als 12 cm Klinge nicht mehr geführt werden dürfen. Nun meine Frage: gibt es ein gesondertes Verbot für zweischneidige Messer bis 12 cm Klingenlänge? Speziell bezieht sich das auf ein Stiefelmesser mit Dolchklinge (beide Seiten mit scharf geschliffener Schneide). Ich frage aus dem Grund, weil diese schon lange nur "frei ab 18" zu haben sind, und mich interessiert hierbei, ob für diese Messer wieder eine Spezialregelung gilt, oder ob sie zwar immer noch frei geführt werden dürfen, aber eben nur von volljährigen Trägern?
Und eines noch: sind feststellbare Taschenmesser auch vom Führverbot betroffen? Oder nur diejenigen, die man einhändig öffnen kann (Spring- und Einhandmesser)??
Zwei Fragen, zu denen ich bisher keine Antwort finden konnte - auch nicht auf der örtlichen Polizeiwache...