9 PAK aus einer 9 x 19?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.096 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2006 um 12:49) ist von germi.

  • Hat jemand Erfahrungswerte zu folgender Frage:

    Lassen sich Platzpatronen 9 PAK aus einer scharfen 9 x 19mm verschiessen? Könnte mir vorstellen, daß es möglicherweise Störungen bei der Repetierfunktion gibt und ein manueller Repetiervorgang notwendig ist, aber ansonsten müsste es doch eigentlich klappen, oder?

  • Nein, wird mit ziemlicher Sicherheit NICHT klappen. Soweit ich weiß sind bei PAK die Hülsen 9mm breit, bei 9x19 hingegen das Geschoss - die Hülsen sind also breiter.

    Deshalb ist es auch nicht möglich eine scharfe 9mm-Patrone in eine 9mm-SSW einzulegen (außer mit grober Gewalt).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • NEIN, klappt garnicht. Die 9 x 19 besieht sich auf das Geschoss, bei der 9mm PAK auf die Hülse. Das sind 2 dinge die nicht zusammen passen, zudem kommt noch daß man aus einer Pistole 9 x 19 nur die dafür vorgesehene Munition verschießen darf, also alle in 9 x 19 .

    Selbst wenn ein WBK-Inhaber für seine Pistole oder sein Gewehr Platzpatronen besitzen würde dürfte er diese dennoch nur auf dem Schießstand abfeuern, nicht zum Spaß im Garten oder zu Silvester.

    Gruß
    Thomas

  • Nö, die fallen ja durch das Patronelager.

    Repetieren tut da auch nichts, wie auch, gibt ja keinen Staudruck.

    Bei der Bundeswehr gibts dafür extra Manöverpatronengeräte, damit die Selbststlader auch mit Platzpatronen repetieren. Eigentlich ein Verschluß für den Lauf.


    9mm Para Platzpatronen sind übrigens Erwerbsberechtigungspflichtig.

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Original von jnievele
    Deshalb ist es auch nicht möglich eine scharfe 9mm-Patrone in eine 9mm-SSW einzulegen (außer mit grober Gewalt).

    Selbst mit Gewalt geht es nicht, hatte dazu schonmal vor Jahren ein Bild Gepostet. Eine versehentliches Laden würde auch nicht gehen und in die Magazine der SSW passen die von der Länge her auch nicht rein.

    Gruß
    Thomas

  • das Ding wird sich nett aufblähen (also die 9mm PAK im 9mm PARA Lager), die Knarre ist voller Dreck...ne lass es doch.

    Repetieren wird sie natürlich nicht mehr, wovon auch...fehlt ja irgendwie der Druck.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (29. Dezember 2006 um 22:30)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Para bist du dir sicher dass man 9x19 nicht auf dem Grundstück verschießen darf?Sind ja eigentlich Platzpatronen.

    Du brauchst für die 9X19 einen MES, b.w. die Berechtigung zum Erwerb der Munition. Ich wäre deshalb vorsichtig, ausserhalb eines zugel. Schiesstand die Waffe abzufeuern.

    IMHO darfs Du zwar mit einer Waffe die für das Kal. 9X19 ausgelegt ist, 4mmM20 unter Nutzung der Reduzierpatrone auf Deinem Heimschiessstand verschiessen. Das war es aber dann - wobei es sicher problematisch sein wird zu erklären warum Du mit dem Bedürfnis zu einer Sportwaffe auch Platzpatronen benötigst?

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (29. Dezember 2006 um 22:43)

  • Naja, die 9mmx22 P.A. sind wahrsch. 3mm zu lang fürs Patronenlager. Die Hülse einer 9mm PA ist exakt 9,6mm dick die einer 9mmx19 etwa 10mm. Ein großer unterschied ist da nicht liegt im toleranzbereich. Aber wie so immer bei uns vorbildichen Waffenbesitzern: Nicht machen sonst aua aua!!

    Der Verschluss dürfte eh nicht schließen aufgrund der zu langen Kartuschen und repetieren tut sie ganz sicher nicht.

    Da war ja auch mal in CSI Miami ne folge wo jemand mit ner "Schreckschusspistole" a la Beretta 92 "erschossen" wurde. In ihren hübsch animierten close-ups hat man dann auch die waffe gesehen wie sie ohne laufsperre repetiert hat *lol* schick, wie viel Druck hatte die Patrone? 40 kbar?

  • Zitat

    Original von ProNothe
    .... nicht auf dem Grundstück verschießen darf?Sind ja eigentlich Platzpatronen.

    Steht im Gesetz nicht sowas wie: "... erlaubt ... wenn aus den Waffen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann" ? Da fallen scharfe Waffen wohl nicht drunter, daher kann auch mit Patzpatronen nicht legal geschossen werden?

    Gruß
    Heiko

  • Stimmt (fast)!
    Sobald aus einer Waffe NUR Kartuschenmunition verschossen werden kann, darf man sie außerhalb einer Schießstätte schießen.
    Ob das eine 6mmFlobertPlatz oder eine Salutkanone mit Kartuschenlager ist, ist dabei unerheblich.

    Das ist aber nur der zweite Punkt, der dies erlaubt!

    Laut dem ersten Punkt darf man zuhause schießen, wenn die Geschosse nicht mehr als 7,5J erreichen (den $7-Krempel lassen wir mal weg) und das Grundstück nicht verlassen können.

    Eine 9x19-Waffe mit Platzpatronen verfeuert aber nunmal keine Geschosse, wird daher also auch nie die 7,5J erreichen und nicht vorhandene Geschosse können das Grundstück auch garantiert nicht verlassen.

    Hier nochmal der Text:

    Zitat

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    Jetzt wird irgendwer einwerfen:
    Aber die Geschosse einer 9x19-Waffe haben mehr als 7,5J!
    Stimmt.
    Aber im Gesetz steht "...deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird " und nicht "...erteilt werden kann"!
    Es gilt also die beim Schießen real erreichte Geschoßenergie, nicht diejenige, die aus der jeweiligen Waffe mögliche.
    Sonst wäre es ja auch unmöglich, mit 4mmM20-Einstecksystemen zuhause zu schießen.

    Stefan

  • Ich frage mich immer woher die Ideen kommen, nicht passende Munition mit einer nicht passenden Waffe zusammen bringen zu wollen.

    Ist das für die Leute ein Kick wie Bungee-Jumpen oder so?

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von SFOR & EUFOR
    Hat jemand Erfahrungswerte zu folgender Frage:

    Lassen sich Platzpatronen 9 PAK aus einer scharfen 9 x 19mm verschiessen? ...

    Geht nicht, die Waffe verriegelt nicht (habs grad mit ner leeren PAK getestet).

    Hülse 9x19 = 9,83 x 19mm

    Hülse 9PAK= 9,45 x 22mm

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Was passt ist 8mm k aus einer 7,65mm Browning (siehe Busch- und CDS-Umbauten, da wurde weder Lager noch Magazin geändert) oder .22 lang Knall aus einer .22 lr und zu guter Letzt .380 K aus .38 Special, .357 Magnum oder .38 S&W. Das ist jetzt nur die technische Seite, rechtlich nicht ganz koscher. Zudem soll sich .22 lang zumindest eine zeitlang negativ auf die Präzision einer .22 lr auswirken durch die SP-Verschmutzung.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-