hoffe mir kann jemand weiter helfen!!! wie darf ich meine waffe einzetzen um mir gewisse leute auf dem hof vom leib zu heilten die mir auf die fresse haun wollen meine waffe darf ich auf dem hoff frei führen ist alles geklärt mache mir bloss sorgen das ich nachts mal ungewollten besuch bekomm was darf ich mit der waffe machen um mich selbst zu schützen hoffe jemand von euch weis mehr darüber
notwehr mit co 2 waffe
-
buergy -
2. Dezember 2007 um 13:32 -
Geschlossen
Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 6.793 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
CO2-Waffen sind Sport- und Hobby-Geräte und für den Einsatz zur Selbstverteidigung absolut nicht geeignet.
3-4 Joule Mündungsenergie lassen keine wirkungsvolle Abwehrmaßnahme zu.
Das ist auch gut so, sonst wären Sie nicht frei ab 18 Jahren zu erwerben.
Wenn Du Dich verteidigen willst, dann nimm ein Gasspray.
http://www.muzzle.de/N4/Schreckschu…it_gaswaff.html
Gunimo
P.S. Ist Deine Tatstatur defekt, oder warum sehe ich keine Interpunktion und Groß-/Kleinschreibung. Bitte lesen:
-
vergiss es, ich würde es nicht riskieren.
Die Gefahr jemand zu verletzten ist zu groß (Augenlicht...)
Kauf dir lieber n Spray oder ne SSW.
Wenn wieder jemand auf dem Hof ist, ruf die Bullen -
Dich mit einer Co2 Waffe zu verteidigen ist eine sehr schlechte Idee. das einzige was du damit erreichst ist das deine Gegner hemmungen verlieren und dich evtl mit einem Messer oder ähnlichem attackieren.....
grüße bombi
-
Nein, vorallem nicht vor deinem genannten Hintergrund.
-
Rein theoretisch darfst du die Co2 Waffe zur Selbstverteidigung benutzen, wenn der Angriff den Einsatz zulässt. Das bedeutet wenn du z.B nur einen unliebsamen Gast verjagen willst währe das etwas zu viel des guten. Wenn dich jemand Lebensbedrohlich angreift darfst du die Waffe benutzen.
Ob das jedoch eine gute Idee ist, wurde hier schon zur genüge gesagt! -
Die Flucht ist der beste Weg.
Wenn eine Flucht nicht möglich (kann nur sehr sehr selten passieren) und man um sein Leib und Leben fürchten muss, dann wäre es Notwehr.
-
Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Wenn er draußen auf dem Hof ist und seine "Freunde" kommen, dann muss er nicht abhauen.
Nur würde ich mich nie mit einer CO² Waffe wehren -
Ich würd dann ne SSW nehmen mit Uma PV
-
auf deinem Grundstück dürftest du sogar nen Taser verwenden, bzw führen
-
Apropos Taser: Naja, alles schön und gut. Aber du musst dem Angreifer sehr nahe kommen um ihn zu erwischen.
Das ist der große Nachteil.>1 m Sicherheitsabsand zur Person> alte Security Regel
-
Zitat
Original von joSchuss
auf deinem Grundstück dürftest du sogar nen Taser verwenden, bzw führen
Yep, und wenn das neue WaffG durchkommt mit dem KWS sogar in der Öffentlichkeit! -
Sieht das neue WaffG nicht vor, dass Sportschützen 21 Jahre alt sein müssen, und nciht wie bisher 18?
Ich habe nur von einer verschärfung gehört und nicht, dass man jetzt auch Taser tragen darf...
-
Zitat
Original von ProNothe
Yep, und wenn das neue WaffG durchkommt mit dem KWS sogar in der Öffentlichkeit!Nö!
Distanz-Elektroimpulsgeräte, sogenannte “Air-Taser”, werden zu VERBOTENEN Gegenständen:
-
Wollt ich auch wohl meinen...
-
Hast Recht! Ich widerrufe mich! Dann haben sie erkannt dass man eh schon zum führen einen WS brauchte und da ja eine verschärfung unbedingt sein muss, wird es halt verboten !
