Ist das in Ordnung?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.770 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2007 um 20:45) ist von GEB.

  • Hallo!!!!
    Ich hätte da mal eine Frage, und zwar ob es erlaubt ist an Silvester mit der SSW Leuchtmunition vom Dachfenster zu schießen? Natürlich möchte ich nicht das ganze Haus stören, deshalb würde ich nur mit der rg3 schießen, wobei auch die 9mm wohl niemanden stören würden, da bei mir in der Gegend immer richtig Party ist.
    Ich würde natürlich nur nach oben schießne. Also was meint ihr?

    Schon mal danke!!!

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Wenn die Geschosse dein Gelände (befriedetes Besitztum) nicht verlassen können, so ist es legal.

    Oder dein Ordnungsamt erlaubt es (z.B. durch eine Zeitungsanzeige).

  • Na wie gesagt: Meine Ordnungsamtfrau sagte mir, dass sie die letzten Jahre einen Freibrief erteilt hätte...

  • Ja aber auch wenn jemand im Garten hinter dem Haus schießt werden die Geschosse wohl auch nicht immer auf dem eigenen Gelände landen.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Wo kein Kläger, da kein Richter... wenn sich von den Nachbarn keiner beschwert, sollte das klappen. ( richtig legal ist es aber nicht, weil die Geschosse unter Umständen das befriedete Besitztum verlassen können, ist bei einem Balkon genauso ).
    Falls ein Zeitgenosse, Nachbar etc. dir allerdings dann eine reinwürgen will, kann er hier durchaus Schwierigkeiten machen.
    Gesetz ist Gesetz, da kann jemand vom Ordnungsamt keinen Freibrief erteilen. Ist die Polizei erst mal eingeschaltet, hilft einem so ein Argument recht wenig... ich würde es lassen.
    mfg
    Michael

  • Zitat

    Original von Mr.Pistole
    Hallo!!!!
    Ich hätte da mal eine Frage, und zwar ob es erlaubt ist an Silvester mit der SSW Leuchtmunition vom Dachfenster zu schießen?

    Schau mal bitte hier rein:
    FAQs rund um Silvester
    (insbesondere der Punkt "Worauf muss man noch achten?")


    So wie von Dir beschrieben ist es jedenfalls nicht statthaft.

    Fördermitglied des VDB.

  • Unter dem Jahr kann und wird man Dich dafür wohl ansch**ßen. An Silvester könnte man auch, aber in den meisten Kommunen wird es stillschweigend geduldet. Nur daß das so bleibt, da hab ich meine Zweifel, da das Waffengesetz immer weiter verschärft wird. Und da es noch immer legal Waffen in Europa gibt, kann man noch immer was verschärfen...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wir wissen ja nicht, wie groß das Grundstück um das Haus ist, also kann man auch nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Pyros das Gelände verlassen können oder nicht

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von taz777
    Wir wissen ja nicht, wie groß das Grundstück um das Haus ist, also kann man auch nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Pyros das Gelände verlassen können oder nicht

    Natürlich, auf dem 17 Hektar großen Landsitz setzt man sich zu Silvester im Speicher des Hauptgebäudes unter die kleine Dachluke und verfeuert von dort sein Feuerwerk. Nee, is klar.

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü

    Naja, vielleicht will er ja damit die Höhenreichweite erhöhen...es gibt ja genug Menschen mit merkwürdigen Ideen, liest man ja hier immer wieder! :n17:
    Also kein Grund gleich so los zu pampen! :cry:

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ich denke wenn die Dachluke nicht gerade neben dem Nachbarhaus ist
    und die Pappröhrchen nicht in des Nachbars Garten bzw. auf den Gehsteig fliegen,
    sondern auf den (eigenen?) Rasen oder eine breite Strasse wäre das sicher kein Verbrechen...
    Wenn man nur an die ganzen Raketen denkt, die so runterkommen :confused2:
    ...oder diejenigen die anderen Leuten Böller hinterherwerfen (gibts bei uns viele :()
    Und mit einer Flobert stört man an Silvester ja sicherlich auch niemanden,
    ich könnte mir sogar vorstellen, dass die älteren Damen und Herren sich sogar über Dein Feuerwerk freuen *lol*

    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    3 Mal editiert, zuletzt von CO2-Mag (20. Oktober 2007 um 16:39)

  • Ich verstehe das mit der Leuchtmunition auch nicht wirklich: Warum wird da so

    ein Aufstand gemacht was Pyros angeht, dass sie das befriedete Besitztum

    nicht verlassen dürfen und bei Raketen, Böllern, etc. sagt niemand was. ???

    Ich persöhnlich finde eine Rakete, die in einen Baum fliegt, gefährlicher als einen

    kleinen Pyro. :new16:

  • Zitat

    Ich verstehe das mit der Leuchtmunition auch nicht wirklich: Warum wird da so

    ein Aufstand gemacht was Pyros angeht, dass sie das befriedete Besitztum

    nicht verlassen dürfen und bei Raketen, Böllern, etc. sagt niemand was.

    normales Feuerwerk --> Sprengstoffgesetz

    Pyros --> Waffengesetz

    So ist das nun mal.

  • Also allmälich kotzt mich Deutschland ab, wieso ic das denn machen das dasu auf meinem Grund ladet, etwa den winkel und die Windgeschwindigkeit berechnen?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von GEB, von mir leicht in der Rechtschreibung verbessert:
    ... wie soll ich das denn machen daß das auf meinem Grund ladet, etwa den Winkel und die Windgeschwindigkeit berechnen?

    Nein, ein ausreichend großes, befriedetes Besitztum haben, das den Anforderungen des WaffG entspricht. Mit Abschußwinkel etc. hat das nix zu tun. Das ist nun mal die aktuelle Rechtslage. Machts doch ganz einfach: Mit den SSWs schöne Salven schießen (ein Magazin am Stück leeren macht eh mehr Spaß als Böller zünden) und für die Leuchteffekte nehmt Raketen, die sind sowieso spektakulärer. Spaß gehabt und legal geblieben, ganz einfach.

    Gruß
    Heiko

  • Bei mir geht das, mein Grundstück ist groß, aber man muss hier mal an die anderen Denken.

    Und es gibt nichts besseres als ein Knall und eine austreigender Pfeifpyro

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins: