Neue Waffe wo testen!?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 5.330 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 16:50) ist von barret.

  • Zitat

    Original von Jackus

    nein ist es nicht, da dort das Deutsche Gesetz nicht gilt, das ist US Territorium und denen is das ziemlich egal, ausserdem achte ich drauf das da wo ich schiesse keine Spaziergänger sind und wenn die doch was hören dann denken die sowieso es is ne übung der Army.

    ps. und ich hab nen KWS, das gibt mir zwar nich das Recht zu schiessen aber ich darf sie Führen ;)

    Wenn Du meinst, für Dich würde dort das WaffG als Deutscher nicht gelten, dann irrst Du Dich gewaltig ! Und eine SSW zu einem Fußballspiel mitzunehmen um sie zu testen, ist, entschuldigung, so ziemlich das Dümmste, was ich je gehört habe. :cc

  • Zitat

    Original von pmarinellis

    da dürfte er sie auch mit KWS nicht mitnehmen, da es eine öffenltiche veranstaltung ist.

    Eben... er bräuchte nur mal auf seinen KWS zu sehen, was da drauf steht und schon wäre er ein wenig schlauer... :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (16. Februar 2008 um 17:44)

  • Das habt ihr etwas falsch verstanden, er meinte für denn Fall, er will is in seiner Wohnung oder seinem Haus testen, solle er es während eines Fussballspiels im TV tun, wenn ein Tor fällt.
    ........sollte wohl witzig sein.

  • Ups soory, dann hab ich das wohl falsch verstanden. War auch irgendwie umständlich beschrieben....

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    Original von Artos
    Wie sieht es im Wald aus :winke:

    gehört der Dir und ist er Umzäunt? Nein? Dann mit KWS Ordnungswidrigkeit ohne KWS Straftat. Und im Wald hast Du gute Chancen, dass der Jagdpächter oder der Förster über Dich kommen wie Ahornsirup - weil die bei Schüssen gleich an Wilderei denken.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von Artos
    Wie sieht es im Wald aus :winke:

    Grün mit Bäumen :laugh:

    EDIT: Entschuldigung aber der mußte raus, denn das haben wir hier jetzt schon mindestens tausend mal durchgekaut, daß Schießen mit einer SSW außerhalb befriedeten Besitztums ohne Schießerlaubnis der zust. Waffenerlaubnisbehörde VERBOTEN ist !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (16. Februar 2008 um 18:43)

  • Ich teste im Garten. Die Nachbarn kümmerts nicht, jedenfalls haben sich die Grünen noch nie hier blicken lassen :lol: . Bei so viel Gleichgültigkeit will ich nicht wissen, wie das endet, wenn hier echt mal geschossen wird^^
    Je nachdem wo man wohnt fallen die Reaktionen natürlich unterschiedlich aus. Wenigstens hast du auf privatem Grundstück keine rechtlichen Folgen zu befürchten (abgesehen von Ruhestörung, wenn du dir den falschen Zeitpunkt aussuchst).

    Davon, an Orten zu schießen, wo es vermeintlich keiner mitkriegt (Wald, freies Feld) kann ich dir aber nur dringend abraten! Selbst wenn es unwahrscheinlich ist, dass das jemand mitkriegt, und noch unwahrscheinlicher dass dieser dann die Polizei verständigt (es könnte sich ja zB um einen Jäger handeln) ist das nicht ausgeschlossen. Und ein Erwischtwerden würde dir einen großen Stein in den Weg befördern, zumindest was jegliche Art von eventuell angestrebten Erlaubnissen bezüglich Waffen angeht (etwa EWB).

    Einmal editiert, zuletzt von Konti (16. Februar 2008 um 18:41)

  • Selbst wenn ein Jäger/Förster jemanden beim Wildern erwischen sollte - darf er doch eh nix machen ausser die Polizei rufen und ganz dolle weinen. :cry:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von DocArnie
    Selbst wenn ein Jäger/Förster jemanden beim Wildern erwischen sollte - darf er doch eh nix machen ausser die Polizei rufen und ganz dolle weinen. :cry:


    ...oder dich vorläufig festnehmen, denn er hat in seinem Revier als Landesbeamter des Forstes polizeiliche Befugnisse. Alles klar DocArnie ?

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (16. Februar 2008 um 18:45)

  • Zitat

    Original von Derringer denn er hat in seinem Revier als Landesbeamter des Forstes polizeiliche Befugnisse.

