Drohen mit SSW

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 15.262 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2007 um 16:56) ist von Borath.

  • ich frage mich ernsthaft, was es bringen soll, in der Öffentlichkeit mit weithin sichtbarer SSW rumzulaufen. Oder diese noch in der Hand spazierenzutragen.
    Wir sind doch nicht in den dunklen Ecken von Manhattan.

    Durch sowas kommt wirklich der legalwaffenbesitzer in Verruf, und das wird dann auch wieder als Vorwand rangezogen, die Daumenschrauben in puncto WG noch etwas enger zu machen.

    ich wäre bei solch einen Fall für einen Entzug des KWS einfach um die anderen Legalwaffenbesitzer zu schützen.

    Ich selbst habe keinen KWS, meine SSW hat nur einmal im Jahr Ausgang am 31.12. und da auch nur verdeckt bis zum Zielort.


    Mormel

  • Naja, das ist auch nicht legal. Es sei denn die Waffe ist in einem Behältnis (also nicht zugriffsbereit) und ungeladen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von GamoPt80
    Erst der, der in eine echte 357 Magum reingeguckt hat!
    Der soll sichbitte hier mal melden!

    Ich durfte/musste in den Lauf eines G3 schauen. War verbunden mit viel Ärger da der Ausbilder meinte ich hätte das Gewehr nicht ordentlich gesäubert.Reaktion von mir :G3 an die Seite gestellt und meinem Kameraden geholfen. 10 Minuten später dann erneute Inspektion des Laufes durch meinen Ausbilder. Zitat vom Ausbilder: " Ja geht doch warum nicht gleich so ?? Ein Kommentar dazu hab ich mir verkniffen da unsere Stube immer irgendwie auffiel.


    War ein Schwank aus meiner Grundausbildung.

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (12. Mai 2007 um 01:39)

  • Tja, bei mir war es auch beim Bund. Elf Tage Wache bei den Amis gemacht. Wir hatten dafür unsere G36 dabei, und während der Wachzeit ein volles Magazin mit 30 Schuss scharfer Munition in der Waffe.
    Ein Kamerad und ich wollten die anderen Kameraden die gerade Wache geschoben hatten ablösen. Ein Kamerad meinte dann ich habe gehört du hast Schei?e über mich erzählt. Er lädt das Gewehr fertig zielt auf mich, entsichert und drückt ab!

    Nein, es machte nur klick statt bumm. Die Kachel hat das volle Magazin ein Stück unten rausgezogen so dass es noch so im Magazinschacht hing, aber der Verschluss über die oberste Patrone hinwegfuhr ohne sie ins Lager zu befördern. Dann war Polen erstmal offen, er meinte das wäre ja nur ein Spaß gewesen....was manche unter Spaß verstehen :evil:

    Und das dann auch noch mit nem vollen Magazin! :new16:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Germi, da wäre mir das Herz aber ganz tief in die Hose gerutscht.
    Ich hoffe du hast den "Kameraden" zivilrechtlich mal ordentlich angezeigt. Mit Rechtsverdreher hoffentlich.

    Solche Knallköpfe müssen gemaßregelt werden, und zwar nicht nur intern in dem Sauladen(BW)

    Gruß
    B

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Ich hatte auch insgesammt 12 mal Wache.
    Einmal davon werd ich es auch nicht vergessen. Ein Kamerad von mir, also so ein Hirsch sozusagen, der hat bei ner Einlasskontrolle in die Kaserne 4 Autos hintereinander gehabt zu kontrollieren. Einer von diesen Personen in nem Faghrzeug hat seinen Ausweiß an die Fahrerscheibe hingehalten und ist langsam durch die Wachstelle gefahren ohne zu halten. Also ist der Wachsoldat mit der gezogenen P8 hinter dem Auto hergerannt. Der OVWA und der Stelli kammen aus der wache raus, rissen den Wachsoldat zu Boden und nahmen ihn in Sicherheitsverwahrung. Darauf hin der Wachsoldat, als mann ihn fragte was das sollte, meinte er das er den Ausweiß des Mannes im Fahrzeug nicht gesehen und nicht gescheit kontrollieren konnte.
    Dieser Wachsoldat kam leider noch aus meiner Teileinheit und ist SAZ 4.
    Natürlich wurde er darauf hin nach diesem Vorfall erstmal nicht vom OG zum HG befördert. :laugh:

