Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.065 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • So... hätte da auch mal eine Frage, obwohl ich kaum Messer besitze. :crazy3:
    (Außer einpaar Klappmessern, und ein paar Taschenmesser.)

    Also:

    Das Klappmesser hat eine ca. 10cm Klinge und kann nur mit viel Mühe mit einer Hand geöffnet werden. Ist aber umständlich und wurde bestimmt nicht dafür gebaut. (wills nur sagen, NEIN es ist kein Springmesser :lol:)

    Das dürfte ja noch erlaubt sein, wenn ich das richtig sehe.

    Soweit, so gut.

    Und wie sieht es mit sowas aus??
    http://www.victorinox.de/index.cfm?site…page=491&lang=D

    Ein Rettungsmesser, dessen Klinge sich sogar mit Handschuhen problemlos einhändig öffnen lässt.
    Ich schätze das ist dann auch verboten??? :confused2:

    Ist das Messer DESWEGEN auch mit normaler Klinge vorrätig...? :(

    Hier, das Video ist ganz interessant, und das Ende ganz lustig (:)
    http://www.victorinox.de/index.cfm?site…701091536506968

    Viele Grüße!

    andy

  • soll ich mir nun die haare schneiden und andere klamotten kaufen, um nicht nach messern durchsucht zu werden? was fürn schwachsinn...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hm, ob das Befreien von Unfallopfern als "allgemein anerkannter Zweck" dienen könnte?

    Denn man kann immer und überall in eine Situation kommen wo man einem Verletzten aus seinem PKW helfen muss.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Hm, ob das Befreien von Unfallopfern als "allgemein anerkannter Zweck" dienen könnte?

    Denn man kann immer und überall in eine Situation kommen wo man einem Verletzten aus seinem PKW helfen muss.

    Gruß K.

    Genau, dass ist dann ein Rettnugsmesser und Du wolltest dich grad bei der Freiwilligen Feuerwehr anmelden.

    Bei mir ists dann ein Operationsbesteck, hab meinen Organspenderausweis ja immer dabei... *lol*

    CU
    TPO

  • Ich habe - wie ein paar Seiten vorher angeregt - mich per Mail an die Fa. Böker gewandt. Meine Frage war, wie ich die Einhandmesser der Fa. Böker, welche ich nun schon habe, legalisieren kann. Genügt es, den "Öffnungsnippel" zu entfernen?
    Heute kam die Antwort. Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen,
    Zugriff zur Stellungsnahme der Messergesetzgebung haben Sie auf unserer homepage http://www.boker.de

    Ihre Idee Ihre beiden Messer entsprechend zu ändern ist großartig, die nötigen Handgriffe sind Ihnen sicher bekannt, eventuell nehmen Sie eine Zange zur Hand, um die Lifter zu lösen.

    Ihre Anregung werde ich auf jeden Fall weiterleiten

    Mit freundlichen Grüßen - Best regards

    Heinr. Böker Baumwerk GmbH
    Sigrid Felix-Dalichow
    Vertrieb
    Schützenstr. 30
    42659 Solingen

    Tel. +49 212 4012-49
    Fax +49 212 4012-80
    http://www.boker.de

    Mail Ende.

    Sieht so aus, wie wenn selbst bei den Profis Ratlosigkeit herrscht. Der Lifter bei meinem AK-Standart ist z.B. fest mit der Klinge verbunden - da werde ich wohl mir der Zange nicht viel ausrichten. Aber mal sehn - vielleicht kommt noch eine professioneller Antwort.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (26. Februar 2008 um 18:50)

  • Sehr traurig dieses politische Trauerspiel.
    Und ich möchte zugerne mal wissen wer all die Einhandmesser jetzt noch kaufen soll, die die Hersteller/Händler auf Lager haben. Denn es sind nun mal per se Gebrauchsmesser (wenn man mal von Damst-Sammlerstücken absieht).
    Hoffen wir mal das sich da noch etwas tut.

    P.S.: Passt vielleicht nicht hierher aber ich denke es ist mal gut das auf öffentlich rechtlichen zu sehen: [URL=http://auslandsjournal.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,5266334,00.html?dr=1]Waffenbesitzpflicht[/URL]

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Damast ist auch ein guter Stahl für den Gebrauch. Daraus wurden früher Schwerter geschmiedet. Das Zeug hat den Vorteil dass es fest ist, aber doch flexibel. Wird erreicht durch die Verwendung von verschiedenen Lagen aus Stählen die unterschiedliche Kohlenstoffanteile haben. Das ganze wird zu guter Letzt dann noch mit Schwefelsäure geätzt und dadurch entsteht dann das typische Damastmuster weil die zwei Stahlsorten unterschiedlich schnell angegriffen werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ aandykf:

    Genau das gleiche Problem hab ich auch mit dem Rescue Tool! Ich bin am überlegen, ob ich mir nicht die normale Klinge kaufen soll, oder ob ich es in original lasse. Ich finde das Rescue Tool echt sinnvoll. Außerdem steht ja "Rescue Tool" (Rettungswerkzeug) drauf und nicht "Killer Tool" zudem sieht es ja nicht gerade nach nem Messer aus das ein typischer Messerstecher trägt.

