Angezeigt wegen illegalem Waffenbesitz

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 14.608 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2007 um 08:02) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Mal ehrlich: Was muss eine Staatsanwältin eigentlich für einen Auffassung von Ihrem Beruf haben, wenn sie es für ihre Aufgabe hält, einem Heranwachsenden aufgrund eines Gesetzes, das gegen europäisches Recht verstößt und dessen Änderung schon geplant ist, eine ungefährliche Spielzeugwaffe entschädigungslos wegzunehmen und von "Verbrechenstatbeständen" zu schwadronieren, weil diese "Waffe" batteriebetrieben automatisch mehrere Erbsen hintereinander spucken kann. Wer so ein Vorgehen für einen Dienst am Staat und der Allgemeinheit hält, hat klaren Verstand und Gewissen wohl irgendwo an der Uni zwischen verstaubten Büchern liegenlassen.

    Marcus

  • Da kann ich dir voll und ganz zustimmen, Old_Surehand.
    Allerdings finde ich es auch nicht ok, dass man mit Tarnkleidung und "real" aussehenden Softairs durch öffentliche Wälder läuft und womöglich Anwohner, Spaziergänger etc erschreckt... stell dir vor, euer Skirm hätte wie ein terroristische Aktivität (ich übertreibe ein wenig, um den möglichen Ernst der Lage zu verdeutlichen ;) ) auf die Beobachter gewirkt und womöglich einen Polizeieinsatz nach sich gezogen, bei dem die Polizisten nicht vor dem Gebrauch ihrer Schusswaffen halt gemacht hätten, da sie sich womöglich durch die vermeintlich Echten Waffen bedroht fühlen und du oder deine Kumpels hätten jetzt Schusswunden in den Beinen... Das muss jetzt nicht unbedingt kritisiert werden, es war lediglich ein überzogenes Beispiel. Noch vor wenigen Jahren war ich selber einer dieser "verantwortungslosen Teenies", die in Wälder gehen wollten, um zu skirmen. Schnell begriffen wir jedoch (vor unserem ersten Skirm), dass wir das doch besser sein lassen sollten und haben nach großen, eingezäunten Grundstücken von Bekannten ausschau gehalten und auch etwas in unserem Freundeskreis gefunden, wo wir ganz legal, ungestört und mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers spielen durften. Die Zeiten sind aber auch vorbei, mittlerweile schieße ich nur noch mit GBBs auf LP Scheiben und sammel meine Lieblinge.
    Zurück zum Thema:
    Merkwürdig finde ich jedoch, dass man dann wegen dem Besitz angeblich illegaler Schusswaffen verklagt wird. Unklarer kann eine Regelung zu vollautomatischen Softairs von 0,08-0,5 Joule ja garnicht mehr sein. Wer blickt da schon noch durch? Ich persönlich bin auch für eine klare Gesetzgebung für Softairs, und zwar: Generell ab 18 Jahren und bis 7,5 Joule, am besten ohne F. Wer nach Tuning oÄ die 7,5J Grenze überschreitet und damit erwischt wird, der hat halt Mist gebaut. Wer braucht schon mehr als 7,5 Joule in einer Softair, was momentan meines Wissen nach sowieso nicht möglich ist? Vollautomatik wäre natürlich reizend, besonders bei extremen Kadenzen von 1500 und mehr, bei denen die Schüsse nur noch als durchgehender Kugelstrahl wargenommen werden, aber FA muss nicht sein, finde ich.

    MfG

  • @ hitti: Soooo übertrieben ist das garnicht. Ist alles schon vorgekommen. In der Kaserne wo ich gedient habe beispielsweise ist´s einmal vorgekommen das ein Opa von der Wache erschossen wurde. es war schon am dämmern, der Opa stand schräg gegenüber des Haupttors etwas weiter entfernt. Und er meinte wohl es wäre lustig mit seinem Spazierstock in Anschlag gehen zu müssen un auf die Wachsoldaten zu "zielen". Besagte Soldaten (grade frisch aus der Wachausbildung) gerieten in Panik, konnten nicht genau erkennen was der Opa da in der Hand hält,schlechte Lichtverhältnisse, es hatte die grobe Form eines Gewehrs und der Opa hielt es auch so. Also was macht man? Man schiesst, bevor er es tut.
    Tja. Dumm gelaufen für den Opa. Aber was ich damit sagen will ist, das ein von Beobachtern herbeigerufener Polizist die Situation fehlinterpretieren und abdrücken könnte.

