notwehr mit co 2 waffe

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 6.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Dezember 2007 um 11:01) ist von High Pressure.

  • Hi,

    ich persönlich bin der Meinung das man in einer SV Situation doch durchaus die LP verwenden darf. Natürlich abhängig von der Situation wenn jetzt nurn paar Kiddis meinen Sie müssten vor meinem Haus randalieren oder was die ja an Silverster gerne machen mit den Böllern auf Häuser zu werfen sollte man Sie stecken lassen und dann lieber zu den grünen greifen ;). AAAABBBER wenn jetzt z.b. nachts ein Typ bei uns einsteigt und bewaffnet (weis man natürlich vorher nicht) ist. Kann man ihn zumindest solange in Schach halten bis die Freundin o.ä. die Polizei gerufen hat und diese eintrifft. Zumal die meisten Waffen heute täuschend echt den Orginalen nachempfunden sind und so eine entsprechende Einschüchterung haben (nicht jeder merkt das es sich um ein LP oder LG handelt). Aber damit jemanden verletzen in dem man auf ihn Feuert bringt meiner meinung nach nichts da wie schon gesagt das den einbrecher nur noch wütender macht.

    Also lange rede kurzer Sinn. Ich finde in einer SItuation in der es wirklich darauf ankommt ist Sie zur einschüchterung geeignet aber nicht wirklich zur selbstverteididung. Wie gesagt meine Meinung!


    DeMon

    Einmal editiert, zuletzt von DeMon Toll (11. Dezember 2007 um 11:27)

  • Will den Unsinn hier nicht mal jemand beenden?

    Mit ne Lupi drohen oder in Schach halten, wen ich sowas les ....


    :bash:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Die Flucht ist der beste Weg.

    Wenn eine Flucht nicht möglich (kann nur sehr sehr selten passieren) und man um sein Leib und Leben fürchten muss, dann wäre es Notwehr.

    Wenn du rechtlichen Rat erteilst, dann doch bitte korrekten.

    Zitat

    Original von Wessels/Beulke AT., 35. Auflage
    Auch die Gebotenheit der Notwehrhandlung entfällt zB nicht nur deshalb, weil eine Ausweichmöglichkeit besteht. Eine "schimpfliche Flucht" ist dem Angegriffenen im Regelfall nicht zuzumuten (BGH GA 1965, 147; JR 80,210).

    Hier jedoch Fallgruppen beachten. (krasses Missverhältnis, Ungezielte Angriffe oder welche von Kindern/Betrunkenen, enge familiäre Beziehungen, Notwehrprovokation)

  • Zitat

    Original von White

    Wenn du rechtlichen Rat erteilst, dann doch bitte korrekten.


    Hier jedoch Fallgruppen beachten. (krasses Missverhältnis, Ungezielte Angriffe oder welche von Kindern/Betrunkenen, enge familiäre Beziehungen, Notwehrprovokation)

    das war mal... früher durfte auch n Reservist jmd. mit seinem Scheibenstutzen in den Rücken schießen, als der den Dieb beim Apfelstehlen erwischte... hab ich mal als Fallbeispiel gelesen... stammte von ca. 1925...

    heute is das glaub ich nich mehr verhältnismäßig...

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    War is not about who´s right, it´s about who´s left...
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    Röhm RG96 (9 mm P.A.K.), Walther P22 (9 mm P.A.K.), Colt 1911 (4,5 mm Umarex), CP99 (4,5 mm Umarex), Wildlife (4,5 mm Umarex)

  • Natürlich ist das noch aktuell, auch wenn das Urteil von '65 ist. Hab noch kein neueres Urteil gefunden :P.
    Dein Beispiel scheitert in der Fallgruppe "krasses Missverhältnis". Der gelähmte Gartenbesitzer darf die äpfelstehlenden Kinder also nicht vom Baum schießen, auch wenn er keine andere Möglichkeit hat.

    Deswegen hab ich ja druntergeschrieben: Fallgruppen beachten xD

  • Notwehrprovokation... hab ich noch net gehört...

    kann mir was drunter vorstellen... is die Antwort auf sowat strafbar??

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  • Ich würde euch dringend abraten irgend welche leeren Drohungen zu machen und zu hoffen das leute drauf reinfallen das kann böse nach hinten losgehen.
    Die meisten "Asos" haben überhaupt kein respekt vor Waffen und fangen dann erst richtig an.

  • Zitat

    Original von Wiking
    Ich würde euch dringend abraten irgend welche leeren Drohungen zu machen und zu hoffen das leute drauf reinfallen das kann böse nach hinten losgehen.
    Die meisten "Asos" haben überhaupt kein respekt vor Waffen und fangen dann erst richtig an.

    richtisch... das letzte Mal wo mich einer überfallen wollte (bewaffnet mit Teleskopschlagstock... er hatte schon das erste Mal zugeschlagen; konnte ich abwehren) hat der sich durch das Ziehen meiner Knarre wenig beeindrucken lassen... erst nach 2 Schuss in die dämliche Fresse war ruh :n17:

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  • einzig was mich geärgert hat...

    der konnte noch weglaufen... die Polizei kam erst 10 Minuten später.. konnten den natürlich nich mehr finden...

    ...also Anzeige gegen unbekannt... bis heute kein Ergebnis...

    ergo; ich hätte den Wixxer selber festnehmen müssen... :evil:

    gaanz ehrlich; mit ner scharfen Waffe hätte ich keine Skrupel gehabt dem ins Bein zu feuern... :evil: :evil: :evil:

    der hätte DANACH höchstwahrscheinlich nie wieder jmd. überfallen... aber so???

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  • Zitat

    Original von eclipse286
    ...

    Und mal ehrlich,welche bessere Abschreckung gibt es als ein knurrender Hund,egal mit was man bewaffnet ist?

    Nun, diese Frage ist leicht zu beantworten...

    Ich war glücklicherweise noch nie in einer Situation, in der ich diese Drohwirkung testen mußte.

    Allerdings habe ich schon mehrfach gehört, daß schon das Durchladegeräusch einer "Pumpe" (ups, pöses Wort),
    die meisten "semiprofessionellen" Einbrecher in die Flucht jagen soll...

    Ansonsten halte ich es wie rhodium:

    Zitat

    Mein Mitleid mit Kriminellen hält sich im Allgemein sehr in Grenzen...
    Ich würde gerne darauf verzichten diese Waffe, die ich normalerweise für sportliche Zwecke verwende, jemals zur SV verwenden zu müssen.
    Für den Fall der Fälle aber bin ich gerüstet.