... was aber doch nicht umgekehrt heißt, dass es sich um Spielzeug handelt, wenn es ein CE-Zeichen trägt. Ich verstehe die Argumentation nicht, nach der du sagst, wenn die Waffe ein CE-Zeichen hat, wurde sie zu Unrecht eingezogen.
Das Gericht hat doch völlig anders argumentiert, nämlich dass es sich um eine Waffe handelt, die unters Waffengesetz fällt und deshalb als Vollautomat verboten ist. Und das hat ja nichts mit dem CE-Zeichen zu tun.