LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.423 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von ulli s
    ... na ja - im Prinzip wurde ja alles gesagt und gemutmaßt, was gesagt oder gemutmaßt werden konnte. Jetzt kann man nur schauen, was im echten Leben passiert.


    Moment :ngrins:, ich bin zwar entnervt, aber noch am Leben - aber ich kann nur Infos einstellen, wenn ich selbst welche bekomme :nuts:

    Wenn du z.B. ein offizielles Email des BMI als Mutmaßung ansiehst, dann bitte :laugh:

    Das Schreiben habe ich im Übrigen direkt an meine SB weitergeleitet - sie war "hocherfreut" über den Inhalt :ngrins:

    :nuts:Wenn man den Thread verfolgt, ist diese ganze Geschichte so komplett wirr, weil nicht einmal das BMI (gerade zu den LEP´s) etwas sagen kann und alles auf die, zunächst Landesebene, dann weiter auf die Sachbearbeiterebene abschiebt.

    In einem anderen Thread hat "hyperdeath" aber klar zur Problematik Stellung bezogen:

    Es hilft nichts, das Problem mit den 4mmM20 / LEP`s auszusitzen und bis zum 01.10.08 zu warten (es wird sich bis dahin nicht selber lösen) - wer solche Dinger hat, der gehe zu seinem Sachbearbeiter / Ordnungsamt etc. und versuche irgendwie, diese anzumelden / WBK beantragen, wie auch immer. Redet mit eurem Ordnungsamt, eurer Polizeidienststelle oder mit demjenigen der für Waffen bei euch zuständig ist - erst wenn mal alle Besitzer dieser Teile aufwachen, wachen hoffentlich die Behörden auf.

    Laut der Stellungnahme des BMI liegt der ganze weitere Ablauf dann sowieso im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. zunächst beim zuständigen Bundesland - soweit einleuchtend???

    Das Innenministerium eures Bundeslandes wird euch nicht antworten, aber es muss auf Fragen der Sachbearbeiter antworten - vielleicht geht es so rum besser?

    Mehr, sobald ich mehr weiß!

    Einige User im Forum, die LEP`s besitzen haben hoffentlich längst auch schon Kontakt mit den Behörden aufgenommen - oder???

    Aber wartet nicht, bis sich das Problem von selber löst - dann is zu spät!

    Die Sache mit den 4mmM20 läuft scheints etwas anders, da der Erwerb / Besitz ja eh schon durch eine WBK begründet ist.

  • Habe eben mit dem zuständigen Herrn des Bayrischen Staatsministerium des Innern gesprochen. Es gab eine absolut eindeutige Aussage, dass der Altbestand ab dem 1.10.08 WBK-pflichtig ist und der Herr teilte auch meine Auffassung, dass sich ein Bedürfnis mangels Sportdisziplin oder als Sammler (weder kulturhistorisch noch wissenschaftlich-technisch) ableiten lässt und es damit einer Zwangs-Enteignung gleich kommt. Er sah sich nicht in der Lage, hier etwas zu ändern, da das Bundesgesetz hier eindeutig ist. Somit sah er auch nur eine reale Möglichkeit der "Unbrauchbarmachung", um die Dinger zu behalten. Langsam habe ich das Gefühl, wir sollten schleunigst die Möglichkeit einer Sammelklage prüfen......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Oh ja, das würde ich auch befürworten. Ich hab zwar nur mehr eine LEP-Waffe, aber selbst bei dieser wäre mir ein Mitwirken bei einer Sammelklage oder Ähnlichem nicht zuviel.

    Es geht mir ums Prinzip, die können ja nicht einfach mal eben die Hürden für den Weiterbesitz freier Gegenstände so setzen daß es unmöglich ist sie zu erfüllen.

    Ich bin dabei.
    Bei den Messern werd ich auch keine Ruhe geben, bestimmt nicht..

    Jedenfalls solange nicht bis ich mein Leatherman Wave wieder straffrei bei mir tragen kann.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von flens69
    Habe eben mit dem zuständigen Herrn des Bayrischen Staatsministerium des Innern gesprochen. Es gab eine absolut eindeutige Aussage, dass der Altbestand ab dem 1.10.08 WBK-pflichtig ist und der Herr teilte auch meine Auffassung, dass sich ein Bedürfnis mangels Sportdisziplin oder als Sammler (weder kulturhistorisch noch wissenschaftlich-technisch) ableiten lässt und es damit einer Zwangs-Enteignung gleich kommt. Er sah sich nicht in der Lage, hier etwas zu ändern, da das Bundesgesetz hier eindeutig ist. Somit sah er auch nur eine reale Möglichkeit der "Unbrauchbarmachung", um die Dinger zu behalten. Langsam habe ich das Gefühl, wir sollten schleunigst die Möglichkeit einer Sammelklage prüfen......


    Zu dieser Auffassung komme ich langsam auch - aber laut BMI ist das Bundesgesetz eben nicht eindeutig - ich verblöde langsam!