In dem Entwurf davor sollte man Taser auf KWS führen dürfen, mit der Begründung dass sie zu Gefährlich seien um sie frei führen zu dürfen. -
Zitat
Original von gunimo
Distanz-Elektroimpulsgeräte, sogenannte “Air-Taser”, werden zu VERBOTENEN GegenständenDas scheint aber einige nicht zu jucken, oder die sind nicht informiert darüber, denn bei Egun wird für einen Taser schon über 500€ geboten.
-
Vielleicht wollen einige noch unbedingt einen erwerben. Es gibt ja auch einige "Kluge" die sich unbedingt noch eine LEP Waffe holen wollen.
Aber mal ganz im Ernst,es kann doch wohl nicht sein, dass sie für Taser erst eine Erleichterung bringen wollen,welche in ihren Augen eigentlich eine Verschärfung ist, dann anscheinend auch mal mit bekommen, dass es ja in Wahrheit eine Erleichterung ist, und die Dinger dann komplett verbieten! -
Zitat
Original von Raphael22
Sieht das neue WaffG nicht vor, dass Sportschützen 21 Jahre alt sein müssen, und nciht wie bisher 18?Ich habe nur von einer verschärfung gehört und nicht, dass man jetzt auch Taser tragen darf...
Das mit den Teasern ist momentan wieder von Tisch und wenn der Entwurf tatsächlich zum geplanten Termin 1.4.2008 zum Gesetz werden sollte, werden Teaser zu verbotenen Gegenständen erklärt.Sportschütze und 18? Das muss man genauer ausffieseln:
Das Kind ab 10 Jahre darf Luftgewehr schießen, braucht aber Sondergenehmigung und Einverständnis der Personensorgeberechtigten.
Das Kind ab 12 wie vor, braucht aber keine Sondergenehmigung
Das Kind am 14 wie 12, aber zusätzlich auch alle Feuerwaffen
Der Jugendliche ab 16 darf alles schießen, auch ohne Einverständnis
Bis hierhin gilt: Alles nur auf genehmigten Schießstätten und nur dann, wenn die Aufsicht zur Jugendarbeit berechtigt ist. Dazu ist beim Verband (nicht Verein) ein Lehrgang nötig. Heißt beim DSB Jugendbasislizenz)
Das sind schon mal alle Sportschützen unter 18 Jahren und was sie dürfen.
Ab 18 ist der Kauf von allen - Waffen, KK-Waffen und Schrotflinten bis Kal. 12 möglich.
Ab 21 zusätzlich auch alle Großkaliber, wenn eine MPU die geistige Reife bescheinigt.
Ab 25 alles auch ohne MPU.
Der Sportschütze kann unter den bekannten Voraussetzungen eine WBK beantragen und hat dementsprechend die Möglichkeit eine scharfe Waffe zu kaufen und zu Hause zu verwahren.
Ausnahme: Der 16 Jährige kann eine Jägerprüfung absolvieren und somit seinen Jugendjagdschein bekommen. Damit darf er in Begleitung mit allen Waffen jagen.
Ab 18 darf der Jagdscheininhaber alle Waffen erwerben.Also Sportschütze kann man ab 10 Jahren Alter werden. Der Waffenkauf kann frühestens ab 18 Jahren erfolgen, auch Waffen auf WBK.
-
Zitat
Original von Dicke_Bertha
Das scheint aber einige nicht zu jucken, oder die sind nicht informiert darüber, denn bei Egun wird für einen Taser schon über 500€ geboten.
Es wird wohl eher daran liegen, daß die Bieter sich noch schnell einen AirTaser sichern wollen, bevor er in Deutschland nicht mehr zu bekommen ist - unabhängig davon, daß der AirTaser bald ein verbotener Gegenstand ist. Wer sich wissentlich jetzt noch einen Airtaser zulegt, der stört sich auch nicht am nahenden WaffG.. Manche können dem Verbotenen nicht widerstehen und laben sich am dadurch entstehenden Nervenkitzel :(.
-