Beiträge von Acidx

    Ich bin seit ein paar Wochen auch im Besitz einer Baikal Makarov CO2 Pistole und bin prinzipiell auch ganz zufrieden, denn es ist schon irgendwie eine besondere Waffe. Allerdings macht meine ein paar Probleme und ich wollte nun mal hören, ob andere Makarov Besitzer auch schonmal derartige Probleme gehabt haben. Es handelt sich bei meiner um ein neues 2012er Modell.

    • Das Magazin scheint nicht ganz dicht zu sein. Wenn ich eine Kapsel einsetze, hört man trotz sehr fest angezogener Schraube noch Gas entweichen. Erst nach ca. 2-3 verschossenen Magazinen tritt kein Gas mehr aus.
    • Mein Magazin löst sich beim Schiessen häufig, rutscht leicht heraus und die Waffe klemmt dann natürlich. Also entweder ist der Magazinhalter in der Waffe nicht straff genug oder das Metallstück am Magazin ist zu kurz. Ich kann das Magazin jedenfalls auch aus der Waffe ziehen ohne den Magazinhalter beiseite zu drücken.
    • Wenn der Druck in der CO2 Kapsel nachlässt, werden bei mir immer zwei Kugel verschossen, wobei eine meist einfach nur aus dem Lauf fällt.
    Zitat

    Original von Old_Surehand
    Mal ehrlich: Was muss eine Staatsanwältin eigentlich für einen Auffassung von Ihrem Beruf haben, wenn sie es für ihre Aufgabe hält, einem Heranwachsenden aufgrund eines Gesetzes, das gegen europäisches Recht verstößt und dessen Änderung schon geplant ist, eine ungefährliche Spielzeugwaffe entschädigungslos wegzunehmen und von "Verbrechenstatbeständen" zu schwadronieren, weil diese "Waffe" batteriebetrieben automatisch mehrere Erbsen hintereinander spucken kann. Wer so ein Vorgehen für einen Dienst am Staat und der Allgemeinheit hält, hat klaren Verstand und Gewissen wohl irgendwo an der Uni zwischen verstaubten Büchern liegenlassen.

    Marcus


    Ja, das sehe ich genauso!

    Ich weiß eh nicht, was ich davon halten soll, dass sich nicht einmal die Behörden einig sind, wie das läuft. Das ist ein ewiges hin und her, wo man keinen Durchblick mehr haben kann und ich find das nicht in Ordnung, dass man dann noch angeschmiert wird da. Wenn es ein klares Gesetz gäbe, wäre das ja ok, aber so nicht! Und die Änderungs des Waffengesetzes ist ja schon lange geplant, ich versteh auch nicht, warum die Umsetzung so lange dauert, aber das ist ja bei Behörden immer so... auf jeden Fall ist das Verarschung... allein schon, dass die EU-Richtlinie hier nicht gilt.

    Die Sache mit den Waffen ist im Allgemeinen eh nicht so ganz banal, denn wenn ich mal überlege: ein gasbetriebenes Gewehr mit 7.5 J, mit dem ich Leute schwer verletzen könnte, darf ich besitzen, eine billige batteriebetriebene Spielzeugwaffe mit 0.33 J, also ungefährlich, darf ich nicht besitzen. Das ist doch nicht mehr normal, wo steckt da die Logik?

    Zitat

    Wer kauft sich den mit 18 noch so ein spielzeug!


    Ich. Hab mir ja extra die R8 geholt, weil die unter 0.5 liegt und eigentlich als Spielzeug gilt. Klar, ich hätte lieber ne fettere gehabt, aber damit hätte ich natürlich nicht in Wald gehen dürfen.

    Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn ich das also richtig deute, so hat der Feststellungsbescheid weiterhin Bestand und ist rechtsgültig.


    Da gehe ich nach wie vor auch von aus, aber die Gerichte interessiert das scheinbar nicht.

    So, hier nun die Kopie des Schreibens:

    Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Oha....
    dann hat du aber Glück gehabt. Ich hätte auch die Polizei gerufen. Für Skirmer die im Wald rumtrampeln habe ich kein Verständniss, sorry. Du bist einer von vielen denen wir irgendwann zu verdanken haben das Softairs bald ganz vom Markt verschwinden :evil: Sorry, aber so sehe ich das. Die hätten dir ruhig paar Sozialstunden aufbrummen können. Die Softair kannst du vergessen..die wurde sicher schon eingeschmolzen.


