Erstmal hallo... an alle hier im forum...
Also ich beabsichtige in naher zukunft.... ein paintballfeld für die öffentlich keit zu erschließen...
Hierzu habe ich folgenden Text gefunden:
Weiterhin ist es in einigen Bundesländern für Betreiber von Paintballgeländen und Zubehörläden verboten, den sog. Öffentlichkeitsbezug herzustellen. So ist es z.B. verboten, Auslagen in einem Schaufenster zu haben, oder Werbung für seinen Paintballplatz zu machen. Vielmehr muss das Interesse und die Initiative vom Kunden ausgehen.
Könnt ihr mir vlt. weiterhelfen und beantworten, ob dies auch immer noch dem geltenden recht entspricht , und in welchen budesländern dieses werbeverbot anwendung findet????
vielen dank schonmal im vorraus
Marcus