Waffenschein für alle

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.147 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2007 um 20:33) ist von Floppyk.

  • @ SAS
    Ich glaube wir reden aneinander vorbei.Ich bezog mich auf eine WBK ,nicht auf einen Waffenschein !
    Und was den Berufswunsch anbelangt,es steht auch jedem frei Personenschützer,Werttransporteur und was sich sonst noch so auf dem Sicherheitssektor tummelt zu werden sofern man physich und psyschich in der Lage dazu ist.Dann klappts auch mit dem Waffenschein wenn auch vieleicht eingeschränkt.

  • @ Floppyk

    Ich habe mich etwas allgemein gefasst. Es geht mir auch momentan nicht um mich, sondern ums Prinzip. Es ist klar, dass ein jeder Zeit in sein Hobby investieren muss, da stimme ich dir zu. Aber bestimme Berufsgruppen haben evtl. nicht die notwendige Zeit übrig, die sie aufwenden müssten.
    Wenn sie nun den einzigen Urlaub, der ihnen zur Verfügung steht, für diese Kurse zu nutzen...also ich weiß nicht...da wäre mir meine Family wichtiger.

    Du unterstellst mir, dass ich einen WS haben wollen würde...nunja...nein sagen würde ich nicht, aber ihn extra anstreben..nein danke, darauf verzichte ich lieber.
    Mich interessierts halt, wer noch legitimiert wäre. Ist das Interesse verwerflich?

    Und nebenbei: Ich bin bereit Zeit zu investieren. Ich lese hier seit einiger Zeit aufmerksam mit. Ich lese einschlägige Literatur und informiere mich übers http://www. Leider habe ich jetzt weniger Zeit, sonst würde ich bei anderen Dinen hier auch mehr mitmischen, aber das ist ein anderes Thema.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Da wird keiner benachteiligt. Es liegt nun mal in der Natur einer Sache, dass man was für sein Hobby tun muss. Offenbar bist Du ja nicht bereit dazu, wie Du hiermit selbst geschrieben hast. Es gibt Möglichkeiten, die Du ja ausschlägst. Wieso fühlst Du Dich dann benachteiligt? Es gibt nun mal als Privatperson nur die beiden Möglichkeiten als Sportschütze oder Jäger scharfe Waffen zu erwerben. Das ist nicht schwer und wenn man es sein Hobby nennt, macht es Spaß.


    Das ganze kann man natürlich auch andersrum interpretieren. Für mich ist das Gut Leben ja mein Eigentum, und dieses möchte ich auch mit allen Mitteln schützen können. Abgesehen vom Hobby gibt es durchaus also auch ein Bedürfnis auf Schusswaffen. Dass die deutsche Regierung dies nicht als Rechtfertigung anerkennt ist m.E. ein Missstand.


    Zitat

    Original von SAS
    Das ist es eben. Warum soll ich bitte meinen Urlaub für so einen Kurs opfern? Ausgenommen mal diese "speziellen" Kurse in Südafrika und Osteuropa.


    Wie ich erfahren habe haben deutsche WS-Anwerber ein großes Problem. Für die Beantragung müssen sie einen SV-Schießen Kurs nachweisen. Und derartige Kurse kann man nur mit WS machen (oder so ähnlich). Deshalb macht eine große Anzahl der Anwerber für dieses Dokument diese Kurse im Ausland.
    Meine Ansicht dazu ist dass die deutsche Regierung damit den Zugang zum WS deutlich erschweren will um absichtlich die Zahl der Dokumentebesitzer gering zu halten.


    Unabhängig davon möchte ich noch dazu anfügen dass in diversen amerikanischen Bundesstaaten in der Vergangenheit das "carry permit" wieder eingeführt wurde, was einen krassen Rückgang der Kriminalität mit sich brachte. Aber bei den Politikern die hier in Europa das sagen haben können wir davon nur träumen.

    Und noch eine Erklärung von mir dazu: ich möchte genausowenig wie die meisten dass jeder eine Führberechtigung erhält, aber die äußerst restriktive Handhabung des WaffG halte ich für kontraproduktiv.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von SAS
    Ich habe mich etwas allgemein gefasst. Es geht mir auch momentan nicht um mich, sondern ums Prinzip.


