Welche freie Waffe für Home Defence

Es gibt 176 Antworten in diesem Thema, welches 41.933 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2008 um 19:28) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ..... um dann dem armen Schwein, das zum Aufschließen gerufen wurde zu sagen, daß er doch bitte vorgehen solle......, sehe ich.... jede Frage was es außer einem Sprühdöschen und einem Stock noch gibt, als absolut berechtigt an.

    DAS ist eben RaumSICHERung ;)

    Man schickt eine arme Sau vor, die SICHER zuerst beschossen wird!

    Wenn die Mag´s leer sind, kann man die Übeltäter gefahrlos festnehmen :))!

    Sorry, das war nicht gegen die Polizisten - ich möchte auch nicht in deren Haut stecken (die dürfen sich ja eh´nur wehren, wenn sie fast tot sind) :evil:!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Hallo!

    Nochmal ein kleiner Nachruf von mir:
    Alle Hobby - Rambos sollten sich mal diesen Link hier anschauen:

    http://www.salue.de/nachrichten/messages/7796.shtml

    Wie man sieht, war der Schütze mit einem Schrotgewehr, also keiner :F: - Waffe NICHT in der Lage den anderen zu "erschießen". Anscheinend waren Stiefsohn / Stiefvater im Streit, mehr ist noch nicht bekannt. Aber man sieht, dass bei Adrenalineinfluss ein klares Denken (sowie zielen) nicht möglich ist. Und hier hatte der Schütze sehr wohl Zeit genug, um sein vorgehen zu überlegen [ACHTUNG ACHTUNG: auch für die ganz kritischen Mitleser: Ich heise weder das Handeln des Stiefvaters noch des Stiefsohnes gut. Über den Tathergang ist noch nicht viel bekannt. Ich will hier nur einen Bezug zum Aktion - Reaktionsverhältnis herstellen...] . Will heißen, wenn einer vorsätzlich (= abgekürzt: Wissen und Wollen der Tatbestandverwirklichung !!ACHTUNG: jetzt nicht mit notwehr etc. verwchseln, hier soll nur eine abgrenzung zu fahrlässigkeit gem § 276 II BGB getroffen werden) auf jemanden schießt und dies zumindest kurz geplant hat und dann nicht trifft, wie will dann ein Hobby :F: - Schütze, der aus seinen süßen Träumen gerissen wird, mit den ganzen hier beschriebenen Mittelchen wirksam gegen den Einbrecher vorgehen?!?! Leute, überlegt doch mal, ihr braucht doch erst mal ne gewisse Zeit um überhaupt wach zu werden, allein schon diese 1 - 2 Minuten ist euch der Einbrecher voraus....Und 1- 2 Minuten bis zum Erreichen des Status "Klar zum Gefecht" packen auch nur ausgebildete Leute. Wer beim Bund war / ist, weiß selbst, dass man bei einer Alarmübung (z.B. auf Biwak) eien gewisse Zeit braucht um auf Touren zu kommen
    Und selbst wenn er euch die Bude leer räumt, dürft ihr grundsätzlich keine körperliche Gewalt anwenden, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Auch der Einsatz eines Pfeffersprays (welches so oder so nicht gegen Menschen verwendet werden darf!) oder gar der (sinnlose) Beschuss mit :F: - Waffen würde euch auf jeden Fall Schadensersatz sowie Schmerzensgeldklagen (mit Aussicht auf Erfolg für den Einbrecher) ins Haus bringen. Ihr müsst ihn versuchen (ohne Einsatz von körperlicher Gewalt) zu "vertreiben"Um es abzukürzen: Ihr dürft Gewalt (immer die Verhältnismäßigkeit beachten) nur dann einsetzen, wenn ihr (oder eine euch nahestehenden Person) objektiv betrachtet, in Gefahr des Lebens, körperliche Unversertheit, Freiheit... gebracht worden seit (Tatbestandsmerkmale der Notwehr müssen erfüllt sein) Ich weiß, dass wollen jetzt viele nicht hören, aber leider sieht die Rechtsprechung so aus. Es gibt bestimmt hier den ein oder anderen Juristen, Jura - Studenten (ich bin z.b. einer...) oder Polizisten der dies bestätigen kann. Ansonsten rate ich euch nach Gerichtsurteilen zu suchen und diese zu lesen.

