Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.979 Antworten in diesem Thema, welches 289.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2024 um 23:43) ist von kevin231o.

  • In meinem normalen Alltag, fühle ich mich jedenfalls kein bißchen eingeschränkt.

    Ja, da gibt es bis jetzt immer noch genug Alternativen im "normalen Leben".

    Es gibt allerdings schon subjektive Einschränkungen, die jeder anders empfindet.

    Beispielsweise wenn man ein ganz bestimmtes, spezielles Modell aus ganz bestimmten Stahl für den Alltag haben möchte, dieses aber einfach nicht in der "freien" Version auf dem Markt gibt. Ein etwas anderes Messer ist dann halt ein Kompromiss, welches man persönlich sehr schade findet.

    Grüße - Bernhard

  • Ich bin mit dem LKW durch halb Europa kutschiert und immer Messer dabei.

    Als Berufskraftfahrer kannst Du auch während Deiner Arbeit relativ leicht das Führen eines nicht 42a konformen Messers begründen. Vielleicht auch im Ausland.

    Ob Du darüber hinaus in der Freizeit oder auf Deinem Dorf damit leben kannst, eventuell eine Ordnungswidrigkeit zu verantworten - bleibt Dir überlassen. Über den Verlust irgendwelcher Scheine oder Berechtigungen musst Du Dir wohl keine Gedanken machen, wenn Du keine solche besitzt.

    Also subjektiv ist für Dich aus Deiner Sicht alles in Ordnung. Dann kann man ja nur wünschen dass alles so bleibt und die Statistik des jahrelangen nicht kontrolliert werden, weiterhin nicht gestört wird.

    Grüße - Bernhard

  • Ich hab mir jetzt das bestellt. Da kann keiner was sagen... :D

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  • Ich denke es macht für das Opfer einen erheblichen Unterschied ob es mit einem 42a konformen 12cm feststehendem Messer oder einem 8cm Einhandmesser mit Klingenverriegelung gemeuchelt wird.

    Sarkasmus Ende, und verständnisloses Kopfschütteln.

    Ein einfaches und sicheres Taschenmesser verbieten und gleichzeitig ein größeres feststehendes erlauben, das kann mir keiner erklären.

  • Ein einfaches und sicheres Taschenmesser verbieten und gleichzeitig ein größeres feststehendes erlauben...

    Das ist doch falsch was Du hier schreibst.

    Bei Taschenmessern gibt es sogar gar keine Größenbeschränkung, wenn es ein Zweihand-Messer ist.

    Grüße - Bernhard

  • Ich denke es macht für das Opfer einen erheblichen Unterschied ob es mit einem 42a konformen 12cm feststehendem Messer oder einem 8cm Einhandmesser mit Klingenverriegelung gemeuchelt wird.

    Sarkasmus Ende, und verständnisloses Kopfschütteln.

    Ein einfaches und sicheres Taschenmesser verbieten und gleichzeitig ein größeres feststehendes erlauben, das kann mir keiner erklären.

    Könnte mir vorstellen dass der Gedanke war, dass ein Einhandmesser welches verriegelt sich halt unauffällig ins Felde führen lässt, während ein Fixblade mit 25 cm Gesamtlänge eher auffällt bevor es zum Einsatz kommt.

    Was machst du denn so mit deinem Messer? Wo ein UKPK nicht ausreicht und dein Paramilitary 2, zwingend zugriffsbereit in der Tasche stecken muss?

    :modo:

  • was ist der sinn der abkürzungen ? also, außer , das man es nicht ausschreibt...

    Na das man sich 4 Wörter spart.

    Das UKPK ist eigentlich relativ bekannt und wer mit UKPK nichts anfangen kann? Kann es mit United Kingdom Pen Knife genausowenig.

    Ich mache nichts was ein UKPK nicht auch könnte, aber ich finde die Handhabung eines PM2 einfach besser und nebenbei ist es ein tolles Finger Fidget.

    Na das meinte ich halt, bis auf die Messerstecher ist halt niemand eingeschränkt wenn man von der Praxis ausgeht.

    Du kannst ja auch dein PM2 aus der verschlossenen Tasche holen, um deinen Apfel zu schälen. Wäre in dem Moment ja ein anerkanntes Bedürfnis.

    Edit: Und allgemein der Arbeitstag ist ja auch mit abgedeckt wo du dein PM2 legal führen kannst, nur der Arbeitsweg nicht.

    Dass der 42a keinen Sicherheitsgewinn bringt ist mir natürlich auch bewusst, einen Cowboy mit geholsterter SSW und 30 cm Arizona Toothpick am Rig, möchte ich anderseits, auchnicht frei rumrennen sehen.

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (2. April 2023 um 20:20)

  • Der Sinn des §42a war eigentlich mal, eine Handhabe zu haben, bei jugendlichen "Prolls, Assis, Möchtergerngangstern", um ihnen ihre Spielzeuge einzukassieren.

    Da ein Verstoß nur eine Ordnungswidrigkeit ist, hätte ein Polizist die Möglichkeit, ihn zu ignorieren, wenn Opa Heinz einen Einhänder in der Tasche hat.

    Aber wie bei den meisten Personengruppen gibt es auch bei der Polizei so ziemlich jede Stufe der Kompetenz und Menschenfreundlichkeit.

    Und viele gehen halt auch gerne auf Nummer sicher.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich liebe mein BPS. Die Qualität für das Geld ist unschlagbar und die Lederhülle kann sehr locker mit viel viel teureren mithalten. Wenn nicht besser.

  • Hab jetzt noch das kleine BeaverCraft BSH2 bestellt. :love:

    Wegen dem BPS Messer hab ich vorhin mit DHL telefoniert.

    Das spielt ja seit Freitag Ping Pong. In der Region angekommen, fehlgeleitet, in der Region angekommen, fehlgeleitet...

  • Denke, habe die Herkunft dieses Bajonett. Ist ein Steyr-Mannlicher 2. WK. Für die Interessierten.

    Piratenbraut