Wie stark ist noch legal ?

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 4.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2007 um 02:25) ist von Erklärbär.

  • Das :F: heißt nur, dass du die ab 18 frei besitzen darfst. Mehr nicht, führen ist ohne Waffenschein illegal....und ich steige hiermit aus der Diskussion aus, denn so viel Faulheit unterstütze ich nicht!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi ich steige hiermit aus der Diskussion aus, denn so viel Faulheit unterstütze ich nicht!

    Warum aussteigen?
    Er hat doch jetzt die Antwort und man kann den Thread doch nun schliessen.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Zitat

    Original von germi
    Das :F: heißt nur, dass du die ab 18 frei besitzen darfst.

    Genaugenommen nicht mal das, da nur Kaltgaswaffen mit F frei ab 18 sind.

    Auch wenn das nichts mit dem Thema zu tun hat... irgendwie ist die F-Geschichte an der Stelle nicht so ganz schlüssig. (Also, vom Gesetzgeber, meine ich, nicht von Dir.)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • So unschlüssig ist die :F: Geschichte doch garnicht.

    Alle kaltgas oder Luftgetriebenen Waffen unter 7,5 Joule durchschnittliche Bewegungsenergie bekommen ein :F: und sind somit ab 18 Jahren frei zu erwerben.

    Waffen die zwar unter 7,5 Joule E0 haben, aber heissgasgetriebe sind sind WBK pflichtig , aber wiederum Bedürfnissfrei.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Waffen die zwar unter 7,5 Joule E0 haben, aber heissgasgetriebe sind sind WBK pflichtig , aber wiederum Bedürfnissfrei.

    Und haben ebenfalls das :F:, weshalb man das frei ab 18 eben nicht am :F: fest machen kann.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wie ja schon gesagt, bedeutet das :F: lediglich, dass die kinetische Energie der Geschosse nicht mehr als 7,5J beträgt (Anm. dazu: genau 7,5J wäre noch möglich, d.h. es muss nicht weniger sein, sondern es darf nicht mehr sein).

    Wenn man in das :F:-Kennzeichen irgendeine weitere Bedeutung hineininterpretieren will, dann könnte man allgemein höchstens von „bedürfnisfrei“ sprechen. Das Gimmick ist aber, dass das :F: lediglich bedeutet „Bewegungsenergie der Geschosse von nicht mehr als 7,5J“ – mehr (oder gar eine tiefgehende) Bedeutung ist da nicht.

    Ich habe ich schon mal den Fehler gemacht, da ein „frei (ab 18)“ hineinzuinterpretieren – es passt so schön zum Buchstaben „F“ ;).

  • Einigen wir uns darauf, dass Druckuftwaffen die dieses Zeichen tragen frei erwerbbar ab 18 sind.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Einigen wir uns darauf, dass Druckuftwaffen die dieses Zeichen tragen frei erwerbbar ab 18 sind.

    Da waren wir uns doch die ganze Zeit einig.

    Ich finde es halt nur seltsam das man das F eben auch auf erlaubnispflichtige Waffen druckt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Ich finde es halt nur seltsam das man das F eben auch auf erlaubnispflichtige Waffen druckt.


    tja und das ist das was sunix...ja auch schon sagte, das :F: bedeutet einfach nur..

    Zitat

    Bewegungsenergie der Geschosse von nicht mehr als 7,5J


    und somit hat das nix mit erlaubnispflichtig zutun.
    Es reizt aber auch ungemein bei :F: an frei zu denken. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Erklärbär

    ja weil diese Erlaubnispflichtigen Waffen eben eine Energie unter 7,5 Joule entwickeln.

    Das :F: besagt ja auch das man diese Waffen zuhause schießen darf. Im Gegenteil zu der Frage ob ab 18 frei erwerblich oder nicht, ist es ja in der Beziehung egal ob die Projektile kalt oder heiß angetrieben werden:))

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Es reizt aber auch ungemein bei :F: an frei zu denken. ;)

    Es heißt ja auch (Forum für) Freie Waffen!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Das :F: besagt ja auch das man diese Waffen zuhause schießen darf. Im Gegenteil zu der Frage ob ab 18 frei erwerblich oder nicht, ist es ja in der Beziehung egal ob die Projektile kalt oder heiß angetrieben werden:))

    Was aber, laut der Begründung der vom Bundesrat beschlossenen einzubringenden Änderungen zur Verwaltungsvorschrift so nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sei, und daher mit Einführung derselben Geschichte ist. Danach darf zu Hause dann nur noch mit kalten Gasen geschossen werden.

    Quelle: http://www.bundesrat.de/nn_8336/Shared…nFile.pdf/81-06(B).pdf

    Zitat


    Zu Abschnitt 1 Nr. 27.1.1 Abs. 5
    In Abschnitt 1 Nr. 27.1.1 ist Absatz 5 wie folgt zu fassen:
    „Sofern für gelegentliches Schießen im befriedetem Besitztum nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, al-so insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaub-nispflichtige Schießstätte nach § 27 Abs. 1 betrieben.“

    Für mein Verständnisse hätte es sehr viel mehr Sinn gemacht eine Markierung zu schaffen die ausschließlich die Frei ab 18 Waffen kennzeichnet.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (16. Januar 2007 um 02:26)