Selbstschutz

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 13.624 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2008 um 17:20) ist von White.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Falls noch nicht erwähnt: JPX Ist als Tierabwehrgerät zugelassen, wie normales Pfefferspray... macht ordentlich Druck und ist auf 7m einsetzbar... Sogar eine Verwendung in geschlossenen Räumen soll möglich sein. Kein kleiner Waffenschein notwendig...

    Und wem das nötige Kleingeld fehlt, oder wer den JPX aus irgendwelchen Gründen nicht mag, für den gibt es noch Lösungen wie den normalen Jet Protector für 20€ oder auch von First Defense das MK-3 Bag System (kann man im Gegensatz zu normalen Sprays aus jeder Lage versprühen). Für die Kohle die man da spart kann man gleich noch ne Fenix T1 kaufen und hat immernoch 200€ übrig.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • @ Thommy82
    Die Spitzfindigkeit im Gesetz ist mir schon klar. Ich hab es für den Themenstarter vereinfacht - zuhause wird er wohl kaum angegriffen werden und wenn, dann wäre ein Schlagstock sicher auch nicht die erste Wahl.

    Dieses doppelläufige Gasverteilungsteil hab ich mir auch schon angesehen. Aber es ist zu verdeckt führen schon ziemlich groß und EUR 239,-- für 2 Schuß?
    Da wäre mir sein kleiner Bruder, der Jet Protector DS-201 eigentlich lieber.
    Gibt es für EUR 22,90 bei Frankonia, sieht nicht aus wie eine Waffe und hat eine vergleichbare Wirkung.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (9. März 2008 um 19:35)

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    seit wann ist es verboten, einen schlagstock zu führen? ist mir auch neu.

    jens :confused2:

    Ab dem 01.04.2008 (Hört sich an wie ein schlechter Aprilscherz) :(

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von SAS

    Aber eins muss einigen Usern auch mal klar werden: Ich habe keinen blassen Schimmer, in welchen gesellschaftlichen Kreisen ihr euch alle bewegt - wie denn auch. Es ist immer leicht gesagt, lauft weg und vermeidet Gewalt. Die Realität sieht in vielen größeren deutschen Städten anders aus. Es gibt einfach ungemein viele Situationen in den das angepriesene deeskalieren und wegrennen nichts bringt, weil man sich eben in einer NOTWEHRSituation befindet.

    Deeskalieren ist auch so eine Sache für sich. Bei angetrunkenen Halbstarken in Gruppe zum Beispiel halte ich es für schwierig, durch Worte oder ruhiges Verhalten eine kritische Situation zu entspannen. Die meisten fühlen sich dadurch erst recht animiert weiterzupöbeln, weil sie denken, man will sie verarschen.

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • Zitat

    Originally posted by Thehunt
    Eine Schußwaffe, egal ob SSW oder scharf, ist für den Schützen immer auch ein Risiko.


    Ein großes Risiko dabei ist übrigens ein schlechter Umgang damit. Meiner Meinung nach sollte jeder der eine Schuswaffe führen möchte sich vorher damit genauestens Vertraut machen und damit üben.

  • Ausserdem hat man bei einer Schusswaffe (SSW) immer die Gefahr der Fehlfunktion. Die Patrone zündet evtl nicht, zündet aber verklemmt sich beim auswerfen und man müsste von Hand den Schlitten repetieren was alles massiv Zeit kostet wenn man mehreren gegenüber steht. Bei Polizeikontrollen kommt sowas sicher auch nicht immer gut an selbst mit KWS wird man sicher mit dummen Fragen oder übereifrigen Beamten die villeicht aufsteigen wollen rechnen müssen.

    Ich persönlich vertraue auf 63ml Pfefferspray in der Tasche. Fehlfunktion bzw Fehlgebrauch fast ausgeschlossen und geht sehr schnell und ist wirkungsvoll. Ausserdem dezent und unauffällig. Von Pfefferpatronen für SSW bin ich nicht wirklich überzeugt hatte mal einige Probe geschossen und fand die Wolke eher naja...ich würd mich nicht drauf verlassen wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von DIE_HARD (10. März 2008 um 17:31)

  • Zitat

    ...Wenn Du es in einer Notwehrsituation gegen Menschen benutzt, bleibst Du trotzdem straffrei, weil man zu Notwehr alles einsetzen darf....

