Beiträge von prince84

    Ich persönlich kann von diesen Ebay - Angeboten leider nur abraten.
    Habe selbst vor 2-3 Jahren mal den Fehler gemacht und mir so ein "Super - Angebot" nicht entgehen lassen...
    Es war so ziemlich genau das Gegenteil von der Beschreibung. Der Verkäufer nahm es allerdings ohne Probleme wieder zurück (war ein E-Bay - Shop)
    Aber fragt mich nicht mehr, wie der VK hieß!

    Zwecks eines friedvollen Verlaufs des Threads, erlaube ich mir, auf eine öffentliche Antwort auf alle weitere Anregungen und Fragen bzgl. meiner Meinung und Ansicht zu verzichten. Rückfragen, Diskussionen, Bitten, Anregungen nehme ich gerne -wie weiter oben geschrieben- per PN entgegen.

    Da muss ich freedom zustimmen, laut der Novelle benötigte man bis dato keinen weiteren Nachweis als das vollendete 18. Lebensjahr.
    Bin aber bis dato auch davon ausgegangen, dass man zum führen einen regulären WS benötigt. Gibt es vielleicht unterschiedliche Taser - Modelle?

    Falls man den Text so interpretieren kann, dass man nur noch einen KWS anstelle eins WS braucht, wäre dies aus schon genannten Gründen sehr zu begrüßen!

    Nachtrag:
    1.)Auch wenn die Rechtsgüter Eigentum und körperliche Unversehrtheit gleichrangig WÄREN, wundert es mich doch sehr, dass einige Leute der Auffassung sind, dass (meistens gut versicherte) materielle Vermögensgegenstände den Tod bzw. schwere Verletzung eines Menschen wert sind. ???

    2.) Bei einer tatsälichen Notwehrsituation (Bedrohung: Leib, Leben, Freiheit...) wie z.B. bei dem ein oder anderen von FWR gezeigten Fall, kann ich mir natürlich eine Nutzung von geeigneten Mitteln der Abwehr des rechtswidrigen Angriffes, auch mit Schusswaffen vorstellen.

    Dieser Nachtrag ist meine persönliche Meinung und hat rechtlich keine Relevanz.

    Für mich ist hiermit das Thema beendet :)
    Wer sich weiter mit mir darüber unterhalten will, lade ich herzlich dazu ein, sich mit mir per PN in Kontakt zu setzen :)

    Ansonsten wünsche ich allen eine schöne und vor allendingen sichere, einbruchsfreie ;) Woche

    freedom:
    wenn du meine Posts richtig verfolgt hast, hab ich sehr wohl Eigentum als zu schützendes Rechtsgut aufgelistet. Ferner ist aber die körperliche Unversehrtheit schutzbedürftiger
    Ein Einbruch erfüllt nicht die Tatbestandsmerkmale eine Notwehr / Notstands.
    Laut deiner Definitin dürfte man jeden "abknallen" der sich an dem Eigentum des "Schützen" zu schaffen macht.

    "Pfeffersprays sind darüber hinaus zwar nur zur Tierabwehr zugelassen, stellen aber in einer Notwehrsituation ein legitimes Mittel dar, ebenso wie alles andere ein legitimes Mittel sein kann (Massenvernichtungswaffen vielleicht mal ausgenommen...); selbst illegale Schusswaffen dürfen u.U. zur Notwehr eingesetzt werden, dabei muss man noch nicht einmal die Bestrafung wegen des illegalen Besitzes o.ä. fürchten."

    Da stimme ich zu, wenn es sich tatsächlich um Notwehr handelt.

    Wenn du dich auskennst, weißt du, dass Gerichts und Anwaltskosten mitunter sehr hoch sind.
    Für nicht gut betuchte Bürger, ist es schwer, diese Mittel aufzubringen. Und um staatl. Beihilfe zu bekommen, muss man schon unter die Kategorie ALG II fallen.

    Bist DU Staatsanwalt oder Richter? Anwalt? Ich vermute nein.

    Und die Frage der Rechtsauffassung stellt du dir bei solchen Sprüchen: "Peace through superior firepower." am besten Selbst ;)

    Ich verstehe nich, warum hier so viele immer alles so furchtbar persönlich nehmen... ???

    Fraglich ist, ob die <0,5 Joule Teile Anscheinswaffen sind. Laut OLG - Beschluss (Ich glaube OLG Karlsruhe) fallen diese "Waffen" unter die Kategorie "Spielzeuge" mit dem Hintergrund eine "Kriminalisierung des Kinderzimmer" zu vermeiden. Aber nagelt mich jetzt bitte nicht darauf fest! Wenn ich den Link nochmal finde, poste ich ihn!

