Rechte???

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2006 um 21:33) ist von Frontalschaden.

  • Erstmal hallo... an alle hier im forum...

    Also ich beabsichtige in naher zukunft.... ein paintballfeld für die öffentlich keit zu erschließen...

    Hierzu habe ich folgenden Text gefunden:

    Weiterhin ist es in einigen Bundesländern für Betreiber von Paintballgeländen und Zubehörläden verboten, den sog. Öffentlichkeitsbezug herzustellen. So ist es z.B. verboten, Auslagen in einem Schaufenster zu haben, oder Werbung für seinen Paintballplatz zu machen. Vielmehr muss das Interesse und die Initiative vom Kunden ausgehen.

    Könnt ihr mir vlt. weiterhelfen und beantworten, ob dies auch immer noch dem geltenden recht entspricht , und in welchen budesländern dieses werbeverbot anwendung findet????

    vielen dank schonmal im vorraus
    Marcus

  • Dankeschön.... war mir schonmal eine große hilfe.. bei der weiteren Planung....der link.

    Muss jetz nur irgendwoher rausfinden, ob das mit der werbung generell in allen bundesländern gleich gehandhabt wird... oder ob es da abweichungen zu unserem vorteil gibt....

    MFG
    Marcus

  • frag bei der stelle nach, bei der du den gewerbeschein beantragst...ordnungsamt kann ebenfalls helfen....ansonsten frag die betreiber wie und welche auflagen umzusetzen sind.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • @ Duke: Naja was soll man zu dem ''Bericht'' noch sagen, mal wieder die typische Schuldpropaganda. :new16:
    Der gleiche Müll der z.Zt. über den Amokschützen verbreitet wird. Und bei dem Wort ''Tarnklamotten'' oder ''Replikas'' kacken sie sich wieder die Hosen voll, (sogar bei den ''Space Cowboy'' Markierern) so wie immer. Von den Medien ist halt nicht viel zu erwarten, die Zensieren und Lügen oder schreiben einfach nur Mist aber sie ham ja Recherchiert.
    Am besten alle in nen Sack gesteckt und mit der Bratpfanne draufgehauen, da trifft man immer den richtigen. :evil:
    Wer so einen Müll wie er Heutzutage von der Presse durchgekaut wird noch für bare Münze nimmt hat das Denken aufgegeben und dem ist echt nicht mehr zu Helfen.
    Sorry für OT aber das musste mal raus. :n17:

  • @ Meyer,

    Du musst schon genau lesen!

    Am besten finde ich die Basta-Manier *lol*

    Ganz allgemein kann man aber so schon sagen das es sehr schwer wird die notwendigen Auflagen für ein Paintballfeld zu erfüllen.
    Unmöglich ist es aber nicht.

    Viel Erfolg Cyclon!

  • Ich hab genau gelesen, aber das

    Zitat

    Original von Duke_ALF
    Am besten finde ich die Basta-Manier *lol*


    ist mir eher zum Heulen als zum lachen. Das Wort vom Obermotz des TZ Trallrat ist Gesetz oder was? Als könnte einer bestimmen was alle anderen haben wollen und die Paintball Minderheit besteht nur aus Potentiellen Amokläufern aber lassen wir das sonst driftet das wieder zu sehr in die Politik ab. :confused2:
    Wünsch Dir auch viel Glück cyclonX, um gegen soviel Bürokratur erfolgreich anzugehen muss man ja schon ein Übermensch sein... :(

  • Guten Tag,
    will meinen Senf auch mal dazu geben :confused2:.
    Könnte man die "Werbung" nicht als Ausschilderung tarnen. Z.B. "der U5 bis XXX folgen und dann links, nach 31Km rechts, fertig".
    Ist nun übertreiben aber Grundsätzlich?

    Mit freundlichen Grüßen und Ich hoffe geholfen zu haben,

    HK G36

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

  • Zitat

    Original von HK G36
    Guten Tag,
    will meinen Senf auch mal dazu geben :confused2:.
    Könnte man die "Werbung" nicht als Ausschilderung tarnen. Z.B. "der U5 bis XXX folgen und dann links, nach 31Km rechts, fertig".
    Ist nun übertreiben aber Grundsätzlich?

    Sieht nach "Schleichwerbung" aus und das hat schon so manchen Kopf gekostet :laugh:

  • also danke für die rege teilnahme an dem thema....^^

    aber wo das feld erschlossen werden soll kann bzw. will ich "noch" nicht preisgeben..... aber natürlich werd ich euch sofort unterrichten, sobald wir das feld haben ;)

    also zum thema werbung:
    habe mir auch schon so einige gedanken gemacht.... wie es aussieht mit einem fleyer, wo nur die internet adresse vermerkt ist...

    in den auflagen steht (zumindest was ich bisher dazu gefunden habe) nur das es verboten ist in einem personenkreis zu werben.... wo leute betroffen sind, die nicht zur anwisierten zielgruppe gehören....
    also die leute, die dann auf die seite gehen...würden ja zur zielgruppe gehören... und somit darf so geworben werden.....
    also das is meine ide zu dem thema... aber ich werd demnächst noch ein thermin bei einer gründungsberaterin haben, wo ich mehr darüber erfahren werde....

    naja also ich finds einfach affig wie die behörden mit dem SPORT paintball umgehen...
    schließlich wird hierbei niemand gefärdet oder sonstiges..... es handelt sich lediglich um einen sport mit enormen spaß-facktor. aber wem sag ich das hier xDxD

    schöne grüße marcus

  • Zitat

    Original von cyclonX
    naja also ich finds einfach affig wie die behörden mit dem SPORT paintball umgehen...
    schließlich wird hierbei niemand gefärdet oder sonstiges..... es handelt sich lediglich um einen sport mit enormen spaß-facktor. aber wem sag ich das hier xDxD


    Hier brauchst Du das denke ich mal keinem zu erzählen... :ngrins: