Braucht man für Bogen/Armbrust schießen ein befriedetes Gelände?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 7.762 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2007 um 14:28) ist von four-point-five.

  • Hi,

    Bogen und Armbrüste würden mich auch etwas neben den CO² Waffen interesieren.
    Ich wollte nur mal wissen ob man für Bogen/Armbrust schießen genauso wie bei Pistolen und gewehren und Co. ein befriedetes Gelände braucht?
    bzw. Ob ich damit in mein Garten schießen darf?

    Aber da sind halt noch andere Gärten aber wenn ich dann in schieß richtung So nen schutzaufbaue reicht das darf ich dann im garten schießen oder ist das auch nicht erlaubt?

    Vielen Dank :)

    Schöne Grüße
    Bluedragon

  • Armbrust ja da im Waffengesetz verankert als Ab18
    Bogen nein da nicht im Waffengesetz verankert sondern nur als Sportgerät
    Nur du solltest beim Bogen drauf achten dass du auf weitem Gelände schiesst was nicht bewohnt ist ;)

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • Das mit der Armbrust wollte mir eigentlich das örtliche Kripo Dezernat was für Waffendelikte zuständig ist, mal beantworten. Aus Faulheit oder erschrecken über die Gesetzeslage wurde ich wohl nicht zurückgerufen. Vlt sollte ich mal eine Anfrage beim LKA machen damit das einfürallemal gekärt ist. Falls es legal ist könnte ich den Schrieb mal zum Download stellen, dann könnt ihr den dem ahnungslosen "Team Green" mal vorzeigen.

    Übrigens gibt es noch Landesgesetze, so zb die "hessische Gefahrenabwehrverordnung". Sie berechtigt Polizisten jegliche Gegenstände vorübergehend zu konfistieren. Das kann auf alles greifen, holzlatten, Bumerang , Küchenmesser. Jedoch muss eine vermutung oder konkrete Situation bestehen das andere durch euch gefährdet werden. Sollten sie mal zu Unrecht was beschlagnahmen würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, das bringt zwar nichts, aber wen andauernd über einen Beamten Beschwerden kommen ist das nicht gerade seiner Karriere dienlich.

    Obiges Gesetz könnte also auch angewendet werden wen man im Garten schiesst, ist dann eben Ermessensache.

    Einmal editiert, zuletzt von Widowmaker (18. April 2007 um 20:04)

  • Hi,

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Widowmaker : ja würd mich mal interesieren. Da die Polizisten meist das Gesetz nicht richtig kennen und was beschlagnehmen und das unternehmen was eigentlich noch erlaubt wäre. Deswegen braucht man bei denen doch immer nen Beweis sonst wie du schreibst wird was beschlagnamt.

    Widow: ja sehr gern. Ich Schreib dir ne PN dies bezüglich.


    Schöne Grüße
    Markus "Bluedragon"

  • Wie schon andere geschrieben haben: der Bogen ist ein Sportgerät und gilt nicht als Waffe. Trotzdem sollte man natürlich darauf achten, daß Pfeile nicht das private Schiessgelände verlassen können. Als Anfänger im Bogenschiessen sollte man aber immer erst mal auf Gelände schiessen, daß weiträumig abgesichert ist - also am besten einen Parcour oder Schiesstand.
    In öffentlichem Gelände (Wald) gelten nach Bundesland unterschiedliche Waldnutzungsrechte. Wer im Wald schiesst, sollte sich also vorher gesetzeskundig machen. Ausserdem sollte man auf keinen Fall Tarnkleidung (lieber gut sichtbare Kleidung) tragen, nicht mit Broadheads schiessen (ist sowieso Unsinn im Wald) und nur Ziele benutzen, wo der Pfeil wenige Meter weiter in den Boden eindringt. Gut ist z.B. Ziele vor einem hang oder von einer kleinen Anhöhe herab auf Ziele am Boden. Alles vermeiden, was den Anschein erzeugen könnte, daß man Tiere jagd, denn Bogenjagd ist in Deutschland verboten!!! Wäre schlimm, wenn der Bogen wegen irgendwelcher Unfälle oder Missbrauch irgenwann unters Waffengesetz gestellt wird!
    Die Gefahr von Pfeilen darf man auf keinen Fall unterschätzen !!! Beim Streifen von Ästen und Bäumen können sie stark von der Flugbahn abgelenkt werden! Pfeile fliegen relativ langsam. Deshalb sollte man niemals in öffentlichem Gelände schiessen, in dem die Gefahr besteht, daß Menschen in die Ziellinie geraten könnten (also nicht in öffentlichen Parks, Grünanlagen...). Für das Gelände empfehle ich sog. Judospitzen. Die sind relativ stumpf und haben kleine Drahtkrallen, die verhindern, daß sich die Pfeile so tief in den Boden graben, daß man sie nicht wiederfindet.