    OhOh, da wär ich aber vorsichtig mit solchen Veralgemeinerungen: Notwehr hin oder her, Fakt ist, daß das Pfefferspray nicht zur Abwehr von was anderem als "wilden Tieren" erlaubt ist (für den Privatmann, bei Behörden und Sicherheitsdiensten sieht es anders aus). Es kommt bei so einer Situation ganz darauf an, wie das ganze dann ausgelegt wird (sofern man ausgerechnet das Pfefferspray bei dir findet). Ich weiß von einem Bekannten, der bei unserm Schützenfest gezwungen war, sich mit einem solchen Spray gegen einen betrunkenen Randalierer zur Wehr zu setzen. Die gerufene Polizei hat dann das Pfefferspray gesehen und ihm (dem angegriffenen) erst mal Schwierigkeiten gemacht (seine WBK stand letztlich auf dem Spiel). Hat einen Riesenaufwand bei der Staatsanwaltschaft und viel Überzeugungsarbeit gekostet, daß die Sache dann zu Gunsten meines Bekannten eingestellt wurde.

    Also als "in Stein gemeiselt" würde ich die Aussage, daß zur Notwehr ALLES erlaubt sei, sicher nicht hinstellen. Denn auch in Notwehrsituationen gilt immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Einen Messerstecher abzuknallen ist sicher nicht mehr verhältnismäßig!
    Also Vorsicht.

    Gruß, RugerBlackhawk

    Einmal editiert, zuletzt von RugerBlackhawk (10. März 2008 um 20:13)

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Die gerufene Polizei hat dann das Pfefferspray gesehen und ihm (dem angegriffenen) erst mal Schwierigkeiten gemacht (seine WBK stand letztlich auf dem Spiel). Hat einen Riesenaufwand bei der Staatsanwaltschaft und viel Überzeugungsarbeit gekostet, daß die Sache dann zu Gunsten meines Bekannten eingestellt wurde.

    Schadensminimierung für Polizei und Staatsanwaltschaft, denn spätestens das Gericht hätte die Sache ohnehin für deinen Bekannten entschieden. Dass auch so eingestellt wurde ist der beste Beweis für die Behauptung, dass Pfefferspray kein Problem zur Notwehr ist.

    Zitat

    Einen Messerstecher abzuknallen ist sicher nicht mehr verhältnismäßig!

    Ein Messerstecher ist einer der besten Fälle, wo man fast rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch machen kann! Es gibt sogar genug Fälle, wo Unbewaffnete erschossen wurden. Alles gerichtlich anerkannte, einwandfreie Notwehr.

    Es kommt immer auf den Einzelfall und die spezielle Situation an. Im Zweifel gegen den Angreifer, das eigene Leben ist mehr wert.

    "Once armed, a free man cannot be disarmed, only defeated."

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk

    Einen Messerstecher abzuknallen ist sicher nicht mehr verhältnismäßig!
    Also Vorsicht.

    Also du lässt dich lieber abstechen, bevor du jemand anderen mit einer Schusswaffe verletzt?

    Naja, muss jeder selbst entscheiden. Aber verhältnismäßig wäre es...

  • Zitat

    Original von ozgurluk08
    [...] das eigene Leben ist mehr wert.

    Bei uns in Deutschland dürfen Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden, weder qualitativ, noch quantitativ.

    Es geht hier lediglich um die Abwehr von Angriffen auf rechtlich geschützte Interessen.

  • Zum Thema mal..hab letztens Wadie Pfeffer probegeschossen, und abgesehen von nem leichten Kitzeln in der Nase nix gemerkt? Man sah auch keine Wolke.

    Grüße

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von Mr. Colt
    Zum Thema mal..hab letztens Wadie Pfeffer probegeschossen, und abgesehen von nem leichten Kitzeln in der Nase nix gemerkt? Man sah auch keine Wolke.

    Grüße

    Mhmmm...wohin genau hast Du geschossen? :confused2:

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • Zitat

    Original von ozgurluk08
    ...Dass auch so eingestellt wurde ist der beste Beweis für die Behauptung, dass Pfefferspray kein Problem zur Notwehr ist....

    Das sehe ich nicht so, denn wenn du einen Staatsanwalt oder Richter hast, der´s ganz genau nimmt, dann kann er dich ganz schön auflaufen lassen. Als Präzedenzfall respektive Freibrief für die Nutzung zur Notwehr würde ich das sicher nicht sehen. Und wenn der Angreifer die Flucht nach vorne antritt, bist du selber wegen Körperverletzung dran, Notwehr hin oder her.

    Zitat

    ...