    Sozialstunden hätte ich wegen der Sache nicht abgeleistet. Da wäre ich gegen angegangen, auch wenn ich es mir nicht leisten kann. Mit nem Plastikspielzeug kann ich meiner Meinung nach rumlaufen wo ich will, solange ich damit niemanden bedrohe und eine Bedrohung war zu keiner Zeit gegeben. Es gibt auch verantwortungsvolle Spieler und zu diesen zähle ich, aber das interessiert eh keinen und alle werden unter den gleichen Hut gekehrt...

    Zitat

    Original von Arcubalista
    Jedenfalls befürchte ich dass du deine R8 wohl abschreiben kannst.


    Ja, das denke ich auch. Das ist zwar die reinste Verarschung, aber ich glaube, das bringt wirklich nichts, dagegen noch irgendwas zu unternehmen.

    Die Staatsanwaltschaft erwartet von mir nun noch eine Rückmeldung, in der ich zum Ausdruck bringe, dass ich damit einverstanden bin, dass die die Waffe behalten. Das muss ich dann wohl leider machen, denn wenn ichs nicht mache, leiten die ein Einzugsverfahren ein und die ganze Angelegenheit geht weiter und ich hab keinen Bock, dass die mich dann wohlmöglich wirklich noch verurteilen...

    Also im Prinzip hängt doch alles von diesem BKA Bescheid ab, oder sehe ich das falsch?

    Wenn dieser gültig ist, liegt die Grenze für Spielzeugwaffen bei 0.5J, was wiederum bedeutet, dass die eingezogene Waffe ein Spielzeug ist und das Gericht nicht mit $ 51 WaffG argumentieren kann. Demnach müssten die mir die Waffe aushändigen.

    Wenn der Bescheid aber ungültig ist, wäre das Gericht im Recht, denn dann würde die R8 nicht mehr als Spielzeug gelten und $ 51 wäre gültig.

    The-1st: Ich war mit ein paar Kumpels in einem abgelegenen Wald, um ein wenig zu skirmen und irgendein Honk hat die Polizei angerufen, weil der es verdächtig fand, dass da mehrere Fahrzeuge am Waldrand parkten und da Leute in Tarnkleidung ausgestiegen sind. Dann kam die Polizei da an und hat uns ne halbe Stunde lang gesucht (ist wirklich ziemliche Wallachei da). Joa, und so is das dann gekommen. Angeklagt wurden wir aber nur wegen illegalem Waffenbesitz, nicht wegen Führen..

    Ich habe mal den Händler kontaktiert, bei dem ich die Waffe erworben habe und dieser weist natürlich - auf den BKA Bescheid verweisend - alles von sich ab und meint, ich solle mich an GSG wenden, da die Waffen von denen importiert werden. Da dieser BKA Bescheid aber offenbar ungültig ist, halte ich es für eine Sauerei, dass die Händler sich trotzdem darauf stützen können und die Waffen vertreiben. Da hätte schon längst gegen vorgegangen werden müssen, aber stattdessen zieht der kleine unschuldige Privatmensch wieder die Arschkarte...

    germi: Eine CE-Kennzeichnung hatte die Waffe soweit ich weiß.

    /edit

    LOL in dem Schreiben vom BMI steht jetzt wieder drin, dass der BKA Bescheid gültig ist? Was ist denn das für ein hin und her... also ich weiß jetzt immer noch nich, ob ich die Waffe besitzen darf oder nicht.

    Hab ich irgendeine Chance die Waffe wiederzubekommen? Es geht zwar "nur" um 120€, aber mir geht es ums Prinzip. Wenn ich Geld hätte, würd ich da richtig gegen angehen...

    Der BKA Feststellungsbescheid ist am 27.04.07 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe als ungültig erklärt worden.. d.h. die Grenze liegt nun nicht mehr bei 0.5J sondern bei 0,08J, aber das gilt ja scheinbar nur für halbautomatische Waffen. Die Vollautomaten sind wie es aussieht schon immer verboten gewesen..

    Auf jeden fall kotzt mich das ein bisschen an. Überall wird das Teil als freie Spielzeugwaffe verkauft, ich kauf mir die und werd sofort angeklagt... kanns nich sein!

    Ich blick da sowieso nicht mehr durch jetzt.. darf ich meine anderen Waffen (RWS C225, KJW M9 Military Full Metal, KJW P229 Rail Full Metal) überhaupt noch besitzen? Die sind ja viel heftiger als die popelige R8, aber da die halbautomatisch sind, geht das wohl, wa?