  • BTW, da ich nur 3 Erma-LEP's habe und ein größerer Sammlungsteil eh' in Österreich liegt, werde ich die zur Not dort hin schaffen. Weiß einer genau, ob ich dabei etwas beachten muss (offizielle Ausfuhr oder einfach mit rüber nehmen, solange das vor dem 1.10. ist...)?

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  • Wenn's weiterhilft: Hier eine Fassung des neuen Waffenrecht mit allen Neuerungen farblich abgesetzt
    http://udo-winkelmann.de/waffengesetz-mit-aenderung.pdf
    Vielleicht im falschen Forum aber ich denke das passt schon.

    Edit: Auch wenn ich keine LEP Waffe mehr besitze, eine Sammelklage würde ich auch unterstützen!

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (1. April 2008 um 19:11)

  • Würde mich auch zum Amt quälen, bin aber leider auch bisher ausschließlich mit :F: ausgekommen und weiß daher nicht, wohin mich wenden...

    Irgendjemand aus Bremen, der weiß, wo der richtige Ansprechparter für das Problem zu finden ist?

  • In der Regel sitzen die SB (Sachbearbeiter) für Waffenzulassungen im Ordnungsamt. Meistens zusammen mit der KFZ-Zulassungsstelle die ja eigentlich jeder kennt!? Natürlich nicht im gleichen Zimmer, mal am Eingang die freundlichen Frauen fragen. Wegen dem zur Zeit starken Andrang bekommt man da sicher auch die Telefonnummer oder ein Termin. Eigentlich wie beim Onkel Doktor.
    Edit: Schon vielmal vorgeschlagen: Jede Stadt bietet online Zugang zu den Ämtern. Vom Passamt über Müllabfuhr bis hin zum Bürgermeister hat da jeder eine eigene e-Mail-adresse.

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (1. April 2008 um 19:55)

  • Hallo,

    bzgl. einer Sammelklage hat harryumpf ja schon öfter erwähnt, dass er eine Rechtsschutz für diese Angelegenheiten hat und einen versierten Anwalt dafür kennt.
    Ich denke, wir müssen zuerst abwarten, bis DEFINITIV fest steht, wie das ganze aussieht. Erst dann kann man über eine Klage reden.
    Ich habe zwar auch nur 4 Stück 4mmM20 Waffen, aber die lasse ich mir auch nicht wegnehmen und auch nicht unbrauchbar machen. EGAL WIE... (mehr sage ich jetzt nicht dazu)
    Wie läuft denn eine Sammelklage ab? Und was kostet so was pro Person?

    Ich habe übrigens heute bei meinem SB schriftlich nachgefragt, aber leider noch keine Antwort erhalten.
    Mache mir aber auch wenig Hoffnung, denn der wusste damals nicht einmal, dass die 2/6er Regelung nicht für die 4mmM20 gilt...

    Grüße aus dem Saarland

  • Hallo Holger,

    da du diese Waffen (noch) legal besitzt und sie zwar eigentlich jetzt einer Bedürfnis erfordern, aber du dich trotzdem in der Übergangsfrist befindest, darfst du sie legal besitzen - und somit auch legal ins Ausland verbringen. Wäre ja noch schöner wenn du dein Eigentum zwar nicht mehr besitzen darfst, aber auch nicht außer Landes bringen kannst ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Man muss den zuständigen Sachbearbeitern auch eine Chance geben!! Die sind zur Zeit genau so überfordert wie alle hier. Bis das neue Gesetz umgesetzt ist, bis die "Demokratie" bei den SB ankommt, bis die Gummiparagraphen entwirrt sind, da fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Also etwas Geduld und nicht alles auf den SB abwälzen wollen. Ich bin mir sicher, dass die sich auch den Axxch aufreißen um Informationen zu bekommen.

  • Hallo nochmal,

    habe gerade mal folgendes Schreiben zusammengeklöppelt. Muß nur noch meine LEPs in die Liste eintragen und werds dann wohl so abschicken.

    Ich weiß, es handelt sich nicht gerade um ein Kleinod der Rhetorik, aber zumindest sind meine LEPs dann amtlich bekannt, und mit einer versagten waffenrechtlichen Erlaubnis (so sie denn kommt) geht sichs schon viel leichter zum Anwalt...

    Vielleicht erlebe ich auch ein kleines Wunder und bekomme eine WBK (wenn dann wohl eine grüne, sicher keine rote) ohne viel Aufwand??

    Hier also der Text:


    Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 01.04.2008
    Altbesitz sogenannter LEP-Waffen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem heutigen Tage tritt das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft. Dieses Gesetz sieht die rechtliche Gleichstellung sog. LEP-Waffen mit scharfen Waffen dann vor, wenn diese durch Umbau aus scharfen Waffen hervorgegangen sind.

    Vom Gesetzgeber ist eine Frist von 6 Monaten vom heutigen Tage an vorgesehen, in welcher LEP-Waffen, die durch Umbau aus scharfen Waffen hervorgegangen sind, amtlich registriert sein müssen.

