Polizei hat Waffe

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 12.873 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2007 um 23:45) ist von freedom.

  • oh mann... hab mir ne p88 gaspistole gekauft und hab sie heute bekommen... und ja klar ich weiß es ist verboten, aber ich wollte sie halt einfach mal ausprobieren... alleine schon um zu wissen ob sie ok ist. eigentlich kein problem, bin auf ein feld gefahren und hab n magazin durchgeschossen und bin dann wieder zu meiner wohnung gefahren - und 10minuten später ruft der halter des fahrzeugs mit dem ich gefahren bin mich an und sagt: hey die bullen haben angerufen und meinten mit dem auto is jemand gefahren der ne waffe abgefeuert hat.

    und habs ihm halt gesagt und so - und 5 min später waren die grünen dann da und meinten so, ja also selbst wenns nur probeschüsse waren - wir müssen die waffe beschlagnahmen und so (war mir ja klar aber ich dachte sie würden vielleicht ein auge zudrücken).

    ok könnte noch bisschen was erzählen aber nun zu meiner frage:

    wie bekomm ich sie schnellstmöglich wieder - hab ihr erfahrungen (ich weiß der staatsanwalt kann sie einbehalten wenn er meint :)) --- also ob anwalt was bringt (bin bei nem guten...) oder ob man sich net kümmern soll weils fast keine chance gibt ... etc.


    DANKE!
    und sorry ... aber jeder macht mal fehler :)

  • ein Feld ist ein Privatgrundstück und da du die waffe ja nur dorthin transportiert hast kann da eigendlich keiner was zu sagen, außer der Eigentümer des Feldes natürlich.
    Du hast ja die Waffe ordendlich verschlossen dorthin transportiert also hast du sie ja auch nicht geführt.

    Oder lag sie etwa durchgeladen auf dem Beifahrersitz? :confused2:

  • Öhm, um die Waffe würde ich mir mal jetzt gar keine Gedanken machen. Die ist nämlich weg und Du wirst sie auch nicht wieder bekommen. Wenn Du einen guten Anwalt hast, dann geh hin. Alles weitere wird der Dir dann sagen :)

  • Zitat

    Original von steffirn
    ein Feld ist ein Privatgrundstück und da du die waffe ja nur dorthin transportiert hast kann da eigendlich keiner was zu sagen, außer der Eigentümer des Feldes natürlich.
    Du hast ja die Waffe ordendlich verschlossen dorthin transportiert also hast du sie ja auch nicht geführt.

    Oder lag sie etwa durchgeladen auf dem Beifahrersitz? :confused2:

    Aber muss befriedetes Gelände nicht vor unbefugtem Betreten gesichert sein, d. h. ein Zaun oder irgend sowas vorhanden sein? Und ich glaube nicht, dass er vorher das Einverständnis des Besitzers eingeholt hat, oder?

    Also soweit kein KWS da ist, kann man ja nichtmal verteidigen, dass man sich von einem Wildtier bedroht gefühlt hatte oder ähnliches... Sieht also schlecht aus...

    MfG, Mike.

  • Die Waffe ist weg soviel dazu :new16: :new16:
    Du hast ausserhalb befriedetem Grungstück geschossen, sowas gehört sich nicht :evil:

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (24. Mai 2007 um 00:24)

  • Tja, wie heißt es doch so schön: "Wer nicht hören muss fühlen..." :confused2:

    http://www.muzzle.de/N4/Schreckschu…fenschein_.html

    Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf öffentlichem Grund war und ist untersagt.

    Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.

    Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.
    Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn:

    - das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),
    - der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,

    - nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden.
    - Ausnahme bilden lediglich Fälle der Notwehr oder des Notstandes, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel! (§§ 32 ff. StGB)

    Bei der Verwendung von pyrotechnischer Munition (Leuchtsterne, Pfeif- und Rattergeschossen, etc.) muss sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dies kann in der Regel nur durch senkrechtes Schießen nach oben bei geeigneten Wetterbedingungen (wenig Wind) und ausreichend großen Grundstücken erfolgen.