    Aber wir könnten jetzt noch ewig weiter drüber diskutieren ohne auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Es ist nunmal so passiert, die Knifte ist verschrottet und in Zukunft wird sowas dem Threadstarter wohl nichtmehr passieren. ;)

    Gruß, Grim Reaper

  • Zitat

    Original von Grim Reaper
    [...]
    Aber wir könnten jetzt noch ewig weiter drüber diskutieren ohne auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Es ist nunmal so passiert, die Knifte ist verschrottet und in Zukunft wird sowas dem Threadstarter wohl nichtmehr passieren. ;)

    Gruß, Grim Reaper

    Das stimmt wohl...
    Ich glaube auch nicht, dass dem Threadstarter sowas noch ein mal passiert, das ist auch gut so, aber viel lieber wäre mir, wenn sowas nie wieder passieren würde und unser Hoby in ferner Zukunft (womöglich erst nach unserer Generation) nicht mehr so verhöhnt und an den Galgen gehangen wird...

    MfG

  • Ich sach nur lol das is ja mal echt krank unser gesetz .
    Allso ich kenn mich nen bisschen mit softair tuning aus (was nach d gesetzt verboten ist :lol:) es ist nicht möglich eine saeg auf 7.5 joule zu tunen weil die innereien das nicht aus halten und einem um die ohren fliegen. (allso is das :F: bei softair über flüssig).

    Für eine softair die vollauto ist und über 0.5 joule hat erhält man eine anzeige wegen verstos gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz es das hängt da schonmal richtig .

    Man sollte einfach alle softairs ab 18 verkaufen und vollauto und tunen sollte legal sein . Und das anbringen von lampen und lasern auch . Dan häten wir schonmal nen problem weniger.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr-Nos (16. Juli 2007 um 23:34)

  • Zitat

    Original von Dr-Nos

    Für eine softair die vollauto ist und über 0.5 joule hat erhält man eine anzeige wegen verstos gegen das kriegswaffenschutzgesetzt es das hängt da schonmal richtig .

    Nein, man bekommt keine Anzeige wg. Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ;) Das ist per WaffG geregelt.
    Auch brauchen Kriegswaffen keinen Schutz, das können die Dinger selber :))

  • Zitat

    Original von Acidx
    ...und irgendein Honk hat die Polizei angerufen, weil der es verdächtig fand, dass da mehrere Fahrzeuge am Waldrand parkten und da Leute in Tarnkleidung ausgestiegen sind. ...

    Äääh, es IST verdächtig, wenn mehrere Fahrzeuge am Waldrand parken und Leute in Tarnkleidung aussteigen.
    Und legal ist es auch nicht, oder liege ich da falsch?
    Vielleicht handelte es sich gar nicht um einen Honk?!

    :johnwoo:Ich schieß' schlechter als Du! Schau Dir das Elend an beim FernWettKampf! :johnwoo:
    Mein egun-Name: Krawulle

  • Zitat

    Original von Krawulle

    Äääh, es IST verdächtig, wenn mehrere Fahrzeuge am Waldrand parken und Leute in Tarnkleidung aussteigen.
    Und legal ist es auch nicht, oder liege ich da falsch?
    Vielleicht handelte es sich gar nicht um einen Honk?!

    Aha, Kleidung und parken ist verdächtig.
    Sogar illegal, nasowas.