    SM Modelle (RHÖNER Sportwaffen) + Record Firearms + EM-GE

    Suche EM-GE Mod. 6d aus letzter Produktionsreihe (rotes Kunststoffköfferchen) und EM-GE Mod. 64 Stakkato auch aus letzter Produktionsreihe mit rotem Köfferchen, mit roten Griffschalen im Neuzustand für Sammlung.

  • Aber trotzdem, um auf das Thema zurückzukommen: Es ist doch absolut schwachsinnig mit einer (egal welcher ) sichtbar getragenen Waffe heumzulaufen, oder? Wenn Kinder zu Karneval mit Holster, Sheriffstern und Spielzeugpistole rumlaufen, normal. Aber als Erwachsener mit ner Freien? Auf der Straße? Im Laden?
    Da kann man doch nur den Kopf schütteln und der Nachbar ruft sofort die Polizei! Nee, also wirklich, das schadet nicht nur unserem Hobby sondern gehört nach meiner Ansicht verboten! Dass überhaupt ein vernünftiger Mensch auf so eine Idee kommT!!???

    Sorry.

    3 Mal editiert, zuletzt von FFox (12. Mai 2007 um 22:16)

  • Eine Waffe sichtbar zu führen ist hierzulande nicht üblich und führt zu entsprechenden Irritationen und Reaktionen.

    Ganz gleich, ob es eine Gasknarre oder Softair ist.

    Von mir aus könnte man dies im WaffG gerne explizit verbieten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Eine Waffe sichtbar zu führen ist hierzulande nicht üblich und führt zu entsprechenden Irritationen und Reaktionen.

    Ganz gleich, ob es eine Gasknarre oder Softair ist.

    Von mir aus könnte man dies im WaffG gerne explizit verbieten.

    Seh' ich ganz genau so!

    Die Geschichte hört sich für mich eher so an:

    Du fährst in deinem Auto durch die Stadt, von hinten kommt ein Auto, drängelt und hupt aus welchem Grund auch immer. Du fühlst dich angepisst, holst deine SSW unterm Sitz hervor und fuchtelst damit vor der Scheibe umher!

    ... Such dir lieber wirklich nen guten Anwalt :new16:

  • Wenn ich nicht (zu Recht) befürchten müsste, mir dafür eine Verwarnung einzufangen, würde ich jetzt sagen, dass es schon seinen Grund haben wird, wenn es da einer nötig hat, sich eine fette Waffe sichtbar in die Hose zu stecken. ;)

    Aber immerhin kann man glücklicherweise im 99,9% der Fälle davon ausgehen, dass Leute, die ihre Waffe sichtbar tragen (wenn sie keine Uniformträger sind), niemals in der Lage wären, die Kriterien des WaffG zur Erlangung einer WBK, geschweige denn eines Waffenscheins zu erfüllen, es sich also nur um eine freie Waffe oder um eine Spielzeugsoftair handeln kann.
    Insofern kann es sich dabei doch eigentlich nur um einem armen Kerl mit erheblichen Minderwertigkeistkomplexen handeln, es besteht also kein Grund zur Sorge.

    Wer wirklich eine scharfe Waffe trägt, und das gilt für die guten wie für die bösen Buben, wird sie immer verdeckt tragen, um ja keine Aufmerksamkeit zu erregen.
    Ich habe auch lange (legal) verdeckt eine scharfe Waffe getragen und das erste, was sie uns eingeschärft haben, war, sie niemals zu zeigen und sie nur zu ziehen, wenn wir absolut keine andere Wahl haben.