    Selbstverständlich ist dieses Schießen nur innerhalb der amtlich genehmigten "Knallzeit" zulässig. (Silvester)

    Die pyrotechnische Munition muss eine Zulassung der Klasse "BAM PM I" haben, das Schießen mit Seenotsig- nalen (BAM PM II; BAM PT II) ist nicht zulässig.

  • Tja,
    eigentlich ist da nix mehr hinzu zu fügen...es kann sein das wenn du nicht vorbestraft bist das die Sache gut für dich ausgeht, also nur die Waffe behalten wird und die dann nichts weiter unternehmen, das ist sehr oft so da die andere Sachen zu tun haben! Ich kann dich ja verstehen das es dir in den Fingern gejuckt hat bei der neuen Pistole...aber unsere Gesetze werden halt immer strenger :confused2: Vorbei die schöne Zeit wo man einfach mitm LG in den Wald ging und niemand sich beschwerte, eher fragte ob man auch mal schiessen darf. Good old times... :( Aber kannst ja berichten was passiert.

    Gruß, David

    @Gunimo..Selbstverständlich ist dieses Schießen nur innerhalb der amtlich genehmigten "Knallzeit" zulässig. (Silvester)

    Bist du dir da 100% sicher...ich hab was gelesen das man das ganze Jahr über auf seinem eigenen Gründstück Pyros abfeuern darf!

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Tja,
    eigentlich ist da nix mehr hinzu zu fügen...es kann sein das wenn du nicht vorbestraft bist das die Sache gut für dich ausgeht, also nur die Waffe behalten wird und die dann nichts weiter unternehmen, das ist sehr oft so da die andere Sachen zu tun haben! Ich kann dich ja verstehen das es dir in den Fingern gejuckt hat bei der neuen Pistole...aber unsere Gesetze werden halt immer strenger :confused2: Vorbei die schöne Zeit wo man einfach mitm LG in den Wald ging und niemand sich beschwerte, eher fragte ob man auch mal schiessen darf. Good old times... :( Aber kannst ja berichten was passiert.

    Gruß, David

    @Gunimo..Selbstverständlich ist dieses Schießen nur innerhalb der amtlich genehmigten "Knallzeit" zulässig. (Silvester)

    Bist du dir da 100% sicher...ich hab was gelesen das man das ganze Jahr über auf seinem eigenen Gründstück Pyros abfeuern darf!


    Du darfst das ganze Jahr pyros abfeuern jedoch brauchst du dann ne genehmigung für das "feuerwerk"

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

  • na ja, dass die Waffe eingezogen wurde ist fast normal.
    Ausser - gab es eine Strafanzeige?

    Weshalb waren die Ordnungshüter eigendlich bei Dir?
    Hast Du sofort zugegeben, mit einer Signalpistole geschossen zu haben?
    Hast Du sie daraufhin auch in Dein Haus gelassen?

    Sind alles Fragen, die wichtig sein könnten, wenn es zu einer Anzeige von den Behörden kommt.
    Und Du musst den Behörden überhaupt keine Auskunft erteilen.
    Die stellen nur sicher und wollen natürlich horchen, was sie gegen Dich unternehmen können.
    Brauchst gar nix sagen, nur gewähren lassen.

    Und die Waffe muss Dir wieder ausgehändigt werden, wenn sichergestellt ist, daß damit keine Straftat vollbracht wurde.

    Oder Deinen Eltern, falls Du nicht strafmündig bist.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • ja es dürfte schon ne straftat sein oder.... von daher ich weiß nicht... glaube die chancen sind sehr gering sie wieder zu bekommen oder?

    werde später noch mal zu dem thema antworten (bin gerade in der arbeit ;)

    danke aber schon mal für die antworten!

  • ah aber noch was: wenn die anzeige vom staatsanwalt fallen gelassen wird - dann müsste ich sie doch wieder bekommen weil sie dann nicht mehr bestandteil einer straftat ist oder???