    So, Nachruf ENDE ;)

    FWB 601, HW 30 RWS - Edition, Colt 1911 SSW, Röhm RG 3 SSW
    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
    "Glück ab"

  • Wenn mir einer die Bude leer räumen will, werde ich sicher nicht fragen : ,, Entschuldigung lieber Herr Einbrecher, da ich ja keine Gewalt gegen sie benutzen dar, bitte ich sie wieder zu gehen."

    Die Verhältnismäßigkeit ist schon gegeben, da ich ihn ja -hoffentlich- nicht töte, sondern ihn nur KO stelle bis die Polizei kommt. Wenn er meine Wertgegenstände klauen will dann hab ich das recht ihn festzuhalten und da er das sicherlich nicht freiwillig macht gibt es was von Herr Dr. Maglite :new16:

  • Klar, festhalten kann (und darf) man ihn. Wobei festhalten auch genau das meint was es sagt. KO schlagen und dann festhalten ist nicht so gut ;) Aber viel Spaß beim "festhalten", ich verweise wieder auf die 2 - 3 Minuten Vorsprung...

    Nochmal eine kleine Anmerkung zu meinem (letzten) Post: Will hier niemanden beeinflussen oder von irgendwas abhalten. Ich wollte vielmehr damit dir rechtliche Lage ein wenig beleuchten. (ACHTUNG: ich distanziere mich ausdrücklich von einer rechtlichen beratung!!!!!!!)
    Ob ihr die gut oder schlecht, rechtens oder ungerecht findet ist eure freie Entscheidung :)

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    Einmal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 08:43)

  • Zitat

    Original von prince84
    Und selbst wenn er euch die Bude leer räumt, dürft ihr grundsätzlich keine körperliche Gewalt anwenden, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.

    Quatsch! Ich hab zwar das mildeste Mittel zu wählen, dabei brauch ich aber alles was nicht SOFORTIGEN und absolut SICHEREN Erfolg verspricht nicht in betracht zu ziehen. Und damit kann ich den Angriff auf mein Rechtsgut durchaus mit "Mr. 9mm" beenden.

    Alles andere ist Wunschdenken von Einbrechern.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • klar kannst du das machen.
    Schau dir doch mal auf http://www.fwr.de mal die Rechtsecke an, da stehen schöne Fallbeispiele drin :)
    Vielleicht überlegt man sich danach doch mal dein Einsatz von (Schuss)-Waffen :)
    Oder geh doch einfach mal in die nächste Bibliothek, beser noch in eine juristische Bibliothek an deiner nächstgelegenen Uni und lies mal die Thematik nach.

    Aber wie eben schon erwähnt, möchte hier niemand in seinen Handlungen beeinflussen. Habe damit auch nur zum Ausdruck gebracht, an was ich mich im Zweifel halten würde (:)
    Natürlich könnte ich jetzt noch viel mehr ins Detail gehen, aber dann könnte mir noch jemand eine rechtliche Beratung anhängen wollen (pfui, darf man nämlich nur, wenn man die entsprechene ausbildung hat ;-))

    Das Rechtsgut körperliche Unversehrtheit steht, so glaube ich zumindet, vor dem Rechtsgut Eigentum.
    Hört sich komisch an, ist aber so :lol:

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    Einmal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 09:04)

  • Zitat

    Original von prince84
    Schau dir doch mal auf http://www.fwr.de mal die Rechtsecke an, da stehen schöne Fallbeispiele drin :)

