Betrunken mit Softair auf dem Kiez erwischt / Falsche Behauptungen in Anklageschrift

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.165 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2007 um 22:40) ist von Old_Surehand.

  • Hallo,

    nehmen wir mal folgende fiktive Situation an: Zwei Freunde, nennen wir sie mal Robert (22) und Christian (25), haben eine sehr schöne Wohnung in Hamburg für Christian besichtigt und eine Zusage bekommen. Dieses Ereignis wollen sie natürlich feiern.

    In Roberts Wohnung spielen sie einige Zeit mit ihren Softair-Waffen rum und stecken sie sich in die Hosentasche.

    Dann gehen sie in Hamburg auf den Kiez. Wie es nunmal so ist, werden Robert und Christian nach einigen Stunden betrunken. Irgendwann in den Morgenstunden, sei es um 5 Uhr, kommt Christian beim Vorbeilaufen an einer Schwulenbar die Idee, dass man doch das letzte Bier mal dort trinken könnte, bevor man sich auf den Heimweg macht. Christian und Robert sind nicht schwul und haben auch keine Vorbehalte gegen Homosexuelle. Vermutlich gehen sie mit ihren 0,78 bzw. 1,1 Promille nur aus neugierigem Interesse in dieses Etablissement.

    Dort angekommen, bestellen sie 2 Bier zu einem Preis von 3 Euro je Stück. Christian und Robert finden das teuer, beschweren sich aber nicht. Sie holen ihr Geld aus ihren Hosentaschen, welches sich in loser Form unter den Softairwaffen befindet. Sie legen die Softairwaffen und das abgezählte Geld auf den Tisch und warten, bis das Bier kommt. Beide sind sich in ihrem Zustand nicht bewusst, dass diese Spielzeugpistolen für Aussenstehende auf größere Entfernung wie scharfe Pistolen aussehen könnten. Christian geht danach raus und telefoniert mit seiner Freundin. Er erzählt ihr, dass er schon ziemlich fertig sei und gleich nach Hause gehe.

    Kurze Zeit später erscheint die Polizei mit mehreren Beamten in der Bar und nimmt die Softairwaffen vom Tisch. Als sie die Spielzeugpistolen in der Hand halten, geben sie der Zentrale die Meldung "Vermutlich Gaswaffen" durch. Bald darauf werden Christian und Robert abgeführt und voneinander getrennt in der Davidwache inhaftiert. Nach 12 Stunden flackerndem Neonlicht in fensterlosen Zellen, schlechter Luft, Kopfschmerzen, Dehydrierung durch Verweigerung ausreichender Mengen Wasser, stundenlangem Transport in einem Gefangenentransporter und anschliessender erkennungsdienstlicher Behandlung werden sie freigelassen.

    Christian und Robert haben sich noch nie so sehr gefreut in Freiheit zu sein wie an diesem Abend.

    Mehrere Wochen später besuchen die beiden erneut die Schwulenbar und entschuldigen sich bei den Angestellten in der Bar für das vorgefallene Ereignis. Sie hatten nicht die Absicht, die anwesenden Personen zu ängstigen oder gar zu bedrohen. Es war ihnen nicht bewusst, dass es andere Personen andersartig auffassen könnten, wenn sie ihre Spielzeugwaffen auf den Tisch legen. Die Angestellten der Bar sagen, dieses Ereignis sei doch schon längst vergessen und vergeben.

    Ein Jahr später bekommen beide die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft per Post zugestellt. Darin heisst es unter anderem, Christian und Robert hätten die Softairwaffen durchgeladen und für die Zeugen hörbar gesagt, sie würden die Kasse bzw. das Geld mitnehmen sowie jemandem in den Kopf schiessen. Ausserdem sei laut Anklage für das Führen einer Softairwaffe ein kleiner Waffenschein nötig, welchen weder Christan noch Robert besitzen. Demzufolge sei es neben Bedrohung auch noch der Verstoß gegen das Waffengesetz, der Christian und Robert vorgeworfen wird.

    Die Anschuldigungen gegen Robert und Christian sind falsch. Sie hatten nicht die Absicht, diese Bar auszurauben oder die Besucher derselben zu bedrohen.

