Beiträge von Präzisionsoptik

    Klever ist nicht klever sondern unbrauchbar.Wir benutzen eine Spezialbrüniercreme Consutec.Erforderlich zuvor Entfettung,Creme auftragen mit Wasser nach 15Minuten abspülen soweit noch nicht o`kay Vorgang wiederholen.Letzlich mit Spezialfett den brünierten Gegenstand dünn einfetten damit sich kein Rost bilden kann.Wir brünieren mit diesem Mittel alle Stahlzielfernrohre complett und es gibt kein besseres Brünier

    Hallo alles o`kay.Scheinbar wurde hier mein Beitrag falsch verstanden.
    Hier geht es hauptsächlich um WBK pflichtige Waffen also
    Langwaffen & Faustfeuerwaffen.

    Mir ist nicht bekannt das einem Bürger Normalverbraucher die
    Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers hier in unserer
    Bundesrepublick erteilt wurde.
    Also wer in Verbindung mit einer WBK pflichtigen Waffe einen
    Schalldämpfer besitzt wird großen Ärger bekommen was im Ende
    mit Entzug seiner WBK etc.enden wird.

    Denke das nun Klarheit besteht.
    Nichts für ungut.

    Zitat

    Original von Floppyk


    *lol* *lol* *lol*
    Noch so ein Oberschlauer. Lies erstmal den ganzen Thread, bevor Du hier so einen Blödsinn reinschreibst.

    @@ (:) (:)Na gehe mal in ein Waffenfachgeschäft und verlange einen Schalldämpfer.Es ist und bleibt ein verbotener Gegenstand.
    Für Waffen (Jagdwaffen)Faustfeuerwaffen)usw.gibt es auch nicht einen Einzigen Bundesbürger der für diesen Gegenstand eine waffenrechtliche
    Erlaubnis besitzt.Übrigens ist für diesen Gegenstand eine Sondererlaubnis des BKA Wiesbaden und niemals die örtliche Behörde zuständig.Ist traurig aber nicht zum lachen. :evil:

    Original von GEB[/i]
    Ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist sich einen Schalldämpfer an der Drehbank zu bauen und dann damit zu schießen.

    Wollte genauso einen bauen wie der beim Spezial Operations Set. Also mit Sthalwolle gefüllt.

    Wenn es erlaubt ist, welches Gewinde hat die P99?[/quote]

    Schalldämpfer sind "VERBOTENE GEGENSTÄNDE"egalob selbst gebaut oder anderweitig in Besitz genommen.Bringt mindestens 90Tagessätze Strafe ein und gelten als vorbestraft.Nach geltendem WaffG.unzuverlässige Person u nd evtl.vorhandene waffenrechtliche Erlaubniss usw.werden sofort eingezogen.
    :direx: :direx:

    @@Hallo Miteinander.,Leuchtpunktvisier sind in Deutschland erlaubt.
    Du findest sie nebst Montageteilen auch für alle Luftgewehre bei
    Deinem Waffenfachhändler.
    Verboten sind Restlichtverstärker in Verbindung mit einem Zielfernrohr indem damit in stockdunkler Nacht geschossen werden kann selbst auf Entfernungen über 100m.Unser heimisches Wild hätte keinerlei Chansen mehr.

    [Rest gestrichen: Herr Froehlich, lesen Sie bitte vor weiteren Verstößen gegen unsere Teilnahmebedingungen (u.a. keine Werbung in den Postings!) erst einmal die E-Mail, die ich Ihnen heute abend geschickt habe!!
    Ulrich Eichstädt
    Admin]

    Zitat

    Original von motherbuana
    Bei Vorkomprimierern sollte man vorsichtig mit dem Durchschießen von geölten Filzen sein, da beim erneuten Spannen Ölnebel/Öl mit angesaugt wird und es zum Dieseln kommen kann.


    Oh je melde Dich mal bei mir und helfe mir weiter wie dies Forum hier funktioniert.Danke!