Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 7.797 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2007 um 22:22) ist von Dr.König.

  • Hey,

    ich werde mich hüten alle Erwachsenen oder Kinder über einen Kamm zu scheren.

    Und schon garnicht will ich jemandem unterstellen das die Familie, Kinder nicht um respektvollem Umgang mit Waffen erziehen kann.

    Sorry wenn das so rüber gekommen ist.

    Um das jetzt aber nicht ausufern zu lassen, fakt ist es ist verboten und das wird seinen Grund haben.

    Gruß dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Zitat

    akt ist es ist verboten und das wird seinen Grund haben.


    Schon ok.
    Immer schön treudeutsch, und ja nichts hinterfragen.
    Ich werde mich dazu auch nicht mehr äußern.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Hallo Freunde
    Als ich 12 Jahre alt war bekam ich ein Diana 25. geschenkt. Mein
    Vater hat mir damals als erstes gezeigt, wie gefährlich so ein
    LG sein kann. Dann die sichere Handhabung mit dem Teil.
    Geschossen hatten wir zuerst auf die berühmten Dosen dann
    auf Zielscheiben, niemals auf Tiere. Sein Ziel war es, daß ich mich richtig verhalte, wenn ich mal bei einem Freund auf Besuch bin, und wir so ein Ding unbeaufsichtigt in die Finger bekommen.
    Das Ist nun 37 Jahre her, und mein Sohn schießt mit der gleichen
    Waffe. Mein Vater war ein richtiges Vorbild und ich verfahre ebenso.
    Gruß Wolfgang

  • Zitat

    Original von Oblatixx


    Schon ok.
    Immer schön treudeutsch, und ja nichts hinterfragen.
    Ich werde mich dazu auch nicht mehr äußern.

    Es gibt Gesetzte in Deutschland und mögen Sie in Teilen zunächst noch schwachsinnig erscheinen, man hat sich danach zu richten. Das kann man bedauern, aber so funktioniert nun mal ein Rechtsstaat. Ohne Regeln hätten wir Anarchie.

    Und hinterfragen darf man alles, es ändert aber nichts an den Konsequenzen.

    Wenn Du mit Deinem Auto nach Rechts abbiegen willst, hast Du Rechts zu blinken, so will es die StVO. Nun könnte man "hinterfragen" ob das Sinn macht, wenn man des Nachts um drei Uhr ohne weitere Verkehrsteilnehmer zu entdecken, treudeutsch den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Gleiches gilt für das Halten an der roten Ampel, und alle anderen Verkehrsregeln.

    Eigentlich macht es keinen Sinn den Richtungswechsel anzuzeigen, wenn keiner da ist, der dieses Vorhaben sieht. Machst Du es nicht, und wirst dabei von einer Polizeistreife beobachtet, bekommst Du ein Ticket. Schön, dass Du es hinterfragt hast und nicht treudeutsch die Regeln befolgst, aber wenn man es realistisch betrachtet, haben Verkehrsregeln, Gesetze und Verordnungen doch einen gewissen Sinn. UNd genau so sinnvoll ist es, dass Verstöße von den Ordnungsbehörden geahndet werden.

  • Komisch, alles, was hier gesagt wid, wird von euch Freizeitjuristen niedergeschmettert.
    Und das auch noch mit den unmöglichsten Vergleichen.

    Ja, ich weiß, dass vieles verboten ist.
    Aber wenn du mir dies immer wieder vorplapperst "Das ist verboten, das ist illegal", davon werd ich 1. nicht schlauer, und 2. halten sich die, die sich nicht daran halten wollen auch nicht daran.

    Und nun mal konkret:
    Da macht ein, ich sag mal 17-jähriger die ersten Luftgewehrerfahrungen mit seinem Vater im Keller.
    - keiner wird gefährdet
    - keiner stört sich dran
    - er lernt den Umgang damit.

    Wieso ist das in Deutschland verboten, illegal, knastfähig usw?
    Ach, weil er keine 18 ist?
    Nun, den einen Tag vor dem Geburtstag ist ein Jugendlicher sicher nicht weniger reif, als danach.
    Ich kenne viele unter 18, die eine moralische Reife haben, die ihr euch nicht vorstellen könnt und ich kenne eine Reihe "Erwachsene" (schöner Begriff für 18-jährige), die geistig und moralisch mit 10 Jahren aufgehört haben, sich zu entwickeln.