    Allerdings scheint aber das Urteil im Widerspruch zu dem "neuen" WaffG zu stehen. Also besser nicht drauf berufen....

    Ja, aber erst bei einer höheren Instanz. Wohl dem, der es sich leisten kann :)
    Aber das sind nur 3 Fälle. Deswegen hab ich auch weiter oben darauf hingewiesen, sich andere Fälle (am besten Gerichtsurteile) anzuschauen. Und die sind bei weitem nicht so gut ausgegangen...(Geldstrafe, Freitheitsstrafen auf Bewährung etc.)
    Wo man Gerichtsurteile etc. findet, hab ich oben auch schon angedeutet.

    äh, ich weiß zwar nicht wieso du jetzt darauf kommst dass eine Urteil einer höheren Instanz weniger wert ist, als dass von einem Amtsgericht, aber da musst du mich falsch verstanden haben. Das musst du mir erklären.
    "...dass die Schützen erst in einer höheren Instanz recht bekommen haben" soll dass etwa der Auslöser gewesen sein? Wenn ja, denk nochmal nach.
    Habe damit nur zum Ausdruck gebracht, dass bei erster Instanz (grds. Amtsgericht) der Schütze, also der Eigentümer oder Nutzer der Immobilie zu einem Schadensersatz / Schmerzensgeldanspruch verurteilt werd. Dann legt er Revision ein (nächste Instanz=, mit der Folge, dass das 1. Urteil (hoffentlich) unwirksam wird (siehe die FWR - Fälle).
    Ferner habe ich noch angedeutet, dass in anderen Fällen, das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde, und der Immobiliennutzer SE und Schmerzensgeld doch zahlen musste.

    Wenn man nicht weiß, wie Prozesse ablaufen, soltle man sich mit solchen Sprüchen "Und? Was ist an einem Urteil einer höheren Instanz Falsch oder gar weniger Wert als an dem irgend eines kleinen Amtsrichters?" zurückhalten. :crazy3:

    Um Gottes willen, wenn du mir bzw. der gängigen Rechtsprechung nicht glauben willst, dann nutze deinen "Mr. 9mm" im Falle eines Falles und warte ab was dann passiert :new16: Will jetzt mit dir keine Diskussion führen.
    Ich studiere immerhin Jura und im Zweifel glaube ich doch meinen Profs. und den Gerichtsurteilen mehr, als deinen (zweifelhaften) Einwänden ;)

    Wer suchet, der findet. Hab die Links leider nicht gespeichert, sonst hätte ich sie dir schicken können. Bin jetzt aber zu faul um nochmal zu suchen.
    Aber wenn du sie gefunden hast, wirst du feststellen, dass die Schützen erst in einer höheren Instanz recht bekommen haben. Ist aber klar, dass der FWR (bin auch Mitglied!) keine Fälle zeigt, in denen der Schütze den Prozess verloren hat. Deswegen der vergleich mit "neutralen" Urteilen ;)

    klar kannst du das machen.
    Schau dir doch mal auf http://www.fwr.de mal die Rechtsecke an, da stehen schöne Fallbeispiele drin :)
    Vielleicht überlegt man sich danach doch mal dein Einsatz von (Schuss)-Waffen :)
    Oder geh doch einfach mal in die nächste Bibliothek, beser noch in eine juristische Bibliothek an deiner nächstgelegenen Uni und lies mal die Thematik nach.

    Aber wie eben schon erwähnt, möchte hier niemand in seinen Handlungen beeinflussen. Habe damit auch nur zum Ausdruck gebracht, an was ich mich im Zweifel halten würde (:)
    Natürlich könnte ich jetzt noch viel mehr ins Detail gehen, aber dann könnte mir noch jemand eine rechtliche Beratung anhängen wollen (pfui, darf man nämlich nur, wenn man die entsprechene ausbildung hat ;-))

    Das Rechtsgut körperliche Unversehrtheit steht, so glaube ich zumindet, vor dem Rechtsgut Eigentum.
    Hört sich komisch an, ist aber so :lol:

    Klar, festhalten kann (und darf) man ihn. Wobei festhalten auch genau das meint was es sagt. KO schlagen und dann festhalten ist nicht so gut ;) Aber viel Spaß beim "festhalten", ich verweise wieder auf die 2 - 3 Minuten Vorsprung...

