Ich glaube nicht daß das hier schon angezeigt wurde. Bei Waffen-Online wurde ein unkommentierter Entwurf zu einer Novelle des Waffengestzes in 2008 gepostet:
http://forum.waffen-online.de/index.php?s=2b…70&#entry751870
Darunter auch dieser Satz:
In Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt 7 nach § 42 folgender Paragraph 42a angefügt:
„§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen
Es ist verboten, Anscheinswaffen offen zu führen..
Damit dürfte sich das Herumlaufen mit <0.5 J dann wohl erledigt haben, falls das so kommt.