  • Bei der Armbrust hat sich im Gesetzestext die Bezeichnung geändert. Es ist kein Sportgerät mehr sondern wird als Waffe geführt!!!
    JEDOCH!!!!!!!!!!!! --Jeglicher Gebrauch ist frei und (fast) uneingeschränkt wie bisher!!!!
    Das mitführen von Jagdklingen im Wald wird als versuchte (geplante)Strafttat gewertet (?)

  • Für beides gilt, dass Du SICHERSTELLEN musst, das Deine Pfeile Dein Grundstück unter gar keinen Umständen verlassen können. Beim Bogen ist das schon schwer, bei der Armbrust richtig schwierig. Auf Deinem eigenen Grundstück kannst Du schiessen wenn o.g. Kriterien erfüllt sind. Dieser Thread HIER befasst sich mit genau diesem Thema.

    Bei der Armbrust kommt hinzu, dass diese im Waffengesetz erfasst ist und was dort steht unterschiedlich interpretiert wird. Zum Beispiel sollte man kein fest installiertes Ziel haben. Wenn Nachbarn sich durch Armbrustschiessen gestört fühlen, dann sollte man es ernst nehmen, denn sonst kann es zu Schwierigkeiten kommen.

    Keiner hat ein Interesse daran, dass dieser Sport weiter reglemetiert wird. Die Art und Weise wie die Armbrust im Gestzt erfasst ist zeigt, dass es eine Tendenz zu weiterer Verschärfung geben könnte. Deshalb sind wir alle gefragt, mit diesen Geräten sorgsam umzugehen. Das gilt für Bogen und Armbrust gleichermassen.

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  • :confused2: :confused2:
    Wenn ein Bogen nur auf eigenem Gelände geschossen weren dürfte dann wär es doch auch nicht möglich ihn zu transportieren ohne Waffenschein
    :new16:

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

    2 Mal editiert, zuletzt von Meister Yoghurt (21. April 2007 um 19:54)

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    :confused2: :confused2:
    Wer keine Ahnung hat soll schweigen
    Wenn ein Bogen nur auf eigenem Gelände geschossen weren dürfte dann wär es doch auch nicht möglich ihn zu transportieren ohne Waffenschein
    :new16:

    :laugh: :laugh: :laugh:

    Der erste Satz passt gut zu dir! Ein LG darf man ja auch nur auf befriedetem Gründstück schiessen, transportieren darf man ein LG aber! Ein Waffenschein wird nur zum FÜHREN benötigt :D Fast jeder Schütze der z.B. auch Großkaliber schiesst hat keinen Waffenschein aber darf trotzdem seine Waffen zum Schiesstand transportieren :new16:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ich meine zusammengebaut !!
    Mit einem Gk könnte man nicht im Wald rumlaufen mit geladenem Magazin
    Mit einem Bogen schon da er nicht im WaffG erwähnt ist und als Sportgerät bezechnet wird
    Und übrigens
    Mit der rechtlichen Lage beim Bogen kenne ich mich wenigstens aus *lol*

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

    Einmal editiert, zuletzt von Meister Yoghurt (21. April 2007 um 19:53)

  • Hallo

    @Yoghurt (Verzeiht mir das weglassen des Meisters)

    Nun ist es schon so, daß der Transport von Bogen, Armbrust und Luftgewehr :F:
    sehrwohl ohne "Waffenschein" durchgeführt werden darf.....

    Es ist ja auch keiner von nöten.

