Welche freie Waffe für Home Defence

Es gibt 176 Antworten in diesem Thema, welches 41.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2008 um 19:28) ist von germi.

  • Nun muss ich einfach auch mal meinen Senf dazugeben, auch wenn angedeutet wurde, es doch privat zu klären.

    Erstens: Nimms mir bitte nicht übel prince84, aber Aussagen wie "Bist du Richter oder Staatsanwalt?" sind dummes Geschwafel. Auch jemand mit der entsprechenden Bildung muss nicht Recht haben. Wenn mir ein Arzt im Krankenhaus sagt "Sie können schlecht atmen? Dann ist ihr Fuß verstaucht!" glaube ich ihm das auch nicht, obwohl er Medizin studiert hat und ich nicht. Dazu muss ich kein Mediziner sein, um solchen Mist zu erkennen.

    Zweitens: Die Aussage, dass Leben vor Eigentum/Materiellem steht ist Schwachsinn. Wenn dies wirklich stimmen würde, wieso hat dann ein Geldtransporteur eine scharfe Waffe, und diese beim Handeln sogar mit Hand daran, dabei? Wenn deine Auffassung stimmen würde, dann dürfte er gar nicht schießen, weil das Geld unwichtiger ist als das Leben des Räubers. Denk mal drüber nach.

    Drittens: Schön, dass du Jurastudent bist, aber spiele dich doch bitte nicht auf als wüßtest du alles. Nichteinmal ein jahrelang praktizierender Anwalt kennt sich in jedem Rechtsgebiet 100%ig aus, nicht umsonst sind diese spezialisiert (Scheidungsanwalt, Verkehrsanwalt etc.). Das nur mal als Anmerkung.

    Ich will nicht diskutieren, ich wollte nur mal einige Sachen klarstellen, die offensichtlich DU falsch siehst, und nicht die anderen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von Jogi
    [...]
    ivtu: Machs zu... LOS
    [...]


    Das "Zumachen" eines Threads ist leider immer nur ein letztes Mittel welches wir einsetzen, wenn alles andere versagt hat.
    Ich hoffe eigentlich immer lieber auf die Vernunft der einzelnen Diskussionspartner beim Thema zu bleiben. ;)
    edit:
    chemmy: Deinen "Senf" hättest du ja nun prince84 auch per PN mitteilen können, zumal er bereits angekündigt hat, dass das Thema hier für ihn erledigt ist und er sich nicht weiter öffentlich dazu äussern möchte.

  • Zwecks eines friedvollen Verlaufs des Threads, erlaube ich mir, auf eine öffentliche Antwort auf alle weitere Anregungen und Fragen bzgl. meiner Meinung und Ansicht zu verzichten. Rückfragen, Diskussionen, Bitten, Anregungen nehme ich gerne -wie weiter oben geschrieben- per PN entgegen.

    FWB 601, HW 30 RWS - Edition, Colt 1911 SSW, Röhm RG 3 SSW
    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
    "Glück ab"

    4 Mal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 13:06)

  • prince84:
    Gerne verweise ich erneut (extra für dich) auf meinen letzten Satz:
    Ich will nicht diskutieren, ich wollte nur mal einige Sachen klarstellen, die offensichtlich DU falsch siehst, und nicht die anderen.

    Sorry für mein Kindergartenverhalten, aber was soll ich da sonst noch drauf antworten?

    EDIT: Deine Unterstellung, ich würde nicht alles lesen, ist mal einfach aus der Luft gegriffen. Gerade weil ich alles gelesen habe, konnte ich es mir nicht mehr verkneifen, ein Statement dazu abzugeben, und bevor ich hier was schreibe passiert viel (hast du dir vielleicht mal überlegt, wieso ich so wenige Posts habe, obwohl ich schon lange hier angemeldet bin?). Mich als Idioten hinzustellen und mir Aussagen zu unterstellen, die ich nie getätig hab (wann habe ich dich als Besserwisser bezeichnet?) zeugen irgendwie davon, dass du die meiner Meinung nach erforderliche Reife für eine Diskussion noch nicht mitbringst, gleichwohl ich sowieso nicht mit dir diskutieren wollte, aber wohl anscheinend dazu gezwungen bin.

