Kleiner Waffenschein ???

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.940 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2006 um 18:07) ist von joSchuss.

  • HAllo leute bin neu hier und habe eine frage !!!

    Also ein Freund hat mir erzählt das es einen " kleinen Waffenschein " gibt , so dass ich eine schreckschuss pistole legal bei mir haben darf . Bin nich gerade groß und stark würde mich einfach wohler fühlen !!! wenn es sowas gibt WO und WIE bekomme ich sowas ????

    DANKE schonmal

    gruß KEWI

  • Wilkommen in Forum, Kewi!

    in Kurzform:

    1. Du musst 18 J. alt sein.
    2. Keine Eintragungen im Bundeszentralregister und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
    3. Antrag bei der zustaendigen Behoerde stellen (ist nach Bundeslaendern unterschiedlich), z. B. Amt f. oeffentl. Ordnung, Ordnungsamt, Polizeibehoerde.
    4. 50 € bezahlen (bundesweit einheitliche Gebuehr).
    5. Abwarten.
    6. Kleinen Waffenschein abholen.

    Weitere Informationen findest Du hier im Forum ueber die Suchfunktion.

    Viel Erfolg pak9

  • Zitat

    Original von Kewi....wo ich den in Schleswig-Holschtein beantragen muss ?

    "........Für den Erwerb (ab 18 Jahren) benötigt man zunächst ein Antragsformular, das man entweder bei der Polizei oder beim Ordnungsamt seiner Gemeinde erhält.

    Das Formular wird ordnungsgemäß ausgefüllt und abgegeben. Die Behörde prüft dann das Führungszeugnis des Antragstellers und checkt eventuell vorhandene Vorstrafen ab. Die Gebühr für die Ausstellung des kleinen Waffenscheins beträgt ca. 50,- Euro......."

    Die entsprechende Behörde heisst von Stadt zu Stadt oder Kreis anders. In München z.B. "Kreisverwaltungsbehörde"

    Unserem Lexikon entnommen, Link findest du unter dem Beitrag von User H&K.

    Gruss
    Alfred

  • Hallo und willkommen im Forum!

    Wie und wo du den KWS bekommst wurde ja schon gesagt, deshalb nutze ich diesen Thread mal um etwas loszuwerden das ich am letzten Wochenende erlebt hab.
    Es passt nicht unbedingt zur Frage aber es hat zumindest mit dem KWS oder besser gesagt mit den leider immer noch kursierenden Gerüchten über selbigen zu tun.

    Ich war am Wochenende auf einem Mittelaltermarkt und wer schon mal auf sowas war weiß bestimmt daß da ziemlich viele Leute in kompletter Montur rumlaufen, das heißt Rüstung, Gewand, Schwert ,etc.
    Jedenfalls hab ich zufällig eine Unterhaltung mitbekommen zwischen einem Mittelalterinteressierten (1) und einem Schwertträger (2)

    Der Inhalt der Unterhaltung war in etwa dieser:

    (1): Darf ich das Schwert mal halten?
    (2): Klar ,ist ein Schaukampfschwert.
    Die sind nicht geschliffen damit man sich beim Kämpfen nicht verletzen
    kann.
    (1): Hab ich mir schon gedacht, wär auch sonst zu gefährlich.
    Habt ihr denn auch scharfe Schwerter?
    (2): Nein, alle unsere Schaukampfschwerter sind stumpf.
    (1): Darf denn jeder so ein Schwert haben oder braucht man dafür
    irgendeine Erlaubnis?
    (2): Nein dafür braucht man keine Erlaubnis, für ein scharfes Schwert aber
    schon. Seit dem neuen Waffengesetz ist es nämlich so daß man für
    doppelschneidige Messer über 22cm Klingenlänge den kleinen
    Waffenschein braucht! :crazy2:
    ................

    Ich habe mich dann höflich in das Gespräch eingemischt und gefragt
    wo er denn diese Information herhat.
    "Er hat das so irgendwo mal gelesen". :new16:

    Ich weiß auch wo, nämlich vermutlich in einer Regionalzeitung!!
    Als das Waffg.Neu damals in Kraft getreten ist ,war in unserer Zeitung
    auch allerlei Stuß über die Neuerungen des Gesetzes zu lesen.

    Und seit dem geistern solche Gerüchte durch Deutschland!!
    Flächendeckende Aufklärung wäre hier gefragt aber vermutlich stößt sowas fast überall auf taube Ohren sei es Zeitung oder TV.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (23. August 2006 um 22:07)

  • So eine Art von Volksverdummung ( KWS für scharfes Schwert ) liegt im Interesse des Staates, da dadurch viele Menschen eingeschüchtert und verunsichert sind und sich erst garnicht mit der Materie beschäftigen.
    Seit Anfang dieses Jahres müssen wir Reenactment-Teilnehmer ( 30-jähriger Krieg ) vor jeder Veranstaltung eine Liste der geführten Blankwaffen ( Rapier, Katzbalger, Linkshanddolch, etc. ) an den Veranstalter liefern, damit das Führen dieser Waffen per Ausnahmegenehmigung erlaubt wird. Da fährt man doch freiwillig etwas weiter und nimmt an Veranstaltungen im Ausland teil und hat weniger Sorgen über ein vielleicht nicht gemeldetes Rapier oder eines spontan teilnehmenden Reenactor.

    Zum KWS: Einfach bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung nachfragen. Bei uns ist die untere Jagdbehörde zuständig ( LK Wolfenbüttel ).