    Wenn ich sowas lese, beginne ich wider meine eigene Überzeugung tatsächlich Verständnis für die Leute zu entwickeln, die eine Verschärfung des Waffenrechts fordern. :(
    Manche Leute muss man wohl tatsächlich sogar von freien Waffen fernhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von MarkK (13. Mai 2007 um 12:38)

  • Das Thema "sichtbar führen" ist ja nun nicht ganz einfach. Was bedeutet "sichtbares Führen"? Wenn ich zu Winterszeit mit einer entsprechenden Jacke oder einem Mantel eine SSW an einem Gürtelholster führe ist die Waffe zwar nicht sichtbar, könnte aber zumindest vorübergehend sichtbar werden wenn ich mit der Hand in meine rechte Gesäßtasche greife um meinen Geldbeutel hervorzuholen. Bedingt sichtbares Führen?

    Sommers trage ich für gewöhnlich keinen Mantel, und diese Konstellation ist ganz sicher "sichtbares Führen".

    Selbiges gilt für Schulterholster. Die einzige Weise, die man 100% als nicht sichtbares Führen definieren könnte wäre das Führen in einer geschlossenen Einheit, da gibt es diese netten Waffentaschen zum Umschnallen für Kurzwaffen.

    Ich denke es hat seinen Grund warum der Gesetzgeber diesen Begriff nicht definiert hat bzw. nicht fordert daß eine SSW verdeckt getragen werden muß. Und selbst wenn dem so wäre, "verdeckt" bedeutet nicht in einem abgeschlossenen Behältnis sondern eben genau das: abgedeckt, überdeckt, nicht ohne weiteres sichtbar.

    Gruß

    Mike

  • Ja Mike, das siehst du genau richtig. Sagen wir man führt eine kleine Pistole Typ PPK, und zwar in einem Innenbundholster. So ist sie ohne weiteres unsichtbar, selbst wenn man nur ein T-Shirt trägt. Wenn man sich allerdings mal bücken sollte und das T-Shirt ist etwas kurz entblößt es die Waffe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Aus diesem Grunde habe ich mich für folgende Vorgehensweise entschieden, bei den zahlenmäßig geringen Anlässen wo ich tatsächlich mal eine SSW führe:

    a) ich wähle aus meinem Bestand eine relativ kleine, handliche SSW, vorwiegend ein Revolver aufgrund der Funktionssicherheit (HW37 oder HW88)

    b) Winters kommt sie in einem Sickinger an den Gürtel, recht weit nach hinten

    c) Sommers kommt sie in eine verschlossene Gürtelttasche, wo sie aufgrund ihrer geringen Größe problemlos hineinpaßt

    d) Ich folge Methode c) auch immer dann, wenn ich nicht absehen kann, ob es dazu kommen könnte, daß die Waffe im Gürtelholster sichtbar werden könnte - d. h. im Klartext bei einem Stadtbummel c), bei einem ausgedehnten Waldspaziergang b)

    Damit bin ich immer gut gefahren.

    Gruß

    Mike

  • Würde ein Stadtbummel nicht zu den öffentlichen Plätze zählen?? Shoppen mit der SSW ist doch auch untersagt, oder bin ich da falsch dran?

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Öffentliche Plätze sind keine "öffentlichen Veranstaltungen" <g> Ja, da bist du falsch informiert.

