Also liebe Leute, als ich den Beitrag gelesen habe, hat es mich ja beinahe umgehauen über soviel, Verzeihung, -Schwachsinn-, der meisten Beiträge.
Einerseits wollt ihr möglichst dicke Schußwaffen haben, anderseits seid ihr nicht in der Lage das Waffegesetz halbwegs richtig zu lesen oder zu verstehen.
Stattdessen wird gleich über die Polizei losgenörgelt.
Zur Klärung:
§ 12 WaffenGesetz : Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht,
wer
1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
Vereinfacht bedeutet dies, dass ein ungeladenes LG im Kofferraum kein "Führen" ist, und somit kein Verstoß gg. das WaffenG vorliegt, wenn dies z.B. von einem waffenscheinfreien Ort (z.B. Wohnung ) zum anderen Waffenscheinfreien Ort (z.B. Schützenverein) und natürlich Retour transportiert wird.
Ist dem nicht so, sondern die Knarre wird einfach so spazierengefahren liegt zumindest der Verdacht eines Verstosses gegen das WaffenG vor und die Polizei muss (auch wenn das manche nicht kapieren) ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies umfasst in der Regel auch die Beschlagnahme der Knarre als Beweismittel. Leitet der Beamte vorsätzlich kein Verfahren ein, würde er sich selbst strafbar machen.
Dies hätte u.U. für ihn schlimme Konsequenzen. Zu unterscheiden ist jedoch, dass diese sogenannte Strafverfolgungspflicht nur bei Verdacht auf Vergehen oder Verbrechen besteht, nicht bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten ( z.B. häufig im Strassenverkehr-Knöllchen), da hat der Beamte ein gewisses Ermessen ob er einschreitet oder nicht. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, z.B. nach Vernehmungen von Zeugen etc. bekommt er Beschuldigte die Waffe selbstverständlich zurück, ist dem nicht so, wird die Waffe im Regelfall eingezogen (Richter bzw. Staatsanwaltschaft).
Ich hoffe ich habe etwas zum besseren Verständnis beigetragen.