Angezeigt wegen illegalem Waffenbesitz

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 14.543 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2007 um 08:02) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Mal ehrlich: Was muss eine Staatsanwältin eigentlich für einen Auffassung von Ihrem Beruf haben, wenn sie es für ihre Aufgabe hält, einem Heranwachsenden aufgrund eines Gesetzes, das gegen europäisches Recht verstößt und dessen Änderung schon geplant ist, eine ungefährliche Spielzeugwaffe entschädigungslos wegzunehmen und von "Verbrechenstatbeständen" zu schwadronieren, weil diese "Waffe" batteriebetrieben automatisch mehrere Erbsen hintereinander spucken kann. Wer so ein Vorgehen für einen Dienst am Staat und der Allgemeinheit hält, hat klaren Verstand und Gewissen wohl irgendwo an der Uni zwischen verstaubten Büchern liegenlassen.

    Marcus

    DAS trifft die sache genau. armes deutschland ... :new15:

    jens

  • Zitat

    Original von gunimo[...]
    Was ich befürworte ist ein Führverbot auf öffentlichem Grund für alle Softairwaffen (auch < 0,5 J), die den Anschein einer scharfen Schusswaffe erwecken. Das würde den Gutmenschen und den Antiwaffenhysterikern viel "Munition" entziehen.

    Der reine Besitz und die Verwendung auf Privatgrund wären davon dann unbetroffen.

    :huldige::dafuer::huldige:

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Mal ehrlich: Was muss eine Staatsanwältin eigentlich für einen Auffassung von Ihrem Beruf haben, wenn sie es für ihre Aufgabe hält, einem Heranwachsenden aufgrund eines Gesetzes, das gegen europäisches Recht verstößt und dessen Änderung schon geplant ist, eine ungefährliche Spielzeugwaffe entschädigungslos wegzunehmen und von "Verbrechenstatbeständen" zu schwadronieren, weil diese "Waffe" batteriebetrieben automatisch mehrere Erbsen hintereinander spucken kann. Wer so ein Vorgehen für einen Dienst am Staat und der Allgemeinheit hält, hat klaren Verstand und Gewissen wohl irgendwo an der Uni zwischen verstaubten Büchern liegenlassen.

    Marcus


    Da muß man sich nur den richtigen Anwalt dazu nehmen.

    Aber die meinen einen einzuschüchtern können.

    Wenn man kein Geld hat gibts auch noch Prozesskostenhiife.

  • Mahahaa... auch wenns OT ist, aber die Argumentation der Reichsbürger-Verfechter ist an sich makellos. Ich bin zwar kein Jurist, aber das was da geschrieben wird ist logisch und an sich völlig korrekt. Da werden praktisch sehr interessante rechtliche Fragen aufgeworfen die sich in der Tat stellen (müssten). Letzenendes klären könnte das wohl nur der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wobei da wieder die Frage besteht ob der für uns zuständig ist. Wenn die BRD nicht existiert ist sie nicht Mitglied der EU und auch nicht des Europäischen Gerichtshofes. Wobei dessen Entscheidungen in Deutschland ohnehin unter dem Grundgesetzrang stehen und wir damit ein nettes Paradoxon haben :D

  • Tja, irgendwie nicht ganz unrecht. Vergleicht mal die aktuelle Flagge mit der der Weimarer Republik...also ich mein die Dienstflagge..schwarz, rot, gold ist ja klar. Und wenn man mal vergleicht die Flaggen zwischen Reichs- und Bundespräsident, sieht auch irgendwie gleich aus...

    http://www.flaggenlexikon.de/fdtlhiwr.htm

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-