    Ja, ich kenne die Gesetze., und ich weiß, dass sie eingehalten werden müssen. Unsinn bleibt aber in meinen Augen Unsinn, und wenn es immer wieder vorgekaut wird, dann beruhigt ihr euer Gewissen, aber tut nichts für die Einhaltung oder vielleicjt sogar Änderung der Gesetze.

    Ich habe viele Jahre mit Kindern und Jugendlichen in den Ferien gearbeitet. Ja, es war in der DDR und es war im Ferienlager. Also eine Zeit, die für die Kinder nicht Zucht und Ordnung, sondern Spaß, Freizeit, Abenteuer und Erlebnisse bedeuteten. Und auch da wurde mehr oder regelmäßig mit dem Lustgewehr auf Scheiben geschossen. Die Besten bekamen Urkunden und Medaillen. Was war daran verwerflich?

    Achso, die ältesten waren 14 ...

    Und jetzt schreibt mir bitte wieder:"Das ist verboten, das ist illegal das ist ..."

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx
    Ja, ich weiß, dass vieles verboten ist.
    Aber wenn du mir dies immer wieder vorplapperst "Das ist verboten, das ist illegal", davon werd ich 1. nicht schlauer, und 2. halten sich die, die sich nicht daran halten wollen auch nicht daran.


    Du gehörst wohl zur Sorte "Beratungsresistent". Die Frage war halt, ob es erlaubt ist oder nicht. Das WaffG ist da eindeutig und verbietet Kinder und Jugendlichen den Umgang (nicht nur das schießen) mit Schusswaffen mit der Ausnahme des Schützenvereins. Ob Du Dich an dieser gesetzlichen Auflage hältst oder nicht, ist Deine Sache bzw. die des Erwachsenen, der Dir dann die Waffe u.U. überlässt. Denn der haftet in erster Linie.


    Das muss nicht begründet werden. Das Verbot geht aus dem WaffG hervor - Ende. Das kannst Du übrigens auch im neuen Visier-Sonderheft 46, S. 44 ff nachlesen.

    Zitat

    Original von Oblatixx
    Ach, weil er keine 18 ist?
    Nun, den einen Tag vor dem Geburtstag ist ein Jugendlicher sicher nicht weniger reif, als danach.
    Ich kenne viele unter 18, die eine moralische Reife haben, die ihr euch nicht vorstellen könnt und ich kenne eine Reihe "Erwachsene" (schöner Begriff für 18-jährige), die geistig und moralisch mit 10 Jahren aufgehört haben, sich zu entwickeln.


    Uninteressant. Damit könnte man ja die gesamte Gesetzgebung in Frage stellen, die sich auf Alternsbeschränkungen beziehen.

    Zitat

    Original von Oblatixx
    Und auch da wurde mehr oder regelmäßig mit dem Lustgewehr auf Scheiben geschossen. Die Besten bekamen Urkunden und Medaillen. Was war daran verwerflich?


    Damals und DDR steht hier nicht zur Debatte.
    Aber wenn Du als Verantworticher für Kinder warst finde ich Dein Schreiben hier traurig.

    Nachtrag: Es geht auch darum, dass insbesondere Kinder (nicht nur) in Verbindung mit Waffen auf alle Möglichen Gedanken kommen. Da ist mal schnell ein geladenes Gewehr aus dem eigendlichen Ziel geschwenkt und wird auf was anderes geschossen. Da läuft dann gerade Nachbarskind vorbei... So schnell kann dann Papa gar nicht reagieren und das Unglück ist passiert. Zumal Papa vielleicht auch gerade mit dem Nachbarn quatscht.
    Im Verein gibt es feste Regeln, der bauliche Raum ist soweit eingeschränkt, dass man zumindest mit dem Gewehr die Schussrichtung schnell nicht ändern kann. Außerdem fehlt der Anreiz bzw. Möglichekit auf andere (evtl. lebende) Ziele zu schießen. Das Umfeld ist völlig anders und der Minderjährige ist auf dem Stand niemals allein.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (16. September 2007 um 09:48)

  • @Obatixx

    Was soll das Gejammere?! Dann mache doch in Deinem Keller was Dir beliebt und gut ist! - Dafür trägst Du ganz alleine die Verantwortung. Nur wird dann hier nicht öffentlich darüber parliert, bzw. zu diesem Tun angeregt. Und man wird Dir, auch wenn Du es nicht lesen magst, hier immer wieder die rechtlichen Regelungen in Deutschland nennen.

