Beiträge von ozgurluk08

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    Original von Vogelspinne
    Der Vorsitzende der GdP hat seinen Standpunkt aus Sicht der Polizei deutlich ( und aus Polizeisicht auch nachvollziehbar ) dargelegt. Defacto hat er die Waffenbesitzer nicht verteufelt

    Doch hat er, das Gefühl bekam ich sehr deutlich. Er insistierte, dass es doch viele kriminelle Taten durch legale Waffenbesitzer gäbe (sprach konkret von 5% der 10 Mio. legalen Waffen, mit denen Straftaten begangen werden - wäre da was dran, hätten wir Bürgerkriegsverhältnisse), außerdem hielt er es für notwendig, dass Beamte immer vorher genau wissen, ob jemand legaler Waffenbesitzer ist, um entsprechend auf Eigensicherung zu achten, wenn sie zu ihm gerufen werden - als ob es nicht drei Mal mehr illegale Waffenbesitzer gäbe und man deshalb generell bei jeder Person vorsichtshalber annehmen müsste, dass sie entsprechend bewaffnet ist. Dazu rechtfertigte er den ganzen massiven bürokratischen Aufwand für legale Waffenbesitzer, hielt aber die Maßnahmen zur Bekämpfung illegalen Waffenbesitzes für völlig ausreichend.

    Im Übrigen würde ein zentrales Register dazu führen, dass künftig bei jeder lauten Geburtstagsfeier eines legalen Waffenbesitzers, wenn jemand eine Ruhestörung meldet, ein Sonderkommando anrücken müsste.
    Darüber hinaus könnten z.B. im Falle eines Putsches binnen kürzester Zeit die legalen Waffenbesitzer einer nach dem anderen entwaffnet und interniert werden, bevor auch nur einer an § 20 (4) GG denken kann.

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    Der Moderator hat sich völlig normal, für jemanden, der keine Ahnung von Waffen hat, benommen.

    Als Moderator sollte er aber Ahnung davon haben, welche Eindrücke er durch sein Tun und seine Äußerungen beim Zuschauer erweckt und dafür war dieses dumme Daherlabern keinesfalls "normal".

    Hab gerade die Wiederholung auf BRalpha gesehen. Also die Sendung war ja unter aller Kanone, dümmlichste Meinungsmache vom Feinsten. Der Polizeigewerkschaftler durfte seine Forderungen zig Mal wiederholen und den Zuschauern einhämmern. Von den Öffentlich-Rechtlichen ist man in letzter Zeit aber auch gar nichts anderes mehr gewohnt.

    Bewundernswert wie Herr Schiller das ohne große Widerworte einzuwerfen überstanden hat, aber sein latent-süffisantes Grinsen hat sehr viel verraten bei dem ganzen Schwachsinn, der da verzapft wurde.

    Der Moderator hat jedoch wirklich den Vogel abgeschossen mit seiner Phobie, eine Softair-Pistole auch nur in die Hand zu nehmen :confused2:

    Die Sendung scheint aber schon vor längerer Zeit aufgezeichnet worden zu sein, der Gewerkschaftler sprach da mal von "jetzt zum Jahresende" und dass der Entwurf des neuen Waffengesetzes nur das Führen von Anscheins-Kriegswaffen verbieten würde.

    An der Pfeilauflage dürfte es eigentlich nicht schleifen, die sollte beim Abschuss unter dem Pfeil wegfedern. Starre Befiederung funktioniert sicher auch gut, die muss für die Stabilisierung im Flug nicht flexibel sein. Ungelenkte Raketen und Bomben besitzen nur starre Leitwerke.

    Die Flexibilität wird meiner Ansicht nach erst so richtig sinnvoll, wenn man auf Scheiben schießt und der Pfeil zu tief eindringt, durch geht oder im Fangnetz hängen bleibt - wenn das zu starr wäre, würde es noch viel leichter abreißen.

    Wenn ein Polizist die Möglichkeit hat, einen Typen im klassischen Gangster-Look in Gesellschaft seiner 10-Mann-Gang zu filzen, oder einen harmlos aussehenden, einzelnen Otto-Normal-Bürger, dann weiß ein Polizist doch, bei welchem Kunden die Arbeit wohl leichter von der Hand geht...
    Und das winkende Bußgeld ist gleich.

    Irgendwo hat neulich mal jemand ausgerechnet, dass wenn man allein die Fläche nimmt, die die 30km an den äußeren Landesgrenzen ausmachen + die Fläche um unsere internationalen Flughäfen + noch einige Bahnhöfe, schon fast in halb Deutschland verdachtsunabhängig kontrolliert werden darf...

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    Original von Jermaine25Bln
    Im ungünstigsten Fall gibt es eine Beule oder Platzwunde, wenn Dir so ein Teil auf den Schädel kracht, aber selbst das ist schon mehr als unwahrscheinlich.

