ZitatOriginal von Xiphogonium
Die Waffe hat, da sehr frühes Modell, keine PTB-Zulassung wie sie heute zwingend vorgeschrieben ist, ist mehr eine "verwaltungstechnische" Sache!Mike
Na also, alles ist gut
Viel Spaß mit dem Ding
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ZitatOriginal von Xiphogonium
Die Waffe hat, da sehr frühes Modell, keine PTB-Zulassung wie sie heute zwingend vorgeschrieben ist, ist mehr eine "verwaltungstechnische" Sache!Mike
Na also, alles ist gut
Viel Spaß mit dem Ding
ZitatOriginal von Peter0711
Na also, alles ist gut
Viel Spaß mit dem Ding
...dürfen wir diese Aussage nun als Provokation auffassen? Was soll das? Du hast doch sicher mitbekommen, dass Logo' s Äußerung hier sauer aufgestoßen ist, oder?
"verwaltungstechnische Sache ist gut.
Ohne WBK-Eintrag illegaler Besitz und zwar genau so eingestuft wie eine scharfe Waffe. Das ist ja das Dilemma des Waffenrechts.
Wie gesagt, wer damals zur Einführung der PTB-Pflicht bei Schreckschusswaffen im Jahr 1969 sowas noch zuhause hatte, der hätte bis 1976 noch die Gelegenheit gehabt die anzumelden. Der hätte ohne Probleme eine WBK bekommen wo der Altbesitz eingtragen wurde. Heute bekommt man wohl keine WBK mehr für sowas.
Es ist ja auch in erster Linie eine verwaltungstechnische Sache. Ich nehme doch an, die Waffe ist eine 6mm? Das ändert natürlich aber nichts an der Gesetzeslage, die für solche "Nicht-PTB-Waffen" eben die WBK-Pflicht vorsieht.
Mike
Wenn du Verwandte oder Bekannte in Österreich hast, kannst du das Ding dort lagern
Und wie soll man es dort legal hinbringen...
Also geht das auch nicht !
Gruß
cz75
Hmm... Naja, man könnte hier auch fragen wie er sie legal zum BüMa bringen will... Obwohl das natürlich was ganz anderes ist, da hast du recht. Kann man den BüMa nicht fragen ob er sie verwahren kann weil man selbst nicht die Berechtigung dazu hat?
Ich werd´s nie verstehen... ... warum manche es nie warhaben wollen:
Kein PTB-Stempel = WBK-pflichtig !!! ...ist eben so; fertig ! Eben auch der Transport etc. pp. !!!
Das müßte doch langsam in alle Köpfe vorgedrungen sein...
Da hilft bei manchen kein erklären, und nochmals erklären, und nochmals erklären
Ich komme auch mit manchen § im WaffG nicht geistlich parat; es nützt aber nix
Nicht wundern, wenn es mal wieder "Hausbesuche" gibt. Wenn hier eine "Sache" sooooooooooooooooo unendlich in die Länge gezogen wird, das auch wirklich mal einer der das hier ließt wach wird und am nächsten Tag dann eben "aktiv" wird. Nur weil er (...jetzt muß ich aufpassen, was ich schreibe, sonst muß ich wieder bezahlen) seine Arbeit gut auf der jew. Dienststelle machen will.
....aber lassen wir das. Am Besten SCHLIEßEN !!!
ZitatOriginal von gunimo
Und mit solchen "Weisheit" kann man jedweden illegalen Waffenbesitz verharmlosen und schönreden...
Von wegen, ich glaube du hast mich falsch verstanden.
ZitatOriginally posted by Meechen
.....Sie soll etwa im Jahre 1965 gekauft worden sein. Unten an der Unterseite des Griffes ist die Zahl 1167 eingestanzt......
Zum rechtlichen Aspekt haben sich ja bereits andere heißdikutiert. Ich wollte nur noch sagen, dass die Waffe im November 1967 gebaut wurde - daher die Zahl 1167. Damit war es enorm schwierig, das Teil 1965 schon zu erwerben.
Schon komisch Aber schrieb ja auch "etwa".
Zum Rechtlichen:Ich finde es auch schwachsinnig das man nicht legal,illegale Waffen erben darf.Weil was kann man für die versäumnisse von Verwandten.Dennoch ist es so und damit muss man sich abfinden.Denn die Gesetze muss man nicht verstehen oder akzeptieren,aber man muss sie achten!
ZitatOriginal von ProNothe
Ich finde es auch schwachsinnig das man nicht legal,illegale Waffen erben darf.
Wo sollte man da die Grenze ziehen? Der nächste findet es z.B. unfair das man nicht legal illegale Drogen erben darf. Schließlich kann er doch nichts für die Sucht seiner Verwanten...
Der vergleich hinkt!Drogen machen Krank,die meisten davon zerstören sogar den Körper und nicht wenige Konsumenten bezahlen für ihre Sucht mit dem Tod.Das ist bei Waffen ja wohl anders.Und aus dem Grund braucht niemand Drogen,vor allem weil sie ja wohl nicht als "Erbstück" bezeichnet werden können,und wohl kaum persönlichen Wert für den Erben haben.