    Unter Transport ist rechtlich ein Verbringen von A (Wohnung) nach B
    (Schiessgelände in geeigneter Art) zu verstehen. Ein lustiges damit
    rumfahren sollte es somit nicht sein, sondern eben dem Zweck dienen
    (wobei ein Bogen samt Pfeilen im Zweifelsfall noch mit anderen Augen
    gesehen wird, als ein Luftgewehr oder eine Armbrust).

    Der Transport soll, so der allgemein ästhetischen Meinung folgend, in einem
    geschlossenen besser sogar verschlossenen Behältnis durchgeführt werden.
    Im Allgemeinen nennt man das dann "nicht zugriffsbereit".

    Dies verleiht größtmögliche Rechtssicherheit.

    Rumlatschen mit Bogen, Armbrust und Luftgewehr offen getragen in der Fuß-
    gängerzone kommt halt nicht gut rüber.

    Scharfe Waffen, egal ob nun Kleinkaliber oder Großkaliber
    oder jegliche Art von Waffen die einen "Waffenschein" benötigen,
    dürfen nur vom Besitzer eines eben solchen "Waffenscheins"
    transportiert werden. Waffe und Munition sind zwingend
    "nicht zugriffsbereit" zu transportieren, wobei Waffe und Munition
    getrennt von einander und sicher verschlossen sein müssen.....

    Eben nicht zugriffsbereit.

    Wobei transportieren nichts mit "Tragen, (bzw. hochjuristisch ausgedrückt) Führen" zu tun hat.

    Das von von Euch als Beispiel genannte "rumlaufen" im Wald, ist
    mit jeglichem, als Jagdausstattung erkennbarem, nur dem Befugten
    erlaubt. Im Zweifelsfall gibts mindestens einen Platzverweis.
    Es gilt also einfach nur folgendes im Umgang mit so Zeugs wie Bogen
    Armbrust oder Luftgewehr.....

    Trag es mit Würde aber provoziere nicht.

    Welche rechtliche Lage spricht der Yoghurt hier denn an. Deutsches Recht?

    Bogenschiessen ist nach deutschem Recht auch im Garten erlaubt.
    Allerdings ist das so nicht zu verallgemeinern. Sicherheit sollte schon
    bestehen für die Umwelt. Also Umsicht und Vorsicht walten lassen.

    Wenn was passiert gilt der "Spruch", der meiner Meinung nach derjenige
    ist, der in allen Kulturen dieser Erde am weitesten verbreitet ist:

    ";D Dummheit schützt vor Strafe nicht".

    Gruß Robert

    17 Mal editiert, zuletzt von Robert W. (22. April 2007 um 00:46)

  • Hi

    Bogen schießen kann ich überall solange niemand gefährdet wird.Wald Wiese oder sonst wo.Mann nehme eine Zielscheibe gehe auf eine Wiese wenn niemand was dagegen hat zb.Bauer und übe.Bei uns üben sie auch immer zb. am Kanal vor dem Erdwall.

    Güsse aus dem schönen Franken

    Tom

  • und was machst Du wenn Dir beim Abschuß eine Nock platzt oder das Release beim Ziehen versagt und der Pfeil unkontrolliert ab geht?

    Was gescheiht wenn Du so ganz versehentlich ein Haustier, auslaufenden Hund order gar einen Menschen verletzt. Irgendwie ist so ein Aussage fahrlässig. Man hat kann das Gefühl bekommen, dass sich hier veranwortungslose Rambos rumtreiben. Man müsste sich dann auch nicht wundern, wenn früher oder später der Bogen auch im Waffengesetz erfasst wird. :cc

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    Einmal editiert, zuletzt von OKF (22. April 2007 um 20:34)

  • Es ist erlaubt solange halt niemand in der Nähe ist
    Ich glaube keiner versucht in der Fussgängerzone zu trainieren
    Ich trainier auch bei mir auf dem Feld
    Da stehen sogar schon die ganze Zeit die scheiben dafür
    Jeden Montag kommen da auch Welche hin und trainieren
    Obwohl das Gebiet niemandem gehört

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • Ich muss noch suchen wo ich Bogen schiessen kann außer im Verein das ich öfters Bogen schiessen kann :)
    Sehr bald hab ich auch ein netten Bogen :)
    Vom Verein den Händler lasse ich mir dann bald 10-12 spezielle Pfeile auf meiner größe anfertigen je nachdem wieviel er verlangt.

