@ Thoms MAgnum
Na da gibts ja auch noch den Staatsanwalt, der genauso toll daher redet
Und der Richter hat ja auch noch seine eigene Meinung. Aber mit meiner editierten Argumentation müsste ich Dich doch jetzt überzeugt haben, oder ?
Im Übrigen geht es auch nicht darum, dass etwas passiert ist. Wenn was passiert, dann ändert sich in der rechtlichen Beurteilung so ziemlich alles. Und das etwas passieren kann habe ich auch nicht ausgeschlossen und deshalb auch die Einsatzmöglichkeit der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr bejaht.
Es ging hier ja erstmal nur um das bloße in den Händen halten einer ungeladenen SSW, wo der Vater daneben steht und und des weiteren Verkaufspersonal in der Nähe ist.
Auch ist Überlassen nichts anderes als einem Dritten den Besitz einzuräumen. Da aber kein Besitz vorliegt gibts auch kein Überlassen.
Aber ist ja schon gut, ich sag nix mehr