Schalldämpfer selbst gebaut?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 13.787 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2007 um 21:03) ist von ebner33.

  • Original von GEB[/i]
    Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist sich einen Schalldämpfer an der Drehbank zu bauen und dann damit zu schießen.

    Wollte genauso einen bauen wie der beim Spezial Operations Set. Also mit Sthalwolle gefüllt.

    Wenn es erlaubt ist, welches Gewinde hat die P99?[/quote]

    Schalldämpfer sind "VERBOTENE GEGENSTÄNDE"egalob selbst gebaut oder anderweitig in Besitz genommen.Bringt mindestens 90Tagessätze Strafe ein und gelten als vorbestraft.Nach geltendem WaffG.unzuverlässige Person u nd evtl.vorhandene waffenrechtliche Erlaubniss usw.werden sofort eingezogen.
    :direx: :direx:

  • Zitat

    Original von Präzisionsoptik
    Schalldämpfer sind "VERBOTENE GEGENSTÄNDE"egalob selbst gebaut oder anderweitig in Besitz genommen.Bringt mindestens 90Tagessätze Strafe ein und gelten als vorbestraft.Nach geltendem WaffG.unzuverlässige Person u nd evtl.vorhandene waffenrechtliche Erlaubniss usw.werden sofort eingezogen.
    :direx: :direx:

    Sind sie nicht, sie sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind....verboten waren die in Deutschland noch nie, lediglich die Voraussetzungen für eine EWB waren so hoch gesetzt dass man das als Normalbürger nicht bekommt. Seit 2003 gilt allerdings das von mir geschriebene, also Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind. D.h. Schalli für :F:-Waffen gibts auch frei ab 18, für scharfe Waffen nur mit WBK-Eintrag usw. Und wenn wir schon dabei sind, nenne mir deine Quelle, Gesetzestext bitte!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Präzisionsoptik
    Schalldämpfer sind "VERBOTENE GEGENSTÄNDE"egalob selbst gebaut oder anderweitig in Besitz genommen.Bringt mindestens 90Tagessätze Strafe ein und gelten als vorbestraft.Nach geltendem WaffG.unzuverlässige Person u nd evtl.vorhandene waffenrechtliche Erlaubniss usw.werden sofort eingezogen.
    :direx: :direx:


    *lol* *lol* *lol*
    Noch so ein Oberschlauer. Lies erstmal den ganzen Thread, bevor Du hier so einen Blödsinn reinschreibst.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    *lol* *lol* *lol*
    Noch so ein Oberschlauer. Lies erstmal den ganzen Thread, bevor Du hier so einen Blödsinn reinschreibst.

    @@ (:) (:)Na gehe mal in ein Waffenfachgeschäft und verlange einen Schalldämpfer.Es ist und bleibt ein verbotener Gegenstand.
    Für Waffen (Jagdwaffen)Faustfeuerwaffen)usw.gibt es auch nicht einen Einzigen Bundesbürger der für diesen Gegenstand eine waffenrechtliche
    Erlaubnis besitzt.Übrigens ist für diesen Gegenstand eine Sondererlaubnis des BKA Wiesbaden und niemals die örtliche Behörde zuständig.Ist traurig aber nicht zum lachen. :evil:

  • Zitat

    Original von Floppyk


    *lol* *lol* *lol*
    Noch so ein Oberschlauer. Lies erstmal den ganzen Thread, bevor Du hier so einen Blödsinn reinschreibst.

    :laugh: jupp, wer lesen kann, ist klar im Vorteil

  • "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Präzisionsoptik/Herr Froehlich,

    bevor Sie heute hier im Überschwang quer durch diverse Threads pilgern und dabei in ein Fettnäpfchen nach dem anderen treten, lesen Sie doch einfach mal ein wenig quer - und vor allem, machen Sie sich, da da offenbar erschreckende Lücken in Ihrem Fachwissen bestehen, doch einmal mit dem aktuellen Waffengesetz vertraut (das seit 2003 geltende ist gemeint).

    Schalldämpfer waren noch nie "verbotene Gegenstände", auch im vorletzten Waffengesetz von 1972/1976 nicht - man mußte eine Erwerbsberechtigung besitzen, und die gab es nur in Ausnahmefällen.

