Komplizierte Frage

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2007 um 23:20) ist von Bloodhound.

  • Guten Abend zusammen.
    Mag sein, dass sich die Frage jetzt vollkommen sinnlos und unwichtig anhört, allerdings interessiert mich die Rechtslage in diesem Fall wirklich sehr.
    Angenommen jemand hat sich eine SSW bestellt und sie kommt per Post an. Ein minderjähriges Familienmitglied (meinetwegen Sohn, Tochter, Bruder Schwester ect...) nimmt das Paket entgegen, im Glaube, das Paket sei für ihn/sie bestimmt und schaut nicht auf den Empfänger.
    Er/sie reißt das Paket auf und -siehe da- eine Waffe kommt zum Vorschein. "Toll!", denkt sich der Halbwüchsige, "ne Kanone!", und rennt damit durch's Haus, Garten...etc.
    Und wie es der Zufall so will, sieht das ganze eine Polizeistreife und will der ganzen Sache auf den Grund gehen.
    Wer ist jetzt Schuld?
    Der Postbote? Eigentlich ja nicht, solange es kein Einschreiben war, kann er es ja jedem Angehörigen im selben Haus geben.
    Der Besteller? Er war zum Zeitpunkt auf Arbeit und konnte somit die ganze Sache nicht verhindern.
    Das SSW-Versandhaus? Müssen freie Waffen vielleicht immer per Einschreiben verschickt werden?

    Habt ihr da ne Ahnung?
    Würde mich mal interessieren, da ich gestern eine ähnliche Situation hatte ;)
    Aber keine Angst, ist nochmal gut gegangen :)

    Gruß CC

  • Hallo,
    also per Einschreiben muss das nicht versendet werden! Bei DVD´s die FSk 18 sind schon.. Wer hat Schuld? Ganz einfach...derjenige der das Postgeheimniss missachtet und einfach Sachen öffnet die für jemand anderes bestimmt sind.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hallo

    Also als ich meine Waffe von Umarex zugeschickt bekommen habe stand auf dem Paket folgendes drauf.

    Nur Persönlich dem Empfänger zu übergeben! (oder so ähnlich)

    Denke mal das soll soviel heißen das die Post es nur denjenigen übergeben darf an dem es adressiert ist. Damit wird sich wohl Umarex absichern falls so ein Fall mal passieren sollte wie du beschrieben hast.
    Wäre vielleicht ne gute Idee sowas drauf zu schreiben falls man mal eine SSW Privat verschickt (egun) oder halt per Einschreiben dann.

    Gruß

    Markus

  • Zitat

    Original von Bismarck666
    Nur Persönlich dem Empfänger zu übergeben! (oder so ähnlich)

    Theoretisch ist das schon richtig und OK, wenn der Satz auf dem Paket mit draufsteht aber die Postboten halten sichauch nicht wirklich daran.
    Auf diese Art und Weise habe ich mal zwei Päckchen für einen Nachbarn angenommen, wo solch ein Satz darauf steht.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Dieses Problem sollte nicht entstehen, wenn die Familienmitglieder wissen, daß du ein Paket erwartest und was du erwartest. In einer funktionierenden Familie halten sich die Mitglieder daran, wenn man sagt, daß man das Paket nur selber öffnet, z.b. mit der Begründung der Garantie wegen.
    Beim Öffnen darf dann natürlich ein eventuell minderjähriger "Inempfangnehmer" dabei sein, um die berechtigte Neugierde zu befriedigen. Das funktioniert bei mir bisher immer.

  • Zitat

    Original von Bismarck666
    Nur Persönlich dem Empfänger zu übergeben! (oder so ähnlich)

    Eigentlich sollte es selbstverständlich sein das Post nur dem Empfänger übergeben und nicht munter in der Nachbarschaft verteilt wird.

    Leider ist dem nicht so, nein, die Post sieht solche selbstverständlichkeiten sogar als extra Service an und läßt sich dieses "Eigenhändig" auch noch königlich bezahlen. :evil:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wie schon gesagt wurde, ist natürlich derjenige schuld, der das Postgeheimnis missachtet hat.

    Falls es nicht zu persönlich ist, würde mich interessieren, wie die ganze Sache abgelaufen ist - sprich, wie die Polizisten sich verhalten haben.