    Die nicht einmal erforderlich wären, da jeder Bürger das Recht hat, beim Vorliegen einer Straftat den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Eine "Gefahr" geht also in diesem Sinne nicht nur von Förstern aus.
    Aber es steht ja auch nicht zur Debatte, es ist verboten und bedarf damit keiner weiteren Diskussion.

  • Zitat

    Original von Konti

    Die nicht einmal erforderlich wären, da jeder Bürger das Recht hat, beim Vorliegen einer Straftat den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Eine "Gefahr" geht also in diesem Sinne nicht nur von Förstern aus.
    Aber es steht ja auch nicht zur Debatte, es ist verboten und bedarf damit keiner weiteren Diskussion.

    Genau ! Ich wollte es ihm halt nur ordentlich erklären. Der Jäger oder Pächter als "Jedermann" und der Förster als Landesbeamter des Forstes mit polizeilichen Befugnissen. Nicht, daß er irgendwann mal in den Wald geht, um danach festzustellen, daß er sich gewaltig geirrt hat und ihn der Revierförster am Schlawittchen packt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (16. Februar 2008 um 19:05)

  • Zitat

    Original von Derringer
    Wenn Du meinst, für Dich würde dort das WaffG als Deutscher nicht gelten, dann irrst Du Dich gewaltig ! Und eine SSW zu einem Fußballspiel mitzunehmen um sie zu testen, ist, entschuldigung, so ziemlich das Dümmste, was ich je gehört habe. :cc

    Das gilt da auch nicht, zumindest nicht wenn es exteretoriales Gebiet ist. Da gilt kein deutsches Recht, und das Waffengesetz ist räumlich auf die BRD beschränkt und hat nix mit der Staatsbürgerschaft zu tun. In Österreich kann ich mir eine Schrotflinte kaufen bei Vorlage des Personalausweises. Nur bringts mir nix, ich kann die weder dort lagern noch in die BRD bringen.

    Aber, und jetzt kommt das große aber. Das Eindringen in exteretoriales Gebiet ist schlimmer als mit der SSW irgendwo rumzuballern. Zudem handelt es sich bei solchen Anlagen in der Regel um einen militärischen Sicherheitsbereich, und auch nicht gerade unbrisant wenn es ein Truppenübungsplatz ist. Da kann es gut sein, dass da etliches an Munition oder evt. sogar an "Blindgängern" rumliegt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi....Das Eindringen in exteretoriales Gebiet ist schlimmer als mit der SSW irgendwo rumzuballern. Zudem handelt es sich bei solchen Anlagen in der Regel um einen militärischen Sicherheitsbereich.......

    Genau das ist der entscheidende Punkt. Als "Eindringen eines Bewaffneten" werden es die Sicherheitskräfte auch sehen. Ich möchte das eindringen in amerikanische Sicherheitsbereiche (Truppenübungsplatz) und das dortige abfeuern einer Schusswaffe nicht ausprobieren.
    Bei der derzeit bei allen amerikanischen Einrichtungen gefühlten Gefährdungslage, wäre eine Überreaktion nicht auszuschliessen.

    Allerdings wundert mich Eines immer wieder: Die Frage, wo man mit einer SSW zu Testzwecken schiessen kann, haben Wir hier schon XXX-mal besprochen. Antwort: Daheim, im befriedeten Besitztum, unter Rücksichtnahme auf Nachbarn, Haustiere und Mitbewohner!

    Vielleicht sollten Wir wieder mal über die Forum-Funktion "Suchen" diskutieren? ;)

  • tjo, somit bleib ich mit dem thema wohl am ehestem im garten meiner eltern :)
    mir gehts ja maximal um paar schuss testhalber - also wie sich das neue ding anfühlt, aussieht und verhaltet beim schiessen.

    truppenübungsplatz zwar auch in der nähe, aber daneben ein radfahrweg, wo viele privatpersonen unterwegs sind ... also bleib ich bei elterngarten für testzwecke, oder eben wirklich (wald sicher nicht) ein plätzchen freie gegend, wo weit und breit überhaupt nix ist und paar schüsse niemand mitbekommen kann die maximal 10 minuten lang dauern :)

  • Ihr müsst wirklich tolerante Gartennachbarn haben die das dulden.

    Bei uns würde sofort Wutentbrannt der Gartenvorstand antanzen (das hat er sogar Silvester getan als ich dort ein paar Magazine getestet habe!) und da wir nebenan die geschlossene Klapsmühle haben muss ich da besonders aufpassen--> Im Garten gehts bei mir also nicht......

    Zu Hause wegen der Nachbarn auch nicht, da wird die Wahl doch ziemlich eng :D