    Ein Messerstecher ist einer der besten Fälle, wo man fast rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch machen kann! Es gibt sogar genug Fälle, wo Unbewaffnete erschossen wurden. Alles gerichtlich anerkannte, einwandfreie Notwehr....

    Kannst du das mit verbrieften Gerichtsurteilen belegen? Mir sind nämlich auch jede Menge Fälle bekannt, wo der Schußwaffengebrauch eben nicht mehr als verhälnismäßiges Mittel durchgegangen ist!

    Zitat

    ...Also du lässt dich lieber abstechen, bevor du jemand anderen mit einer Schusswaffe verletzt?
    ...Aber verhältnismäßig wäre es...

    Nein, sicher nicht, aber wenn ich im Besitz einer scharfen Schußwaffe bin, und vor mir jemand mit einem Messer rufuchtelt, dann habe ich sicher andere Mittel, als ihn abzuknallen. Wie gesagt, verhältnismäßig ist das sicher nicht mehr, und es gibt mehr als genug Beispiele, wo der "Verteidiger" nach so einem Vorfall mächtig Probleme bekommen hat.
    Der Angreifer hat keine Distanzwaffe, wenn er verletzt am Boden liegt, ist er keine Gefahr mehr, das reicht aus.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Ruger: Better judged by twelve than carried by six ;)


    Threepwood: Ich hab in unserem Garten geschossen, natürlich von mir weg. Ich blieb noch kurz stehen, weil ich ehrlich keine Wolke sehn konnte, und als ich merkte dass es in der Nase zu zwicken begann hab ich mich schnell verdrückt.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Nein, sicher nicht, aber wenn ich im Besitz einer scharfen Schußwaffe bin, und vor mir jemand mit einem Messer rufuchtelt, dann habe ich sicher andere Mittel, als ihn abzuknallen. Wie gesagt, verhältnismäßig ist das sicher nicht mehr, und es gibt mehr als genug Beispiele, wo der "Verteidiger" nach so einem Vorfall mächtig Probleme bekommen hat.
    Der Angreifer hat keine Distanzwaffe, wenn er verletzt am Boden liegt, ist er keine Gefahr mehr, das reicht aus.

    Öhm und wie möchtest du ihn zu Boden bekommen? Gehst du zu nah ran, sticht er dich mit seinem "Rumgefuchtel" ab. Da ist dann eine Distanzwaffe wohl für dich die beste Wahl der SV. In dem Fall die scharfe Schusswaffe (Woher du die auch immer haben mögest..), eine SSW oder ähnliches.

    So weit ich informiert bin, gilt die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit in Österreich und nicht in Deutschland (Falls ich daneben liege bitte korrigieren).

    Heartstopper Unit

    Alpha Team

  • Zitat

    Original von White

    Also du lässt dich lieber abstechen, bevor du jemand anderen mit einer Schusswaffe verletzt?

    Naja, muss jeder selbst entscheiden. Aber verhältnismäßig wäre es...

    Deswegen knallt die "Blue Man Group" auch direkt jemanden ab, der unter 7m Entfernung mit dem Einsatz eines Messers droht... :confused2:

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von psykokev
    Deswegen knallt die "Blue Man Group" auch direkt jemanden ab, der unter 7m Entfernung mit dem Einsatz eines Messers droht... :confused2:

    Ich hoffe, ich erkenne die Ironie in dem Post richtig.
    Du redest hier von der Polizei. Diese Beamten sind im bewältigen von Stresssituationen und entsprechende Selbstverteidigung ohne Schusswaffengebrauch geschult. Ich bin aber lediglich ein Otto-Normal-Bürger der keine Ahnung von so was hat und wenn mir son Messerfuchtler entgegen stürmt wäre es mir recht wurscht ob ich es auf die Kette bekomme, ihn auszuknocken, ohne Schaden zu nehmen oder ob ich ihm mit ner 2m Eisenstange vorm Kopf klatsche ums mal salopp auszudrücken. Immerhin ist er selber Schuld und muss mit Gegenwehr meiner Wenigkeit rechnen egal in welchem Ausmaße.

    Aber leider schweifen wir hier (wiedermal) vom eigentlichem Thema ab. Sinn/Unsinn bzw Verhältnismäßigkeit/Unverhältnismäßigkeit der SV wurden schon zu Genüge in den anderen, geschätzten 2000 Threads behandelt.