  • Zitat

    Original von Kentucky
    (2): Nein dafür braucht man keine Erlaubnis, für ein scharfes Schwert aber
    schon. Seit dem neuen Waffengesetz ist es nämlich so daß man für
    doppelschneidige Messer über 22cm Klingenlänge den kleinen
    Waffenschein braucht! :crazy2:

    Ich kenne einen (im Sinne des Gesetzes) sachkundigen Sportschützen, der neulich im Verein ganz aufgeregt fragte was er mit einem Hirschfänger machen könne den er bei seinen Eltern auf dem Dachboden fand. Ob er den besser Vergraben oder bei der Polizei abgeben solle. ???

    Auf nachfrage war der sogar der Meinung das alle Messer mit feststehender Klinge von mehr als 8cm verboten sein... und das schlimmste, er hatte sofort 4 Leute um sich die auch alle der Meinung waren das ein Hirschfänger, zumal beidseitig geschliffen auf jeden Fall Illegal sei.

    Wobei ich mich auch noch daran erinnere, das zu Zeiten des alten Waffengesetzes schon seltsamste Theorien die Runde machten welche Messer alles verboten sein. Ich hab immer wieder gehört das z.B. Taschenmesser die arretieren wenn man sie Ausklappt illegal sind, oder auch das Messer die länger sind als die Hand breit ist nicht mit auf die Straße dürften.

    Offenbar ist es für den deutschen, regelungswahngewohnten, Bürger einfach unfassbar das bei Messern noch heute so vieles erlaubt ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo leute jetzt bin ich auch besitzer des Kleinen Waffenscheins

    Ich habe denn Kleinen Waffenschein am 07.06.06 Beantragt und am 22.08.06 bekamm ich die Nachricht das ich ihn beim LKA Berlin abholen kann :new11:
    Ich war dort nur ca 10min im Haus und kam als Stolzer besitzer des Kleinen Waffenscheins aus der Tür. :lol:

    Die nette Frau hat mir auch noch ein Zettel gegeben wo draufstand wo ich hin halt führen darf und wo nicht.

    Es hat also 2 Monate und 15 Tage gebraucht bis ich ihn haben durfte.

    Mfg

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • Zitat

    Original von Kewi
    OKEE danke bin halt forum NAP :D !! kann mir denn wer sagen wo ich den in Schleswig-Holschtein beantragen muss ???

    gruß kewi

    In Bad Segeberg bei der Kreisverwaltung.

    Gruß
    MM64

    Michael

  • Ja das habe ich schon, meine Frage war nur ob ich das Formular zuhause ausdrucken, ausfüllen und dann dort abgeben muss oder ob ich bei dem Amt ein Formular bekomme dass ich ausfüllen muss

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Du kannst das Formular daheim ausdrucken und ausfüllen, dann abgeben. Die Behörden wünschen sich sogar diese beidseitige Arbeitserleichterung.

    Du solltest nur darauf achten das richtige Formular, Deiner zuständigen Behörde, herunterzuladen, da es scheinbar unterschiedliche Varianten gibt. in München z.B. muss im Formularkopf die Kreisverwaltungsbehörde abgedruckt sein.

  • Ist dieses von Kreis zu kreis, land zu land oder Stadt von Stadt anderst?

    Kann mir da vllt einer sagen wo ich dieses Formular herbekomme?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

    Einmal editiert, zuletzt von joSchuss (24. August 2006 um 18:29)

  • Hallo Jo,

    Zitat

    Original von joSchuss....Ist dieses von Kreis zu kreis, land zu land oder Stadt von Stadt anderst?...

    Nicht böse sein, das habe ich schon geschrieben, siehe oben!

    Zitat

    Original von joSchuss..Kann mir da vllt einer sagen wo ich dieses Formular herbekomme?....

    Problem ist, dass Du in Deinem Profil keine Ortsangabe gemacht hast. Sonst könnte Dir sicher ein User aus Deiner Region einen Tip geben.
    So bleibt, was HWJunkie bereits geschrieben hat: Frage bei deinem Bürgerbüro, nächsten Polizeidientstelle, Rathaus etc. nach - evtl. ist dort sogar das Formular vorrätig.

    Alternativ Internetrecherche: Dein Ortsname und Rathaus oder Kleiner Waffenschein - einfach ein bisschen varieren.

    Alfred

  • Zitat

    Original von Röhm_RG_96
    Hallo leute jetzt bin ich auch besitzer des Kleinen Waffenscheins

    Ich habe denn Kleinen Waffenschein am 07.06.06 Beantragt und am 22.08.06 bekamm ich die Nachricht das ich ihn beim LKA Berlin abholen kann :new11:
    Ich war dort nur ca 10min im Haus und kam als Stolzer besitzer des Kleinen Waffenscheins aus der Tür. :lol:

    Die nette Frau hat mir auch noch ein Zettel gegeben wo draufstand wo ich hin halt führen darf und wo nicht.

    Es hat also 2 Monate und 15 Tage gebraucht bis ich ihn haben durfte.

    Mfg

    Wie sieht das Teil in Berlin eigentlich aus? Umgeänderter großer Waffenschein? Oder haben wir hier was extra gestaltetes?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ja es ist der Umgeänderter großer Waffenschein.
    Es wurde nur aufgedruckt ,,Kleiner,, und halt das damit nur Waffen mit PTB Zeichen geführt werden darf.

    Mfg

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35