    Theorie und Praxis, das von Erklärbär genannte Experiment hab ich hier gefunden:
    http://video.aol.com/video-detail/s…ment/2213291793

    Das mit dem Durchschlagen der Autokarosserie habe ich mir auch nicht ausgedacht, das fußt auf einem Polizeibericht, den ich mal gelesen hatte, wonach vor einigen Jahren in Deutschland jemand an Neujahr ein Loch im Dach seines Autos bemerkte - die Kugel hatte auch noch den Fahrersitz durchschlagen hatte und blieb erst im Bodenblech stecken.

    stahlnetz

    Jermaine25Bln hat das ja schon umfassend und korrekt beantwortet. Eine Waffe gem. Waffengesetz ist etwas ganz anderes als eine Waffe nach dem Versammlungsgesetz (oder auch eine Waffe im Sinne des Strafrechts, z.B. bei bewaffnetem Diebstahl). Nach dem Versammlungsgesetz ist jedes Taschenmesserchen und jede Zaunlatte eine Waffe, manche Dinge werden sogar als "Passivwaffen" bezeichnet und sind strafbar, deshalb bloß nicht Helm, Protektoren, schusssichere Weste, Gasmaske, Schuhe mit Stahlkappen usw. tragen, auch feste Lederkleidung und besonders Nietenarmbänder u.ä. können schon zum Verhängnis werden.
    Wer in Deutschland seinem Versammlungsrecht nachgehen will, darf das nur, wenn er jederzeit sicherstellt, dass ihn die Polizei problemlos zusammenknüppeln kann. Im Zweifel besser nackt hingehen.

    Man liest schon noch manchmal, dass Polizisten jemanden in Arm oder Bein geschossen haben (wobei das nicht heißen muss, dass die auch wirklich dahin gezielt hatten) und damit den Angriff beenden konnten. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht.

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    Original von stahlnetz
    Dein Bekannter hatte sein Pfefferspray, wie du sagtest, bei einem Schützenfest, einer zeitlich begrenzten und öffentlichen Veranstaltung, mitgeführt. Da liegt der Hase im Pfeffer. Er kann von Glück reden, dass die Sache eingestellt wurde.

    Pfefferspray ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, demnach darf es auf öffentliche Veranstaltungen mitgenommen werden.

    Erklärbär
    Mit Schießen auf sieben Meter meinst du wohl, dass die Waffe schon vorher in Anschlag gebracht ist und bei sieben Metern schließlich der Schuss bricht, oder?
    Das dürfte grade noch ausreichen um einen anstürmenden Angreifer bei sauberem Treffer einem in die Arme fallen zu lassen.
    Denn sonst halte ich sieben Meter für viel zu schnell überbrückbar, um noch irgendetwas Sinnvolles tun zu können, außer eben den Finger zu krümmen.
    Mir sind da Angaben bis 70 Meter im Gedächtnis, die ein ernsthafter Angreifer zurücklegen können soll, bis ein durchschnittlich begabter Polizist seine Waffen gezogen und schließlich einen Schuss abgefeuert hat. Erscheint mir auch realistisch.

    Bei den derzeit hier verfügbaren Selbstverteidigungsmitteln für Normalsterbliche sollte man wohl besser eine Stichschutzweste tragen und hoffen, dass der Angreifer zunächst diese trifft, bis man ihn mit dem eigenen schwachen Nahkampf-Mittel unschädlich gemacht hat. :cry:

    White
    Das mit Warnung, Warnschuss etc. ist natürlich Blödsinn, das wird ja nicht mal mehr von Polizisten verlangt und an die wird im Notwehrfall ein strengerer Maßstab angelegt, als an jemanden ohne entsprechende Ausbildung.
    Von Warnschüssen hab ich schon seit längerem nur noch bei einfachen Streifen-Polizisten insb. in Zivil gehört, die sich plötzlich einer überwältigenden Übermacht gegenüber sahen und sowieso nur noch von der psychologisch abschreckenden Wirkung der Waffe profitieren konnten. Das Problem bei Warnschüssen ist auch die Fremdgefährdung Unbeteiligter, speziell auch bei Warnschüssen in die Luft, da kommt das Geschoss 10km weiter wieder runter und durchschlägt eine gesamte Autokarosserie, inkl. darin sitzendem Familienvater. Da hätte man dann vielleicht besser doch gleich gezielt auf den bösen Typen geschossen.

    Das mit dem "auf-die-Beine-Schießen" ist schon deswegen sinnlos, weil man die in einer echten Kampfsituation praktisch nicht treffen kann, man zielt schon allein deshalb mittig auf den größten Fleck, weil da die Chance am größten ist, dass man überhaupt irgendwo trifft.

    In den Urteilen, die ich oben gepostet habe, steht auch ganz klar drin, dass zwar eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahr sein muss, man aber sofort ein Mittel wählen darf, dass den Angriff wirklich sicher und schnell beendet, man muss nicht klar ineffiziente Mittel zuerst ausprobieren, die wahrscheinlich versagen und damit das eigene Schicksal besiegeln.

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    Original von White
    Bei uns in Deutschland dürfen Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden, weder qualitativ, noch quantitativ.