    Um mich nicht dem Vorwurf illegalen Waffenbesitzes aussetzen zu müssen und insbesondere zur Wahrung der Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes, die für mich als Besitzer WBK-pflichtiger Waffen von größter Wichtigkeit ist, zeige ich Ihnen hiermit an, daß sich die folgenden LEP-Waffen in meinem Besitz befinden.

    Hersteller Typ Seriennummer ehem. Kaliber umgebaut auf / System

    Für die genannten Waffen beantrage ich die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte sowie die Eintragung der o.g. Waffen, das entsprechende Antragsformular ist diesem Schreiben beigefügt, Sachkunde und Zuverlässigkeit wurden Ihnen gegenüber bereits nachgewiesen.

    Nach meinem Rechtsverständnis ergibt sich das Bedürfnis für die o.g. Waffen aus dem bereits bestehenden Altbesitz. In §8 des Waffengesetzes wird ausgeführt, daß der Nachweis eines Bedürfnisses dann erbracht ist, „wenn besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen“ bestehen, dies ist nach meinem Dafürhalten hier sicherlich der Fall.

    Ich darf Sie bitten, mir zunächst den Eingang meines Schreibens zu bestätigen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen


    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Nicht schlecht Herr Specht (vincula)!!
    Sicher mal ein Anfang in dieser Angelegenheit. Bin mir sicher, dass es noch einige positive Änderungen durch andere kompetente User hier im Forum geben wird. Hab mir den Text kopiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (1. April 2008 um 20:25)

  • Respekt vincula!

    Genau so ein Schreiben liegt seit langem meiner Sachbearbeiterin vor - ich bin gerade am Schreiben der Waffenliste.

    Und du hast Recht, solange niemand eine Ablehnung auf die Erteilung einer Erlaubnis bekommen hat, solange kann man gar nicht klagen.


    Ich warte aber immer noch auf die Antwort des BayStMi und des VdW - dann werde ich es auch weiter angehen - wie gesagt, angezeigt habe ich meinen Besitz bereits.

    Meine SB ist über mein Vorgehen genau informiert und sie kümmert sich, was in ihrer Macht steht - man muss es probieren - genau das ist auch ihre Aussage.

    So ähnlich habe ich es auch bereits weit vorne im Thread beschrieben.

    So, Leute, jetzt quält mal eure zuständige Waffenbehörde mit der Erteilung einer Besitzerlaubnis - mal sehen, was ihr hört.


    Sobald mein Antrag auf Erteilung einer LEP-WBK fertig ist, werde ich diesen auch reinstellen - den habe ich mal zur Durchsicht an den VdW gemailt.

    @Pinkerton:

    Genau wie du weiter oben im Thread schreibst ist es auch bei mir, meine SB kümmert sich, was in ihrer Macht steht, sie wird aber "von oben" buchstäblich" im Regen stehen gelassen - weil adhoc jeder das Gesetz scheint es so auslegen kann, wie er möchte.

    BTW:

    Könnte man das neue Gesetz nicht so deuten:

    Altbestand wird ab 1.10.08 rückwirkend, sagen wir auch Bedürfnispflichtig - okay, aber wenn ich diesen Altbesitz in der Übergangsfrist offiziell anmelde, was ist dann???

    Wozu soll dann die Übergangsfrist gemeint sein??? Macht sie dann überhaupt einen Sinn???

    Leute, seid mit nicht böse, wenn ich das falsch interpretiere, aber es wird mir im Moment alles langsam zuviel!

  • Pupsnase: Danke Dir!

    @alle: Meine Verzweiflung wächst gerade erheblich: WBK ist ja schön und gut, aber steh ich da jetzt wirklich auch noch vor einem Sachkundelehrgang? Für ne elende <=0.5J Deko-Knifte? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Und könnte ich das Ding denn nach dem 1.10. überhaupt noch offen in der Vitrine liegen haben oder wäre das dann schrankpflichtig?

  • Wenn sie dem Ursprungs-Kaliber gleichgestellt sind müssen sie auch in einen B-Schrank.

    @Pinkerton
    Die von dir verlinkte PDF mit der WaffG.-Änderung ist von 2002, die farblich hervorgehobenen Änderungen dürften die Änderungen sein, die 2003 mit dem "damals neuen" WaffG kamen :confused2: oder ???

    nuckelsanna
    Ich verstehe dich sehr gut, wirklich.

    Zitat

    Ich habe zwar auch nur 4 Stück 4mmM20 Waffen, aber die lasse ich mir auch nicht wegnehmen und auch nicht unbrauchbar machen. EGAL WIE... (mehr sage ich jetzt nicht dazu)


    Nur was genau willst du machen, außer Klagen (und gewinnen) wirst du nix machen können schon gar nicht bei 4mmM20 die ja schon registriert sind. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (2. April 2008 um 09:57)

  • thomas magnum
    das mit der Vorlage ist mir auch aufgefallen. Zumal unten drunter auch die Namen wie Schily und Schröder stehen!! Hatte diesen Link aus einem anderen Forum übernommen. War wohl ein Schnellschuss. Aber für "Historiker" sicher mal lesenswert was an Änderungen in 2003 verzapft wurde. Aktuell wohl nicht sehr hilfreich, sorry ...............?