    Heartstopper Unit

    Alpha Team

  • Zitat

    Original von Kahuna

    Ich hoffe, ich erkenne die Ironie in dem Post richtig.
    Du redest hier von der Polizei. Diese Beamten sind im bewältigen von Stresssituationen und entsprechende Selbstverteidigung ohne Schusswaffengebrauch geschult. Ich bin aber lediglich ein Otto-Normal-Bürger der keine Ahnung von so was hat und wenn mir son Messerfuchtler entgegen stürmt wäre es mir recht wurscht ob ich es auf die Kette bekomme, ihn auszuknocken, ohne Schaden zu nehmen oder ob ich ihm mit ner 2m Eisenstange vorm Kopf klatsche ums mal salopp auszudrücken. Immerhin ist er selber Schuld und muss mit Gegenwehr meiner Wenigkeit rechnen egal in welchem Ausmaße.

    Aber leider schweifen wir hier (wiedermal) vom eigentlichem Thema ab. Sinn/Unsinn bzw Verhältnismäßigkeit/Unverhältnismäßigkeit der SV wurden schon zu Genüge in den anderen, geschätzten 2000 Threads behandelt.

    Scheint mir aber das Gegenteil zu sein, sonst dürfte man als "normaler" Bürger ja eine Waffe tragen und einsetzen, die Polizei aber müsste erst mit der Freudsche Tour kommen...oder denkst du wirklich die labern erst rum, wenn einer mit dem Messer fuchtelt?

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Selbst unser Freund und Helfer ist nicht unbedingt perfekt geschult. Ich kenne einige, die momentan bei der Polizei ihre Ausbildung absolvieren und andere, die schon seit einiger Zeit im Dienst sind. Kampftechniken werden zwar gelehrt, allerdings ist es bei einer Trainingseinheit die Woche schlecht möglich den gleichen Trainingsstand wie der des SEKs zu verlangen. Der Kampfsport wird ohnehin nicht als "Vorbereitung" für den Dienst gesehen, sondern als "Abwechslung" von dem schlichten Lernen gesehen. Und diejenigen, die schon seit einiger Zeit in dem Verein dabei sind, durchlaufen auch nicht alle 3 Monate entsprechende Lehrgänge.

    Soviel zum Thema, dass die Polizei auch ohne EKA, Spray oder Dienstwaffe durchgehend auf ihre körperlichen Fähigkeiten setzen, um so bei der SV effektiv zu handeln (SEK/MEK und co., Bereitschaftspol., und jene, die in ihrer Freizeit sich mit Kampfsport beschäftigen).

    Aber wenn einer mit einer Brecheisenstange auf die Polizei losgeht, braucht er sich nicht wundern, wenn sein Blutdruck aufgrund kleiner Löcher stetig abnimmt. Ich würde es keinem Beamten zumuten, einem solchen "Irren" erstmal zu beruhigen, wenn dieser vermutlich noch alkoholisiert mit einem lauten Geschrei und erhobener Stange auf sie zurennt.

    Zum Thema Rechtmäßigkeit. Bei einer Notwehrhandlung gilt die Verhältnismäßigkeit. D.h. zum einen, dass ich jemanden, der mich "Arschloch" nennt nicht gleich krankenhausreif schlagen darf. Auf der anderen Seite ist es legitim einen rechtswiderigen Angriff auf sich selbst mit jedem verfügbaren Mittel (es soll stets das niedrigste Mittel gewählt werden: also lieber ein Spray als eine AK 47) abzuwehren und zwar so, dass von der Situation keine Gefahr mehr ausgeht. Sehr schönes, wenn auch übertriebenes Bsp: Der Film der Patriot(?) Harrison Ford schießt einem auf dem Boden liegenden IRA-Terroristen sicherheitshalber in die Hüfte, damit dieser nicht noch aufstehen kann und Ford mit einer Schusswaffen von hintern töten kann. Weiterhin gilt bei der Notwehr, dass ich jedes mir zur Verfügung stehendes Mittel einsetzen darf. Wenn es wie Pfefferspray nicht für Menschen zugelassen ist, ist dies sekundär, denn ich habe kein anderes Mittel in Reichweite. Gleiches gilt für die scharfe Schusswaffe. Auch sie darf ich legitim einsetzen. Es stellt sich dann allerdings u.U. die Frage, wie ich in den Besitz einer scharfen Waffe gelangt bin, und warum ich sie geführt habe. Aber auch hier gibt es Gerichtsurteile, die das FÜhren und Besitzen einer scharfen Waffe bei einem Tankwart (?) im Nachhinein anerkannt haben, so dass er juristisch nicht belangt wurde.