Angezeigt wegen illegalem Waffenbesitz

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 14.541 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2007 um 08:02) ist von Ulrich Eichstädt.

  • ... was aber doch nicht umgekehrt heißt, dass es sich um Spielzeug handelt, wenn es ein CE-Zeichen trägt. Ich verstehe die Argumentation nicht, nach der du sagst, wenn die Waffe ein CE-Zeichen hat, wurde sie zu Unrecht eingezogen.

    Das Gericht hat doch völlig anders argumentiert, nämlich dass es sich um eine Waffe handelt, die unters Waffengesetz fällt und deshalb als Vollautomat verboten ist. Und das hat ja nichts mit dem CE-Zeichen zu tun.

  • Aber gerade der BKA-Bescheid und die EU-Richtlinie besagen doch das wenn weniger als 0,5J und CE-Zulassung hat es Spielzeug ist und somit nicht dem WaffG unterliegt. Daher ist das doch Schwachsinn! Die haben ja sogar die E0 bestimmen lassen und da kam wohl 0,33J oder so raus.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hab ich doch oben geschrieben: für die Gerichte ist das deutsche Waffengesetz entscheidend und nicht irgendwelche BKA-Bescheide oder europäischen Richtlinien. Das ist doch gerade das Problem.

  • Oooch - das ist doch einfach:
    Bei dem Spielzeug handelt es sich halt, wenn man im WaffG blättert, um eine Waffe... ;)

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  • Also im Prinzip hängt doch alles von diesem BKA Bescheid ab, oder sehe ich das falsch?

    Wenn dieser gültig ist, liegt die Grenze für Spielzeugwaffen bei 0.5J, was wiederum bedeutet, dass die eingezogene Waffe ein Spielzeug ist und das Gericht nicht mit $ 51 WaffG argumentieren kann. Demnach müssten die mir die Waffe aushändigen.

    Wenn der Bescheid aber ungültig ist, wäre das Gericht im Recht, denn dann würde die R8 nicht mehr als Spielzeug gelten und $ 51 wäre gültig.

  • Da wird gedreht und gewendet wie man es braucht. Am besten anzeigen bei der EU damit das Spielchen hier endlich mal ein Ende hat..immer meckern von wegen die anderen Länder setzen EU-Richtlinien nicht um und blockieren die ach so tolle Verfassung, aber dabei sollte Frau Merkel erstmal vor der eigenen Haustür kehren! :evil:

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  • Das Gericht sagt ja nun, dass der BKA Bescheid keine Wirkung hat...

    Jetzt ist die Frage, ob ich da noch irgendwas gegen machen kann oder ob ich das so hinnehmen muss...

  • Wobei die BRD bereits 1979 verurteilt wurde da sie die Warenverkehrsfreiheit beschränkt hat. Ging zwar um Likör, aber das ist ja erstmal uninteressant.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Cassis-de-Dijon-Entscheidung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Warenverkehrsfreiheit

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  • Da kommt dann aber wieder das Problem ins Spiel dass sich niemand traut was
    zu tun wenns um Waffen geht. Beziehungsweise niemand etwas tun will solange
    man entscheiden kann wies einem passt.

    Sich an "die EU" zu wenden hätte sicherlich Sinn, aber nur dann wenn man die
    richtige Stelle erwischt und wohl auch nur wenn man selbst wichtig ist. Oder
    viele.

    Jedenfalls befürchte ich dass du deine R8 wohl abschreiben kannst.

    lg, Martin.

    - inaktiv -

    Einmal editiert, zuletzt von Arcubalista (16. Juli 2007 um 00:37)

  • Zitat

    Original von Acidx
    The-1st: Ich war mit ein paar Kumpels in einem abgelegenen Wald, um ein wenig zu skirmen und irgendein Honk hat die Polizei angerufen, weil der es verdächtig fand, dass da mehrere Fahrzeuge am Waldrand parkten und da Leute in Tarnkleidung ausgestiegen sind. Dann kam die Polizei da an und hat uns ne halbe Stunde lang gesucht (ist wirklich ziemliche Wallachei da). Joa, und so is das dann gekommen. Angeklagt wurden wir aber nur wegen illegalem Waffenbesitz, nicht wegen Führen..

    Oha....
    dann hat du aber Glück gehabt. Ich hätte auch die Polizei gerufen. Für Skirmer die im Wald rumtrampeln habe ich kein Verständniss, sorry. Du bist einer von vielen denen wir irgendwann zu verdanken haben das Softairs bald ganz vom Markt verschwinden :evil: Sorry, aber so sehe ich das. Die hätten dir ruhig paar Sozialstunden aufbrummen können. Die Softair kannst du vergessen..die wurde sicher schon eingeschmolzen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Arcubalista
    Jedenfalls befürchte ich dass du deine R8 wohl abschreiben kannst.


    Ja, das denke ich auch. Das ist zwar die reinste Verarschung, aber ich glaube, das bringt wirklich nichts, dagegen noch irgendwas zu unternehmen.

    Die Staatsanwaltschaft erwartet von mir nun noch eine Rückmeldung, in der ich zum Ausdruck bringe, dass ich damit einverstanden bin, dass die die Waffe behalten. Das muss ich dann wohl leider machen, denn wenn ichs nicht mache, leiten die ein Einzugsverfahren ein und die ganze Angelegenheit geht weiter und ich hab keinen Bock, dass die mich dann wohlmöglich wirklich noch verurteilen...