    Was salopp ausgedrückt aber letztlich doch die Essenz der Notwehr-Gesetzgebung und -Rechtssprechung ist. Es müssen immer Rechtsgüter und Interessen abgewogen werden. Was glaubst du, welche Güter das im Fall der Notwehr sind? Im äußersten Fall stehen das Leben des Täters und das Leben des Opfers einander gegenüber und hier wird die Entscheidung pro Opfer absolut legitimiert, dessen Leben wiegt also schwerer. Siehe auch finaler Rettungsschuss!

    Das ist eine ganz andere Geschichte als etwa der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen, mit der direkten Abwägung von unschuldigen Menschenleben auf beiden Seiten. Das Bundesverfassungsgericht hat das so begründet:
    "Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen."
    Die Täter aber können dies, sie behalten in der Tat ihre Würde, sie werden durch die zur Rettung der Opfer nötigen Gewalt nicht verdinglicht. Deshalb darf ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug abge- und ein Messerstecher er-schossen werden.


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    Original von RugerBlackhawk
    Das sehe ich nicht so, denn wenn du einen Staatsanwalt oder Richter hast, der´s ganz genau nimmt, dann kann er dich ganz schön auflaufen lassen. Als Präzedenzfall respektive Freibrief für die Nutzung zur Notwehr würde ich das sicher nicht sehen. Und wenn der Angreifer die Flucht nach vorne antritt, bist du selber wegen Körperverletzung dran, Notwehr hin oder her.

    Bei einem Flüchtenden besteht keine Notwehrsituation mehr!
    Deinen Präzedenzfall braucht es nicht, es gibt ausreichend höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH), die die Marschrichtung vorgibt.

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    Kannst du das mit verbrieften Gerichtsurteilen belegen?

    Klar, hier z.B. ein wunderschönes Urteil:
    http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
    Jemand kauft sich extra illegal eine Waffe und erschießt dann in Notwehr einen Angreifer mit 7cm Küchenmesser, alle Handlungen komplett straffrei (s. dazu auch http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php).

    Polizist erschießt Steinewerfer:
    http://lexetius.com/2004,1286

    Illegaler Waffenbesitzer erschießt Unbewaffneten:
    http://lexetius.com/2001,666

    Das sind jetzt nur Urteile höherer Instanzen, die ich grade zufällig gefunden habe, dazu kommen unzählige rechtsgültig gewordene Entscheidungen von Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland, die bei entsprechenden Notwehrfällen schon gar nicht mehr Anklage erheben.
    Bei allem, was ich so mit der Zeit mitbekommen habe, ist der total schwarzmalerische Eindruck bzgl. der Möglichkeit rechtlich sauberer Notwehr, der hier vermittelt wird, einfach nicht gerechtfertigt.

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    es gibt mehr als genug Beispiele, wo der "Verteidiger" nach so einem Vorfall mächtig Probleme bekommen hat.

    Das kann man wohl sagen, in den meisten dieser Fälle überlebt der Verteidiger die Sache nämlich erst gar nicht, es sei denn er handelt sofort kompromisslos, wie es die Lage gebietet.

    Wenn du sonst irgendwelche verbrieften Urteile hast, wie du sie von mir gefordert hast, würde es mich aber auch interessieren.

    Nun ja, der Einsatz der Spezialkräfte ist dann zumindest sicher realistischer als das Spiel mit der Gasplempe und bestimmt ein gutes Filmmotiv (bis die Kamera eindeutig als Granatwerfer identifiziert und der Kameramann Grenadier eliminiert wurde).

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    Original von RugerBlackhawk
    Die gerufene Polizei hat dann das Pfefferspray gesehen und ihm (dem angegriffenen) erst mal Schwierigkeiten gemacht (seine WBK stand letztlich auf dem Spiel). Hat einen Riesenaufwand bei der Staatsanwaltschaft und viel Überzeugungsarbeit gekostet, daß die Sache dann zu Gunsten meines Bekannten eingestellt wurde.

    Schadensminimierung für Polizei und Staatsanwaltschaft, denn spätestens das Gericht hätte die Sache ohnehin für deinen Bekannten entschieden. Dass auch so eingestellt wurde ist der beste Beweis für die Behauptung, dass Pfefferspray kein Problem zur Notwehr ist.

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    Einen Messerstecher abzuknallen ist sicher nicht mehr verhältnismäßig!

    Ein Messerstecher ist einer der besten Fälle, wo man fast rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch machen kann! Es gibt sogar genug Fälle, wo Unbewaffnete erschossen wurden. Alles gerichtlich anerkannte, einwandfreie Notwehr.

    Es kommt immer auf den Einzelfall und die spezielle Situation an. Im Zweifel gegen den Angreifer, das eigene Leben ist mehr wert.

    "Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen" sind von den Bedürfnissen/Erlaubnissen für Führen und Schießen von SSW mit Kartuschenmunition ausgenommen.
    Allerdings werden amateurhafte Filmproduktionen i.d.R. nicht als so etwas anerkannt, wenn man sie dabei überrascht - also besser entweder schriftliche, explizite Genehmigung holen oder die genannten Regeln für jedermann befolgen.