Was willst du von "diesen netten Menschen" denn Anderes erwarten - auf Argumentationen können sie nicht eingehen - weil sie Tatsachen verdrängen und Polemik und Gutmenschentum betreiben
aktuelles zu waffengesetz
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mb250175 -
20. Februar 2008 um 16:39 -
Geschlossen
Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.534 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Dazu kann ich nurnoch sagen..."wer eine schlechte Politik macht,hat sogar Angst vorm eigenen Schatten"... AMEN
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1.Wuerden Deko-"Waffen" , also z.b. ein ehemals scharfes AK M, auch unter diese Neuregelung fallen oder sind die aussen vor?
2. In diesem Machwerk stand auch sinngemaess bzgl d. Fuehrens von Anscheinswaffen: ... duerfen gefuehrt werden, wenn sie als Spielzeug erkennbar sind...
a) liege ich falsch?
b) Soll das heissen, dass der beruehmte orange Lauf schon reicht um zB eine Softair zu fuehren?
Vielen Dank!
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Zitat
Original von Dostovel 44
1.Wuerden Deko-"Waffen" , also z.b. ein ehemals scharfes AK M, auch unter diese Neuregelung fallen oder sind die aussen vor?Ja. Sieht aus wie eine Waffe, ist aber keine, erweckt also den Anschein einer Waffe...
ZitatOriginal von Dostovel 44
2. In diesem Machwerk stand auch sinngemaess bzgl d. Fuehrens von Anscheinswaffen: ... duerfen gefuehrt werden, wenn sie als Spielzeug erkennbar sind...a) liege ich falsch?
b) Soll das heissen, dass der beruehmte orange Lauf schon reicht um zB eine Softair zu fuehren?
Die Waffe muß deutlich kleiner als das Vorbild sein und sich in der Farbgebung unterscheiden - IIRC ist damit aber die gesamte Waffe gemeint, nicht nur die Mündung.
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Also ich lese dort eher ein oder heraus.
Das würde bedeuten : 50 % der orginalgröße über bzw unterschreiten oder Neonfarben beinhalten etcZitatErkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“
Joachim
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Das lese ich auch so, es hört sich für mich so an das ich meine airsoft "nur" mit nem hübschen neonorange lackieren müsste und alles wäre gut.
Wobei das eigentlich auch keinen Sinn ergibt, das gleiche wäre bei einer Scharfen Waffe auch möglich.mfg b6b
P.S.: Ich möchte mal eine Anscheinwaffe sehen die 50% größer als das orginal ist.
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Zitat
Originally posted by jnievele
Ja. Sieht aus wie eine Waffe, ist aber keine, erweckt also den Anschein einer
Sorry, ich meinte, ob die Dekos dann auch WBK pflichtig werden, da sie ja umgebaute scharfe Waffen sind
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Nein. Der Deko - Umbau ist im WaffG genau definiert, wird er so wie beschrieben vorgenommen, verliert das Original seine Schußwaffeneigenschaft. Ist dann nur noch eine Anscheinswaffe. Da Salut / LEP / 4M20 Umbauten noch teilweise Funktionstüchtig sind, gelten sie daher weiter als Schußwaffe. Wegen der geringen Deliktrelevanz von Langwaffen wurden Salutlangwaffen von den neuen Erwerbsregelungen ausgenommen.
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ist jetzt über dieses sinnlose gesetzt etwas rausgekommen?
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Zitat
Originally posted by lam0R
ist jetzt über dieses sinnlose gesetzt etwas rausgekommen?
Lesen bildet: Portalseite
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Zitat
Original von pupsnase
Also ich lese dort eher ein oder heraus.
Das würde bedeuten : 50 % der orginalgröße über bzw unterschreiten oder Neonfarben beinhalten etcJoachim
Das mit dem Größenunterschied ist doch auch totaler Blödsinn.
Es gibt kleine Taschenpistolen (ERMA und Walther und andere), die bei einer Vergrößerung um 50 % wohl immer noch für eine "Echte gehalten werden können, umgekehrt ist es genauso), auch kleine Revolver sehen vergrößert erst richtig "scharf" aus.
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Zitat
Original von wolpertinger
Das mit dem Größenunterschied ist doch auch totaler Blödsinn.Es gibt kleine Taschenpistolen (ERMA und Walther und andere), die bei einer Vergrößerung um 50 % wohl immer noch für eine "Echte gehalten werden können, umgekehrt ist es genauso), auch kleine Revolver sehen vergrößert erst richtig "scharf" aus.
Spielzeug wird aber gegenüber dem Original eigentlich immer eher verkleinert als vergrößert.
Obwohl: Eine um 50% vergrößerte Desert Eagle, die man noch dazu führen darf...
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Selbst wenn Die aus Plaste ist, schleppst Du Dir an dem Ding nen Wolf
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Servus, hab heute den kleinen Waffenschein bekommen
und hab´ne Frage, denn es war so`n Merkblatt beigelegt......Das Schießen ist, [/B]Schießen[B], nur in Ausnahmefällen erlaubt jurist.Definition "Schießen":
"… schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt".....
Gilt das schießen mit kanllpatronen auch als ein "solches" Schießen, oder darf man mit Schreckschusspatronen schießen ??????
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Zitat
Original von Wyatt Earp
"… schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt".....Knallpatronen fallen unter "Kartuschenmunition".
Gruß,
Marcus -
Hallo,
Zu den Punkt :" Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm" hab ich mal ne Frage. Zählen dazu auch Klappmesser? Den ich wollte mir gerade 3 CRKT`s von den Staaten bestellen. Das würde mir meine Pläne ganz schön zur Sau machen Oder ist der Besitz weiterhin erlaubt, nur das Führen auf unbefriedeten besitztum verboten? - Ich seh da net durch.
pred ator
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Zitat
Original von pred ator
Zu den Punkt :" Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm" hab ich mal ne Frage. Zählen dazu auch Klappmesser? Den ich wollte mir gerade 3 CRKT`s von den Staaten bestellen. Das würde mir meine Pläne ganz schön zur Sau machen Oder ist der Besitz weiterhin erlaubt, nur das Führen auf unbefriedeten besitztum verboten? - Ich seh da net durch.Kann man das Klappmesser mit einer Hand öffnen?
Der Besitz bleibt ohnehin erlaubt, nur das Führen ist verboten.
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Ja, man kan es mit einer Hand öffnen. Also ich kann mir die Messer bestellen, darf sie jedoch nur zu Hause in die Vitrine legen? Die haben doch ein an der Waffel......
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da jetzt ja die Grill und Wandersession anfängt habe ich mich versucht mit dem neuen Waffengesetzt bezüglich Messer auseinanderzusetzen.
Ich verstehe eins nicht:
Verbot des Führens von Einhandmessern (generell)
Was geht laut Gesetz als Einhandmesser durch?Darf ich mein Messer mit einer 8cm langen feststellbaren Klinge nicht mehr führen weil ich es ja mit "einer Hand" führe???
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Das hat doch damit nichts zu tun
Einhandmesser sind Klappmesser die mit nur einer Hand zu öffnen sind. Da fallen also alle taktischen Einsatzmesser und Rettungsmesser drunter, nicht aber das Scheizer Armeemesser, weil du das nur zweihändig öffnen kannst.
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