  • ich meine sie wird erst dann fallen gelassen wenn du auf rückgabe der waffe verzichtest.. ansonsten gibt es ne verhandlung o.ä.

  • Hallo.

    Der Hauptvorwurf wird wohl dahin gehen, dass Du die Waffe ohne KWS geführt hast. Oder hast Du ausgesagt, Du hättest sie ordnungsgemäß transportiert, also nicht geladen, nicht zugriffsbereit und von der Munition getrennt?

    Das Schießen auf einem Privatgrundstück, auch wenn es nicht das eigene ist und ohne dabei jemanden zu bedrohen, wird wohl nicht so gravierend sein. Du hast ja die Waffe zu keiner Straftat und nicht auf öffentlichem Gelände benutzt. Vielleicht ist es sinnvoll, mit dem Eigentümer zu sprechen.

    Falls Du bisher noch nicht wegen anderer Delikte auffällig warst, wird man wohl das Verfahren gegen Ermahnungen einstellen, weil auch niemand zu Schaden gekommen ist und Du sicherlich auch geständig warst. Allerdings bleibt der Vorgang in den Akten und wird im Wiederholungsfall herangezogen.

    Ob Du die Waffe wiederbekommst, kann Dir wohl momentan niemand sagen. Das hängt sehr von der Tagesform der Staatsanwaltschaft ab.

    Halt uns bitte auf dem Laufenden.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von gunimo
    Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.

    Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.

    Was jetzt - Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn man den KWS hat? Ohne ist es eine Straftat, mit ist es mal dies, mal jenes, je nach Ermessen?

  • Zitat

    Original von hoerty
    ah aber noch was: wenn die anzeige vom staatsanwalt fallen gelassen wird - dann müsste ich sie doch wieder bekommen weil sie dann nicht mehr bestandteil einer straftat ist oder???

    Ein Bekannter von mir hatte mal einen ähnlichen Fall.
    Damals war der Deal so: Auf eine Strafanzeige wurde verzichtet, als er sich bereit erklärte die Waffe verschrotten zu lassen.

  • Zitat

    Original von Tilvaltar
    Was jetzt - Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn man den KWS hat? Ohne ist es eine Straftat, mit ist es mal dies, mal jenes, je nach Ermessen?

    Der KWS hat damit überhaupt nix zu tun.
    Dieser berechtigt den Inhaber lediglich, eine PBT-Waffe zu führen.
    Nicht, diese einzusetzen.
    Schau noch mal sehr genau im WaffG nach.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo.

    Der KWS hat grundsätzlich damit schon was zu tun. Die Waffe muss ja erst einmal auf das Grundstück zum Schießen gekommen sein. Ohne KWS hätte sie nur gem. den gesetzlichen Bestimmungen transportiert werden dürfen. Mit KWS kein Problem.

    Nun wissen wir nicht, was der Threadstarter bei der Polizei ausgesagt hat. Waffe geführt oder transportiert?

    Das Schießen ist eine andere Sache. Dafür ist es tatsächlich unerheblich, ob jemand einen KWS hat oder nicht. Da aber durch das Schießen niemand zu Schaden gekommen, bedroht oder genötigt worden ist, sehe ich hier nicht unbedingt das Problem.

    Gruß.

    sundog

    Einmal editiert, zuletzt von sundog (24. Mai 2007 um 11:47)

  • Wenn man der Polizei schon viel erzählt hat, ist das schon schlecht.
    Alles müste eben aus anderer Quelle bewiesen werden.
    Wenn mich schon jemand warnt, bin ich doch vorbereitet.
    Etwas blauäugig das ganze.

  • nach den Angaben ist es völlig egal, ob mit oder ohne KWS.
    Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte Abfeuern von Kartuschenmunition.
    Die Polizei stellt nur sicher - ohne jede Wertung. Die Wertung übernimmt dann der Staatsanwalt. Wenn überhaupt bei solchen eigendlich strafunrelevanten Dingen.
    Anders könnte es aussehen, wenn ein lieber Nachbar Strafanzeige gestellt hätte.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)