    Die Einsicht, dass es eine sehr schlechte Idee war, echten (scharfen) Waffen ähnlich aussehenden Spielzeugs mit auf den Kiez zu nehmen, ist den beiden schon am selben Tag klargeworden. Das gaben sie neben der Bedauerung, dass es ihnen leid täte, einige Personen unabsichtlicht verängstigt zu haben, auch bereits in der Davidwache zu Protokoll.

    Womit hätten Christian und Robert zu rechnen? Sollten sie sich evtl. einen Anwalt nehmen?

    Wie gesagt, dieser Fall ist rein fiktiv.

    Eure Meinung?

  • Anwalt is eh klar.

    War ein :F: auf den Softairs oder war es Spielzeug?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von johnny rainbow
    Ein Jahr später bekommen beide die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft per Post zugestellt. Darin heisst es unter anderem, Christian und Robert hätten die Softairwaffen durchgeladen und für die Zeugen hörbar gesagt, sie würden die Kasse bzw. das Geld mitnehmen sowie jemandem in den Kopf schiessen.

    Da wirds drauf ankommen ob das zu beweisen ist bzw. wieviele Zeugenaussagen dies bestätigen und ob das Gericht ihnen glaubt.

    Zitat

    Ausserdem sei laut Anklage für das Führen einer Softairwaffe ein kleiner Waffenschein nötig, welchen weder Christan noch Robert besitzen.

    Da ist kein kleiner Waffenschein sondern ein richtiger Waffenschein dazu notwendig wenn es eine :F: Waffe ist. Wenn aber die Anklage tatsächlich genau so lautet wäre ein Freispruch von dem Punkt nötig, da kein kleiner Waffenschein gebraucht wird - Staatsanwaltschaft hat gepennt.

    Zitat

    Demzufolge sei es neben Bedrohung auch noch der Verstoß gegen das Waffengesetz, der Christian und Robert vorgeworfen wird.

    Das ist es definitiv, nur ist die Anklage falsch.

    Zitat

    Die Anschuldigungen gegen Robert und Christian sind falsch. Sie hatten nicht die Absicht, diese Bar auszurauben oder die Besucher derselben zu bedrohen.

    Davon geht das Gericht auch aus, unschuldig solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Wird also alles auf die Beweise und die Zeugen ankommen. Glücklich könnte es laufen wenn die Zeugen eingestehen müssen das sie sich nicht mehr genau erinnern bzw. wenn sie die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht bestätigen können. Davon ist zwar auszugehen - wer weiß schon nach einem Jahr noch genau wie etwas ablief - aber sicher sein kann man da nicht. Gibt genug Fälle unbewusster Falschaussagen. Im Zweifel gilt in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten.

    Zitat

    Womit hätten Christian und Robert zu rechnen? Sollten sie sich evtl. einen Anwalt nehmen?

    Wäre dringend zu empfehlen, ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist an sich schon ein Straftatbestand (bei Schuldspruch heißt das Vorstrafe, aber vermutlich auf Bewährung), wenn man auch noch versucht einen bewaffneten Raubüberfall an die Leute zu hängen, dann steht darauf sogar gesiebte Luft.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen (16. April 2007 um 20:06)

  • Hm, dumm gelaufen...

    Einen Anwalt solltest Du...äh...die beiden sich nehmen. Der dürfte in wesentlichen Teilen der Anklageschrift ein echtes Heimspiel haben. ;)
    Das mit dem kleinen Waffenschein ist völliger Blödsinn! Wenn es Waffen unter 0,5 Joule waren, ist sogar das "Führen" erlaubt, zumindest wird man Euch nicht dafür verurteilen können.

    Und für die Aussage mit dem Raub muß erst einmal ein Zeuge da sein. Die Angestellten der Bar könnten dann vielleicht als Zeugen der Verteidigung auftreten.

    Allerdings wird es wohl trotzdem auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Im Vergleich zu einem Strafverfahren ist das aber Peanuts...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Oha..

    Das aller aller Wichtigste ist wie bereits mehrmals gesagt ein Anwalt.

    Und ich woll wohl meinen das die Angestelleten sich an den Vorfall erinnern, oder zumindest noch wissen das sie nich mit den Waffen bedroht wurden und ausgeraubt werden sollten.

  • So,so ein rein fikiver Fall also...

    Man kann nur Raten einen Anwalt einzuschalten, sofern nicht ohnehin ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Wenn Waffen geführt wurden und eine (versuchte) Erpressung im Raum steht, dann fängt nach § 250 StGB die Straferwartung bei 3 Jahren an.

