salü, mich hätte mal interessiert was die joulegrenze für freie waffen ist bzw. wieviel joule eine waffe haben darf um ohne waffenchein gefürt zu werden.
Wie stark ist noch legal ?
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DanZig_*666* -
13. Januar 2007 um 23:34 -
Geschlossen
Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 4.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Sry aber das grenz schon an Faulheit --> Suchfunktion, google
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Bis... 0,08 Joule weil es keine Waffe ist sondern Spielzeug.
EDIT: öhm...ich glaube Thommy hat recht, bis 0,5 Joule Spielzeug halt.
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Zitat
Original von DanZig_*666*
salü, mich hätte mal interessiert was die joulegrenze für freie waffen ist bzw. wieviel joule eine waffe haben darf um ohne waffenchein gefürt zu werden.Weniger als 0,5 Joule
MFG
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Aber dann auch nur wenn Federgetrieben
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Richtig, BigBorner, die 0,5J-Grenze des BKA-Feststellungsbescheids bezieht sich nur auf Federdruck-Waffen im eigentlichen Sinne (also Springs & AEGs bei Airsofts). Für alles, was mit vorkomprimierten kalten Gasen betrieben wird, gilt weiterhin und unzweifelhaft die 0,08J-Grenze.
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eigentlich hab ich damit waffen ab 18 gemeint (hab mich wohl falsch ausgedrückt, sry)
ich weiß, ich bin halt n fauler mensch
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Da darf GAR NICHTS geführt werden!
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Ha...da lag ich ja doch nicht so falsch, mit meinen zwei Joule Zahlen..
ich wusste ich hab da mal was gelesen, wo beide Werte vorkamen.
Danke sunix für die Richtigstellung, in Sachen Softair sollte man gleich dich oder Jürgen fragen. -
Bei den Waffen großer Waffenschein, bei reicht der Kleine. Aber den großen wirst du nicht bekommen (erst recht nicht für solche Waffen). Da ist die Chance größer das Bundesverdienstkreuz zu bekommen, denn davon werden mehr vergeben.
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ähm... heißt das etwa das der bestitz eines paintball-markierers ohne waffenschein illegal ist ? (mit führen mein ich eigentlich den besitz, das war der erwähnte ausdrucksfehler )
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Der Besitz von Waffen zwischen 0,5 Joule und 7,5 Joule ist ab 18 (es sei denn sie sind mit heißen Gasen angetrieben)
Du darfst sie nur nicht ausserhalb von deinem befriedeten Besitztums führen, geschweige denn Schießen.
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Nicht schonwieder das ....
Der Waffenschein ist zum Führen=Tragen außerhalb des eigenen Besitztums oder der eigenen Geschäftsräume.
Die Waffenbesitzkarte(WBK)=Erlaubnis zum Besitz von erwerbscheinpflichtigen Waffen. (Genaueres hier im Forum nachzulesen)
P.S Und JA du darfst deinen Makierer besitzen!Aber halt nicht in der öffentlichkeit bei dir tragen!
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danke, das war die lang erwartete antwort auf meine frage
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Zitat
salü, mich hätte mal interessiert was die joulegrenze für freie waffen ist bzw. wieviel joule eine waffe haben darf um ohne waffenchein gefürt zu werden.
Zitateigentlich hab ich damit waffen ab 18 gemeint (hab mich wohl falsch ausgedrückt, sry)
Zitatähm... heißt das etwa das der bestitz eines paintball-markierers ohne waffenschein illegal ist ? (mit führen mein ich eigentlich den besitz, das war der erwähnte ausdrucksfehler
Zitatdanke, das war die lang erwartete antwort auf meine frage
Wenn du schon keine Lust zum selber suchen hast dann solltest du deine Frage vernünftig formulieren.
Denn, dann bekommst du auch deine lang erwartete Antwort sofort und präzise. -
Zitat
Original von germi
Bei den Waffen großer Waffenschein, bei reicht der Kleine.Das mit denn PTB Waffen is schon richtig, aber Waffen sind frei, also ohne Waffenbesitzkarte, oder wie viele hier meinen Waffenschein.
Weil der ist wirklich so gut wie unmöglich zu bekommen.@ DanZig_*666*
Eine Paintballwaffe ist erst dann illegal wenn das fehlt.
z.B. Importe aus USA oder so, weil da gibt es sowas nicht.
Und die Energie bei dennen ist meist deutlich höher als hier bei uns.Gruß Timo
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Zitat
Original von Timo K.
Das mit denn PTB Waffen is schon richtig, aber Waffen sind frei, also ohne Waffenbesitzkarte, oder wie viele hier meinen Waffenschein.
Weil der ist wirklich so gut wie unmöglich zu bekommen.Es ging ums führen. Um eine Luftdruckwaffe zu führen, braucht es einen großen Waffenschein. Und den wird man für diesen Zweck nicht bekommen.
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Schade das ihr hier immer alles durcheinander bringt...die Frage war (wenn auch etwas mißverständlich)...
Zitatohne waffenchein gefürt zu werden.
Wir sprachen von führen nicht von kaufen oder besitzen.Zitataber 'F' Waffen sind frei, also ohne Waffenbesitzkarte, oder wie viele hier meinen Waffenschein.
nöö..eben nicht, es ist genau wie Marcel (germi) sagt zum führen einer Waffe braucht man den Waffenschein...und nix anderes.Bitte bei so wichtigen Informationen keine falschen Aussagen machen, es könnte den einen oder anderen geben der sich darauf verlässt und dann verlassen ist.
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Zum Thema "großer" Waffenschein...
Jemand gab mal folgenden Spruch (sinngemäß) zum Besten:
"Also einen Waffenschein bekommst du frühestens dann, wenn ein Mann vom
BKA 5 Minuten vor dir den Raum des Sachbearbeiters betritt und nach draußen
funkt, dass die Luft rein ist."Treffend. Ungemein treffend .
Gruß,
Dennis -
Zitat
Original von germi
Bei den Waffen großer Waffenschein, bei reicht der Kleine. Aber den großen wirst du nicht bekommen (erst recht nicht für solche Waffen). Da ist die Chance größer das Bundesverdienstkreuz zu bekommen, denn davon werden mehr vergeben.stimmt,mein Opa hat eines bekommen.
Ohh,Sorry Back to Topic -