    EDIT 2: Ziemlich "fair" von dir, deinen Post einfach zu löschen, in dem du mich denunzierst. Aber das mit der Reife sprach ich ja schon an.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

    2 Mal editiert, zuletzt von chemmy (31. Juli 2007 um 13:12)

  • Man kann auch öffentlich strittige Fragen sinnvoll diskutieren, ich wüsste nicht, warum ich eine öffentlich begonnene Sachdebatte per PM führen sollte, wovon niemand etwas hat.

    Zitat

    Original von ivtu
    Das "Zumachen" eines Threads ist leider immer nur ein letztes Mittel welches wir einsetzen, wenn alles andere versagt hat.

    Interessante Auffassung, demnach würdest du also gerne einfach Diskussionen beenden, nur weil sie nicht seicht dahinplätschern, oder wie?

    2 Mal editiert, zuletzt von freedom (31. Juli 2007 um 13:13)

  • Zitat

    Original von freedom
    Man kann auch öffentlich strittige Fragen sinnvoll diskutieren, ich wüsste nicht, warum ich eine öffentlich begonnene Sachdebatte per PM führen sollte, wovon niemand etwas hat.


    Ganz einfach - weil es hier, wenn überhaupt, um eine Verteidigung mit "freien Waffen" geht.
    Die Praxis hat nun mal bewiesen, dass Threads nicht unbedingt lesenswerter werden, wenn man sich vom Ursprungsthema weg bewegt.
    Ein Thread "Selbstschutz mit scharfen Waffen" würde hier nicht lange stehen bleiben weil er einfach nicht hier hin gehört.

  • Och, darf ich auch einmal, bitte, bitte, bitte!


    Zitat

    1.)Auch wenn die Rechtsgüter Eigentum und körperliche Unversehrtheit gleichrangig WÄREN, wundert es mich doch sehr, dass einige Leute der Auffassung sind, dass (meistens gut versicherte) materielle Vermögensgegenstände den Tod bzw. schwere Verletzung eines Menschen wert sind. ???


    Nun, wir gehen ja hier nicht ausschließlich von Eigentum aus, welches sich sicherlich auch zu verteidigen lohnt. Zuerst einmal muß man von dem Grundsatz ausgehen, daß jedes Rechtsgut - ja, auch die Grundlage unserer Bananenrepublik - verteidigungsfähig ist. Dazu zählen sowohl immaterielle (Ehre, Selbstbestimmung) als auch materielle (Auto, Haus) Güter wie auch Rechte (körperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Wohnung u.v.m). Weiterhin gehe ich bei den meisten Bürgern unseres Staates davon aus, daß auch ein Wille zur Verteidigung gegeben ist (SM-Fetischisten und Grüne einmal ausgenommen).
    Die Frage ist nun nur noch nach einer der Gesellschaft angemessenen Verteidigung der Rechtsgüter. Einem wegrennenden Taschendieb wird man sicherlich nicht eine Ladung Postenschrot hinterherschicken dürfen und auch das gute alte Treffen vor den Stadtoren wegen einem bösen Wort ist nicht mehr ganz aktuell (leider). Was heute angesagt ist, ist die Abwägung der Rechtsgüter, denn auch vermeintliche Straftäter haben Rechte - vorausgesetzt sie wurden ihnen nicht aberkannt (und dafür müßte man schon einen Angriffskrieg planen, Vorschläge bitte an mich). So wiegt z.B. in unserem Staat der Schutz eines morschen Baumes u.U. höher als das Eigentum an meinem Haus, auf das er beim nächsten Strum fällt. Auch die Zähne des freundlichen Mitbürgers, der mich letztens als Verdauungsproduktsausscheidungsorgan betitelte, sind höher gestellt als mein persönliches Ehrgefühl (seine Kronjuwelen eigentlich auch, aber da soll er doch einmal genau die Prellmarke zeigen ;D )