    Nochmal eine kleine Anmerkung zu meinem (letzten) Post: Will hier niemanden beeinflussen oder von irgendwas abhalten. Ich wollte vielmehr damit dir rechtliche Lage ein wenig beleuchten. (ACHTUNG: ich distanziere mich ausdrücklich von einer rechtlichen beratung!!!!!!!)
    Ob ihr die gut oder schlecht, rechtens oder ungerecht findet ist eure freie Entscheidung :)

    Hallo!

    Nochmal ein kleiner Nachruf von mir:
    Alle Hobby - Rambos sollten sich mal diesen Link hier anschauen:

    http://www.salue.de/nachrichten/messages/7796.shtml

    Wie man sieht, war der Schütze mit einem Schrotgewehr, also keiner :F: - Waffe NICHT in der Lage den anderen zu "erschießen". Anscheinend waren Stiefsohn / Stiefvater im Streit, mehr ist noch nicht bekannt. Aber man sieht, dass bei Adrenalineinfluss ein klares Denken (sowie zielen) nicht möglich ist. Und hier hatte der Schütze sehr wohl Zeit genug, um sein vorgehen zu überlegen [ACHTUNG ACHTUNG: auch für die ganz kritischen Mitleser: Ich heise weder das Handeln des Stiefvaters noch des Stiefsohnes gut. Über den Tathergang ist noch nicht viel bekannt. Ich will hier nur einen Bezug zum Aktion - Reaktionsverhältnis herstellen...] . Will heißen, wenn einer vorsätzlich (= abgekürzt: Wissen und Wollen der Tatbestandverwirklichung !!ACHTUNG: jetzt nicht mit notwehr etc. verwchseln, hier soll nur eine abgrenzung zu fahrlässigkeit gem § 276 II BGB getroffen werden) auf jemanden schießt und dies zumindest kurz geplant hat und dann nicht trifft, wie will dann ein Hobby :F: - Schütze, der aus seinen süßen Träumen gerissen wird, mit den ganzen hier beschriebenen Mittelchen wirksam gegen den Einbrecher vorgehen?!?! Leute, überlegt doch mal, ihr braucht doch erst mal ne gewisse Zeit um überhaupt wach zu werden, allein schon diese 1 - 2 Minuten ist euch der Einbrecher voraus....Und 1- 2 Minuten bis zum Erreichen des Status "Klar zum Gefecht" packen auch nur ausgebildete Leute. Wer beim Bund war / ist, weiß selbst, dass man bei einer Alarmübung (z.B. auf Biwak) eien gewisse Zeit braucht um auf Touren zu kommen
    Und selbst wenn er euch die Bude leer räumt, dürft ihr grundsätzlich keine körperliche Gewalt anwenden, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Auch der Einsatz eines Pfeffersprays (welches so oder so nicht gegen Menschen verwendet werden darf!) oder gar der (sinnlose) Beschuss mit :F: - Waffen würde euch auf jeden Fall Schadensersatz sowie Schmerzensgeldklagen (mit Aussicht auf Erfolg für den Einbrecher) ins Haus bringen. Ihr müsst ihn versuchen (ohne Einsatz von körperlicher Gewalt) zu "vertreiben"Um es abzukürzen: Ihr dürft Gewalt (immer die Verhältnismäßigkeit beachten) nur dann einsetzen, wenn ihr (oder eine euch nahestehenden Person) objektiv betrachtet, in Gefahr des Lebens, körperliche Unversertheit, Freiheit... gebracht worden seit (Tatbestandsmerkmale der Notwehr müssen erfüllt sein) Ich weiß, dass wollen jetzt viele nicht hören, aber leider sieht die Rechtsprechung so aus. Es gibt bestimmt hier den ein oder anderen Juristen, Jura - Studenten (ich bin z.b. einer...) oder Polizisten der dies bestätigen kann. Ansonsten rate ich euch nach Gerichtsurteilen zu suchen und diese zu lesen.

    So, Nachruf ENDE ;)

    Vielen Dank an alle für die hilfreichen Tips und Erfahrungsberichte!
    Werde auch den "Gummiring" ausprobieren sowie per Adapterstück (Danke an Bart) einen SD (siehe Link aus 1. Post oder ein WH - SD) montieren.
    Natürlich werd ich das Gummi rausnehmen, wenn der SD drauf ist *g*
    Selbstverständlich werd ich anschließend kurz ein kleines Review in diesem Thread einstellen!