    Seit 2003 sind Schalldämpfer aber laut Waffengesetz "den Waffen gleichgestellt, für die sie gedacht sind". Das haben nun schon mehrere Leute hier deutlich gesagt, also nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

    Das bedeutet, daß Schalldämpfer für :F:-Druckluftwaffen ebenso frei ab 18 Jahren zu erwerben sind wie die Waffen selbst. Für WBK-pflichtige Waffen braucht man weiterhin eine WBK. Alles ganz einfach nachzulesen im Waffengesetz, das Sie auf CO2AIR sogar ganz bequem oben rechts in der Menüleiste finden. Hier das entsprechende Zitat aus Anlage 1, Unterabschnitt 1, Abschnitt 1.3

    Zitat

    1.3

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Diese Tatsache ist nun mal seit 2003 unstrittig und allgemein bekannt. Naja, fast allgemein, fürchte ich.

    Da ich keine Lust habe, sonntagabends hinter Ihren nächsten Postings herzulesen und das Schlimmste zu verhindern, bitte ich Sie wirklich um Zurückhaltung, sowohl bei der Eigenwerbung wie auch bei Kommentaren zu Dingen, die Sie offenbar nicht so genau bis gar nicht wissen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Tja, ich musste mich heute auch mit einem gewissen Jemand auseinandersetzen der sich absolut nicht davon abbringen lassen wollte daß Messer deren Klinge breiter als eine Handfläche ist nicht geführt werden dürfen.

    Es gibt leider eine Menge Gerüchte die sich sehr hartnäckig in den Köpfen einiger Leute halten und die diese dann auch fleißig weiterverbreiten so wie hier.

    Ich verstehe ja daß sich nicht jeder mit allem auskennen kann aber man sollte sich doch dann wenigstens von Fakten überzeugen lassen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Eines noch @ GEB:

    Du hast den Joniskeit? Welches Gewinde ist drin? FALLS M 10, hast Du Glück:

    bau bzw. laß Dir bauen folgendes Teil: Gewindebolzen mit mittiger 5 oder 5,5 mm Bohrung, eine Seite 5 - 6 mm langes Gewinde M 10, andere Seite abdrehen und M 8 x 1 Gewinde drauf schneiden, das wär das passende für die P 99. Den originalen Anschlußbolzen ausdrehen (möglichst das Gewinde ganz lassen!!! Einzelteile für den Kompi sind laut Herrn Stahl nicht erhältlich, Instandsetzung erfolgt im Werk) und mit der 10er Seite mit nem Tropfen Schraubensicherung in den Kompensatorboden einschrauben. 24 Stunden härten lassen und Du hast nen maßgeschneiderten Kompensator für P99 ohne Adapterstück. Probiers aus, Versuch macht kluch :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Hallo alles o`kay.Scheinbar wurde hier mein Beitrag falsch verstanden.
    Hier geht es hauptsächlich um WBK pflichtige Waffen also
    Langwaffen & Faustfeuerwaffen.

    Mir ist nicht bekannt das einem Bürger Normalverbraucher die
    Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers hier in unserer
    Bundesrepublick erteilt wurde.
    Also wer in Verbindung mit einer WBK pflichtigen Waffe einen
    Schalldämpfer besitzt wird großen Ärger bekommen was im Ende
    mit Entzug seiner WBK etc.enden wird.

    Denke das nun Klarheit besteht.
    Nichts für ungut.

  • Da dies allerdings ein Forum für freie Waffen ist, betrifft uns das nicht.

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  • Zitat

    Hier geht es hauptsächlich um WBK pflichtige Waffen


    Hier in diesem Forum und diesem beitrag geht es um frei speziell Schreckschusswaffen.
    Wie war das: wer lesen kann ist klar im Vorteil

    Zitat

    Mir ist nicht bekannt das einem Bürger Normalverbraucher die
    Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers hier in unserer
    Bundesrepublick erteilt wurde.
    Also wer in Verbindung mit einer WBK pflichtigen Waffe einen
    Schalldämpfer besitzt wird großen Ärger bekommen was im Ende
    mit Entzug seiner WBK etc.enden wird.