    :confused2:

    Es war ein Kong. ;D

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • einfach nur pervers (wenn ich diese art von superlativ nutze heißt das was.... :nuts: ) was da abgeht.
    im grunde wird ein verfahren angestrengt wegen etwas, das nur beim gebrauch als schlagwaffe halbwegs schwere verletzungen verursachen kann.

    ich will jetzt in die heia ohne mich groß aufzuregen, deshalb fasse ich mich kurz- sitzen "da oben" überhaupt leute die des denkens mächtig sind?!

    es wird ohne ein zeitgemäßes gesetz gerichtet, wenn es überhaupt anerkennbar ist!

    das ist definitiv nicht der fall. :evil:

    *grrrrrrrrrrr*

  • Zitat

    Original von ViperM

    Aha, Kleidung und parken ist verdächtig.
    Sogar illegal, nasowas.

    Du hast genau verstanden, was ich meine, stimmts?

    Der Plonk hat die Sache offensichtlich genau so eingeschätzt, wie sie dann tatsächlich auch war.

    Hugh!

    :johnwoo:Ich schieß' schlechter als Du! Schau Dir das Elend an beim FernWettKampf! :johnwoo:
    Mein egun-Name: Krawulle

  • Hallo!

    So wie ich die Sache verstehe, haben hier einige Faktoren dazu geführt, dass es zum Prozess kam.

    Unter anderem hat ein Augenzeuge gedacht, es handelt sich um irgendwelche Paramilitärischen Aktivitäten. Das Tragen von Uniformen hat den Eindruck nur unterstützt, wobei ich hoffe, dass es keine vollständigen Bundeswehruniformen waren, da somit der Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt ist.

    Und wenn ich die ganze Diskussion richtig verstanden habe, geht es im Grunde darum, dass eine Softair-Waffe im vollautomatischen Modus weniger als 0,08 Joule haben darf, um sie frei verkäuflich an unter 14jährige verkaufen zu dürfen.

    Waffen mit einer Energie von 0,5 Joule gelten als Waffe nach §51 WaffG.

    Was mich an der Sache etwas verwundert ist dieses Urteil im folgenden Link.

    http://www.reichert-spiri.de/index.php?page…it=6&details=69

    Laut dem Gericht ist es zulässig Waffen mit 0,5 Joule zu verkaufen und auch zu besitzen. Ist es nach diesem Urteil auch zulässig diese Waffen auch zu führen?

    Wenn ja, so würde ich vorschlagen, dass der Eigentümer der beschlagnahmten Waffe diesen Urteilsspruch in einer Widerspruchserklärung anführt und auf die Herausgabe der Waffe plädiert. Was mich zudem zu dem Kommentar verleitet, dass die Staatsanwältin ziemlich versessen auf Ihre Karriere ist. Markus würde jetzt sagen, "Die Alte ist karrieregeil!"

    Bis dann

    Martin

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß

    ...Und wenn ich die ganze Diskussion richtig verstanden habe, geht es im Grunde darum, dass eine Softair-Waffe im vollautomatischen Modus weniger als 0,08 Joule haben darf, um sie frei verkäuflich an unter 14jährige verkaufen zu dürfen.

    Waffen mit einer Energie von 0,5 Joule gelten als Waffe nach §51 WaffG.

    ...Laut dem Gericht ist es zulässig Waffen mit 0,5 Joule zu verkaufen und auch zu besitzen. Ist es nach diesem Urteil auch zulässig diese Waffen auch zu führen?...

    Das ist ja eben das Problem, dass es bei den Behörden offenbar sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob der Feststellungsbescheid des BKA dazu geeignet ist, die Grenze für Spielzeug grundsätzlich auf <0,5 J anzuheben. Eigentlich kann das BKA nur Einzelfallentscheidungen treffen, nicht aber grundsätzlich das geltende Gesetz (und damit die 0,08J Grenze) ändern. Das BMI hat zwar die Empfehlung ausgesprochen, den Bescheid als allgemeingültig anzusehen, das ist aber nur eine Empfehlung. Ob dieser entsprochen wird, hängt vom einzelnen Richter und Verfahren ab.