    Versteht bitte - man kann es nicht jedem Recht machen. Die Verkäuferin kann auch nicht immer um 15 Uhr im Fitnessclub erscheinen und zusammen mit ihrem Freund schwitzen usw. Es wird immer eine Personengruppe geben, bei denen eine gewünschte Tätigkeit mit dem Dienstplan kollidiert. Das hat nichts mit Benachteiligungen zu tun.
    Dennoch hast Du geschrieben, dass Du nicht in einem Verein eintreten willst und auch nicht einmal einen Jahresurlaub für einen Jagdkurs opfern willst. Da es nunmal nur diese beiden Wege gibt, wirst Du somit Röhre gucken.
    BTW: Familie und Jagdkurs. Meine Frau war mit von der Partie und hat mit Bravur bestanden. Auch das gemeinschaftliche, meist Abendliche Lernen war interessant. Schließlich dauert so ein Kurs nicht den ganzen Tag. Man kann nur nicht nach Malle fliegen.

  • Zitat

    Original von SAS
    Mich interessierts halt, wer noch legitimiert wäre. Ist das Interesse verwerflich?


    Das definiert § 19 WaffG an sich einfach und deutlich.
    Wer glaubhaft machen kann, dass er erheblich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, bekommt den WS.
    Das kann der Personenschützer, Bewacher, Juwellier (siehe neueste Rechtssprechung) sein. Wohl auch einige Waffenhänder ist ein WS zugesprochen worden (ich kenne 3).
    Also beantrage eine Waffenhandelslizenz, melde ein Gewerbe an und schon hättest Du Chancen. Oder werde Bewacher...

    Nun mal ganz offen. 99,9 % aller User hier reden sich hier doch ein Selbstschutzbedürfnis ein. Nur die allerwenigsten - wenn überhaupt - sind mit dem Leben bedroht worden. Über den Sinn für das Führen einer SSW oder (Kampf)Messer lasse ich mich hier lieber nicht aus.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nun mal ganz offen. 99,9 % aller User hier reden sich hier doch ein Selbstschutzbedürfnis ein. Nur die allerwenigsten - wenn überhaupt - sind mit dem Leben bedroht worden.

    Man soll also erst eine Waffe zu Verteidigung führen dürfen, wenn man bedroht wurde? Was ist denn das bitte für eine Logik? So als würde jedes Verbechen angekündigt werden - und als wären die Behörden dann auch noch schnell genug um rechtzeitig darauf zu reagieren. Willkommen im rosa Watteland! :laugh:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Wenn der Angriff auf das Leben vollzogen wurde, hätte sich die Beatragung eines WS in dem meisten Fällen wohl erledigt. Und für Verbrechen, wie Du es nennst gibt es nunmal keinen WS.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (17. November 2007 um 22:03)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Nur die allerwenigsten - wenn überhaupt - sind mit dem Leben bedroht worden.

    Man verzeihe mir das Offtopic, aber diese Formulierung ruft mir doch ein Schmunzeln ins Gesicht. Sehe gerade so einen Verbrecher vor mir wie er ruft "Hände hoch, oder ich gebe ihnen ein Leben!"

    DocArnie: es gibt diverse Fälle von deutschen Juwelieren die nach einem Überfall einen WP beantragt haben. Ein besonders krasser Fall ist auch darunter, hier wurde der Antrag abgelehnt (O-Ton "er sei nicht gefährdet"), und die betreffende Person wurde kurz danach erneut überfallen ..

    Ich bin froh, dass nicht jedermann einen WS bekommt. Aber ich wünsche mir ausdrücklich dass es WS-Besitzer gibt. Diese Bevölkerungsgruppe zählt ohnehin zu der bestkontrollierten jedes Landes, von diesen Menschen geht wenig Gefahr aus. Vielmehr sind sie in meinen Augen sogar eine gewisse Sicherheit.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    ...Meine Ansicht dazu ist dass die deutsche Regierung damit den Zugang zum WS deutlich erschweren will um absichtlich die Zahl der Dokumentebesitzer gering zu halten.

