frage zu jagd mit dem lg und luftpistolenstärke

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2008 um 18:32) ist von Ulrich Eichstädt.

  • moinsen!
    ich bin neu hier,schiesse aber schon seit etlichen jahren mit luftgewehren und -pistolen aus sportlichen gesichtspunkten und zum spass.

    als ich vorhin auf verschiedenen lgseiten gesurft bin und munition verglichen hab ist mir eine frage eingefallen:
    ist es tatsächlich möglich mit einem lg das vielleicht v0= 170 m/s oder so hat auf jagd zu gehen?
    oder benötigt man dafür stärkere lg's?

    ich kann mir nämlich nicht so recht vorstellen dass mein lg (doch schon etwas älter also wahrscheinlich nicht mal mehr 170 m/s) irgend ein tier töten könnte.ich wills eigentlich auch garnicht ausprobieren.

    ausserdem hab ich noch eine frage: ich spiele mit dem gedanken mir eine neue luftpistole zu kaufen und habe eine recht schöne mit 120 m/s gefunden.
    kann mir jemand so in etwa eine grössenordnung nennen,wie durschlagskräftig solch eine waffe ist?
    schiesse ich damit zb koladosen durch oder nur um?kommt man mit sowas durch gummi durch (zwecks selbstbau eines kugelfängers)?

    mfg
    dok

  • Zitat

    Original von dok

    ich kann mir nämlich nicht so recht vorstellen dass mein lg (doch schon etwas älter also wahrscheinlich nicht mal mehr 170 m/s) irgend ein tier töten könnte.ich wills eigentlich auch garnicht ausprobieren.

    mfg
    dok

    dann lass es auch und denk nicht weiter drüber nach!

    zu allen anderen fragen hilft dir ein klick auf suche...

    welkam

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Laut deutschem Jagdgesetz kann und darf man nicht.
    Deshalb ist die Diskussion darüber hier auch nicht erwünscht.


    Zur "Durchschlagskraft" von Lupis:
    Coladosen sollten möglich sein.
    Ob man damit durch Gummi durchkommt, hängt primär vom Gummi ab.
    Kommt man nicht durch, kommt das Dia wieder zurück, also nicht empfehlenswert.
    Zum Bau von Kugelfängen findet sich hier einiges, musst mal die Suche bemühen.


    Stefan

  • Zitat

    Original von dok
    ist es tatsächlich möglich mit einem lg das vielleicht v0= 170 m/s oder so hat auf jagd zu gehen?

    Nein, das wäre Tierquälerei und in Deutschland dazu Wilderei.
    siehe auch Jagen mit dem Luftgewehr - möglich/erlaubt? und
    Top Ten: Bitte verschont uns mit DIESEN Fragen...

    Zitat

    oder benötigt man dafür stärkere lg's?

    Ja. Wo's erlaubt ist (etwa Großbritannien, USA), wird Raubzeug, Vögel usw. mit starken Luftgewehren ab etwa 14-15 Joule gejagt, in Asien (Philippinen) auch mit großkalibrigen Modellen mit bis zu 100 Joule oder mehr.

    Zitat

    ich kann mir nämlich nicht so recht vorstellen dass mein lg (doch schon etwas älter also wahrscheinlich nicht mal mehr 170 m/s) irgend ein tier töten könnte.ich wills eigentlich auch garnicht ausprobieren.

    Das freut uns.

    Zitat

    kann mir jemand so in etwa eine grössenordnung nennen,wie durchschlagskräftig solch eine waffe ist?

    Ja, die Forumssuche mit Begriffen wie Durchschlagskraft, auch die Bastelecke, was Kugelfänge angeht.

    P.S. Herzlich willkommen hier, auch wenn der Umgangston mit Einsteigern oft rauh ist (aber mit der Zeit legt sich das... :ngrins: )


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Laut deutschem Jagdgesetz kann und darf man nicht.
    Deshalb ist die Diskussion darüber hier auch nicht erwünscht.

    Ich bin zwar kein Deutscher und auch nicht sehr bewandert bei eurem Gesetzen, aber gemäß meines Informationsstandes ist laut eurem Jagdgesetz die Jagd mit Druckluftwaffen verboten. Dies heißt dass Jäger nicht mit Druckluftwaffen jagen dürfen.

    Schädlinge - zB Mäuse oder Ratten - dürften auch in Deutschland mit Druckluftwaffen bejagt werden, solange es keine Tierquälerei ist. Ob die bei euch freigegebenen 7,5J ausreichen um zuverlässig derartige Säuger zu töten, ist wohl dann die Streitfrage.

