ZitatOriginal von promillo
Nun streitet man sich drueber, ob §12(4), in dem KEINE Altersbeschraenkung fuers Schiessen mit F-Waffen auf befriedetem Besitz (kein Schiesstand) steht, nun bedeutet, dass Kiddies daheim unter Aufsicht auch schiessen duerfen oder nicht.Manche (incl mir) sagen, das geht, manche sagen, nein, das geht nicht.
Echt? Ich kenne keinen der gesagt hätte das es geht. Insbesondere keinen Juristen. Die Lage ist eigentlich MEHR als Eindeutig.
§ 2 verbietet den Umgang für Personen unter 18.
Ein juristischer Grundsatz seit jeher ist, gegen ein Verbot hilft nur eine explizite Ausnahmeregelung im Gesetz. Daher benötigt das Verbot auch keinerlei zusätzlicher Bestätigung oder Wiederholung im §12.
Und spätestens Schießen ist in jedem Fall Umgang, ob mit oder ohne Aufsicht.