    In diesem Sinne
    SchwedenSebi

    Luftgehwehr: Diana 100 :F:
    SSW: Röhm Vector CP1

    Geschmacksache sagte der Affe, und biss in die Seife.

  • Ich denke, Rettungsmesser sind genauso wie Multitools Werkzeuge. Ich glaube das bietet doch einen gewissen rechtlichen Schutz und man hat eine Begründung zum Führen. Schade, dass das gesetz da nicht näher definiert hat, aber dass muss nun jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder nicht.

    MfG, Mike.

  • Jetzt kapier ich nichts mehr.

    Einerseits heist es bei CO2 air auf der Hauptseite: "Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm"

    Heist, Einhandmesser dürfen, egal wie die Klingenlänge ist,also auch unter 12cm nicht geführt werden, egal für welchen Zweck.

    Bei http://www.boker.de steht aber: "Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.Dies gilt nicht
    für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt"

    Das bedeutet doch das Gegenteil, das nur die über 12 cm verboten sind, die unter 12cm aber nicht. Außerdem wird auf unzählige Möglichkeiten für ein Berechtigtes Interesse hingewiesen.
    Das bedeutet, das ich das folgende Einhandmesser mit 8,5cm Klinge in einem verschlossenen Rucksack auf der Wanderschaft tragen darf

    http://www.boker.de/index.php?c=30…&s3=999&p=&pp=0

    Oder hat jemand einen Einwand??

    grüße
    Der Frosch

  • Die Angaben im Portal sind sehr verkürzt, für mehr ist da einfach kein Platz. Wer es genauer wissen will, kommt nicht drumherum, auch die Threads im Forum oder noch besser die im Portal angegebenen Quellen zu lesen.

    Transportieren in einem verschlossenen Behältnis bleibt natürlich erlaubt. Ebenso ist das Führen für einen bestimmten Zweck (z.B. Sport) weiterhin erlaubt, wobei die Regelung hierzu so extrem schwammig ist, dass man sich letztlich nur in wenigen Fällen drauf verlassen kann, dass die Polizei oder später ein Richter den Ausnahmetatbestand zulässt.

    Zum Beispiel könnte jemand sagen, auch beim Wandern werde so ein "Kalashnikov-Combatmesser" nicht benötigt (bitte jetzt keine sinnlosen Diskussionen dazu, ich meine wirklich nur: "jemand könnte sagen ..."). Ob das dann zulässig ist oder nicht, kann man im Moment einfach noch nicht realistisch beurteilen -- das Gesetz ist ja noch nicht mal in Kraft getreten.

    Das Transportieren in einem verschlossenen Behältnis ist auf jeden Fall erlaubt, aber wozu willst Du beim Wandern ein Messer mitnehmen, das Du nicht auspacken darfst -- das ist ja sinnlos.

    Marcus

  • Richtig ,so ein Messer hat man gewöhnlich beim Wandern am Gürtel oder falls im Rucksack dann möchte man es doch wenigstens mal auspacken dürfen.
    Und da ist schon der Wurm drin.
    Allein daß sich jemand anmaßt zu bestimmen wann ,wo, wie ich das Messer auszupacken habe und wann nicht, ist schon Wahnsinn.
    Soweit sind wir schon.

    Diesee Regelung gehört weg ,da gibts keine Alternative.

    So eine Einmischung in die Freiheit des Bürgers darf es in einer Demokrtaie nicht geben!
    Der Staat traut seinen Bürgern offenbar zu ein Auto zu fahren, Kinder großzuziehen, der richtigen Partei ihre Stimmen zu geben, aber er traut ihnen nicht zu ein Taschenmesser zu tragen!

    Das kanns doch nicht sein.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Naja, schneiden... dazu hab ich mein Messer... wenn das kein allgemein anerkannten Zweck eines Messers ist, weiß ich auch nicht weiter...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Sorry,
    aber so langsam kann ich nicht ruhig bleiben. Da ich oft in Wälder unterwegs bin..ua auch beruflich habe ich immer ein etwas größeres Messer dabei. Mir jetzt sowas zu verbieten halte ich für Diktatur :evil: Sollte das wirklich so umgesetzt werden das man nur noch Zahnstocher führen darf so werde ich dieses blödsinnige Gesetzt missachten. Im Wald wird das auch keinem interessieren. In der Stadt find ichs ok... da braucht man keine Machete. Blödsinnig ist es trotzdem.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Das ist es ja.
    Solange das Gesetz bundesweit ,also nicht örtlich begrenzt gilt, kann man dir selbst im Wald einen Strick draus drehen wenn man will.

    Und was zum Geier ist ein "allgemein anerkannter Zweck"?

    Diese Formulierung ist absolute sch........!!!

    Der anerkannte Zweck eines Messers ist es etwas zu schneiden, zu zerkleinern oder meinetwegen auch der Schutz des Trägers vor Übergriffen.


    Also wer ist dieser "Herr Allgemein" der festlegt wann ich mein Messer dabei haben darf?