    Im Waffen-Online Forum gab es zu diesem Thema eine gute Diskussion wo auch der Rechtsaspekt abgeklärt wurde.

    Dennoch ändert dies nichts daran dass dieses Forum von Visier betrieben wird, und infolge dessen auch die Regeln aufstellt. Und diese besagen eben dass die Jagd mit freien Waffen hier kein Thema ist.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von dok

    ...als ich vorhin auf verschiedenen lgseiten gesurft bin und munition verglichen hab ist mir eine frage eingefallen:
    ist es tatsächlich möglich mit einem lg das vielleicht v0= 170 m/s oder so hat auf jagd zu gehen?
    oder benötigt man dafür stärkere lg's?

    ich kann mir nämlich nicht so recht vorstellen dass mein lg (doch schon etwas älter also wahrscheinlich nicht mal mehr 170 m/s) irgend ein tier töten könnte.ich wills eigentlich auch garnicht ausprobieren.

    ausserdem hab ich noch eine frage: ich spiele mit dem gedanken mir eine neue luftpistole zu kaufen und habe eine recht schöne mit 120 m/s gefunden.
    kann mir jemand so in etwa eine grössenordnung nennen,wie durschlagskräftig solch eine waffe ist?...

    http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ti…stei.html#Jagen

    http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ti…rchschlagskraft


    http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ti…ur_einstei.html

  • So, hier ist der betreffende Thread:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=341257

    Ist leider nur für registrierte WO Benutzer lesbar. Aber dennoch sehr interessant:

    Zitat

    Das schiessen von Ratten mit "F"-LGs ist ein Graubereich.
    Die Biester duerfen als Schaedlinge getoetet werden, aaaaaber...unter nur Vermeidung unnoetiger Qualen. Ob das mit nem schwachen LG so einfach ist?

    Fallen und Gift sind da sicherer. Mit Jagdrecht hats nichts zu tun, hoechstens mit Jagdschutz, da die Biester ebenso wie wildernde Katzen Niederwild schaedigen koennen. Aber Jagdschutz wird nur im Revier betrieben, nicht da, wo die Jagd ruht (Befriedete Bezirke)

    Zitat

    Hallo, da Wander- und Hausratten weder dem Jagd- noch dem Naturschutzrecht unterliegen und man auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nichts dagegen haben kann, die zumindest wirklich schädlichen Wanderratten zu eliminieren, ist es legal, auf dem eigenen Grundstück mit einem Luftgewehr Ratten zu erlegen. Das gilt auch für bestimmte Mäuse (Wühl-,Haus-, Feld-, Rötel-, Brandmaus). Das Jagdrecht lässt es sogar zu, Steinmarder auf dem eigenen Grundstück zu töten. Davon sollte man aber vernünftigerweise die Finger lassen. Denn wenn es einem Marder irgendwo gut gefällt und man tötet ihn, dauert es nicht lange bis ein Nachfolger sein Revier besetzt hat. Und lasst ja schön von Maulwürfen die Finger!!!

    Nun ja, soll es jeder für sich interpretieren und das Risiko dieses Graubereiches abwägen. Verboten ist es jedenfalls nicht. Erlaubt aber auch nicht wirklich.

    Ist nun erlaubt was nicht verboten ist, oder brauche ich eine Erlaubnis, auch wenn es nicht verboten ist? .............


    (Nachdenkliche) Grüße,

    Georg

    *edit*

    gunimo: es muss von sachkundigen Personen getötet werden, ansonsten ist es eine unnötige Quälerei. Von sachkundig kann man ausgehen, wenn das Tier tot da liegt. Wie gesagt ein Graubereich ..

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (6. Februar 2008 um 15:20)

  • Zitat

    Original von Promo

    gunimo: es muss von sachkundigen Personen getötet werden, ansonsten ist es eine unnötige Quälerei. Von sachkundig kann man ausgehen, wenn das Tier tot da liegt. Wie gesagt ein Graubereich ..

    Falsch! Dass das Tier tot da liegt, sagt für sich genommen nichts über die Art und Waidgereichtigkeit des Tötens aus. Es muss nicht die geringste Sachkunde zu Grunde liegen, es kann sich ebenso um einen Zufallstreffer handeln, wie um einen Tod nach qualvollem Leiden.

