Darf ich die Waffe besitzen?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.770 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2007 um 09:31) ist von Ritztec.

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    Die Waffe hat, da sehr frühes Modell, keine PTB-Zulassung wie sie heute zwingend vorgeschrieben ist, ist mehr eine "verwaltungstechnische" Sache! ;)

    Mike

    Na also, alles ist gut :)
    Viel Spaß mit dem Ding

    an eye for an eye

    Einmal editiert, zuletzt von Peter0711 (4. Januar 2007 um 20:59)

  • "verwaltungstechnische Sache ist gut.

    Ohne WBK-Eintrag illegaler Besitz und zwar genau so eingestuft wie eine scharfe Waffe. Das ist ja das Dilemma des Waffenrechts.

  • Wie gesagt, wer damals zur Einführung der PTB-Pflicht bei Schreckschusswaffen im Jahr 1969 sowas noch zuhause hatte, der hätte bis 1976 noch die Gelegenheit gehabt die anzumelden. Der hätte ohne Probleme eine WBK bekommen wo der Altbesitz eingtragen wurde. Heute bekommt man wohl keine WBK mehr für sowas.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hmm... Naja, man könnte hier auch fragen wie er sie legal zum BüMa bringen will... Obwohl das natürlich was ganz anderes ist, da hast du recht. Kann man den BüMa nicht fragen ob er sie verwahren kann weil man selbst nicht die Berechtigung dazu hat?

  • Ich werd´s nie verstehen... :( ... warum manche es nie warhaben wollen:

    Kein PTB-Stempel = WBK-pflichtig !!! ...ist eben so; fertig ! Eben auch der Transport etc. pp. !!!

    Das müßte doch langsam in alle Köpfe vorgedrungen sein... :direx:

    Da hilft bei manchen kein erklären, und nochmals erklären, und nochmals erklären :cry:

    Ich komme auch mit manchen § im WaffG nicht geistlich parat; es nützt aber nix ;D

    Nicht wundern, wenn es mal wieder "Hausbesuche" gibt. Wenn hier eine "Sache" sooooooooooooooooo unendlich in die Länge gezogen wird, das auch wirklich mal einer der das hier ließt wach wird und am nächsten Tag dann eben "aktiv" wird. Nur weil er (...jetzt muß ich aufpassen, was ich schreibe, sonst muß ich wieder bezahlen) seine Arbeit gut auf der jew. Dienststelle machen will.

    ....aber lassen wir das. Am Besten SCHLIEßEN !!!

  • Zitat

    Original von gunimo

    Und mit solchen "Weisheit" kann man jedweden illegalen Waffenbesitz verharmlosen und schönreden...

    Von wegen, ich glaube du hast mich falsch verstanden. :(

    mfg
    Logo

    Einmal editiert, zuletzt von Logo (4. Januar 2007 um 22:11)

  • Zitat

    Originally posted by Meechen
    .....Sie soll etwa im Jahre 1965 gekauft worden sein. Unten an der Unterseite des Griffes ist die Zahl 1167 eingestanzt......

    Zum rechtlichen Aspekt haben sich ja bereits andere heißdikutiert. Ich wollte nur noch sagen, dass die Waffe im November 1967 gebaut wurde - daher die Zahl 1167. Damit war es enorm schwierig, das Teil 1965 schon zu erwerben. ;)

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Schon komisch *lol* Aber schrieb ja auch "etwa".
    Zum Rechtlichen:Ich finde es auch schwachsinnig das man nicht legal,illegale Waffen erben darf.Weil was kann man für die versäumnisse von Verwandten.Dennoch ist es so und damit muss man sich abfinden.Denn die Gesetze muss man nicht verstehen oder akzeptieren,aber man muss sie achten!

    Gruß ProNothe

    3 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (4. Januar 2007 um 22:38)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Ich finde es auch schwachsinnig das man nicht legal,illegale Waffen erben darf.

    Wo sollte man da die Grenze ziehen? Der nächste findet es z.B. unfair das man nicht legal illegale Drogen erben darf. Schließlich kann er doch nichts für die Sucht seiner Verwanten...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Der vergleich hinkt!Drogen machen Krank,die meisten davon zerstören sogar den Körper und nicht wenige Konsumenten bezahlen für ihre Sucht mit dem Tod.Das ist bei Waffen ja wohl anders.Und aus dem Grund braucht niemand Drogen,vor allem weil sie ja wohl nicht als "Erbstück" bezeichnet werden können,und wohl kaum persönlichen Wert für den Erben haben.
    P.S Ist dir selber aufgefallen das du dich auf das Niveau von so manchen 0-Ahnung Waffenkritikern herrab gibst?Du vergleichst Waffen mit Drogen,nur so als Info.

    Gruß ProNothe

    3 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (4. Januar 2007 um 23:26)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Drogen machen Krank.

    Das tun legale Drogen ebenfalls. Trotzdem hat niemand etwas dagegen wenn man einen Keller voll teurer Weine oder einen Humidor voll edler Zigarren vererbt.

