Ohne KWS ja.
3Sat Recht Brisant
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Eifelyeti -
7. März 2007 um 20:28 -
Geschlossen
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Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber sollte die Waffe beim Transport (ohne KWS) nicht in einem abschließbaren Behältnis transportiert werden?
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Eine Jackentasche ist doch ein abgeschlossenes Behältnis... Es besteht halt nicht aus irgendwelchen harten Schalen, sondern weichen Materialien. Und abschießen läßt sie sich auch (mit Ausnahmen).
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Die Sache ist nur, bei nem Polizisten (bei ner Kontrolle) ist so etwas immer Auslegungssache.
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Ich vermute, die 'Werbesendung' wurde ausgestrahlt, weil "zu" wenige den KWS beantragt haben, dieser also vermutlich nicht das gewünschte Resultat brachte. Natürlich ist der KWS reinste Enttäuschung und Abzocke des Bürgers (immerhin ist man plötzlich um 100 Mark ärmer). Aber man hat eigentlich keine andere Wahl als sich einen zu holen, da man ja unter Umständen noch viel mehr abgezockt wird.
ZitatOriginally posted by hmpf
Die Sache ist nur, bei nem Polizisten (bei ner Kontrolle) ist so etwas immer Auslegungssache.
Hehe, eben, und das in meinem vorherigen Post war eben auch eine Auslegung.. .. gegen die eigentlich auch nichts spricht, will ich meinen! -
Zitat
Original von Blindgänger
Eine Jackentasche ist doch ein abgeschlossenes Behältnis... Es besteht halt nicht aus irgendwelchen harten Schalen, sondern weichen Materialien. Und abschießen läßt sie sich auch (mit Ausnahmen).HA HA!
"Führen" bedeutet das "schnelle-in-Anschlag-bringen-können".
Selbst der zugeklappte Gewehrkoffer auf der Rückbank des Autos ist schon seeehr grenzwertig und wird von manchem Richter ungünstig ausgelegt.Über eine Jacken- oder Hosentasche brauchen wir uns doch wohl nicht noch unterhalten - oder?
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ok, ok! Einen Versuch war's wert.
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Zitat
Original von 5-atü
HA HA!
"Führen" bedeutet das "schnelle-in-Anschlag-bringen-können".
Selbst der zugeklappte Gewehrkoffer auf der Rückbank des Autos ist schon seeehr grenzwertig und wird von manchem Richter ungünstig ausgelegt.Über eine Jacken- oder Hosentasche brauchen wir uns doch wohl nicht noch unterhalten - oder?
Aha, dacht ichs mir doch...da hatte ich doch mal was von abschließbaren Behältnis/Koffer gelesen...
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In einem geschlossenen Futteral ist eine Waffe nicht zugriffsbereit. Muss nicht einmal abgeschlossen sein.
Ich hatte mal vor Jahren beim Büchsenmacher gefragt wieso er die Daten erfasst. Mir wurde gesagt, das hätte Garantiegründe. Damit man nicht mit einer anderen Waffe gleichen Typs (wo die Garantie natürlich schon abgelaufen ist) kommt und die Waffe auf Garantie der frisch gekauften reparieren lässt.
Gruß
Marcel -
Ich wurde beim Kauf meiner Ssws nur bei Frankonia aufgeschrieben, also meine Adresse. Aber das hat meiner Meinung nach nur denn Sinn, mir Werbung in den Briefkasten zu werfen... Ueber den Kws wurde ich dort nicht informiert.
Bei einem kleineren Buechsenmacher musste ich mich nur mit Namen in eine Liste eintragen, dass er mich auf den Kws hingewiesen hat. Er sagte, er macht das zu seiner eigenen Sicherheit, nicht dass er irgendwann die Polizei bei sich stehen hat oder sonst jemanden, nur weil einer der Kunden das Gesetz nicht kannte. Mit der Unterschrift ist dann alles geregelt. Welche Waffe mit welcher Seriennummer wird nicht aufgeschrieben.
Dazu hab ich direkt auch noch eine Frage: Haben eigentlich alle Ssw eine Seriennummer ? Also meine P22 hat eine, aber bei meiner P99 hab ich bisher noch keine gefunden... Gibt es hier dann eine andere Art die Ssw eindeutig zu zu ordnen ?
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Also soweit ich weiß ist es keine Pflicht der Hersteller Waffen die Kartuschenmunition verschießen und PTB haben eine Seriennummer zu verleihen.
Allerdings haben die Meisten eine warum dass so ist weiß ich nicht genau. Kann aber in manchen Situationen recht sinnvoll sein z.b wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht ect.
Korrigiert mich wenn ich irre
gruß magnum
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Zitat
Originally posted by germi
In einem geschlossenen Futteral ist eine Waffe nicht zugriffsbereit. Muss nicht einmal abgeschlossen sein.
Da kommt mir zwangsläufig wieder der Gedanke, dass eine Jackentasche doch das Gleiche wie ein Futteral ist. -
Zitat
Original von Blindgänger
Da kommt mir zwangsläufig wieder der Gedanke, dass eine Jackentasche doch das Gleiche wie ein Futteral ist.nur, sofern sie Per Reißverschluss oder ähnlichem gesichert werden kann...
und das Magazin gertennt, also in ner anderen Tasche oder so gelagert wird...
kannst ja nen schönen Au näher dranmachen oder sowas xDNaja, kommt halt wirklich stark auf die Auslegung an... aber im Zweifelsfalle...
kennt ihr diese kleinen Kulturbeutel?