    Das Grau dieses Bereichs ist so dunkel, dass es quasi als Schwarz durchgeht. Will sagen, dass das Töten mit dem "freien "LG für Privatpersonen in Deutschland nicht zulässig ist, da kaum legal durchführbar. Es kommen u. U. schließlich auch Themen hinzu wie Führen der Waffe und Schießen im Freien... bei dem sichergestellt sein muss, dass das Geschoss das befriedete Grundstück unter keinen Umständen verlassen kann! >7,5 Joule ist eh nur auf zugelassenen Schießständen zu schießen.

    Deine angebliche Grauzone ist also im Prinzip keine. Draußen nicht, und hier im Forum als Thema schon garnicht.

  • Ratten sind aber wirklich eklig. Kein wunder dass die Biester niemand kümmern.

    Edit: Das sollte sowieso nur leute interessieren die auf dem Land Wohnen. Alternativ könnt ihr natürlich in die Abwasser Kanäle euerer Stadt absteigen um Ratten zu sehen :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von CK22 (6. Februar 2008 um 15:52)

  • Zitat

    Original von CK22
    Ratten sind aber wirklich eklig. Kein wunder dass die Biester niemand kümmern.

    Ich finde nicht, dass Ratten eklig sind. Ganz im Gegenteil sind es sehr faszinierende, intelligente Tiere mit erstaunlichen Fähigkeiten und ausgeprägtem Sozialverhalten.

    Nicht ohne Grund werden u. a. Farbratten durchaus gerne als Haustiere gehalten.

    Das Problem ist aber, dass frei lebende Ratten eine Vielzahl teils ausgesprochen unangenehmer Krankheiten und Seuchen übertragen und in diesem Zusammenhang eine Gefahr für den Menschen darstellen.

    Die Ratte gilt als einer der erfolgreichsten Kulturfolger in der Tierwelt. In der Stadt ist die Ratte daher ein viel größeres Problem als auf dem Land. Eine Schätzung des Schädlingsbekämpferverbandes zur Folge gilt als sicher, dass auf jeden Einwohner einer Großstandt zwei Ratten kommen.

  • Zitat

    Original von gunimo
    Das Grau dieses Bereichs ist so dunkel, dass es quasi als Schwarz durchgeht. Will sagen, dass das Töten mit dem "freien "LG für Privatpersonen in Deutschland nicht zulässig ist, da kaum legal durchführbar. Es kommen u. U. schließlich auch Themen hinzu wie Führen der Waffe und Schießen im Freien... bei dem sichergestellt sein muss, dass das Geschoss das befriedete Grundstück unter keinen Umständen verlassen kann! >7,5 Loule ist eh nur auf zugelassenen Schießständen zu schießen.

    Ergo dürfte man wenn überhaupt nur die Rattenplage auf dem Schießstand bekämpfen, wo aber eh nichts essbares gelagert sein sollte so daß dort keine Rattenplage auftreten kann.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Die Jagd mit dem Luftgewehr ist nicht verboten (Ausnahme unten), jedoch darf das nur ein Jäger mit:
    gültigem Jagdschein
    und das auch nur im
    eigenen Revier oder
    in einem anderen Revier, dann aber nur mit Erlaubnis des Pächters. (Einladung oder Begehungsschein)

    Die Art der Waffe ist zur Jagd ist nicht vorschrieben, jedoch gelten Mindestenergien für die Jagd auf Rehwild und Seehunde und zusätzlich Mindestkaliber für alles andere Schalenwild.

    Da aber der Beschuss mit einem :F: Luftgwehr ein Tier nicht sicher tötet, ist es nicht weidgerecht.
    Das hat ein Jäger auch nicht nötig, denn er kann ohne Probleme stärkere Luftgewehre kaufen oder gleich das KK oder die Hornet nehmen, was er wahrscheinlich ohnehin im Schrank hat.
    Flugwild wird mit Schrot beschossen. Warum soll man mit einer 7,5 Joule Kugel fragwürdig schießen, wenn man 200 Kugeln und mehr einsetzten kann, die die gleiche Energie haben - pro Kugel.

    Es gelten die sachlichen Verbote, wobei aber die Länder zusätzliche Verbote aussprechen können.
    Verbote - BJG

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Die Jagd mit dem Luftgewehr ist nicht verboten (Ausnahme unten), jedoch darf das nur ein Jäger...