    Zitat

    Original von Erklärbär
    Eigentlich sollte es selbstverständlich sein das Post nur dem Empfänger übergeben und nicht munter in der Nachbarschaft verteilt wird.

    Leider ist dem nicht so, nein, die Post sieht solche selbstverständlichkeiten sogar als extra Service an und läßt sich dieses "Eigenhändig" auch noch königlich bezahlen. :evil:

    WORD !!!!

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • Nee, da war Gott sei Dank nix mit Polizei. Das wollte ich nur im Falle eines Falles wissen.
    Also mein Vater hat mein Päckchen aufgemacht im Glauben, es sei für ihn, weil er auch etwas erwartet hat.
    Dann hat er erstmal große Augen gemacht, als die SSW da raus kam und hat das Päckchen offen ins Wohnzimmer gestellt, so wie wir's immer machen, damit derjenige das gleich sieht wenn er heimkommt.
    Und als dann mein Bruder (15) nach Hause gekommen ist, hat er sich das Teil natürlich erstmal ausgiebig angeschaut. Nicht auszudenken, wenn da noch Munition dabei gewesen wäre und die Pistole schußbereit gewsen wäre :confused2:

    Gruß CC

  • Ja, ging um die ME.
    Aber was kann ich denn dazu?
    Sowas kam bis jetzt noch nie vor, aber ausgerechnet wenn sowas Wichtiges kommt. Ich hab schon Rügen verteilt^^
    Naja, ich glaub sowas kommt nicht mehr vor, wir werden sehen...


    gruß CC

  • Generell solltest du sie verschlossen aufbewahren, wenn Kinder im Haushalt leben. Stell dir vor dein Bruder bekommt sie in die Hände und läuft damit in der Schule rum? Selbst wenn der Schlagbolzen (noch) fehlt und sie ungeladen ist, kann das gravierende Auswirkungen für ihn und die ganze Familie haben. Der muss nur damit einen Mitschüler oder Lehrer bedrohen, dann ist die Kacke am dampfen. Du bist nun 18 und Waffen-Besitzer, solltest also auch entsprechend verantwortungsbewusst damit umgehen! Hoffe, es war kein Fehler dir sie zum 18. geschenkt zu haben?

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Klar is die verschlossen in meinem Zimmer. Hab ja Waffensachkunde letztes Jahr gemacht, ich kenne meine Rechte (und Pflichten)
    Meeensch ich war doch net daheim als das alles passiert ist, ich war auf Arbeit. Bin Abends heimgekommen und was liegt da auf dem Tisch :confused2:
    Da kam mir schon der Mock hoch, als ich das gesehen hab :new16:
    Nochmal passiert das nicht.

  • Sie ist in guten Händen, glaub mir ;)
    Gestaltet sich grad nur schwierig, nen Schlagbolzen zu finden, ME antwortet auf meine Mails nicht und anrufen kann ich zur Zeit nicht, scheiß Spätdienst :new16:
    Naja, vll. hab ich bis Silvester einen :laugh:

    Gruß CC

  • Vor jahren hatte ich mir bei einem der grössen Waffenhändler Deutschlands ne Coach Gun (Doppelflinte 12/89 ) bestellt, die per Post kam. ich war natürlich nicth da, also stellte man mir das Paket vor die Tür.
    Da stand es mutterseelenallein ca. 3 Stunden draussen, mit nem leuchtend orangen Aufkleber, auf dem dick und fett stand:
    [GLOW=orange]VORSICHT! INHALT: SCHUSSWAFFE![/GLOW]   :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (15. März 2007 um 20:31)

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    [GLOW=orange]VORSICHT! INHALT: SCHUSSWAFFE![/GLOW]   :new16:

    Na, wenn die das auch mit Orange auf Orange geschrieben haben war es ja nicht so schlimm. :laugh:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Originally posted by Erklärbär

    Na, wenn die das auch mit Orange auf Orange geschrieben haben war es ja nicht so schlimm. :laugh:


    *släpp*

    die schrift war schwarz, aber nen orange hintergrund gibt das forum ja net her :)
    siehs als negativ vom schild an :)