    Zur genauen Beurteilung müsste man ohnehin Akteneinsicht nehmen oder zumindest mal selbst solch eine(fiktive) Anklageschrift gelesen haben.
    Im Übrigen wäre es sehr naiv und in meinen Augen auch sehr dumm, in einem solchen Fall rechtliche Beratung in diesem Forum zu suchen. Wer soll denn hier eine rechtlich verbindliche Auskunft geben können?

    Allein wenn ich mir die bisherigen Aussagen schon wieder durchlese, so stellen sich ja die Nackenhaare bei mir auf. Da ist ja jetzt schon vieles einfach nur falsch, ohne dass ich jetzt ins Detail gehen möchte.

    Mein Rat also:
    Anwalt aufsuchen und zwar schnellstmöglich. Und bitte einen Fachanwalt für Strafrecht. Wenn ich mir so einige Kollegen anschaue, die strafrechtliche Angelegenheiten zwei Mal im Jahr vertreten, dann krieg ich schon wieder nur das Kopfschütteln.

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax....Im Übrigen wäre es sehr naiv und in meinen Augen auch sehr dumm, in einem solchen Fall rechtliche Beratung in diesem Forum zu suchen. Wer soll denn hier eine rechtlich verbindliche Auskunft geben können?

    ....[.....]......

    Mein Rat also:
    Anwalt aufsuchen und zwar schnellstmöglich. Und bitte einen Fachanwalt für Strafrecht. Wenn ich mir so einige Kollegen anschaue, die strafrechtliche Angelegenheiten zwei Mal im Jahr vertreten, dann krieg ich schon wieder nur das Kopfschütteln.

    Damit ist Alles gesagt!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (16. April 2007 um 20:56)

  • Wenn es mal eine Feuerwaffe gewesen wäre... ;)

    Aber du hast recht. Robert und Christian haben auch ihren Teil aus dieser Geschichte gelernt. Für sie war schon der 12stündige Aufenthalt in einer Gefängniszelle die schlimmste Strafe, die sie sich vorstellen konnten.

  • viel interessanter finde ich an dieser "fiktiven " Geschichte,daß niemand der beiden vor dem feiern bewußt war,das sie bewaffnet eine Kneipentour starten.Meiner bescheidenen Meinung nach wäre dafür allein schon Strafe angebracht

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Grundlos Waffen offen zu zeigen - selber Schuld!

    Trotz meiner Meinung, dass jeder eine scharfe Waffe tragen dürfen sollte -> nur, wer sich dessen als geeignet erweist. Und dazu gehören Besoffene definitiv nicht.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär

    Und dann :confused2:


    Dann hätten die netten Beamten in Grün bestimmt die modischen Armbänder an die beiden angelegt und das ganze wäre bestimmt nicht innerhalb von 12stunden erledigt gewesen . . . . :laugh:

    Nee mal Ernsthaft: Es ist bestimmt besser,das die beiden keine scharfe Waffe ihr eigen nennen dürfen,wer nicht mal merkt,daß er ne Softair offen auf den Tresen einer Kneipe legt,der sollte vieleicht über ein anderes Hobby nachdenken,weil das sind diejenigen,die die Sportschützen und ernsthaften Waffensammler in Verruf bringen

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Natürliche Selektion gibt es eben auch unter Waffenbesitzern und potentiellen WBK Anwärtern... ;)

    Nichts für ungut, wie heißt doch das Sprichwort mit dem Schaden und dem Spott...

  • Nicht Schlecht! Naja Anwalt ist da der einzige Weg...aber ist ja zum glück rein fiktiv ;)

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

    Einmal editiert, zuletzt von nuplan (16. April 2007 um 22:35)

  • Na, da bedanken wir uns doch, dass wir uns jetzt auch noch hier im Forum damit beschäftigen können -- wieder einmal Wasser auf die Mühlen derer, die den Plastikkram gern ganz verbieten würden.

    Und weil eine Fortsetzung dieses Threads weder dem Threadstarter noch dem Forum sonderlich nutzen kann, schließe ich hier mal mit Hinweis auf Punkt 7 in Top Ten: Bitte verschont uns mit DIESEN Fragen... .

    Gruß,
    Marcus
    (der gerade noch über Hosentaschen und ihre Dimensionen grübelt ...)