    Ach ja, welche?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wer suchet, der findet. Hab die Links leider nicht gespeichert, sonst hätte ich sie dir schicken können. Bin jetzt aber zu faul um nochmal zu suchen.
    Aber wenn du sie gefunden hast, wirst du feststellen, dass die Schützen erst in einer höheren Instanz recht bekommen haben. Ist aber klar, dass der FWR (bin auch Mitglied!) keine Fälle zeigt, in denen der Schütze den Prozess verloren hat. Deswegen der vergleich mit "neutralen" Urteilen ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 09:08)

  • Zitat

    Original von prince84
    Wer suchet, der findet

    nicht. Ich hab jedenfalls noch keine Fallbeispiele in der Rechtsecke gesehen.

    Und, selbst wenn? Was ist an einem Urteil einer höheren Instanz falsch oder gar weniger Wert als an dem irgend eines kleinen Amtsrichters?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (31. Juli 2007 um 09:29)

  • äh, ich weiß zwar nicht wieso du jetzt darauf kommst dass eine Urteil einer höheren Instanz weniger wert ist, als dass von einem Amtsgericht, aber da musst du mich falsch verstanden haben. Das musst du mir erklären.
    "...dass die Schützen erst in einer höheren Instanz recht bekommen haben" soll dass etwa der Auslöser gewesen sein? Wenn ja, denk nochmal nach.
    Habe damit nur zum Ausdruck gebracht, dass bei erster Instanz (grds. Amtsgericht) der Schütze, also der Eigentümer oder Nutzer der Immobilie zu einem Schadensersatz / Schmerzensgeldanspruch verurteilt werd. Dann legt er Revision ein (nächste Instanz=, mit der Folge, dass das 1. Urteil (hoffentlich) unwirksam wird (siehe die FWR - Fälle).
    Ferner habe ich noch angedeutet, dass in anderen Fällen, das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde, und der Immobiliennutzer SE und Schmerzensgeld doch zahlen musste.

    Wenn man nicht weiß, wie Prozesse ablaufen, soltle man sich mit solchen Sprüchen "Und? Was ist an einem Urteil einer höheren Instanz Falsch oder gar weniger Wert als an dem irgend eines kleinen Amtsrichters?" zurückhalten. :crazy3:

    Um Gottes willen, wenn du mir bzw. der gängigen Rechtsprechung nicht glauben willst, dann nutze deinen "Mr. 9mm" im Falle eines Falles und warte ab was dann passiert :new16: Will jetzt mit dir keine Diskussion führen.
    Ich studiere immerhin Jura und im Zweifel glaube ich doch meinen Profs. und den Gerichtsurteilen mehr, als deinen (zweifelhaften) Einwänden ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 09:42)

  • Ja, aber erst bei einer höheren Instanz. Wohl dem, der es sich leisten kann :)
    Aber das sind nur 3 Fälle. Deswegen hab ich auch weiter oben darauf hingewiesen, sich andere Fälle (am besten Gerichtsurteile) anzuschauen. Und die sind bei weitem nicht so gut ausgegangen...(Geldstrafe, Freitheitsstrafen auf Bewährung etc.)
    Wo man Gerichtsurteile etc. findet, hab ich oben auch schon angedeutet.

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  • Hier nochmal ein Link, der das richtige Verhalten bei einem Einbruch beschreibt (ist zwar aus Österreich, gillt aber für Deutschland genau so):
    http://www.guntramsdorf.at/E1_528.html
    Wir haben jetzt wiederholt darauf hingewiesen, dass eine direkte Konfrontation mit einem unbekannten Einbrecher schwere gesundheitliche und rechtliche Folgen haben kann.
    Mehr können wir an dieser Stelle nicht mehr machen.
    Wer es jetzt immer noch meint besser zu wissen, und plant sich im Ernstfall mit freien oder scharfen Waffen einem vermeindlichen Eindringling entgegen zu stellen - bitte schön - mehr als warnen und Hinweise geben kann man nicht.
    Aber später bitte nicht sagen: "Ich bin unschuldig - das wurde mir auf co2air so geraten" :ngrins:

