aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.212 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Was willst du von "diesen netten Menschen" denn Anderes erwarten - auf Argumentationen können sie nicht eingehen - weil sie Tatsachen verdrängen und Polemik und Gutmenschentum betreiben :ngrins:

  • 1.Wuerden Deko-"Waffen" , also z.b. ein ehemals scharfes AK M, auch unter diese Neuregelung fallen oder sind die aussen vor?

    2. In diesem Machwerk stand auch sinngemaess bzgl d. Fuehrens von Anscheinswaffen: ... duerfen gefuehrt werden, wenn sie als Spielzeug erkennbar sind...

    a) liege ich falsch?

    b) Soll das heissen, dass der beruehmte orange Lauf schon reicht um zB eine Softair zu fuehren?


    Vielen Dank!

  • Zitat

    Original von Dostovel 44
    1.Wuerden Deko-"Waffen" , also z.b. ein ehemals scharfes AK M, auch unter diese Neuregelung fallen oder sind die aussen vor?

    Ja. Sieht aus wie eine Waffe, ist aber keine, erweckt also den Anschein einer Waffe...

    Zitat

    Original von Dostovel 44
    2. In diesem Machwerk stand auch sinngemaess bzgl d. Fuehrens von Anscheinswaffen: ... duerfen gefuehrt werden, wenn sie als Spielzeug erkennbar sind...

    a) liege ich falsch?

    b) Soll das heissen, dass der beruehmte orange Lauf schon reicht um zB eine Softair zu fuehren?

    Die Waffe muß deutlich kleiner als das Vorbild sein und sich in der Farbgebung unterscheiden - IIRC ist damit aber die gesamte Waffe gemeint, nicht nur die Mündung.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Also ich lese dort eher ein oder heraus.
    Das würde bedeuten : 50 % der orginalgröße über bzw unterschreiten oder Neonfarben beinhalten etc

    Zitat

    Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das lese ich auch so, es hört sich für mich so an das ich meine airsoft "nur" mit nem hübschen neonorange lackieren müsste und alles wäre gut.
    Wobei das eigentlich auch keinen Sinn ergibt, das gleiche wäre bei einer Scharfen Waffe auch möglich.


    mfg b6b


    P.S.: Ich möchte mal eine Anscheinwaffe sehen die 50% größer als das orginal ist.

  • Zitat

    Originally posted by jnievele

    Ja. Sieht aus wie eine Waffe, ist aber keine, erweckt also den Anschein einer

    Sorry, ich meinte, ob die Dekos dann auch WBK pflichtig werden, da sie ja umgebaute scharfe Waffen sind

  • Nein. Der Deko - Umbau ist im WaffG genau definiert, wird er so wie beschrieben vorgenommen, verliert das Original seine Schußwaffeneigenschaft. Ist dann nur noch eine Anscheinswaffe. Da Salut / LEP / 4M20 Umbauten noch teilweise Funktionstüchtig sind, gelten sie daher weiter als Schußwaffe. Wegen der geringen Deliktrelevanz von Langwaffen wurden Salutlangwaffen von den neuen Erwerbsregelungen ausgenommen.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Also ich lese dort eher ein oder heraus.
    Das würde bedeuten : 50 % der orginalgröße über bzw unterschreiten oder Neonfarben beinhalten etc


    Joachim

    Das mit dem Größenunterschied ist doch auch totaler Blödsinn.

    Es gibt kleine Taschenpistolen (ERMA und Walther und andere), die bei einer Vergrößerung um 50 % wohl immer noch für eine "Echte gehalten werden können, umgekehrt ist es genauso), auch kleine Revolver sehen vergrößert erst richtig "scharf" aus.

  • Zitat

    Original von wolpertinger
    Das mit dem Größenunterschied ist doch auch totaler Blödsinn.

    Es gibt kleine Taschenpistolen (ERMA und Walther und andere), die bei einer Vergrößerung um 50 % wohl immer noch für eine "Echte gehalten werden können, umgekehrt ist es genauso), auch kleine Revolver sehen vergrößert erst richtig "scharf" aus.

    Spielzeug wird aber gegenüber dem Original eigentlich immer eher verkleinert als vergrößert.

    Obwohl: Eine um 50% vergrößerte Desert Eagle, die man noch dazu führen darf... :nuts:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Servus, hab heute den kleinen Waffenschein bekommen
    und hab´ne Frage, denn es war so`n Merkblatt beigelegt......

    Das Schießen ist, [/B]Schießen[B], nur in Ausnahmefällen erlaubt jurist.Definition "Schießen":

    "… schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt".....

    Gilt das schießen mit kanllpatronen auch als ein "solches" Schießen, oder darf man mit Schreckschusspatronen schießen ??????

  • Zitat

    Original von Wyatt Earp
    "… schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt".....

    Knallpatronen fallen unter "Kartuschenmunition".

    Gruß,
    Marcus

  • Hallo,

    Zu den Punkt :" Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm" hab ich mal ne Frage. Zählen dazu auch Klappmesser? Den ich wollte mir gerade 3 CRKT`s von den Staaten bestellen. Das würde mir meine Pläne ganz schön zur Sau machen :evil: Oder ist der Besitz weiterhin erlaubt, nur das Führen auf unbefriedeten besitztum verboten? - Ich seh da net durch.

    pred ator

  • Zitat

    Original von pred ator
    Zu den Punkt :" Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm" hab ich mal ne Frage. Zählen dazu auch Klappmesser? Den ich wollte mir gerade 3 CRKT`s von den Staaten bestellen. Das würde mir meine Pläne ganz schön zur Sau machen :evil: Oder ist der Besitz weiterhin erlaubt, nur das Führen auf unbefriedeten besitztum verboten? - Ich seh da net durch.

    Kann man das Klappmesser mit einer Hand öffnen?

    Der Besitz bleibt ohnehin erlaubt, nur das Führen ist verboten.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • da jetzt ja die Grill und Wandersession anfängt habe ich mich versucht mit dem neuen Waffengesetzt bezüglich Messer auseinanderzusetzen.
    Ich verstehe eins nicht:
    Verbot des Führens von Einhandmessern (generell)
    Was geht laut Gesetz als Einhandmesser durch?

    Darf ich mein Messer mit einer 8cm langen feststellbaren Klinge nicht mehr führen weil ich es ja mit "einer Hand" führe???

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Das hat doch damit nichts zu tun

    Einhandmesser sind Klappmesser die mit nur einer Hand zu öffnen sind. Da fallen also alle taktischen Einsatzmesser und Rettungsmesser drunter, nicht aber das Scheizer Armeemesser, weil du das nur zweihändig öffnen kannst.