    Nun ist die Frage, welche Rechtsgüter verletzt so ein Einbrecher denn genau. Meiner unbescheidenen Meinung nach 1. Eigentum (Sachbeschädigung, Diebstal), 2. Unverletzlichkeit der Wohnung und 3. körperliche Unversehrtheit.
    -Das Eigentum ist ganz klar: Schäden beim Aufbrechen und es wurde ja keine Umzugshilfe angefordert.
    -Unverletzlichkeit der Wohnung: Das ist doch mal ein Hammer. Unser Rechtssystem stellt diese so hoch, daß sogar die Strafverfolgung erschwert wird und Einschränkungen hier nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt sind.... und dann soll das osteuropäische Umzugsunternehmen um 10 Uhr Morgens das Recht haben ungehindert einzudringen? Wenn schon jemand unangemeldet eindringt, dann bitte weiblich, hübsch und willig (und dann will ich auch das Recht haben, da ungehindert.....) oder bring Bier mit!
    - Körperliche Unversehrtheit: Na ja, es ist ja nicht so wie in manchen Ländern wo man den Einbrecher wegen seelischer Grausamkeit auf Millionen verklagen kann. Es ist aber sicherlich ein Trauma, wenn in die Privatsphäre auf solch eine Weise eingedrungen wird. Das Andere Thema ist auch: Handelt es sich um einen Einbrecher oder einen Räuber, der billigend eine Konfrontation in Kauf nimmt um Werte zu erbeuten?

    Damit kommen wir schon zu meinem Lieblingspunkt: Notwehr!
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. (§32 Abs 2 StGB)

    Zitat

    Bei einer tatsälichen Notwehrsituation .... kann ich mir natürlich eine Nutzung von geeigneten Mitteln der Abwehr des rechtswidrigen Angriffes...vorstellen.

    Nun, da Rechtsgüter eindeutig verletzt werden, handelt es sich um eine Notwehr. Was aber genau zur Abwehr dieses Angriffes erforderlich ist, kann ich mir nicht genau vorstellen. So besteht für mich kein Grund, mich in eine zusätzliche Gefahr zu begeben und mich auf einen Kampf mit dem Eindringling einzulassen und werde mir deshalb das Verteidigungsmittel auswählen, daß den Angriff mit der größten Wahrscheinlichkeit schlagartig beendet und mich dem geringsten Risiko aussetzt. Das kann wenn jemand an der Tür hantiert die Stereoanlage sein, genauso wie bei einem Einbrecher im Nebenraum der cerebral applizierte Golfschläger oder eben eine freie oder erlaubnispflichtige Waffe. Was tatsächlich zum Einsatz kommt ist immer situationsabhängig (wo komm ich in aller Eile ran?).
    Meine weitere Überlegung ist aber: was mache ich nun, wenn es sich tatsächlich um einen gewaltbereiten Einbrecher oder gar Räuber handelt? Da hilft mir die Stereoanlage auch nicht weiter, es sei denn er verhebt sich daran und zieht sich einen Bandscheibenvorfall zu!
    Ich werde daher, solange ich nicht sicher sein kann, daß es sich um einen feigen Einbrecher handelt, so lange davon ausgehen müssen, daß meine körperliche Unversehrtheit akut bedroht ist, bis das Gegenteil bewiesen ist und mich deshalb zur Verteidigung meines Lebens bewaffnen. Deshalb wird auch keine Konfrontation ohne eine signifikante Überlegenheit, entweder durch Material oder Überraschung, riskiert! Dies ist meiner Meinung nach mit freien Waffen, außer bei überraschender Anwendung von Schlagwerkzeugen nicht machbar. Manche Mittel wie Gas/Pfeffer könnten aber eventuell den erzwungenen Rückzug decken oder bei einer unvermeidbaren Konfrontation einen Vorteil verschaffen!

    Sollte es für mich mit vertretbarem Risiko verbunden sein, dem Einbrecher eine Rückzugsmöglichkeit zu geben so sehe ich keinen Grund dies nicht zu tun. Da aber mit Sicherheit zwei meiner Rechte akut angegriffen werden (Eigentum / Unverletzlichkeit der Wohnung) und ein Drittes meiner Meinung nach auch (körperliche Unversehrteit) oder zumindestens so lange bis der Einbrecher rennt oder kampfunfähig ist, sehe ich keinen Grund, in der Verteidigung zurückhaltend zu sein. Bis der Täter in die Flucht geschlagen ist, denke ich nicht daran zwei unterschiedlich wertige Güter (mein Eigentum/ seine Unversehrtheit) abzuwägen sondern gehe von dem Vergleich zweier gleichwertiger Güter (mein Leben / sein Leben) aus. Da ich grundsätlich ein egoistischer Bastard bin, wird wie bei einer Personenkontrolle im Irak vorgegangen!