    Naja, die Frage war ja ob Ottonormalverbraucher mit seinem :F:-LG jagen darf und da lautet die Antwort: Nö, ist verboten und gut so und hier kein Thema.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von AD-iceman
    Naja, die Frage war ja ob Ottonormalverbraucher mit seinem :F:-LG jagen darf und da lautet die Antwort: Nö, ist verboten und gut so und hier kein Thema.
    Michael


    Nein, prinzipiell ist es nicht verboten und es gibt genug Ottonormalverbraucher mit Jagdschein, so wie ich es auch bin.

  • Es ist nicht grundsätzlich verboten, aber wenn man es legal durchführen möchte, muss man die o. g. Legitimation vorweisen können. Besitzt man diese nicht, ist es der betreffenden unberechtigten Person nicht erlaubt und es droht Strafverfolgung.

  • Da eine Ratte sicher in einiger entfernung sitzen wird kann man mit einem F Gewehr diese sicher nur mit sehr viel Glück mit einem Schuss töten wenn überhaupt...wer sowas versucht ist meines erachtens nur nen mieser abgefuckter Tierquäler und mehr nicht. :evil:

    Ebenso Deppen die mal eben auf alles ballern was draussen so Tierisches unterwegs ist...Gibt genug Fälle wo bei Katzen die beim Röntgen waren wegen was weis ich auch Diabolos in der Haut entdeckt wurden...Sicher kein angenehmes leben mit solchen fremdkörpern im Körper...aber soweit denkt scheinbar keiner...aber die selben Personen rennen gleich zu Mutti wenn sie mal nen Schiefer haben :cry:

    Muss aber auch sagen ob Gift oder Diabolo ich finde beides mehr als Tierquälerei...Einzig "Human" sind da diese Schnappfallen wo das Genick gebrochen wird. Zack - Tot.

    Hatte selbst mal Farbratten und das sind wohl die gelehrigsten "Kleintiere" die man sich so halten kann neben dem ganzen anderen Tierkram (Hamster, maus, Karnickel, Meerschwein...) den es so gibt...

  • @ DIE HARD

    Recht hast du!

    Hab selber eine Ratte als Haustier und ich habe noch nie ein reinlicheres und sauberes Tier gesehen!

    Diese ganzen Vorurteile gehen mir echt auf den Senkel!
    "Ratten sind eklig" und so ein Mist, obwohl man noch nie eine aus der Nähe gesehen hat!! Einfach Unwissen.

    Ratten sind deutlich intelligenter, als die ganzen anderen Nager. Man sagt, Ratten sind geistig etwa auf dem Niveau einer Katze! (!)

    Viele Grüße!

    andy

  • gunimo, hast du dir auch den Thread im WO durchgelesen? Ich habe meine Informationen von dort bezogen, dort ist durchaus eine andere Rechtslegung geläufig.

    Dadurch dass mich das ganze als Österreicher allerdings nur periphär tangiert ( ;D) werde ich zu diesem Thema nichts mehr sagen.

    Ratten sind wirklich gelehrige Tierchen und als Farbratten tolle Haustiere. Allerdings sind die wildlebenden Tierchen nicht immer so friedliebend und zahm, sondern oftmals sachbeschädigend und Überträger von Krankheiten. Hinzu kommt dass sie aufgrund eines Mangels an natürlichen Feinden zu Überpopulationen neigen, die auch dementsprechend Nahrung benötigen und Platz beanspruchen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Man kann das hier closen. oder?

    Ob nun Ratten oder ähnliches erlegt werden dürfen oder nicht, nur von Jäger oder nicht?
    Ich dachte Jagd mit Luftdruckwaffen ist generell untersagt. Und mit 7,5J ist das sowieso nicht "waidgerecht", wie der Jäger sagt

    Ist aber auch egal. Hier gehts doch um Sport und nicht ums jagen (auch wenn die frage nur theoretisch war gabs das hier schon oft genug).

  • Zitat

    Original von Promo
    gunimo, hast du dir auch den Thread im WO durchgelesen? Ich habe meine Informationen von dort bezogen, dort ist durchaus eine andere Rechtslegung geläufig.

    Er wird auch den Autor berücksichtigt haben, der seinen Jagdschein erst vor einem oder zwei Jahren gemacht hat und zudem ab und an zu recht wackligen Thesen neigt, um es mal diplomatisch auszudrücken. :ngrins:

    Aber wir dürfen hier eh keine konkrete Rechtsberatung durchführen (WO auch nicht), und zum Thema Jagd mit LG gibt's in in CO2AIR ohnehin nichts weiter zu sagen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...