Schalldämpfer selbst gebaut?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 13.694 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2007 um 21:03) ist von ebner33.

  • Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist sich einen Schalldämpfer an der Drehbank zu bauen und dann damit zu schießen.

    Wollte genauso einen bauen wie der beim Spezial Operations Set. Also mit Sthalwolle gefüllt.

    Wenn es erlaubt ist, welches Gewinde hat die P99?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von GEB (19. Oktober 2007 um 21:09)

  • Zitat

    Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist sich einen Schalldämpfer an der Drehbank zu bauen und dann damit zu schießen.

    nein. nicht erlaubt

  • Bei Joniskeit auf Homepage steht, das du einen gekauften ge :F:ten Schalldämpfer beliebig vom Innenleben verändern darfst, aber selbermachen is glaub nich, jedenfalls bei Schallis für CO2 Waffen gilt das glaub,

  • Hm, ich denke das ist bei dem SSW-Schalldämpfer etwas komplexer weil es ja eigentlich kein Schalldämpfer ist.

    Es ist ein Sicherheitskompensator.

    Und im Gesetz steht nrgendwo daß man sich sowas nicht selber bauen darf.
    Und da er weder Prüfzeichen noch Zulassungsstempel hat könnte es sogar erlaubt sein.
    Vorausgesetzt es kann kein Geschoss geladen werden.

    Ich denke das ist wieder mal eine der berühmten Grauzonen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Mann sonst gibt es aber keinen für die P99, schade :evil:

    Sonst bleibt nur der Röhm mit den monster Adapter

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  • Nein es sollen vorne nur minimale Löcher sein um den Druck entweichen zulassen

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  • Wenns rein nur um die Optik geht,
    darfst du einen drehen.
    Man darf nur nichts Vorladen können.
    also kein durchgang von vorn nach hinten im schalldämpfer.
    damit kann man dann auch nicht schiesen.

    würde ich mal behaupten.

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • Zitat

    Original von Pascal_the_b
    Wenns rein nur um die Optik geht,
    darfst du einen drehen.
    Man darf nur nichts Vorladen können.
    also kein durchgang von vorn nach hinten im schalldämpfer.
    damit kann man dann auch nicht schiesen.

    würde ich mal behaupten.

    Sobald die funktion eines schalldämpfers gegeben ist, darfst du nichts selber bauen!

  • denk nicht, das das irgendwie den schall dämpft,
    wenn du 'n Nicht-Durchgängiges-Rohr (auch als Stab bekannt)
    auf die mündung schraubst.

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  • Im Gegenteil ,wenn du damit schießt ist der Aufprall des hinteren Schlittenteils auf die evtl. hinter dir befindliche Wand sehr laut. ;)


    Gruß K.

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  • Ok sagen wir ich baue einen Teil was einen Durchgang hat, wo man aber kein Projektil vorderladen kann und nicht den Schall dämpft darf ich das dann?

    Und welches Gewinde hat die P99 weiß das jemand?

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  • die P99 hat ein M8x1,0-Gewinde.
    Du kannst dir Mündungsfeuerdämpfer bauen, unter den z.B. auch der "Dunkle Kraft" Mündungsfeuerdämpfer fällt, der auch den schall ein wenig dämmt. Wie die Rechtslage nun bei SSW aussieht, weiß ich nicht.

  • Eigenfertigung nicht erlaubt.
    Schalldämpfer sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. (WaffG, Anlage 1, 1.3)
    Somit unterliegen sie den selben Regelungen wie der Umgang mit Schusswaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (19. Oktober 2007 um 18:18)

  • Ich denke fertugen darfst du sowas auf jeden Fall.

    Denn erst wenn es an die SSW geschraubt ist, kann es wenn überhaupt als Schalldämpferatrappendingenssicherheitskompensator gesehen werden.

    Wenn es nicht an einer SSW ist dann ist es ein stinknormales Drehteil mit einem M8x1 Gewinde.
    Es hat ja wenn es nicht den Schall dämpft und kein Geschoss aufnehmen kann absolut keine Funktion ausser daß es dir optisch gefällt.


    Gruß K.

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  • Ok ich bau eine Schalldämpferantrappe, mit geradem Durchgang, mit Laufsperre.

    Es dämpft nicht den Schall, ist also nur eine Atrappe ich denke das das doch nicht verboten ist.

    Wenn doch habt ihr mir alle Fragen beantwortet und ich lass es sein könnt den Thread auch schließen, bevor ihrgendjemand wieder auf ne dumme Idee kommt.

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    Einmal editiert, zuletzt von GEB (19. Oktober 2007 um 18:29)

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich denke fertugen darfst du sowas auf jeden Fall.
    Gruß K.


    WaffG lesen!! Dann deutlich:

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1: Schusswaffen
    ...
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, SchalldämpferWesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.
    Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

    Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    ...
    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
    ...
    (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

    Anlage 2, Abschnitt 2:
    Regelt Erlaubnispflichte Waffen und erlaubnisfreier Erwerb und Besitz bestimmter Waffen, wie z.B. :F: und :ptb: jedoch ist der komplette Umgang zudem ja auch die Herstellung usw. gehört nicht ausgenommen.

  • Ok darf ich also nicht war auch nur so ein Gedanke.

    Danke an alle

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  • Gnarf, schon wieder ein Schalldämpfer-Bastelthread :new16:.

    Floppyk hat es auf den Punkt gebracht, wer sich nicht dran hält, ist selbst schuld.
    Lesen kann man in dem Zusammenhang übrigens auch noch die §§ 26 und 21 WaffG.

  • Trozdem noch ne Frage, wenn man den Röhm sich kauft ist so ein monster langer Adapter dabei, darf man den denn selber bauen, damit der Schalldämpfer näher an der Waffe ist?

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