    Und damit herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit im Bereich zwischen 0,08 und 0,5 J. Das spielt ganz erheblich in den Bereich Vertrieb an Minderjährige, Führen auf öffentlichem Grund und der Legitimität einer evtl. Fullauto-Funktion.

    http://www.meisen.info/softair-waffen-1954/

    Dies wäre z. B. so ein Fall:

    http://www.muzzle.de/N5/Softair/Walther_G22/walther_g22.html

    Das <0,5-J-Softairgewehr trägt das CE-Zeichen und ist gemäß EU-Richtlinie und entsprechender Kennzeichnung frei ab drei Jahren. Nach geltendem deutschen Recht wäre es jedoch Verboten, da Fullauto-Funktion und >0,08 Joule. Der Feststellungsbescheid macht sie jedoch wieder zum freien Spielzeuggewehr, wenn... ja wenn die jeweilige Gerichtsbarkeit dem folgt und der BMI-Empfehlung anerkennt. Falls nicht: A*schkarte. :new16:

    Zumindest bis zur angekündigten WaffG-Novellierung in 2008.

  • Hallo

    Warten wir ab auf das Chaos was da kommen wird ---> Messer Verbot

    Nun im Brief der Staatsanwaltschaft wird erwähnt das irgendwer im "hiesigen Bezirk" (keine Angabe ob Kreis, Stadt oder Bundesland) entschieden hat das das führen von Softair über 0,08J strafbar ist.

    Wer das wohl sein mag ?

    Wer so "tolle" Sachen entscheiden kann (Kreis, Stadt oder Land) steht nicht geschrieben, doch irgendwer kann`s, das lässt schlimmste Befürchtungen im Bezug auf das Messerverbot an bestimmten Orten erwarten.

    Das sind meine Gedanke dazu.

    Also in Zukunft:
    Bei einer Reise durch Deutschland mit einem oder mehrere Kindern und einer Softair nach EU Recht sollte mit einer mehrer Monaten dauernden Vorbereitung alle Kreise und Städte sowie Landeregierung angefragt werden ob die Kinder ihre Erpsenpistole mitnehmen dürfen oder nicht und Papa sein Messer behalten darf.

    ein Rückfall ins Mittelalter..........(Deutschlands Kleinstaaten)

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • sind doch jetzt e alle ab 18.
    Wer kauft sich den mit 18 noch so ein spielzeug!
    Und die Guten Kosten viel zu viel für das was sie Bieten.

    Von mir aus können sie sie ganz Verbieten.
    Dan bleibt der schiesssport wenigstens sauber.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Mal ehrlich: Was muss eine Staatsanwältin eigentlich für einen Auffassung von Ihrem Beruf haben, wenn sie es für ihre Aufgabe hält, einem Heranwachsenden aufgrund eines Gesetzes, das gegen europäisches Recht verstößt und dessen Änderung schon geplant ist, eine ungefährliche Spielzeugwaffe entschädigungslos wegzunehmen und von "Verbrechenstatbeständen" zu schwadronieren, weil diese "Waffe" batteriebetrieben automatisch mehrere Erbsen hintereinander spucken kann. Wer so ein Vorgehen für einen Dienst am Staat und der Allgemeinheit hält, hat klaren Verstand und Gewissen wohl irgendwo an der Uni zwischen verstaubten Büchern liegenlassen.

    Marcus


    Ja, das sehe ich genauso!

    Ich weiß eh nicht, was ich davon halten soll, dass sich nicht einmal die Behörden einig sind, wie das läuft. Das ist ein ewiges hin und her, wo man keinen Durchblick mehr haben kann und ich find das nicht in Ordnung, dass man dann noch angeschmiert wird da. Wenn es ein klares Gesetz gäbe, wäre das ja ok, aber so nicht! Und die Änderungs des Waffengesetzes ist ja schon lange geplant, ich versteh auch nicht, warum die Umsetzung so lange dauert, aber das ist ja bei Behörden immer so... auf jeden Fall ist das Verarschung... allein schon, dass die EU-Richtlinie hier nicht gilt.

