Guten Abend zusammen.
Mag sein, dass sich die Frage jetzt vollkommen sinnlos und unwichtig anhört, allerdings interessiert mich die Rechtslage in diesem Fall wirklich sehr.
Angenommen jemand hat sich eine SSW bestellt und sie kommt per Post an. Ein minderjähriges Familienmitglied (meinetwegen Sohn, Tochter, Bruder Schwester ect...) nimmt das Paket entgegen, im Glaube, das Paket sei für ihn/sie bestimmt und schaut nicht auf den Empfänger.
Er/sie reißt das Paket auf und -siehe da- eine Waffe kommt zum Vorschein. "Toll!", denkt sich der Halbwüchsige, "ne Kanone!", und rennt damit durch's Haus, Garten...etc.
Und wie es der Zufall so will, sieht das ganze eine Polizeistreife und will der ganzen Sache auf den Grund gehen.
Wer ist jetzt Schuld?
Der Postbote? Eigentlich ja nicht, solange es kein Einschreiben war, kann er es ja jedem Angehörigen im selben Haus geben.
Der Besteller? Er war zum Zeitpunkt auf Arbeit und konnte somit die ganze Sache nicht verhindern.
Das SSW-Versandhaus? Müssen freie Waffen vielleicht immer per Einschreiben verschickt werden?
Habt ihr da ne Ahnung?
Würde mich mal interessieren, da ich gestern eine ähnliche Situation hatte
Aber keine Angst, ist nochmal gut gegangen
Gruß CC