    Dass es "füher" anders und vielleicht besser war, mag sein. Dass es "früher" in der DDR noch viel besser war, mag auch sein (das kann ich nicht beurteilen). Und dass in anderen Ländern angeblich sowieso immer alles noch viel viel besser ist, auch.

    Allerdings sind wir hier im Jetzt und Heute, und in einem öffentlichen Forum - in dem jeder mitlesen kann - und dessen Standort Deutschland ist. Und wir werden uns hier weiterhin mit der bestehenden deutschen Rechtslage befassen und nicht damit, was manche im sprichwörtlichen "stillen Kämmerlein" davon abweichendes tun, oder zu tun gedenken.

    Lies Dir dazu noch mal die hiesige "Hausordnung" durch.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    Gunimo

  • Wenn du fragst, ob etwas gesetzlich erlaubt ist, was gesetzlich verboten ist, musst du dich nicht wundern, wenn man dir erklärt, dass es gesetzlich verboten ist. An sich besteht zur Erlaubnis keine Notwendigkeit, da du mit deinem Kind einfach einen Schützenverein besuchen kannst, wenn du ihm unter fachlicher Aufsicht das Schießen nahe bringen möchtest. Der Gesetzgeber möchte nur sicherstellen, dass dein Kind die Grundlagen im Umgang mit Waffen unter fachlicher Aufsicht erlernt. Dir traut der Gesetzgeber insofern einfach nicht das Wissen zu, welches ein Jugend-Ausbilder erlernen musste, bevor er Jugendliche ausbilden darf. Als Ausbilder darfst du übrigens natürlich dein Kind auch selbst unterrichten. Dies ist meines Wissens nicht verboten.

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von Rambo


    Aber auch nur auf einem Schießstand :(

    Dem Gesetzgeber ist sicher nicht daran gelegen, jugendliche Sportschützen im internationalen Wettkampf zu benachteiligen? Das Training eines jugendlichen Sportschützen auf dem heimischen Schießstand dürfte insofern erlaubt sein. Oder mutet man unseren jugendlichen Sportschützen zu, ausschließlich auf dem Schießstand des Vereins zu trainieren? Soweit ich weiß, kann man auch zuhause einen Schießstand errichten und dort trainieren, wenn man dies möchte. Dazu ist wohl nur eine Erlaubnis des Ordnungsamt bzw. eine Abnahme des Schießstand nötig? Damit habe ich mich aber noch nie beschäftigt ;)

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von andi46

    Dem Gesetzgeber ist sicher nicht daran gelegen, jugendliche Sportschützen im internationalen Wettkampf zu benachteiligen? Das Training eines jugendlichen Sportschützen auf dem heimischen Schießstand dürfte insofern erlaubt sein....

    ....wenn dieser das 18 Lebensjahr vollendet hat.

  • Oh sorry, ich hätte es ahnen sollen, dass in meine Worte Dinge interpretiert werden, die ich nicht gesagt habe und auch nicht sagen wollte.
    Nein, ich bin NICHT Belehrungsresistent, aber wenn das gleich jeder ist, der einmal seine Meinung hier in diesem Forum äußert....

    DAS eben finde ich an diesem Forum traurig.
    Ich lese ja nun schon eine ganze Weile mit und ich werde mich auch auf dieses Niveau zurückziehen.