    Gruß

    Mike

    EDIT: Hier nochmal eine BGH-Entscheidung dazu:

    Urteil des BGH 1. Strafsenat, Beschluß vom 22. Februar 1991, Az: 1 StR 44/91, in dem es um die Definition des Begriffs "öffentliche Veranstaltung" geht; hier zwar im Sinne des § 39 Abs. 1 des Waffengesetzes, aber ggf. doch durchaus analog anwendbar. Auszüge der Leitsätze des o. a. Urteils:

    5. ...Der in § 39 Abs. 1 WaffG verwendete Begriff der öffentlichen Veranstaltung liegt im Grenzbereich der Versammlung einerseits, der bloßen zufälligen Menschenansammlung andererseits. "Veranstalten", etymologisch "ins Werk setzen", "herrichten" (Grimm, Deutsches Wörterbuch) bezieht sich auf ein bestimmtes "ausgerichtetes" Ereignis, dieses hat "Teilnehmer" oder "Besucher" sowie regelmäßig einen "Veranstalter" und hebt sich ab von alltäglichen Vorgängen, Ereignissen und ständig zur Benutzung vorhandenen Einrichtungen und Lokalitäten.

    6. Öffentliche Veranstaltungen im Sinne des § 39 Abs. 1 WaffG sind demnach planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. ...

    7. Eine örtliche und zeitliche Begrenztheit des einem bestimmten Zweck dienenden Ereignisses ist erforderlich, um den Begriff der "Veranstaltung" nicht uferlos auszudehnen. Dauerhafte Vergnügungen etwa, welche, wie Vergnügungsparks, Tiergärten etc., den Charakter besonderer Ereignisse verloren haben und zu festen Dauereinrichtungen sowohl in örtlicher wie in zeitlicher Hinsicht geworden sind, fallen daher nicht unter den Begriff der Veranstaltung im Sinne des § 39 Abs. 1 WaffG; andererseits sind etwa Volksfeste oder Sportveranstaltungen, solange sie sich innerhalb eines eingegrenzten Rahmens halten, auch dann erfaßt, wenn ihre zeitliche Dauer sich über mehrere Tage oder Wochen erstreckt und die Teilnehmer oder Besucher vielfach wechseln.

  • ohhh danke!!! War ich wirklich falsch dran......

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    ich wähle aus meinem Bestand eine relativ kleine, handliche SSW...

    volle Zustimmung

    aus diesem Grund gefallen mir kleine handliche SSW wie ME BAP,
    Noris Twinny, bzw die Night-Hawk (in Österreich legal da keine PTB-pflicht)

    im Fall gerechtfertigter Notwehr und nur wenn es nicht anders geht ist das erste was das Gegnüber bemerken soll Blitz+Knall

    SSW gehören meiner Meinung nach NICHT zum zeigen, drohen, angeben und dgl ;)

    ausserdem gibts ja noch Spraydosen bzw DogShock/Jetprotector

    letzteres ist komplett unauffällig, nicht einmal eine Waffe (zumindest in D - in Österr schon) sondern ein Hunde-Abwehrgerät (genauso wie ein Ultraschallsender)...

    obwohl auch das in eine Tasche (eingesteckt) gehört wird es wohl niemand auffallen wenn es auf einem Autositz liegt

  • sorry ,aber was ist bitte ein Innenbundholster? Führe keine Waffe (wär auch komisch mit nem slavia 630 :crazy2:) aber es würd mich interessieren.

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    "An der Form eines Fisches kann man erkennen, ob dieser vor dem Tod noch gelebt hat.."
    :crazy3:

  • Ein Innenbundholster ist ein Holster, das mit einem Clip am Hosenbund befestigt wird und im Bund getragen wird.
    Das hat den Vorteil, dass Dir die Waffe nicht pötzlich im Hosenbein verschwindet.

    Sowas hatte ich auch, als ich noch eine Waffe getragen habe.
    Hat den Vorteil, dass man auch im Sommer nichts sieht.
    Dazu habe ich einfach ein sportliches, weiteres Hemd getragen, das hat Falten geworfen, wo man die Form der Waffe, die darunter steckte, nicht erkennen konnte.

    Zum verdeckten Tragen eignet sich die Walther PPK besonders, weil sie tatsächlich am wenigsten aufträgt, da sie relativ schmal ist.