  • Zitat

    Original von prince84
    Und selbst wenn er euch die Bude leer räumt, dürft ihr grundsätzlich keine körperliche Gewalt anwenden, die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Auch der Einsatz eines Pfeffersprays (welches so oder so nicht gegen Menschen verwendet werden darf!) oder gar der (sinnlose) Beschuss mit :F: - Waffen würde euch auf jeden Fall Schadensersatz sowie Schmerzensgeldklagen (mit Aussicht auf Erfolg für den Einbrecher) ins Haus bringen. Ihr müsst ihn versuchen (ohne Einsatz von körperlicher Gewalt) zu "vertreiben"Um es abzukürzen: Ihr dürft Gewalt (immer die Verhältnismäßigkeit beachten) nur dann einsetzen, wenn ihr (oder eine euch nahestehenden Person) objektiv betrachtet, in Gefahr des Lebens, körperliche Unversertheit, Freiheit... gebracht worden seit (Tatbestandsmerkmale der Notwehr müssen erfüllt sein)

    So ein Unsinn, gerade als Jura-Student solltest du wissen, dass, wie ich schon erörtert habe, auch Eigentum ein geschütztes Rechtsgut ist und zwar in vielen Fällen sogar noch wesentlich höher angesiedelt wird als die körperliche Unversehrtheit, was noch aus der preußischen Rechtsauffassung herrührt, das sieht man allein an den durchschnittlichen Strafmaßen. Daher darf man dieses Rechtsgut ebenso verteidigen, Stichwort "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen", siehe § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand.
    Pfeffersprays sind darüber hinaus zwar nur zur Tierabwehr zugelassen, stellen aber in einer Notwehrsituation ein legitimes Mittel dar, ebenso wie alles andere ein legitimes Mittel sein kann (Massenvernichtungswaffen vielleicht mal ausgenommen...); selbst illegale Schusswaffen dürfen u.U. zur Notwehr eingesetzt werden, dabei muss man noch nicht einmal die Bestrafung wegen des illegalen Besitzes o.ä. fürchten.

    Ich frage mich auch, was du für eine Rechtsauffassung haben musst, wenn du das Recht an den finanziellen Mitteln desjenigen festmachst, der es sich erstreitet. Lass mich raten, du strebst kein Amt als Richter oder Staatsanwalt an, gell?

  • freedom:
    wenn du meine Posts richtig verfolgt hast, hab ich sehr wohl Eigentum als zu schützendes Rechtsgut aufgelistet. Ferner ist aber die körperliche Unversehrtheit schutzbedürftiger
    Ein Einbruch erfüllt nicht die Tatbestandsmerkmale eine Notwehr / Notstands.
    Laut deiner Definitin dürfte man jeden "abknallen" der sich an dem Eigentum des "Schützen" zu schaffen macht.

    "Pfeffersprays sind darüber hinaus zwar nur zur Tierabwehr zugelassen, stellen aber in einer Notwehrsituation ein legitimes Mittel dar, ebenso wie alles andere ein legitimes Mittel sein kann (Massenvernichtungswaffen vielleicht mal ausgenommen...); selbst illegale Schusswaffen dürfen u.U. zur Notwehr eingesetzt werden, dabei muss man noch nicht einmal die Bestrafung wegen des illegalen Besitzes o.ä. fürchten."

    Da stimme ich zu, wenn es sich tatsächlich um Notwehr handelt.

    Wenn du dich auskennst, weißt du, dass Gerichts und Anwaltskosten mitunter sehr hoch sind.
    Für nicht gut betuchte Bürger, ist es schwer, diese Mittel aufzubringen. Und um staatl. Beihilfe zu bekommen, muss man schon unter die Kategorie ALG II fallen.