    Hat zwar noch bissl Zeit aber hoffe das ich bald nen geeigneten Platz finde der in meiner nähe ist. :)
    Evtl. versuch ich mal mein Glück im Knoblauchsland oder so.

    Aber ich schiesse dann sobald ne freundin für ihren bogen ne sehne hat mit ihr aber das kann dauern^^ Und da kennt sie etwas außerhalb von nürnberg nen wald wo ne große wiese ist wo keiner ist.
    Wie ist es da soll ich Stadt Nürnberg fragen ob wir da Bogen schießen dürfen oder können wir das einfach so weil das als Sportgerät anerkannt ist und nicht im Waffengesetz?

    Güße
    Bluedragon

  • Auf nettes bitten eines einzelnen Users halte ich mich hier mal raus.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (23. April 2007 um 23:05)

  • Hallo Erklärbär

    Zitat

    Du meinst Waffenbesitzkarte... nicht Waffenschein. Mit letzterem darf man die Waffe munter am Gürtel tragen.

    Falsch: Nicht ich habe diesen Ausdruck "erfunden", sondern der Ursprungs-Poster Yoghurt.Deshalb habe ich Waffenschein immer mit "............" begleitet!

    Zitat

    Das kann man so nicht sagen. Die Waffe muss für Sportschützen nicht Zugriffsbereit sein. Jäger z.B. dürfen mit Geschulterter Waffe und Pistole im Holster gen Wald marschieren. Bei denen gilt nur das nicht Schussbereit.

    Den Jäger hab ich zwar nie direkt erwähnt, aber dennoch kommt er zwischen den Zeilen vor.Was ich selbst nicht zwingend erwähnen wollte, ist der Jäger in seiner Sonderstellung. Aber das ist für Bogen- und Armbrustschützen eher Info-Wert als das es meine Aussage negiert. Mit Bogen und Armbrust latscht man nicht durch den Wald, es sei den, man will den Jäger verärgern. Der Jäger (soweit ists in Deiner Antwort gehaltvoll richtig) darf eine Waffe führen (zum Zwecke seiner Berufsausübung). Allerdings hat sichs dann auch schon mit dem Wald. Ausserhalb hat ein Jäger nur zu transportieren. Ein Führen ist einem Jäger ausserhalb seiner Berufsausübung nicht erlaubt.
    Sonderrechte mal ausgenommen..... Wildsau im Wohngebiet..... Aber da wird angefordert von der Polizei.

    Zitat

    In keinem Fall gilt das "nicht Zugriffsbereit" für die Munition. Die kann man lose in der Hosentasche, oder wie ein Mexikanischer Revolutionär vor der Brust im Patronengürtel mit sich tragen.

    Ich schreibe, daß sich einjeder möglichst nicht provokant mit seinem Schiess-Sportgerät in der Öffentlichkeit zeigen sollte.

    Zitat

    Aber selbst verständlich hat es damit zu tun. Transportieren ist eine (erlaubnisfreie) Form des Führens.

    Völlig richtig in der Sache nur nicht im Zusammenhang.

    Ich schreibe, daß der Transport zulässig ist, aber so bedächtig wie möglich erfolgen sollte.

    Du schreibst, daß der Transport eine Teilmenge des Führens ist. Sicher stimmt das. Aber das Führen ist keine Teilmenge des Transportes.

    Wer nur transportieren darf (und das steht jedem zu) soll möglichst vermeiden, daß ihm Führen unterstellt wird.Beim Transport spielt im übrigen nicht alleine die "Nicht-Zugriffbereitschaft" eine Rolle sondern auch ganz "andere" Dinge.Denn ein Auto ist kein A- oder B-Schrank. Das versperren der Munition soll auch den Zugriff 3ter behindern. Und das Verpacken des Schiesszeugs verhindert den Einblick für 3te, und damit die Erkenntnis, daß da was tolles zu holen ist.

    Edit: Rechtschreibfehler beseitigt und Antwort (Hallo Erklärbär) abgeändert.


    Gruß Robert

    12 Mal editiert, zuletzt von Robert W. (24. April 2007 um 00:17)