    Einmal editiert, zuletzt von Acidx (16. Juli 2007 um 00:54)

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Oha....
    dann hat du aber Glück gehabt. Ich hätte auch die Polizei gerufen. Für Skirmer die im Wald rumtrampeln habe ich kein Verständniss, sorry. Du bist einer von vielen denen wir irgendwann zu verdanken haben das Softairs bald ganz vom Markt verschwinden :evil: Sorry, aber so sehe ich das. Die hätten dir ruhig paar Sozialstunden aufbrummen können. Die Softair kannst du vergessen..die wurde sicher schon eingeschmolzen.


    Sozialstunden hätte ich wegen der Sache nicht abgeleistet. Da wäre ich gegen angegangen, auch wenn ich es mir nicht leisten kann. Mit nem Plastikspielzeug kann ich meiner Meinung nach rumlaufen wo ich will, solange ich damit niemanden bedrohe und eine Bedrohung war zu keiner Zeit gegeben. Es gibt auch verantwortungsvolle Spieler und zu diesen zähle ich, aber das interessiert eh keinen und alle werden unter den gleichen Hut gekehrt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Acidx (16. Juli 2007 um 08:27)

  • Falsch,
    auch wenn kein Führungsverbot für die Spielzeugdinger besteht...man kann immer noch eine Anzeige wegen zig anderen Sachen bekommen. Da wäre erstmal das durch den Wald laufen. Das ist meist so auch nicht erlaubt die Wege zu verlassen! Dann noch Aufsehen erregen. Was meinst du wenn die GSG9 oder so vorbei geschickt hätten.. das wäre sehr teuer geworden :new16: Ich würde auch lieber einwilligen mit der Zerstörung der Waffe und damit ist das vergessen. Wegen eines blöden Nachbarn musste ich das auch mit 3 uralten Luftgewehren machen...da waren halt auch mal paarhundert Euro weg. Da konnte auch kein guter Rechtsanwalt der sich mit Waffenrecht auskennt helfen.

    Gruß, David

    Edit: sowas ist NICHT verantwortungsvoll. Spaziergänger wussten nicht Bescheid, das ist nicht euer Wald, nichts eingezäunt..etc.

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  • Lieber Acidx,
    du zitierst da ne Menge Gesetzestext - aber eine Kopie des Urteils wäre viel interessanter.
    Und es gäbe keinen Raum mehr für Spekulationen ...

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  • Hallo,

    interessanter Thread, auch wenn ich mit Softairs nichts zu tun habe.

    Was ich oft vermisse, wenn ich so etwas wie diese Geschichte hier lese, ist Augenmaß. Von allen Seiten und weit vor juristischen Auseinandersetzungen auf 0,3 Joule Niveau!

    Augenmaß! Es ist heutzutage nicht schlau mit irgendetwas durch den Wald zu laufen, was aussieht wie wie eine Waffe, auch wenn es ein Spielzeug ist. Aber dafür habe ich Verständnis ;) ich habe mich als Jugendlicher ganz sicher auch nicht immer klug verhalten.

    Ein Gerichtsverfahren um ein 0,33 Joule Spielzeug zeigt meiner bescheidenen Meinung noch viel weniger Augenmaß, ist eher ein Indikator für eine etwas verdrehte Weltsicht, über die sich ja ganz! aktuell Politiker der ersten Garde streiten :new16:. Da aber hier im Forum zu Recht gilt "No Politics!" erzähl ich mal, von dem Stöckchen-Spiel meiner Jugend.

    Wir sind damals durch den Wald gezogen, jeder gegen jeden oder auch Gruppe gegen Gruppe. Es war schon eine Art Mutprobe, wir haben uns, sobald der "Gegner" entdeckt war, mir Stöcken beworfen. So das Zeug, was auf dem Boden rumlag. Das waren auch schon mal ziemliche Knüppel mit "blauer Fleck Garantie". Ganz sicher deutlich mehr als 0,3 Joule. Niemand, absolut niemand hätte sich darüber aufgeregt, keine Spaziergänger, keine Eltern (selbst wenn man mit Blutergüssen nach Hause kam) und 100% sicher hätte niemand die Polizei gerufen.

    Es hätte geheißen: Ach, die Jungs müssen sich halt mal austoben.

    Die Welt ist komplizierter geworden, und hier und da vermisse ich persönlich etwas Augenmaß.
    Was aber nichts daran ändert, dass es die Schlauen sind, die Augenmaß beweisen. Und die Schlauen, hoffe ich einmal, lesen hier im Forum.

    Gruß
    Musashi

  • Tja,
    damals als Neandertaler warens noch Stock und Steine :nuts: Nun sind es halt echt aussehende Spielzeuge. Da liegen Welten dazwischen. Was heutzutage gemacht wird find ich auch übertrieben...damals hat man sich was auf die Nase gegeben..heute muss man schnell jemanden anzeigen :new16: Ach ja, damals war echt alles besser.

    Gruß, David

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  • Das Augenmaß kannst du heute nicht mehr erwarten, das Urteil ist in meinen Augen nur dafür da um sozusagen ein Exempel zu statuieren, mehr nicht! Man will zeigen man tut was, aber die wirklichen Probleme in der Thematik illegaler Waffenbesitz werden nicht angegangen.

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