    @ hav :

    Die R8 gibt es z.B. bei Begadi, bei Airsoft24, aber auch bei Ebay und Egun.

    Hi,

    ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Wellfire R8 gekauft. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische Softairwaffe aus Kunststoff mit einer Geschossenergie von 0,33J (das wurde vom Beschussamt getestet, nachdem die Polizei die Waffe bei mir sichergestellt hat).

    Nachdem mir die Waffe abgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft mich erstmal wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt. Das Verfahren hat jetzt 10 Monate gedauert und vor paar Tagen kam das Urteil:

    Der Besitz dieser Waffe ist tatsächlich eine Straftat und deswegen bekomme ich die Waffe auch nicht zurück. Da ich diverse Unterlagen vorgelegt habe, laut denen der Besitz und das Führen erlaubt sind (unter anderem ein Bescheid vom BKA), wurde ich nicht verurteilt, da die Staatsanwaltschaft zu meinem Gunsten entschieden hat, dass ich bezüglich der Rechtslage einem unvermeidbaren Irrtum unterlegen war.

    Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft basieren auf $ 51 WaffG
    Hier mal die entsprechenden Stellen:

    So wie ich das da verstehe, ist es wirklich so, dass vollautomatische Waffen aller Art grundsätzlich verboten sind, egal welche Geschossenergie die haben.

    Ich würd jetzt mal gern wissen, warum die Waffe überall an über 14-Jährige verkauft wird und jeder Laden schreibt, dass die Waffe nicht unters Waffengesetz fällt. Warum werden die ganzen Läden nicht angezeigt? Die betreiben da doch Handel mit illegalen Waffen... und der unwissende Kunde ist dann der Gelackmeierte.

    Die Griffe sind auch bei Vollmetallwaffen aus Kunststoff, das ist normal so. Aber bei den Plastikwaffen ist - bis auf den Schlitten und einige Innenteile, halt alles andere auch aus Plastik. Schlecht sind die dadurch sicherlich nicht, aber die Lebenserwartung ist dann vermutlich etwas kürzer als bei Vollmetall, aber das wird schon gehen...

    Also ich persönlich würde bei BlowBack Pistolen ungern Plastik nehmen. Das Problem ist allerdings: fast alle sind aus Plastik und es bleiben nur noch sehr wenige übrig, die dann in Frage kommen. Optisch gefällt mir die P8 zum Beispiel auch sehr gut, aber da sie aus Plastik ist, habe ich sie nicht genommen. Ich hab mich daher damals für die KJW Full Metal M9 Military entschieden und das Teil ist echt astrein. An der Verarbeitung kann ich nichts aussetzen und die Schussgenauigkeit ist in Ordnung (an Ergebnisse, die man mit stärkeren CO2 Pistolen erreicht, kommt das natürlich nicht ran). Der BlowBack Effekt ist sehr ordentlich - ich betreibe die Waffe mit Begadi TOP Gas. Also die M9 kann ich nur empfehlen. Die S26 oder die P229 wollt ich mir auch noch holen - ich denke, mit der macht man auch nichts falsch. Aber vielleicht tun die Plastik-Modelle es ja auch - ich kann das nicht genau sagen, da ich so eine nicht habe - aber ich stell mir das irgendwie etwas heikel vor ^^

    Hi,

    habe gerade mal wieder ein wenig mit meiner KJW Full Metal Beretta geschossen und dabei ist mir mal so eine Frage aufgekommen:

    Wie groß ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Schlitten sich beim Feuern löst und mir in die Fresse fliegt?

    Weil der Rückschlag ist schon ziemlich heftig und wenn ich mir vorstelle, das Teil abzukriegen, ist mir schon ein bisschen Bamme beim Schiessen :n23:

    Daher wollt ich mal geklärt haben: ist der Schlitten ausreichend gesichert oder ist es denkbar, dass der sich wirklich mal löst und einem wohlmöglich ins Gesicht donnert?

    Ich stehe momentan vor derselben Frage - P226 oder P229?

    Ok, also leistungstechnisch sind die gleich meint ihr?
    Optisch gefällt mir ja die 229 besser, aber die ist mit 800gr ziemlich leicht, oder?
    Warum ist denn die 226 so viel schwerer?
    Von der Größe sind die doch gar nicht so unterschiedlich..


    @ Agent Kohn : welche hast du nun genommen und was sagste dazu?