P.S Ist dir selber aufgefallen das du dich auf das Niveau von so manchen 0-Ahnung Waffenkritikern herrab gibst?Du vergleichst Waffen mit Drogen,nur so als Info.
ZitatOriginal von ProNothe
Drogen machen Krank.
Das tun legale Drogen ebenfalls. Trotzdem hat niemand etwas dagegen wenn man einen Keller voll teurer Weine oder einen Humidor voll edler Zigarren vererbt.
Zitat
Das ist bei Waffen ja wohl anders.
Waffen, grade Illegale, sind auch Tödlich.
ZitatUnd aus dem Grund braucht niemand Drogen,vor allem weil sie ja wohl nicht als "Erbstück" bezeichnet werden können,und wohl kaum persönlichen Wert für den Erben haben.
Dafür aber einen Finanziellen.
Zitat
P.S Ist dir selber aufgefallen das du dich auf das Niveau von so manchen 0-Ahnung Waffenkritikern herrab gibst?Du vergleichst Waffen mit Drogen,nur so als Info.
Ich vergleiche Illegale Waffen mit Drogen, und da stehe ich auch ohne Probleme zu. Es gab genügend Zeit die Waffen auf eine WBK eintragen zu lassen. Wer das nicht getan hat, wird da wohl seine Gründe gehabt haben.
Ich sehe das etwas anders als du!Du redest die ganze Zeit von illegalen Waffen,aber darum geht es doch.Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!
Zu deiner Aussage das Waffen tödlich sind,gerade illegale, dazu kann ich nur den Kopf schütteln! Es gilt immer noch das der Mensch tötet und nicht die Waffe,egal ob es sich um eine illegale oder eine legale handelt.
Zu Wein und Zigarren: Du hast mit den illegalen Drogen angefangen!Und es hat auch niemand was gegen Wein oder Zigarren gesagt!
ZitatOriginal von ProNothe
Ich sehe das etwas anders als du!Du redest die ganze Zeit von illegalen Waffen,aber darum geht es doch.Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!
Warum nicht? Der Erblasser hat ein Verbrechen begangen, warum sollte der Erbe davon noch zusätzlich profitieren?
Und wenn der Erblasser in der RAF war muss der Erbe Bomben und Granaten erben dürfen?!?
Zitat
Zu deiner Aussage das Waffen tödlich sind,gerade illegale, dazu kann ich nur den Kopf schütteln! Es gilt immer noch das der Mensch tötet und nicht die Waffe,egal ob es sich um eine illegale oder eine legale handelt.!
Nur das illegale Waffe eben durchweg in der Hand von Straftätern sind. Von Personen eben die schon alleine durch den Besitz der Waffen Straftäter sind.
Zitat
Und es hat auch niemand was gegen Wein oder Zigarren gesagt!
Und warum nicht? Beides ist, diversen Quellen zur Folge, viel Schädlicher als z.B. Haschisch.
Ich sehe schon es hat keinen Sinn!Einigen wir uns auf folgendes: Du hast deine Meinung,ich hab meine.Aber wir können auch weiter diskutieren,ich hab noch Argumente
Moin,
Danke für Eure Antworten. Die Waffe ist wieder bei Ihrem ursprünglichen Besitzer. Dieser hat einen Jäger als Freund, mit dem wird er heute versuchen, die Sache aus der Welt zu schaffen.
Danke nochmal und ein schönes Wochenende Euch Allen.
Greetz
ZitatOriginal von ProNothe
Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!
Ehrlich - diese "Argumentation" läßt sich nicht nur mit Drogen, sondern mit 100 anderen Beispielen ad absurdum führen:
- wenn Papi 25 Jahre keine Steuern gezahlt und darauf eine Firma gegründet hat, und nach dem Tod kommt's raus, wird Sohnemann sicher alles behalten dürfen.
- Papis geklauter DaVinci, den man beim Erben auf dem Dachboden findet...
- die Kiste mit dem perfekt gedruckten Falschgeld darf man doch sicher behalten, oder?
- das illlegal errichtete und dadurch einsturzgefährdete Haus
usw.
Es ist nun mal ein Rechtsgrundsatz, unabhängig von Waffen, daß man etwas Illegales nicht durch Erbschaft "wieder eingliedern" kann.
Und Peter0711:
Vielleicht solltest du deine waffenrechtlichen Einschätzungen, gerade nach deiner neulich mißglückten Sache "ich schieße mal im Wald herum" ein wenig überdenken - oder zumindest die seltsamen Thesen für dich behalten.
Auch das hier:
ZitatZitat:
Original von Logo
Einfach gut sein lassen und den Mund halten.
Was keiner weiß, macht keinen heiss.
kann man eigentlich gar nicht falsch verstehen, Logo. Wenn euch eine waffenrechtliche eindeutige Einschätzung stinkt, ist das eure Sache. Aber solche Aufforderungen zur Straftat bleiben hier künftig nicht mehr unbeachtet.