    Wieder falsch. SD sind den waffen gleichgestellt. Jeder kann für seine Waffe, die er in der WBK eingetragen hat einen SD erwerben. Lediglich die Montage und Verwendung ist genehmigungspflichtig.

  • Nö, auch der Schalldämpfer muss auf EWB wenn er für eine WBK-pflichtige Waffe gedacht ist.

    Die Schalldämpfer für Druckluftwaffen sind auch frei ab 18, wie die Waffen selbst, deswegen tragen die auch in der Regel den Aufdruck "Nur für :F:-Waffen". Zumindest ist das beim Schalldämpfer von Weihrauch so. Verwendung bei WBK-pflichtigen Druckluftwaffen ist nicht erlaubt ohne EWB, von der Verwendung in Feuerwaffen ist sowieso abzuraten, die Innereien sind so ausgelegt dass die verschmoren, ist nämlich Kunststoff.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Ja, da hast du recht.
    Du benötigst aber kein Bedürfnis um den SD zu erwerben, du musst nur eine entsprechende Waffe auf der WBK haben.
    Die Verwendung auf der Waffe erfordert allerdings ein Bedürfnis wie das Jagen auf Friedhöfen etc.

  • Zitat

    Du benötigst aber kein Bedürfnis um den SD zu erwerben, du musst nur eine entsprechende Waffe auf der WBK haben.

    Na wenns so einfach wäre.....

    Einen SD kann man selbst dann nicht ohne Weiteres erwerben wenn man z.B. eine 9mmPara-Waffe in seiner WBK hat.

    Der Erwerb eines SD für scharfe Waffen wird so geregelt daß man einen gesonderten Eintrag extra für den SD braucht.
    Ganz so als würde man sich eine neue Waffe kaufen.

    Diesen Eintrag bekommt man aber als Normalo nicht. In diesem Punkt hat Präzisionsoptik recht.


    Wenn es so funktionieren würde wie du geschrieben hast dann hätte mindestens jeder zweite GK-Sportschütze einen daheim rumliegen ;)


    Gruß K.

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  • Hallo Leute da ihr hier schon so am diskutieren seid und sich ein neuer tread nicht lohnt mal
    eine Frage:

    Demnächst kommt meine bestellte Reck miami m92 , ist meine erste Ssw habe bis jetzt immer nur mit den Schreckschuss Pistolen eiens Bekannten geschossen!
    Was mir an Schreckschusswaffen besonders gefällt ist die Tatsache das man über den Abschussbecher auch pyro munition verschiesen kann!
    Und genau da liegt auch das problem: Ich fidne die Waffe mit dem aufgesetzten Becher hässlich!
    Wäre es denn möglich mir aus Aluminium einen im Prinzip verlängerten Abschussbecher mit schalldämfperoptik herzustellen?
    Rein rechtlich meine ich!
    Also im Prinzip nur ein Aluvollmaterial mit einem durchgehenden loch das zuerst 15mm für den pyro breit ist und sich dann verengt!
    Bitte helft mir!

    Meine Ausrüstung:

    Tanaka M700Aics mit KA M3 Scope+Tuning
    A&K M249 MK2
    Kjw M700 Takedown +KA M3 Scope+Striker Spring
    G&G SR25 @600Fps +KA M3 Scope
    2xBell 1911er Fullmetall
    4XWE 1911er Fullmetall
    Co2 Desert Eagle :n1: :n1: :n1: :n1:

  • denke nicht dass das geht, erstens fehlt dem abschussbecher dann die PTB und

    zweitens ist alu viel zu weich um dem druck einer 9mm PA standzuhalten.

  • Wenn du das machst, muss du entsprechende, Bohren haben um den Gasdruck abzuleiten, und das durchgangsloch darf auch nicht zu groß sein, sonst fliegen die Pyros ohne zu zünden.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Na wenn du die Miami mit Abschussbecher hässlich findest dann schraub doch sowas hier dran. Da hast du sogar 6 Pyros hintereinander zum Abfeuern. :))


    Gruß K.

    Bilder

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