Naja es ist so und wenn die Herren da oben mal wieder was am Waffengesetz ändern möchten tun sie das ob es uns gefällt oder nicht . Woher aus NDS kommst Du wenn ich fragen darf ich komme eigentlich auch aus NDS habe bis vor 4 jahren noch in Celle gewohnt .
Kleiner Waffenschein - Überprüfung an der Haustür
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Twopac111 -
5. September 2006 um 19:47 -
Geschlossen
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Nachdem ich mich hier bis zum Schluß durchgearbeitet habe, finde ich das Ganze immer noch mehr als merkwürdig. Selbst die Lektüre der entsprechenden Seite eines Polizeipräsidiums in NRW (Wuppertal), wo offenbar die Wunschvorstellungen eines bestimmten Ministerialbeamten Eingang fanden
(Waffen, für die man einen KWS braucht, gehören in einen Waffenschrank), hilft da nicht weiter. Es soll ja Leute geben, die glauben, über den Gesetzen zu stehen, weil sie bei irgendeiner Behörde arbeiten. Was ich aber total anders sehe!!! Gerade die dürfen die Unwissenheit oder Ängstlichkeit ihrer Mitbürger nicht ausnutzen.Ob jemand etwas zu verbergen hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle! Derart dümmliche Sprüche werden von Behördenvertretern gern gebraucht um unbedarfte Mitmenschen von ihren Rechten abzulenken. Selbst würden sie sich sowas natürlich nicht gefallen lassen!!!
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Zitat
Original von Twopac111
@ LOBO
Und ob ich für dich glaubwürdig bin oder nicht ist mir egal und übrigens ist bei mir die Decke nicht 360cm sonder exakt 381cm hoch.Das ändert kaum etwas .. denn Stühle wirst Du wohl in der Wohnung haben !?
Wie dem auch sei .. belassen wir es dabei.
Gruss, Jörg
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wie ist es eigentlich wenn ich zuhause bin und ich meinen Gaser scharf im Scharank, nicht abgeschlossen liegen habe, ist das legal?
Gruß Jo
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Wenn du drauf aufpasst ja solltest aber drauf achten das ud keinen Besuch von irgendwem bekommst der da dran gehen könnte.
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Wenn mich nicht alles täuscht werden geladene SSW wie scharfe Waffen behandelt und müssen in einen Waffenschrank, nur ungeladene SSW kann man im Prinzip lose rumfliegen lassen.
Man muss aber gewährleisten, dass keine unbefugten Personen Zugriff haben können,
hast Du z.b. minderjährige Geschwister oder verkehren minderjährige Personen in Deinem Haushalt, muss der Gaser weggeschlossen wrden,
bist Du z.B. 18 und wohnst alleine, kannst Du die Waffe offen liegen lassen. -
Ich bin seit gestern 18
und ich habe die Waffe gut im Schrank versteckt, die findet so leicht dort niemand.
Wenn ich die aber dort nicht liegen lassen darf, reicht es dann wenn ich sie in eine Gelkasette lege? -
Ungeladen ja
Geladen Nein, dann brauchst du einen Waffenschrank mit Sicherheitsklasse 1 -
Dann kann ich die Waffe ja gausogut ungeladen irgentwo rumliegen lassen bevor ich die in eine Geldkasette einschließe oder wie habe ich das jetzt verstanden?
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Wenn niemand minderjähriges diese Räumlichkeiten betreten kann, dann kann die Waffe theoretisch auch offen rumliegen.
Der Raum sollte allerdings verschlossen sein.
Die Munition muss aber auf jeden Fall in ein eigenes Behältnis!Stefan
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Und für den nächsten Einbrecher muß man schon mal den Satz auswendig lernen:
"Hände hoch - und weg da von dem Schrank, wo meine Munition drin ist!"
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hehe werde ich mir merken
naja, das ist mal wieder aus meiner Sicht aus ein sinnloses Gesetz.Gruß Jo
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Wenn du alleine oder nur Berechtigte (also 18+) zu Hause sind,
darf die Waffe natürlich geladen rumliegen.Du darfst sie auf deinem Grundstück auch ohne KWS führen.
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Den KWS habe ich heute Morgen beantrag, da ich seit gestern erst Volljährig bin
Ich hab ne kleine sis (15) also darf sie nicht rumliegen.
Ich habe bei Ebay Tresore angeschaut, da Stand bei einem Sicherheitsstufe B.
Was heißt das? Geht der nicht?Gruß Jo
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Sicherheitsstufe B ist mehr als ausreichend zum UNGELANDENEN Lagern!Sicherheitsstufe B ist genug für bis zu fünf Kurzwaffen(Scharf) SSW kannst du da reinpacken bis er voll ist!
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Aus diesen Grund will ich keinen KWS! Die Kontrollieren einen, wo leben wir hier denn? Das dürfen die garnicht. Es ist weder Gefahr im Vollzug noch sonst irgendwas. Ich habe hier meine SSWs an der Wand hängen, weil sie schick aussehen, Muntion liegt hier irgendwo aufm Tisch rum. Ich will sie ja nicht auf der Straße rumschleppen, nur als Deko und zum Benutzen an Silvester (Ob Balkon oder Straße ist egal, Silvester laufen hier eh keine Bullen rum die lust haben einen zu kontrollieren, die wollen selber Feiern!). Und wenn solche Typen mal vor der Tür stehen, ohne Durchsuchungsbefehl können die garnichts. Also man muss sie nicht reinlassen!
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kein Mensch kontrolliert wenn man einen kleinen Waffenschein hat ohne Verdachtsmoment.. Außerdem braucht man ohne Durchsuchungsbefehl niemand in die Wohnung zu lassen. Gilt auch bei GEZ-Kontrolleuren
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wieso gibt es dann Zahlen sicherheitsstufen und Buchstabensicheheitsstufen?
und kann mir einer vllt einen billigen Tresor oder Kasette sagen in dem ich eine geladene SSW lagern kann?Gruß Jo
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Für eine geladene SSW brauchst du, wenn du nicht anwesend bist, Sicherheitsklasse 0 oder etwas vergleichbares.
Google ist dein Freund, da findest du bestimmt ein paar Preise (Beträge, für die du dir einige verdammt gute SSW kaufen könntest!).
Stefan
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Genau!Für eine gelandene SSW brauchst du wie schon gesagt Sicherheitsstufe 0!Aber mach es doch so,kauf einen normalen günstigen Tresor und eine Geldkassette,dann tust du die Waffe in den Tresor,und das Magazin in die Kassette.Wenn du dann nach Hause kommst kurz auf,Magazin in die Waffe und irgendwo hingelegt.
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