    Jetzt kann es natürlich sein, daß ich einen armen feigen Einbrecher von Hinten niedergeschlagen habe oder er dachte, der schnellste Weg zum Ausgang wäre an mir und der Schrotflinte vorbei.... für diesen Fall hat der Gesetzgeber zum Glück zom §32 auch den $16 StGB geschaffen und mit der entsprechenden Darlegung und einem guten Anwalt sollte ein straffreier Ausgang möglich sein. Ich würde aber darum bitten, bei Anwendung dieser Argumentation den waidgerechten Fangschuß zu unterlassen und so sehr ich auch das öffentliche Aufbrechen und Ausweiden zur allgemeinen Abschreckung unterstütze wird der Staatsanwalt danach sicherlich sein Stück einfordern.


    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung, welche auch unserer örtlichen Polizei bekannt ist und hat mit Sicherheit außer für unerwünschte Besucher keine Relevanz.


    PS: So, was ich jetzt mit dem Ganzen sagen wollte: Geht kein Risiko ein, Vertreibt den Einbrecher wenn möglich, verletzt wenn unvermeidbar aber geht nicht mit dem Luftgewehr auf die Jagd nach den Unruhestiftern!
    Rechtliche Probleme werden im Anschluß mit Anwaltshilfe geklärt aber das Wichtigste ist selbst am Leben und unverletzt zu sein.

    [GLOW=orange]Better to be judged by 12 than carried by six.[/GLOW]

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (31. Juli 2007 um 14:28)

  • warum benutzen wir nicht unsere ssw als knüppel;) auch nicht zu verachten ist der gewehrkolben :)) allerdings ist die reinigung nicht ganz so einfach danach....

    :new9: :new11: AIRSOFT TEAM AUGSBURG e.V. :new11::new9:

  • Zitat

    Original von F600
    Geht kein Risiko ein, Vertreibt den Einbrecher wenn möglich, verletzt wenn unvermeidbar aber geht nicht mit dem Luftgewehr auf die Jagd nach den Unruhestiftern!
    Rechtliche Probleme werden im Anschluß mit Anwaltshilfe geklärt aber das Wichtigste ist selbst am Leben und unverletzt zu sein.

    [GLOW=orange]Better to be judged by 12 than carried by six.[/GLOW]

    Damit hast du es echt auf den Punkt gebracht. :respect:

    Nu aber ab ins Bett... :o:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

    Einmal editiert, zuletzt von Wildchild (1. August 2007 um 01:42)

  • ssw/spray=zu unsicher und oft nicht effektiv genug, dazu gast man sich in seiner bude selber auch schön mit ein

    messer=schreckt ab, kann aber böse ins auge gehen und leicht eskalieren, wenn der andere das ding zu fassen kriegt

    knüppel/teleskopstock=wenn nicht zu lang, dürfte man damit im hause ganz gut bedient sein. trotz ebenfalls hoher gefahr schwerer verletzungen m. e. eine der besten arten, sich zu verteidigen. ist es ein altes stuhlbein und kein alu-baseballschläger, kann das später vor gericht auch weniger verfänglich wirken.

    bei allem theoretischen ausklmüsern sollte man nicht vergessen, dass erst eine echte notwehrsituation vorliegen muss, bevor man drauflosknüppelt, um sich "gast" oder sticht. den einbrecher auf frischer tat überraschen und dann einfach niederschlagen dürfte vom gesetz her nicht erlaubt sein.

    aufgrund der folgenden scherereien mit der justiz würde ich auch nur in den seltensten fällen eine "scharfe" schusswaffe zücken (bzw. aus dem tresor holen, wenn die zeit dazu überhauot da ist), wobei 12/76 sicher die beste verteidigung ist, auch wenn man danach renovieren muss ...


    jens

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    [

    messer=schreckt ab, kann aber böse ins auge gehen und leicht eskalieren, wenn der andere das ding zu fassen kriegt

    knüppel/teleskopstock=wenn nicht zu lang, dürfte man damit im hause ganz gut bedient sein.

    Ist es da nicht am effektivsten, sich ein Bajonett an seinen Knüppel zu Schrauben ?
    :laugh:

    Nein, jetzt mal ernsthaft, es gibt für die großen Maglites Adapter, womit man Reizstoffsprühgeräte an dieser Montieren kann.
    Hat so etwas denn einen Sinn?