    Ist auch so, die Wahrscheinlichkeit das Bundesverdienstkreuz zu bekommen ist höher als dass du einen Waffenschein bekommst.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Mein Sachbearbeiter vom Amt, der sich (was sicher nicht selbstverständlich ist)
    als Dienstleister für den Bürger versteht, hat zum Thema Waffenschein gesagt:
    "Wenn einer ausgegeben wird, steckt 10 Minuten vorher eine Personenschützer vom BKA den Kopf zu mir herein und schaut nach, ob die Luft rein ist". Die Zeiten, als Juweliere, Staatsanwälte ect. auf Grund Ihres Berufsstands einen Waffenschein bekommen haben, sind längst vorbei. Die müssen heute auch nachweisen, dass Sie mehr als die anderen Ihres Berufsstands gefährdet sind und das eine Waffe zur Abwendung der Gefahr nützlich ist.

    Ich habe z.B. gelesen, dass einem Juwelier, der regelmäßig wertvolle Edelsteine transportier der Waffenschein mit der Begründung verweigert wurde, dass er ja nicht vorhersehen könne, wann der Überfall erfolgt und deshalb eine Waffe nicht zur Abwehr der Gefahr beitragen kann. Thema Personenschützer: die haben eine noch größeres Problem: um einen Waffenschein zu bekommen, müssen Sie Aufträge nachweisen - die bekommen sie aber ohne Waffe nicht. Die objektive
    Gefährdung im Bedürfnis für den Waffenschein ist eine Keule, mit der das Amt nahezu jeden Antrag ablehnen kann.

    Zu dem Tipp, einen Jagdschein zu machen: warum soll ich die immensen Kosten für eine Jägerprüfung, die dazu Zeitaufwändig und nicht einfach ist auf mich nehmen, nur um die Genehmigung für zwei Kurzwaffen zu bekommen. Und dann habe ich immer noch keinen Waffenschein, sondern nur die Erlaubnis, die Waffen in meinem eigenen Revier zu führen.

    Ich denke, ein vernünftiges Waffengesetz wäre, wenn man in der Bedürfnisbegründung die objektive Gefährdung durch subjektive Gefährdung ersetzt. Das ganze andere Waffengesetz kann man so bestehen lassen. Dann wäre gewährleistet, dass ein unbescholtener Bürger (der sich gefährdet sieht und sich mit einer Waffe schützen will) eine Waffe führen darf und das wäre eine Waffengesetz, dass einer Demokratie gut zu Gesicht stünde.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Wobei vor kurzem ein Waffenhändler den Anspruch auf einen Waffenschein gerichtlich erstritten hat, und zwar mit dem Motto "möglichst wenig Waffen im Volk", denn wenn er überfallen wird sind wieder x illegale Waffen mehr unterwegs.

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    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ barret
    Der angesprochene Juwelier hat inszwischen seinen WS bekommen. Er bekan ihn aber nur unter der Auflage einen Verteidigungsschießkurs zu besuchen.

    Der Jäger darf seine Waffen immer zur Ausübung der Jagd führen und nicht nur in seinem eigenen Revier, wie Du glaubst.
    Das schließt auch die An- und Abfahrt zu einer beliebigen Jagd ein. Allerdings muss die Waffe(n) dann ungeladen sein. In jedem Revier, in er eine Jagdberechtigung hat (Begehungsschein oder Einladung) darf er Waffen uneingeschrankt geladen und schussbereit führen.

    "Wenn einer ausgegeben wird, steckt 10 Minuten vorher eine Personenschützer vom BKA den Kopf zu mir herein und schaut nach, ob die Luft rein ist".
    Ich weiß zwar nicht was das BKA mit der Genehmigung von Waffenscheinen zu tun hat. Ist denn das BKA in Deinem Ort auch ansässig?
    Siehe:
    http://www.bka.de/text/impressum.html

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. November 2007 um 20:34)