Kleiner Waffenschein - Überprüfung an der Haustür

Es gibt 115 Antworten in diesem Thema, welches 23.874 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2006 um 18:49) ist von ziGGy.

  • Naja es ist so und wenn die Herren da oben mal wieder was am Waffengesetz ändern möchten tun sie das ob es uns gefällt oder nicht . Woher aus NDS kommst Du wenn ich fragen darf ich komme eigentlich auch aus NDS habe bis vor 4 jahren noch in Celle gewohnt .

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

  • Nachdem ich mich hier bis zum Schluß durchgearbeitet habe, finde ich das Ganze immer noch mehr als merkwürdig. Selbst die Lektüre der entsprechenden Seite eines Polizeipräsidiums in NRW (Wuppertal), wo offenbar die Wunschvorstellungen eines bestimmten Ministerialbeamten Eingang fanden
    (Waffen, für die man einen KWS braucht, gehören in einen Waffenschrank), hilft da nicht weiter. Es soll ja Leute geben, die glauben, über den Gesetzen zu stehen, weil sie bei irgendeiner Behörde arbeiten. Was ich aber total anders sehe!!! Gerade die dürfen die Unwissenheit oder Ängstlichkeit ihrer Mitbürger nicht ausnutzen.

    Ob jemand etwas zu verbergen hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle! Derart dümmliche Sprüche werden von Behördenvertretern gern gebraucht um unbedarfte Mitmenschen von ihren Rechten abzulenken. Selbst würden sie sich sowas natürlich nicht gefallen lassen!!!

  • Zitat

    Original von Twopac111
    @ LOBO
    Und ob ich für dich glaubwürdig bin oder nicht ist mir egal und übrigens ist bei mir die Decke nicht 360cm sonder exakt 381cm hoch.

    Das ändert kaum etwas .. denn Stühle wirst Du wohl in der Wohnung haben !?

    Wie dem auch sei .. belassen wir es dabei.

    Gruss, Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Lobo (6. September 2006 um 20:35)

  • wie ist es eigentlich wenn ich zuhause bin und ich meinen Gaser scharf im Scharank, nicht abgeschlossen liegen habe, ist das legal?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Wenn mich nicht alles täuscht werden geladene SSW wie scharfe Waffen behandelt und müssen in einen Waffenschrank, nur ungeladene SSW kann man im Prinzip lose rumfliegen lassen.

    Man muss aber gewährleisten, dass keine unbefugten Personen Zugriff haben können,
    hast Du z.b. minderjährige Geschwister oder verkehren minderjährige Personen in Deinem Haushalt, muss der Gaser weggeschlossen wrden,
    bist Du z.B. 18 und wohnst alleine, kannst Du die Waffe offen liegen lassen.

  • Ich bin seit gestern 18 :huldige: :huldige: :huldige:
    und ich habe die Waffe gut im Schrank versteckt, die findet so leicht dort niemand.
    Wenn ich die aber dort nicht liegen lassen darf, reicht es dann wenn ich sie in eine Gelkasette lege?

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Dann kann ich die Waffe ja gausogut ungeladen irgentwo rumliegen lassen bevor ich die in eine Geldkasette einschließe oder wie habe ich das jetzt verstanden?

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Und für den nächsten Einbrecher muß man schon mal den Satz auswendig lernen:

    "Hände hoch - und weg da von dem Schrank, wo meine Munition drin ist!"


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wenn du alleine oder nur Berechtigte (also 18+) zu Hause sind,
    darf die Waffe natürlich geladen rumliegen. ;)

    Du darfst sie auf deinem Grundstück auch ohne KWS führen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Den KWS habe ich heute Morgen beantrag, da ich seit gestern erst Volljährig bin :crazy3:
    Ich hab ne kleine sis (15) also darf sie nicht rumliegen.
    Ich habe bei Ebay Tresore angeschaut, da Stand bei einem Sicherheitsstufe B.
    Was heißt das? Geht der nicht?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Sicherheitsstufe B ist mehr als ausreichend zum UNGELANDENEN Lagern!Sicherheitsstufe B ist genug für bis zu fünf Kurzwaffen(Scharf) SSW kannst du da reinpacken bis er voll ist!

    Gruß ProNothe

  • Aus diesen Grund will ich keinen KWS! Die Kontrollieren einen, wo leben wir hier denn? Das dürfen die garnicht. Es ist weder Gefahr im Vollzug noch sonst irgendwas. Ich habe hier meine SSWs an der Wand hängen, weil sie schick aussehen, Muntion liegt hier irgendwo aufm Tisch rum. Ich will sie ja nicht auf der Straße rumschleppen, nur als Deko und zum Benutzen an Silvester (Ob Balkon oder Straße ist egal, Silvester laufen hier eh keine Bullen rum die lust haben einen zu kontrollieren, die wollen selber Feiern!). Und wenn solche Typen mal vor der Tür stehen, ohne Durchsuchungsbefehl können die garnichts. Also man muss sie nicht reinlassen!

    2 Mal editiert, zuletzt von WaffenWalther (9. September 2006 um 17:24)

  • kein Mensch kontrolliert wenn man einen kleinen Waffenschein hat ohne Verdachtsmoment.. Außerdem braucht man ohne Durchsuchungsbefehl niemand in die Wohnung zu lassen. Gilt auch bei GEZ-Kontrolleuren

  • wieso gibt es dann Zahlen sicherheitsstufen und Buchstabensicheheitsstufen?
    und kann mir einer vllt einen billigen Tresor oder Kasette sagen in dem ich eine geladene SSW lagern kann?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Genau!Für eine gelandene SSW brauchst du wie schon gesagt Sicherheitsstufe 0!Aber mach es doch so,kauf einen normalen günstigen Tresor und eine Geldkassette,dann tust du die Waffe in den Tresor,und das Magazin in die Kassette.Wenn du dann nach Hause kommst kurz auf,Magazin in die Waffe und irgendwo hingelegt.

    Gruß ProNothe