Da faellt mir im Nachhinein noch ein: beim KWS holt die Behoerde eine unbeschraenkte Auskunft aus dem BZG und vom STA-Verfahrensregister ein. Die zustaendige Polizeidienststelle wird auch abgefragt, ob Erkenntnisse (was auch immer das sein mag) vorliegen.
Vielleicht wollte der uebereifrige Beamte nur provozieren, damit durch die Reaktion ein Ablehnungsgrund konstruiert werden kann.
Etwas weit hergeholt, aber moeglich.
Wenn Du den KWS bekommst, behalte ihn, er gilt ja unbefristet. Vielleicht brauchst Du ihn irgendwann mal. Schaden kann es nicht und ist auf jeden Fall besser als eine Trotzreaktion.
Gruss pak9