    Zitat


    Das ist bei Waffen ja wohl anders.

    Waffen, grade Illegale, sind auch Tödlich.


    Zitat

    Und aus dem Grund braucht niemand Drogen,vor allem weil sie ja wohl nicht als "Erbstück" bezeichnet werden können,und wohl kaum persönlichen Wert für den Erben haben.

    Dafür aber einen Finanziellen.

    Zitat


    P.S Ist dir selber aufgefallen das du dich auf das Niveau von so manchen 0-Ahnung Waffenkritikern herrab gibst?Du vergleichst Waffen mit Drogen,nur so als Info.

    Ich vergleiche Illegale Waffen mit Drogen, und da stehe ich auch ohne Probleme zu. Es gab genügend Zeit die Waffen auf eine WBK eintragen zu lassen. Wer das nicht getan hat, wird da wohl seine Gründe gehabt haben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (4. Januar 2007 um 23:41)

  • Ich sehe das etwas anders als du!Du redest die ganze Zeit von illegalen Waffen,aber darum geht es doch.Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!

    Zu deiner Aussage das Waffen tödlich sind,gerade illegale, dazu kann ich nur den Kopf schütteln! Es gilt immer noch das der Mensch tötet und nicht die Waffe,egal ob es sich um eine illegale oder eine legale handelt.

    Zu Wein und Zigarren: Du hast mit den illegalen Drogen angefangen!Und es hat auch niemand was gegen Wein oder Zigarren gesagt!

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (4. Januar 2007 um 23:57)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Ich sehe das etwas anders als du!Du redest die ganze Zeit von illegalen Waffen,aber darum geht es doch.Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!

    Warum nicht? Der Erblasser hat ein Verbrechen begangen, warum sollte der Erbe davon noch zusätzlich profitieren?

    Und wenn der Erblasser in der RAF war muss der Erbe Bomben und Granaten erben dürfen?!?

    Zitat


    Zu deiner Aussage das Waffen tödlich sind,gerade illegale, dazu kann ich nur den Kopf schütteln! Es gilt immer noch das der Mensch tötet und nicht die Waffe,egal ob es sich um eine illegale oder eine legale handelt.!

    Nur das illegale Waffe eben durchweg in der Hand von Straftätern sind. Von Personen eben die schon alleine durch den Besitz der Waffen Straftäter sind.

    Zitat


    Und es hat auch niemand was gegen Wein oder Zigarren gesagt!

    Und warum nicht? Beides ist, diversen Quellen zur Folge, viel Schädlicher als z.B. Haschisch.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich sehe schon es hat keinen Sinn!Einigen wir uns auf folgendes: Du hast deine Meinung,ich hab meine.Aber wir können auch weiter diskutieren,ich hab noch Argumente *lol*

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (5. Januar 2007 um 00:12)

  • Moin,

    Danke für Eure Antworten. Die Waffe ist wieder bei Ihrem ursprünglichen Besitzer. Dieser hat einen Jäger als Freund, mit dem wird er heute versuchen, die Sache aus der Welt zu schaffen.

    Danke nochmal und ein schönes Wochenende Euch Allen.

    Greetz

    :winke:

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Wenn der Erblasser es versäumt hat,die Waffe in den 70er Jahren anzumelden,darf doch der Erbe da keinen nachteil von haben!

    :bash: Ehrlich - diese "Argumentation" :confused2: läßt sich nicht nur mit Drogen, sondern mit 100 anderen Beispielen ad absurdum führen:

    - wenn Papi 25 Jahre keine Steuern gezahlt und darauf eine Firma gegründet hat, und nach dem Tod kommt's raus, wird Sohnemann sicher alles behalten dürfen.

    - Papis geklauter DaVinci, den man beim Erben auf dem Dachboden findet...

    - die Kiste mit dem perfekt gedruckten Falschgeld darf man doch sicher behalten, oder?

    - das illlegal errichtete und dadurch einsturzgefährdete Haus

    usw.

    Es ist nun mal ein Rechtsgrundsatz, unabhängig von Waffen, daß man etwas Illegales nicht durch Erbschaft "wieder eingliedern" kann.

    Und Peter0711:
    Vielleicht solltest du deine waffenrechtlichen Einschätzungen, gerade nach deiner neulich mißglückten Sache "ich schieße mal im Wald herum" ein wenig überdenken - oder zumindest die seltsamen Thesen für dich behalten.

    Auch das hier:

    Zitat

    Zitat:
    Original von Logo
    Einfach gut sein lassen und den Mund halten.
    Was keiner weiß, macht keinen heiss.

    kann man eigentlich gar nicht falsch verstehen, Logo. Wenn euch eine waffenrechtliche eindeutige Einschätzung stinkt, ist das eure Sache. Aber solche Aufforderungen zur Straftat bleiben hier künftig nicht mehr unbeachtet.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...