    2 Mal editiert, zuletzt von Jonas-7596 (1. August 2007 um 12:04)

  • Doch hier, aber nur um festzustellen das ich die Wette verloren habe, 3 Tage sind um. :cry:

    Diese Maglite-Sache.
    Eigentlich ist das Ding ja nur Taschenlampe, klar über die Rübe ziehen kann man es schon, das kann man mit allen anderen formgleichen Dingen aber auch.
    Warouf ich hinaus will: Nur wegen SV sich Maglite anschaffen?
    Da gibts im Baumarkt billigere Versionen von 4-Kanthölzern.

    Markus

  • Nimm ein Zaunpfahl die sind Robuster!^^
    Vor allendingen schön lang. Also bei Sachkunde wurde es uns so beigebracht, das wir, wenn wir tatsächlich mal in eine Notwehrsituation kommen sollten, die Mittel zur Verteidigung abwägen sollen, und nur soviel wie nötig verteidigen sollen, aber sowenig wie möglich, sprich den Schaden auf beiden Seiten möglichst gering halten.

    Das heist aber nicht das ich jetzt dem Einbrecher mit einem Rundholz die gesamte Kauuleiste transplantieren darf. Das soll heisen, das ihr den Einbrecher wenn überhaupt, entweder in die Flucht schlagen dürft, oder, wenn es nicht flüchten will ihr euch solange verteidigen dürft, bis der Täter nichtmehr zu einem rechtswiedrigen Angriff in der lage ist!

    So würde ich das einmal auslegen, sprich, wenn ich zwischen Pfefferspräy, langem Rundholz und 12/76 Schrot wählen kann, und der Gegner mit einem Messer auf euch zukommt, dann nehme ich den Knüppel, hau ih wenn möglich den Arm mitm Messer richtung Boden, oder hol ihn von den Füssen, und entwaffne ihn möglichst ohne weiteren Schaden anzurichten.

    So sehe ich das zumindist, falls ich irgendwie daneben liegen sollte, dann korregiert mich bitte.

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von worlddownfall
    Doch hier, aber nur um festzustellen das ich die Wette verloren habe, 3 Tage sind um. :cry:

    Diese Maglite-Sache.

    Warouf ich hinaus will: Nur wegen SV sich Maglite anschaffen?
    Da gibts im Baumarkt billigere Versionen von 4-Kanthölzern.

    Markus


    Hab schon eine (:)

    EDIT:

    Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Nimm ein Zaunpfahl die sind Robuster!^^

    Würde ich noch nicht einmal behaupten.


    EDIT:

    Zitat

    Original von Sniper Bravo
    So würde ich das einmal auslegen, sprich, wenn ich zwischen Pfefferspräy, langem Rundholz und 12/76 Schrot wählen kann, und der Gegner mit einem Messer auf euch zukommt, dann nehme ich den Knüppel, hau ih wenn möglich den Arm mitm Messer richtung Boden, oder hol ihn von den Füssen, und entwaffne ihn möglichst ohne weiteren Schaden anzurichten.


    so sagt es zumindestens die Theorie.
    Meiner Meinung nach wird in so einer Situation kaum jemand klar denken können und daher "Instinktiv" nach dem effektivsten Mittel, in diesem Fall der Flinte greifen (falls erreichbar, versteht sich ;-)).

    Einmal editiert, zuletzt von Jonas-7596 (2. August 2007 um 18:25)

  • Ein Messerangriff ist mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt lebensbedrohlich, von daher würde wohl jedes ordentliche Gericht eine Verteidigung mit der Schrotflinte als gerechtfertigt ansehen.
    Selbst Polizisten würden in so einem Fall sicher von der Waffe Gebrauch machen und an die werden weitaus strengere Maßstäbe angelegt als an Ottonormalbürger, der keine Erfahrung und Ausbildung in der Einschätzung einer gefährlichen Situation hat.

    Und von wegen 'Waffenarm mit dem Knüppel außer Gefecht setzen', vergiss es!
    Da gab es mal eine schöne Webseite, wo mit Farbmessern gezeigt wurde, dass selbst ein erfahrener Stockkämpfer in jedem Fall schwere Verletzungen davonträgt. Ein Messerstecher wirft sich dir sofort an den Körper und sticht aus geringster Entfernung auf dich ein, keine Chance da mit einem Stock etwas abzuwehren.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (2. August 2007 um 18:41)