    Die Sache mit den Waffen ist im Allgemeinen eh nicht so ganz banal, denn wenn ich mal überlege: ein gasbetriebenes Gewehr mit 7.5 J, mit dem ich Leute schwer verletzen könnte, darf ich besitzen, eine billige batteriebetriebene Spielzeugwaffe mit 0.33 J, also ungefährlich, darf ich nicht besitzen. Das ist doch nicht mehr normal, wo steckt da die Logik?

    Zitat

    Wer kauft sich den mit 18 noch so ein spielzeug!


    Ich. Hab mir ja extra die R8 geholt, weil die unter 0.5 liegt und eigentlich als Spielzeug gilt. Klar, ich hätte lieber ne fettere gehabt, aber damit hätte ich natürlich nicht in Wald gehen dürfen.

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    sind doch jetzt e alle ab 18.
    Wer kauft sich den mit 18 noch so ein spielzeug!
    Und die Guten Kosten viel zu viel für das was sie Bieten.

    Von mir aus können sie sie ganz Verbieten.
    Dan bleibt der schiesssport wenigstens sauber.


    Solche Einstellungen funktionieren auch andersrum.
    ALLE Waffenbesitzer in unserem Lande sollten auf der selben Seite stehen
    und sich nicht gegenseitig vorschreiben, was der wahre Schießsport ist!
    Grabenkämpfe untereinander können wir nun wirklich nicht gebrauchen.


    Stefan

  • Zitat

    Original von Grim Reaper
    @ hitti: Soooo übertrieben ist das garnicht. Ist alles schon vorgekommen. In der Kaserne wo ich gedient habe beispielsweise ist´s einmal vorgekommen das ein Opa von der Wache erschossen wurde. es war schon am dämmern, der Opa stand schräg gegenüber des Haupttors etwas weiter entfernt. Und er meinte wohl es wäre lustig mit seinem Spazierstock in Anschlag gehen zu müssen un auf die Wachsoldaten zu "zielen". Besagte Soldaten (grade frisch aus der Wachausbildung) gerieten in Panik, konnten nicht genau erkennen was der Opa da in der Hand hält,schlechte Lichtverhältnisse, es hatte die grobe Form eines Gewehrs und der Opa hielt es auch so. Also was macht man? Man schiesst, bevor er es tut.
    Tja. Dumm gelaufen für den Opa. Aber was ich damit sagen will ist, das ein von Beobachtern herbeigerufener Polizist die Situation fehlinterpretieren und abdrücken könnte.

    Da fällt mir so eine Sache ein, die mal vor Jahren gelaufen ist.
    http://www.wsws.org/de/2002/jan2002/poli-j04.shtml

    Deswegen ist in den Niederlanden alles verboten, das den Anschein erweckt, eine "scharfe" Schusswaffe zu sein.

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    sind doch jetzt e alle ab 18.
    Wer kauft sich den mit 18 noch so ein spielzeug!
    Und die Guten Kosten viel zu viel für das was sie Bieten.

    Ich! - Ich bin 45 Jahre jung und habe mir das G22 gekauft. Zunächst zu Testzwecken, dann fand ich es ganz amüsant und habe es behalten. So what??

    Allerdings würde ich mich nicht entblöden und damit in Tarnverkleidung im Wald oder Stadtpark umeinander zu springen.

    Zitat

    Von mir aus können sie sie ganz Verbieten.
    Dan bleibt der schiesssport wenigstens sauber.

    Und der nächste sagt: Von mir aus können die alle freien Waffen verbieten, sind doch eh alles nur Spielzeuge. Und dann kommt einer aus der Kurve und sagt, alle Waffen in privater Hand gehören verboten, dann bleibt die Welt sauber, Schießen ist kein Sport. Usw., und so weiter...

    Was ich befürworte ist ein Führverbot auf öffentlichem Grund für alle Softairwaffen (auch < 0,5 J), die den Anschein einer scharfen Schusswaffe erwecken. Das würde den Gutmenschen und den Antiwaffenhysterikern viel "Munition" entziehen.

    Der reine Besitz und die Verwendung auf Privatgrund wären davon dann unbetroffen.