    Gruß K.

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  • Meine folgende Aussage ist (wie alle anderen Aussagen hier auch) selbstverständlich nicht rechtsverbindlich.

    Das Gesetz wurde laut Aussage der Gesetzgeber hauptsächlich gemacht, um der Polizei eine Handhabe (sprich: eine präventive Möglichkeit des Einziehens des Messers) bei Jugendlichen an sozialen Brennpunkten in den Innenstädten zu geben. Deshalb denke ich, dass einem kein Polizist ans Bein pinkeln wird, wenn man beim Wandern, Trekken, Campen, Pilzesammeln, Angeln, Jagen, Survival etc. ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer über 12cm Klingenlänge dabei hast, auch dann nicht, wenn man es am Gürtel (oder in irgendeiner anderen Tasche/Scheide) führt. Auf dem Weg in die Natur und zurück in die Zivilisation packt man das Messer in den Rucksack, den Angelkoffer, das Gewehrfutteral oder sonstwo rein. Dann dürfte es keine Probleme geben. Ich denke, dass einem das ein jeder der am Gesetz beteiligten Politiker auf Anfrage so bestätigen würde.

    So würde ich das realistischerweise sehen.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Ja, die INTENTION war es, das Waffegesetz so zu stricken, dass man bösen Buben die Messer einfach wegnehmen kann. Aber was da als Gesetz verabschiedet wurde, macht keinen Unterschied zwischen "rechtschaffenden Bürgern" und "gewaltbereiten Jugendlichen" - es schert alles über einen Kamm.

    Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass man in Wald und auf der Heide nicht Ziel einer Überprüfung wird. Siehe das Editorial der aktuellen VISIER, wo Sascha Numßen darauf hinweist, dass seit der neuen Regelung 2003 (wonach Jäger ihre Waffen nicht mehr schussbereit auf dem Weg von und zum Jagdgebiet führen dürfen) , zahlreiche Ermittlungsverfahren laufen, weil sich einige Jäger "erdreisteten", im Revier mit geladener Waffe herumzulaufen und dort "zufällig" auf Polizeistreifen trafen, die Recht und Gesetz nicht immer im Interesse der Jäger interpretierten.

    Und seien wir mal ehrlich: ich würde auch lieber am hellichten Tag den wandernden Rentner im Naturschutzgebiet überprüfen wollen, als im Dunkeln irgendwelche Typen an der S-Bahn-Station.

    Kurzum: die Gefahr, auch im Wald überprüft und wegen eines waffenrechtlichen Verstoßes belangt zu werden, ist vorhanden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass man in Wald und auf der Heide nicht Ziel einer Überprüfung wird.

    Genau so ist es.
    Wer sich auf unsere Politiker verlässt, ist schon verlassen.
    Wortbruch und Lügen sind an der Tagesordnung.
    Genauso wie das neue Waffg. das in einigen Punkten auf Lügen und Vertuschungen basiert.:cc


    "legal reason" hin oder her, sowas zu glauben wäre naiv, schließlich ist das eine neue Einnahmequelle für den Staat. :new16:

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Und vor Allem behalte ich mir das Recht vor, als Strafrechtlich noch nie in Erscheinung getretener Bürger, überall mein Einhandmesser dabei zu haben!!

    z.B mein Leatherman Tool wäre total sinnlos wenn ich es nur dabei haben darf wenn ich einen konkreten Grund vorweisen kann.
    Man hat so ein Ding immer dabei gerade weil man NICHT weiß wann man es mal braucht.
    Der Grund um das Gerät zu tragen ist immer und überall vorhanden.
    Sinn des Tools ist es nämlich etwas zu reparieren wenn es kaputt geht.

    Genauso wie die Einhand-Rettungsmesser ,die sind absolut sinnlos wenn man sie nur "manchmal" mitnimmt.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hallo

    ich gehe auch davon aus das diese Regelung dafür gemacht wurde dem Staat eine neue Einnahmequelle und somit Geld zu bescheren. Wäre es um die reine Jugenkriminalitiät gegängen wäre es wohl am einfachsten gewesen Einhandmesser und Messer mit mehr als 8,5cm ab 18Jahren zu verkaufen. Das wäre meiner Ansicht nach eine bessere Regelung gewesen. Was ich sehr bedauerlich find ist der ganze Altbesitz, der überhaupt nicht geregelt wird, was denn mit den 4mm oder LEP Umbauten, oder mit den Pumpen die jetzt böse werden ?

    Ich bin mal gespannt ob die Verwaltungsvorschrift für diesen Scheiß jetzt schneller kommt als die für 2003, ob wir sie vielleicht noch erleben ?

    Generell sehe ich - das sage ich ganz bewußt vor diesem hohen Hause - überhaupt keinen bedarf für Leute die überhaupt keine Ahnung haben, diese so zu Bezahlen, als ob sie Ahnung hätten
    (Abgewandeltes Zitat aus einer Bundestagsdebatte am 22.02.08)

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    Einmal editiert, zuletzt von Josywells (28. Februar 2008 um 23:23)