    Bist DU Staatsanwalt oder Richter? Anwalt? Ich vermute nein.

    Und die Frage der Rechtsauffassung stellt du dir bei solchen Sprüchen: "Peace through superior firepower." am besten Selbst ;)

    Ich verstehe nich, warum hier so viele immer alles so furchtbar persönlich nehmen... ???

    FWB 601, HW 30 RWS - Edition, Colt 1911 SSW, Röhm RG 3 SSW
    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
    "Glück ab"

    3 Mal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 11:48)

  • Nachtrag:
    1.)Auch wenn die Rechtsgüter Eigentum und körperliche Unversehrtheit gleichrangig WÄREN, wundert es mich doch sehr, dass einige Leute der Auffassung sind, dass (meistens gut versicherte) materielle Vermögensgegenstände den Tod bzw. schwere Verletzung eines Menschen wert sind. ???

    2.) Bei einer tatsälichen Notwehrsituation (Bedrohung: Leib, Leben, Freiheit...) wie z.B. bei dem ein oder anderen von FWR gezeigten Fall, kann ich mir natürlich eine Nutzung von geeigneten Mitteln der Abwehr des rechtswidrigen Angriffes, auch mit Schusswaffen vorstellen.

    Dieser Nachtrag ist meine persönliche Meinung und hat rechtlich keine Relevanz.

    Für mich ist hiermit das Thema beendet :)
    Wer sich weiter mit mir darüber unterhalten will, lade ich herzlich dazu ein, sich mit mir per PN in Kontakt zu setzen :)

    Ansonsten wünsche ich allen eine schöne und vor allendingen sichere, einbruchsfreie ;) Woche

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    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
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  • Zitat

    Original von prince84
    1.)Auch wenn die Rechtsgüter Eigentum und körperliche Unversehrtheit gleichrangig WÄREN, wundert es mich doch sehr, dass einige Leute der Auffassung sind, dass (meistens gut versicherte) materielle Vermögensgegenstände den Tod bzw. schwere Verletzung eines Menschen wert sind. ???

    Einbrüche stellen in der Praxis auch eine tiefgreifende Verletzung der Betroffenen dar, viele sind traumatisiert durch die Verletzung ihrer Privatsphäre, manche können nicht mehr in der Wohnung, in die eingebrochen wurde, leben oder sind gar langfristig auf psychologische/psychiatrische Betreuung angewiesen, weil sie z.B. vor Angst nicht mehr schlafen können. Da nutzt der versicherte Gegenstandswert einen Scheißdreck.
    Daher ist in meinen Augen selbst letale Gewaltanwendung gegenüber Einbrechern legitim. Wer in meine geschützte Privatsphäre einbricht, muss damit rechnen, nicht mehr lebend rauszukommenn.

    Zitat

    Ein Einbruch erfüllt nicht die Tatbestandsmerkmale eine Notwehr / Notstands.

    Wie kommst du auf die Idee?
    Das "Abknallen" ist natürlich prinzipiell unter die Verhältnismäßigkeit gestellt, aber auch nicht prinzipiell ausgeschlossen.

    2 Mal editiert, zuletzt von freedom (31. Juli 2007 um 12:33)

  • Obwohl eigentlich schon alles zum Thema gesagt wurde möchte ich doch daran erinnern, dass wir uns hier im Forum für freie Waffen befinden.
    Verteidigung mit scharfen Waffen war und ist hier kein Thema.
    freedom: Du kannst das Thema ja dann, wie prince84 bereits angeboten hat, mit ihm per PN weiter ausdiskutieren

  • Da ist man einmal im Urlaub und schon sind wieder etliche Themen erschienen die hier nicht erwünscht sind...

    ivtu: Machs zu... LOS


    Denkt immer dran die beste Verteidigung ist ein guter Rückzug. Oder wie war das :confused2:

    jaja, so ist das...