Die Waffe da rein, und dann in die jackentasche.... das kann man dann Problemlos als Futteral statt als Kleidungsstück werten, und passt genausogut. -
Aber da kommt dann wieder der Punkt mit der Auslegungssache. Das einige Polizisten in Sachen Gesetzeslage "Schreckschusswaffen" nicht immer 100% bescheid wissen wurde hier ja schon oft diskutiert. Und selbst wenn der Transport in der Jackentasche oder ähnlichen erlaubt ist, wenn der Polizist das anders sieht, hat man auf jeden Fall erstmal die Diskussionen und evtl. kassiert er zur Sicherheit auch noch die Waffe ein usw .und sofort. Deswegen halte ich es dann, um auf Nummer sicher zu gehen, für sinnvoller die SSW in nem geeigneten Behältnis zu transportieren, wenn man keinen KWS hat. Alleine aus dem Grund um solchen Stress zu vermeiden.
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Zitat
Original von Blindgänger
Da kommt mir zwangsläufig wieder der Gedanke, dass eine Jackentasche doch das Gleiche wie ein Futteral ist.Nö, ein Futteral ist eine geschlossene Tasche zum Transport einer Waffe von A nach B, in der Regel mit Reißverschluss....und hat nix mit der Jackentasche zu tun.
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Hinzufügen möchte ich noch, dass es auch schon als Führen gilt, wenn man die Waffe "mit wenigen Handgriffen Schussbereit machen" kann.
Dies wäre ja bei einer Jackentasche eher der Fall als bei einem Futteral.
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Zudem hat man, wenn man die Waffe transportiert, eigentlich das Magazin ungeladen und die Munition in einem zusätzlichen Staufach im Futteral. Meines hat eine Außentasche dran wo man die Muni verstauen kann.
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wurde bei mir genauso gehandhabt (bis auf Telefon...)...is fürn fall, daß die waffe geklaut wird oder verloren geht und ein pöser purche damit unfug anstellt. erleichert der polizei den letzten eigentümer zu ermitteln. bei meiner RG96 steht die SN neben dem stempel vom beschußamt.
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Zitat
Original von Blindgänger
Ich hab das auch gesehen und fand es seltsam, dass "Händler verpflichtet sind, die Personalien des Käufers festzuhalten". Ich verstehe nicht, weshalb es so ist, ja überhaupt sein darf - wenn es denn so ist.Ja, dem ist so, und da er es muß, darf er es auch.
§35 (2) WaffG:
(2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen.
Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.
Zitat
SSW draußen schießen ohne kl. Waffenschein = Ordnungswidrigkeit (ALSO KEINE STRAFTAT! Oder: Sie haben sich vertan). Die allerdings bis zu 10.000 Euro betragen kann (geht das überhaupt?! So viel Geld für eine Owi???).Auch mit kleinem Waffenschein ist das Schießen auf der Straße eine Ordnungswidrigkeit.
Der Name Ordnungswidrigkeit bedeutet NUR, dass das Gesetz keine Haftstrafe für ein Vergehen vorsieht. Es gibt ein Höchstmaß von 1.000 Euro im Ordnungswidrigkeitsgesetz, die greift aber nur wenn in dem Gesetz gegen das Verstoßen wurde kein anderes Höchstmaß festgelegt ist.
Und, selbst wenn im Gesetz eine Summe steht… im OWIG steht:
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
Kommt soviel ich weiß z.B. bei illegaler Abfallentsorgung, Zollvergehen und diversem anderen recht häufig vor.
Zitat
Was ist eigentlich, wenn man ohne kl. Waffenschein in Notwehr schießt? Eigentlich doch auch nur Ordnungswidrigkeit, wäre ja sonst mehr als ungerecht (was ja nicht heißen muss, dass es nicht sein kann...)Dann greift §15 OWIG
(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Also genau wie im Strafgesetz. Damit ist aber NUR das direkte Handeln in Notwehr nicht nur Straffrei, sondern sogar "nicht rechtswidrig".
Sprich, Du greifst zur Waffe und rennst auf die Straße weil vor deinem Haus grade jemand Ausgeraubt wird, ist das von Anfang bis Ende legal.
Wenn Du aber ohne KWS im Park mit der Waffe spazieren gehst und die Waffe dann in Notwehr einsetzt, ist die Handlung in Notwehr wieder "nicht rechtswidrig", für das Führen ohne KWS VOR der Notwehrsituation kannst Du aber trotzdem belangt werden.
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ich weiß von meinem Büma warum er sich personalien Kopie der Rechnung und Seriennummer der Waffe(falls vorhanden) notiert!
Er hatte mal einen Kunden der eine p22 gekauft hatte.
kurze zeit später brachte er diese zurückund meinte der Montage gügel wäre gleich kaputt gegangen. er hat die ssw umgetauscht bekommen.
beim zweiten blick nach geschäftsschluss sah er das die p22 eine der ersten Serienummer trug! seine Waffen trugen alle neuerer Serienummern!!!!Sprich der käufer kauft hat eine neue waffe gekauft die alte kaputte zurückgegeben und erhielt eine zweite neuen waffe umsonst!
seitdem notiert mein Büma die Serienummern der SSW die eine besitzen!
klar schlitten ung griffstücke können getauscht werden. aber es ist eine kleien bessere Absicherung des Verköäufers gegen Betrug!Wenn ich welche bei egun verkaufe verfahre ich ebenso! Auktion personalausweis wird ausgedrukt. dazu kommt die Seriennummer und der Versandschein!
Dann wird es für mindestens 1 Jahr abgeheftet! -