    Ist doch egal, was man schreibt, die Antworten lauten: "Das ist verboten oder benutze die Suche. "
    Also lassen wir es.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von andi46
    Dem Gesetzgeber ist sicher nicht daran gelegen, jugendliche Sportschützen im internationalen Wettkampf zu benachteiligen? Das Training eines jugendlichen Sportschützen auf dem heimischen Schießstand dürfte insofern erlaubt sein. Oder mutet man unseren jugendlichen Sportschützen zu, ausschließlich auf dem Schießstand des Vereins zu trainieren? Soweit ich weiß, kann man auch zuhause einen Schießstand errichten und dort trainieren, wenn man dies möchte. Dazu ist wohl nur eine Erlaubnis des Ordnungsamt bzw. eine Abnahme des Schießstand nötig? Damit habe ich mich aber noch nie beschäftigt ;)


    Natürlich kann man sich zuhause einen Schießstnad absegnen lassen, ist aber ziemlich schwer und hat andere Regeln wie nur ( das Geschoss darf dein Gelände nicht verlassen). Wer keinen solchen Schießstand hat, unter 18 ist und ein Jugendwart bei ist gegeht trotzdem eine Straftat.

    ENDE ;)

  • Zitat

    Original von Oblatixx

    DAS eben finde ich an diesem Forum traurig.
    Ich lese ja nun schon eine ganze Weile mit und ich werde mich auch auf dieses Niveau zurückziehen.

    Ist doch egal, was man schreibt, die Antworten lauten: "Das ist verboten oder benutze die Suche. "
    Also lassen wir es.

    Damit hat er allerdings nicht ganz unrecht. Es gibt ein paar Spezialisten die zu jeder Frage schreiben, "Benutz die SuFu"... Hauptsache nix gewusst, sich trotzdem zu Wort gemeldet & wieder ein Post mehr! :(

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Zitat

    Original von andi46
    Dem Gesetzgeber ist sicher nicht daran gelegen, jugendliche Sportschützen im internationalen Wettkampf zu benachteiligen?

    Der Gesetzgeber bewilligt(e) sogar in Ausnahmefällen die Ausstellung einer WBK für unter 18 Jährige.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Außerhalb von zugelassenen Schießstätten mit dafür ausgebildeten Personal ( z.B. Jugendwart ) ist Minderjährigen jeglicher Umgang mit Waffen, welche ab 18 Jahre erworben werden können, verboten. Wer einem Minderjährigen eine Waffe überlasst, und sei es nur einmal in die Hand nehmen, macht sich strafbar!
    Das gilt auch zu Hause, im Keller oder sonstwo außerhalb von zugelassenen Schießstätten mit "Fachpersonal".

    Aber diese Anfrage in ähnlicher Form hatten wir in letzter Zeit schon öfters - einfach mal "Suchen" :confused2:.


    Ja. Da kommt dann auch raus, dass es zu diesem Thema keine klare Aussage geben kann.
    Doch, eine: Das blosse in die Hand nehmen unter Aufsicht ist KEIN Umgang i.S.d. WaffG und daher erlaubt.

    Nun streitet man sich drueber, ob §12(4), in dem KEINE Altersbeschraenkung fuers Schiessen mit F-Waffen auf befriedetem Besitz (kein Schiesstand) steht, nun bedeutet, dass Kiddies daheim unter Aufsicht auch schiessen duerfen oder nicht.

    Manche (incl mir) sagen, das geht, manche sagen, nein, das geht nicht.

    Wer Recht hat, wird man wohl nie erfahren, da deswegen noch kein Urteil erging. Scheint also eher ein theoretisches Problem zu sein.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Das glaub ich irgendwie nicht :confused2:


    Doch das gibt es. Absolute Ausnahmefälle für Jugendliche, die 599 Ringe von 600 schießen. Nur die Jungskes sind auch schon vielleicht 10 Jahre dabei.

  • Stimmt.
    Ich hab meine Grüne mit Voreintrag für ein KK Einzellader (Überlasser war mein Vater) mit 16 Jahren bekommen.
    Ich war etwas besser als der Durchschnitt (D-Kader Schütze) aber für 599 Ringe hat es nicht gereicht .

  • ich habe als Jugendlicher eine KK geerbt
    darüf gab es auch eine WBK - ich glaube ich war 17 als ich das Ding angemeldet habe
    der Beamte war recht locker drauf

    collector